Rechtsprechung
   FG Niedersachsen, 16.05.2011 - 7 KO 4/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,15555
FG Niedersachsen, 16.05.2011 - 7 KO 4/10 (https://dejure.org/2011,15555)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16.05.2011 - 7 KO 4/10 (https://dejure.org/2011,15555)
FG Niedersachsen, Entscheidung vom 16. Mai 2011 - 7 KO 4/10 (https://dejure.org/2011,15555)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,15555) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Festsetzung der PKH-Vergütung - Keine Anrechnung nicht gezahlter Geschäftsgebühren des Vorverfahrens auf die Verfahrensgebühr - Entstehung einer Geschäftsgebühr - Keine fiktive Anrechnung von erzielbarer Beratungshilfe - Staatskasse als Dritter im Sinne des § 15a RVG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 RVG; § ... 13 RVG; § 45 Abs. 1 RVG; Erinnerung gegen Kostenfestsetzung, hier: Kostenfestsetzungsbeschluss im PKH-Verfahren 7 K 60/08 (Beschluss des Senats); Bei der Festsetzung der PKH-Vergütung sind nicht gezahlte Geschäftsgebühren des Vorverfahrens nicht auf die Verfahrens-gebühr anzurechnen.; Bei einer mittellosen Partei ist zweifelhaft, ob eine "normale" Geschäftsgebühr entstanden ist, wenn ein Anspruch auf Beratungshilfe bestand bzw. bei Antragstellung bestanden hätte.
    Anrechnung nicht gezahlter Geschäftsgebühren des Vorverfahrens auf die Verfahrensgebühr bei der Festsetzung der Prozesskostenhilfevergütung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anrechnung nicht gezahlter Geschäftsgebühren des Vorverfahrens auf die Verfahrensgebühr bei der Festsetzung der Prozesskostenhilfevergütung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • FG Sachsen-Anhalt, 04.05.2010 - 4 KO 409/10

    Rechtsanwaltskosten: Anwendbarkeit des § 15a Abs. 1 RVG gegenüber der Landeskasse

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.05.2011 - 7 KO 4/10
    Das Gericht hält diese Argumentation für überzeugend (ebenso: FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4.5.2010, 4 KO 409/10, EFG 2010, 1820, OLG Stuttgart, Beschluss vom 15.1.2008, 8 WF 5/08, JurBüro 2008, 245).

    Unter Einbeziehung der Regelung in § 59 RVG kommt insoweit in Betracht, dass entgegen der Auffassung der Erinnerungsgegnerin die Staatskasse Dritter im Sinne des § 15a RVG ist (so FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4.5.2010 a.a.O.).

    Ob mit der Einführung des § 15a RVG die bestehende Rechtslage klargestellt (so FG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 4.5.2010 a.a.O.) oder geändert - im letzteren Fall mit der Folge der Berechnung der Vergütung nach bisherigem Recht gemäß § 60 RVG - worden ist, ist unerheblich, weil nach der spezielleren Regelung der §§ 58, 55 RVG nur Zahlungen anrechenbar sein können.

  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvR 2310/06

    Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Kindergeldes nach dem

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.05.2011 - 7 KO 4/10
    Hinzu kommt, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) erst mit Beschluss vom 14. Oktober 2008 (1 BvR 2310/06, BVerfGE 122, 39, BGBl I 2008, 2180, NJW 2009, 209) entschieden hat, dass die Versagung von Beratungshilfe in Angelegenheiten des Steuerrechts verfassungswidrig ist, während in Altfällen - wie im Streitfall - der Erinnerungsführer bereits davor im Einspruchsverfahren tätig geworden ist.

    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) führt in seinen Beschlüssen vom 24. März 2011 bezüglich eines Verfahrens vor dem Sozialgericht (1 BvR 1737/10, 1 BvR 2493/10, jeweils juris, vgl. auch Beschluss vom 14.12.2006, 1 BvR 2236/06, NJW-RR 2007, 649, Rdz. 10 m.w.N., Beschluss vom 14.10.2008, 1 BvR 2310/06, a.a.O.) aus: "Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet, gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 2310/06 -, NJW 2009, S. 209 ).

