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   FG Nürnberg, 25.10.2022 - 1 K 503/21   

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https://dejure.org/2022,45603
FG Nürnberg, 25.10.2022 - 1 K 503/21 (https://dejure.org/2022,45603)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 25.10.2022 - 1 K 503/21 (https://dejure.org/2022,45603)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Oktober 2022 - 1 K 503/21 (https://dejure.org/2022,45603)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • BAYERN | RECHT

    EStG § 6a Abs. 3 S. 3; BetrAVG § 1 Abs. 2 Nr. 3; FGO § 44 Abs. 1, § 46 Abs. 1
    Verfahren um Zuordnung eines vereinbarten Zinssatzes in einer Versorgungszusage zu einer verdeckten Gewinnausschüttung

  • IWW
  • rewis.io

    Arbeitnehmer, Verwaltungsakt, Einkommen, Versorgungszusage, Frist, Fremdvergleich, Gewerbesteuermessbetrag, Verzinsung, Gesellschafter, Zugang, Nachweis, Einspruch, Angemessenheit, Altersversorgung, betriebliche Altersversorgung, Aufgabe zur Post, betriebliche ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    KStG § 8 Abs. 3 S. 2
    Führen des vereinbarten Zinssatzes in einer Versorgungszusage zu einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    VGA: Angemessenheit der Verzinsung einer Versorgungszusage mit 6% Maßgeblichkeit der Herkunft der Mittel (AG- oder AN-finanziert) auf die Höhe der zulässigen Verzinsung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 14.03.1989 - VII R 75/85

    Kein Nachweis des Zugangs durch Anscheinsbeweis; es gelten die allgemeinen

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.10.2022 - 1 K 503/21
    Im Rahmen des Indizienbeweises können Verhaltensweisen des Steuerpflichtigen innerhalb eines längeren Zeitraums nach Absendung des Verwaltungsaktes im Zusammenhang mit dem Nachweis der Absendung unter Berücksichtigung der hohen Wahrscheinlichkeit, dass ein abgesandtes Schriftstück auch seinen Empfänger erreicht, dahingehend gewürdigt werden, dass der Verwaltungsakt zugegangen ist (BFH-Urteil vom 14.03.1989 VII R 75/85, BStBl II 1989, 534).

    Für den Zugangsnachweis sind ein an die Aufgabe zur Post anknüpfender Anscheinsbeweis oder anderweitige Beweiserleichterungen ausgeschlossen (vgl. u. a. BFH-Urteil vom 14.03.1989, a.a.O.).

  • BVerfG, 28.07.2023 - 2 BvL 22/17

    Unzulässige Richtervorlage zur steuerlichen Bewertung von Pensionsrückstellungen

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.10.2022 - 1 K 503/21
    Nicht entschieden hat es über den Rechnungszinsfuß von 6% p. a. bei der Teilwertberechnung von Pensionsrückstellungen nach § 6a Abs. 3 Satz 3 EStG, da hierzu ein Verfahren vor dem BVerfG (2 BvL 22/17) anhängig ist und insofern keine Bestandskraft eintrete.
  • BAG, 30.08.2016 - 3 AZR 272/15

    Betriebliche Altersversorgung - Verzinsung eines Versorgungskapitals

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.10.2022 - 1 K 503/21
    Hierfür sei u.a. auf den Garantiezins für Lebensversicherungen als Fremdvergleichsmaßstab abzustellen (unter Verweis auf BAG-Urteil vom 30.08.2016 3 AZR 272/15, juris, Rn 18 und seine Prüfungserfahrung).
  • BGH, 13.07.2006 - IX ZR 90/05

    Rechtsnatur und anwendbares Recht bei Versorgungszusagen für Rechtsanwälte und

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.10.2022 - 1 K 503/21
    Dabei erfasst § 17 Abs. 1 Satz 2 BetrAVG auch die nicht beteiligten Organe einer Kapitalgesellschaft, d.h. die Vorstände und rein angestellten Geschäftsführer (vgl. BGH-Urteil vom 13.07.2006 IX ZR 90/05, DB 2006, 1951).
  • BFH, 07.03.2006 - VI B 78/04

    Untätigkeitsklage, Aussetzung des Verfahrens

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.10.2022 - 1 K 503/21
    Aus § 46 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Satz 2 FGO lässt sich entnehmen, dass eine Frist von bis zu sechs Monaten nach Einlegung des Einspruchs regelmäßig als angemessen anzusehen ist (vgl. BFH-Urteile vom 30.10.1987 IV B 148/86, BFH/NV 1989, 558 und vom 07.03.2006 VI B 78/04, BFHE 211, 433 m. w. N.).
  • BFH, 12.03.2003 - X R 17/99

    Zugang eines schriftlichen Verwaltungsakts

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.10.2022 - 1 K 503/21
    Der vom Finanzamt zu erbringende volle Beweis kann jedoch auf Indizien gestützt werden, aus denen sich auf den tatsächlichen Zugang schließen lässt (BFH-Urteil vom 12.03.2003 X R 17/99, BFH/NV 2003, 1031, m.w.N.).
  • BFH, 27.04.2006 - IV R 18/04

    Untätigkeitsklage

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.10.2022 - 1 K 503/21
    Die Untätigkeitsklage wird nicht durch Umstände, die nach Klageerhebung eingetreten sind, unzulässig (vgl. BFH-Urteil vom 27.04.2006 IV R 18/04, juris).
  • BFH, 16.03.1967 - I 261/63

    Zustimmung zur Kapitalerhöhung einer Gesellschaft als verdeckte

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.10.2022 - 1 K 503/21
    Für den größten Teil der entschiedenen Fälle hat der BFH die Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis angenommen, wenn die Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter einen Vermögensvorteil zuwendet, den sie bei Anwendung der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters einem Nichtgesellschafter nicht gewährt hätte (vgl. BFH-Urteil vom 16.03.1967 I 261/63, BStBl III 1967, 626).
  • BFH, 22.10.2003 - I R 37/02

    Schriftformerfordernis bei Pensionszusagen

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.10.2022 - 1 K 503/21
    Unter einer vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (für die Gewerbesteuer i.V.m. § 7 Abs. 1 GewStG) ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht (u.a. BFH-Urteile vom 04.09.2002 I R 48/01, BFH/NV 2003, 347 und vom 22.10.2003 I R 37/02, BStBl II 2004, 121, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 04.09.2002 - I R 48/01

    Pensionszusage; vGA

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.10.2022 - 1 K 503/21
    Unter einer vGA i.S. des § 8 Abs. 3 Satz 2 KStG (für die Gewerbesteuer i.V.m. § 7 Abs. 1 GewStG) ist bei einer Kapitalgesellschaft eine Vermögensminderung (verhinderte Vermögensmehrung) zu verstehen, die durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst ist, sich auf die Höhe des Unterschiedsbetrages gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 EStG i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG auswirkt und in keinem Zusammenhang zu einer offenen Ausschüttung steht (u.a. BFH-Urteile vom 04.09.2002 I R 48/01, BFH/NV 2003, 347 und vom 22.10.2003 I R 37/02, BStBl II 2004, 121, jeweils m. w. N.).
  • BFH, 05.12.1974 - V R 111/74

    Bekanntgabe - Behörde - Einfacher Brief - Nachweispflicht - Zugangsmangel -

  • BFH, 07.12.2004 - XI B 98/03

    Sog. Übergangsheim ohne eigenen Briefkasten; Zugang von Steuerbescheiden

  • BFH, 30.10.1987 - IV B 148/86

    Anforderungen an ein außergerichtliches Vorverfahren - Erhebung einer

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