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   FG Nürnberg, 01.04.2008 - IV 86/2006   

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https://dejure.org/2008,15191
FG Nürnberg, 01.04.2008 - IV 86/2006 (https://dejure.org/2008,15191)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 01.04.2008 - IV 86/2006 (https://dejure.org/2008,15191)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 01. April 2008 - IV 86/2006 (https://dejure.org/2008,15191)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Bewertung der Schenkung eines Anteils an einer amerikanischen Gesellschaft mit dem am Stichtag konkretisierbaren Veräußerungspreis für sämtliche Anteile

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Steuerliche Bewertung der Schenkung eines Anteils an einer amerikanischen Gesellschaft mit dem nach dem Stuttgarter Verfahren ermittelten Wert oder einem tatsächlich erzielten Veräußerungspreis; Zustandekommen einer Einigung über den Kaufpreis eines kurz nach dem ...

  • Judicialis

    ErbStG § 1 Abs. 1 Nr. 2; ; ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1; ; ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2; ; ErbStG § 11; ; ErbStG § 12 Abs. 2 S. 1; ; BGB § 184 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewertung der Schenkung eines Anteils an einer amerikanischen Gesellschaft

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Bewertung der Schenkung eines Anteils an einer amerikanischen Gesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • deloitte-tax-news.de (Kurzinformation)

    Bewertung der Schenkung eines Anteils an einer amerikanischen Gesellschaft

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 602
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 30.01.1976 - III R 74/74

    Ableitung des gemeinen Werts nichtnotierter Aktien und Anteile an

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.04.2008 - IV 86/06
    Verkäufe nach dem Stichtag dürfen auf Grund des Wortlautes dieser Vorschrift grundsätzlich nicht verwendet werden (BFH-Urteil vom 30.01.1976 III R 74/74, BStBl. II 1976, 280).

    Liegt der formelle Vertragsabschluss kurz nach dem Stichtag und war die Einigung über den Kaufpreis schon am Bewertungsstichtag herbeigeführt, kann der gemeine Wert nichtnotierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft ausnahmsweise aus diesem Verkauf abgeleitet werden (BFH-Urteil vom 30.01.1976 III R 74/74, BStBl. II 1976, 280).

    (1) Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 30.01.1976 III R 74/74 ausgeführt, dass die Verkaufsverhandlungen über nichtnotierte Anteile an Kapitalgesellschaften nicht in wenigen Stunden vorbereitet und abgeschlossen zu werden pflegen.

  • BFH, 02.11.1988 - II R 52/85

    Ableitung des gemeinen Werts aus dem Kaufpreis eines kurz nach dem

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.04.2008 - IV 86/06
    Eine Einigung über den Kaufpreis eines kurz nach dem Feststellungszeitpunkt abgeschlossenen Verkaufs von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft ist auch dann vor dem Feststellungszeitpunkt zustande gekommen, wenn sich die Verhandlungen durch Festlegung eines Preisrahmens oder eine konkretisierbare Preisvorstellung beider Vertragsparteien soweit verdichtet haben, dass der Kaufpreis durch den Kaufvertrag nur noch dokumentiert wird (BFH-Urteil vom 02.11.1988 II R 52/85, BStBl. II 1989, 80).

    Die Festlegung des Zeitpunkts, zu dem ein Preis als vereinbart anzusehen ist, der dann durch den Kaufvertrag verbindlich wird, ist Tatfrage (BFH-Urteil vom 02.11.1988 II R 52/85, BStBl. II 1989, 80).

  • BFH, 11.11.1998 - II R 59/96

    Gemeiner Wert von Geschäftsanteilen; Ableitung aus Verkäufen

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.04.2008 - IV 86/06
    Die Einigung über den Kaufpreis muss zu diesem Zeitpunkt noch nicht rechtsverbindlich gewesen sein (BFH-Urteil vom 11.11.1998 II R 59/96, DStRE 1999, 485).
  • BFH, 13.03.1985 - II R 237/81

    Steuerrechtliche Wirkungen des formellen Abschlusses eines Verkaufs von Anteilen

    Auszug aus FG Nürnberg, 01.04.2008 - IV 86/06
    Beim Verkauf von Anteilen kann die notwendig beurkundete Abtretung das Ende längerer Verhandlungen mit dem Ziel der Veräußerung sein; in Grenzfällen können deshalb Untersuchungen erforderlich sein, in welchem Zeitpunkt die Verhandlung über den Veräußerungspreis beendet war (BFH-Urteil vom 13.03.1985 II R 237/81, BFH/NV 1985, 67).
  • BFH, 22.06.2010 - II R 40/08

    Bewertung von schenkweise zugewendeten und anschließend verkauften Anteilen an

    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage in seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2009, 602 veröffentlichten Urteil nur insoweit statt, als nach seiner Auffassung die Schenkung am Bewertungsstichtag nach § 11 Abs. 2 Satz 1 des Bewertungsgesetzes in der vor dem Jahr 2009 geltenden Fassung (BewG) mit 4, 4 v.H. von 40 Mio. $ zu bewerten sei.
  • FG Hamburg, 28.04.2009 - 3 K 43/09

    Bewertung und Verwirkung von Schenkungssteuer nach überlanger Einspruchsdauer

    Ein nicht börsennotierter Anteil an einer Kapitalgesellschaft - wie hier an einer GmbH - war nach den am Schenkungsstichtag geltenden Vorschriften § 12 Abs. 1 ErbStG i.V.m. § 11 Abs. 2 BewG zu bewerten; und zwar mittels Schätzung des gemeinen Werts unter Berücksichtigung des Vermögens und der Ertragsaussichten gemäß § 11 Abs. 2 Satz 2 BewG, wenn der Wert - wie hier - nicht aus zeitnahen Verkaufspreisen abgeleitet werden konnte (vgl. BFH vom 22. Januar 2009 II R 43/07, BFHE, DStR 2009, 967, BFH/NV 2009, 996; FG Nürnberg vom 1. April 2008 IV 86/2006, EFG 2009, 602, DStRE 2009, 91).
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