    Im Beschluss vom 14. Oktober 2008 (zur Beratungshilfe, 1 BvR 2310/06, a.a.O.) führt das BVerfG aus: "Danach darf Unbemittelten die Rechtsverfolgung und -verteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 22, 83 ; 63, 380 ).

  • BVerfG, 12.04.1983 - 2 BvR 1304/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Waffengleichheit im

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.05.2011 - 7 KO 4/10
    Im Beschluss vom 14. Oktober 2008 (zur Beratungshilfe, 1 BvR 2310/06, a.a.O.) führt das BVerfG aus: "Danach darf Unbemittelten die Rechtsverfolgung und -verteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 22, 83 ; 63, 380 ).

    Der Unbemittelte muss grundsätzlich ebenso wirksamen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können wie ein Begüterter (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 63, 380 ).

  • BVerfG, 22.01.1959 - 1 BvR 154/55

    Armenrecht

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.05.2011 - 7 KO 4/10
    Im Beschluss vom 14. Oktober 2008 (zur Beratungshilfe, 1 BvR 2310/06, a.a.O.) führt das BVerfG aus: "Danach darf Unbemittelten die Rechtsverfolgung und -verteidigung im Vergleich zu Bemittelten nicht unverhältnismäßig erschwert werden (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 22, 83 ; 63, 380 ).

    Der Unbemittelte muss grundsätzlich ebenso wirksamen Rechtsschutz in Anspruch nehmen können wie ein Begüterter (vgl. BVerfGE 9, 124 ; 63, 380 ).

  • BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88

    Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.05.2011 - 7 KO 4/10
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) führt in seinen Beschlüssen vom 24. März 2011 bezüglich eines Verfahrens vor dem Sozialgericht (1 BvR 1737/10, 1 BvR 2493/10, jeweils juris, vgl. auch Beschluss vom 14.12.2006, 1 BvR 2236/06, NJW-RR 2007, 649, Rdz. 10 m.w.N., Beschluss vom 14.10.2008, 1 BvR 2310/06, a.a.O.) aus: "Art. 3 Abs. 1 in Verbindung mit dem Rechtsstaatsgrundsatz, der in Art. 20 Abs. 3 GG allgemein niedergelegt ist und für den Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt in Art. 19 Abs. 4 GG seinen besonderen Ausdruck findet, gebietet eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (vgl. BVerfGE 81, 347 ; BVerfG, Beschluss des Ersten Senats vom 14. Oktober 2008 - 1 BvR 2310/06 -, NJW 2009, S. 209 ).

    Er muss einem solchen Bemittelten gleichgestellt werden, der seine Aussichten vernünftig abwägt und dabei auch sein Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 51, 295 ; 81, 347 ).

  • BGH, 09.12.2009 - XII ZB 175/07

    Auswirkung der Gebührenanrechnung im Verhältnis zu Dritten im

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.05.2011 - 7 KO 4/10
    Mit seiner hiergegen gerichteten Erinnerung macht der Erinnerungsführer geltend, eine Anrechnung der Geschäftsgebühr sei nach der Rechtsprechung des BGH (Beschluss vom 9.12.2009, XII ZB 175/07, NJW 2010, 1375) nicht zulässig.

    Die zur Anwendung des § 15a RVG auf Altfälle ergangene Rechtsprechung (vgl. die vom Erinnerungsführer angeführten Beschlüsse des BGH vom 9.12.2009, XII ZB 175/07 und vom 10.8.2010, VIII ZB 15/10, a.a.O., Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Kommentar zum RVG, 19. Aufl. 2010, Rdz. 36 ff. zu § 15a RVG) ist deshalb im vorliegenden Verfahren ohne Bedeutung.

  • BGH, 10.08.2010 - VIII ZB 15/10

    Kostenfestsetzungsverfahren: Anteilige Anrechnung einer vorgerichtlich

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.05.2011 - 7 KO 4/10
    Ferner weist er auf den Beschluss des BGH vom 10. August 2010 (VIII ZB 15/10, AnwBl 2010, 878) hin und begehrt nunmehr die Festsetzung der Verfahrensgebühr mit dem 1, 6 fachen Satz, mithin mit EUR 368 (zuzüglich EUR 69, 92 Umsatzsteuer) ohne Anrechnung einer Geschäftsgebühr; auf den Schriftsatz vom ... wird Bezug genommen.

    Die zur Anwendung des § 15a RVG auf Altfälle ergangene Rechtsprechung (vgl. die vom Erinnerungsführer angeführten Beschlüsse des BGH vom 9.12.2009, XII ZB 175/07 und vom 10.8.2010, VIII ZB 15/10, a.a.O., Müller-Rabe in Gerold/Schmidt, Kommentar zum RVG, 19. Aufl. 2010, Rdz. 36 ff. zu § 15a RVG) ist deshalb im vorliegenden Verfahren ohne Bedeutung.

  • FG Niedersachsen, 15.04.2010 - 9 KO 2/10

    Anrechnung einer Geschäftsgebühr auf eine geltend gemachte Verfahrensgebühr

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.05.2011 - 7 KO 4/10
    Der anderen Auffassung anderer Senate des Gerichts und anderer Gerichte (vgl. z.B. Niedersächsisches Finanzgericht, 9. Senat, Beschluss vom 15.4.2010, 9 KO 2/10, juris, 2. Senat, Beschluss vom 5.8.2010, 2 KO 2/10, juris, FG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2010, 15 Ko 2438/10 KF, EFG 2011, 78, FG Düsseldorf, Beschluss vom 31.1.2011, 11 Ko 3981/10 KF, juris, den von der Erinnerungsgegnerin angeführten Beschluss des OVG Lüneburg vom 27.10.2009, 13 OA 134/09, a.a.O., OLG Celle, Beschluss vom 24.7.2009, 2 W 203/09, OLGR Celle 2009, 791, jeweils mit weiteren Nachweisen, die zitierte Rechtsprechung insbesondere des BGH betrifft allerdings teilweise nicht die Vergütungsfestsetzung im Prozesskostenhilfeverfahren, sondern die Anrechnung der entstandenen Geschäftsgebühr im "normalen" Kostenfestsetzungsverfahren, so die Beschlüsse des BGH vom 22.1.2008, VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323 und vom 2.9.2009, II ZB 35/07, NJW 2009, 3101) folgt das Gericht nicht.

    Da die ermäßigten Sätze des § 49 RVG für das gerichtliche Verfahren gelten, ist nach Auffassung eines Teils der Gerichte nicht der hälftige Satz der Geschäftsgebühr (mit 0, 65) auf den Satz der Verfahrensgebühr anzurechnen, sondern die sich aus der "normalen" Tabelle gemäß VV Nr. 2300 ergebende Geschäftsgebühr mit der Folge, dass die Verfahrensgebühr mit 0 Euro angesetzt werden kann (so der Beschluss des 9. Senats des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 15.4.2010, a.a.O., OVG Lüneburg, Beschluss vom 19.10.2010, 13 OA 130/10, NdsRpfl. 2011, 24 mit Tabelle: bei einem Streitwert von 10.000 Euro und höher beträgt die 1, 3 fache Verfahrensgebühr nach Anrechnung 0 Euro).

  • OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 13 OA 134/09

    Anrechnung einer für die Tätigkeit eines Prozessbevollmächtigten im

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.05.2011 - 7 KO 4/10
    Sie schließe sich folgender Rechtsauffassung an: Die in den Vorbemerkungen zu Teil 3 VV-RVG enthaltenen Anrechnungsbestimmungen bezögen sich auf das Innenverhältnis zwischen Anwalt und Mandant, und in diesem Verhältnis sei die Staatskasse nicht Dritter im Sinne des § 15a Abs. 2 RVG, weil sie gleichsam an die Stelle des Mandanten trete (Hinweis auf den Beschluss des OVG Lüneburg vom 27.10.2009, 13 OA 134/09, NdsRpfl 2009, 438).

    Der anderen Auffassung anderer Senate des Gerichts und anderer Gerichte (vgl. z.B. Niedersächsisches Finanzgericht, 9. Senat, Beschluss vom 15.4.2010, 9 KO 2/10, juris, 2. Senat, Beschluss vom 5.8.2010, 2 KO 2/10, juris, FG Düsseldorf, Beschluss vom 11.10.2010, 15 Ko 2438/10 KF, EFG 2011, 78, FG Düsseldorf, Beschluss vom 31.1.2011, 11 Ko 3981/10 KF, juris, den von der Erinnerungsgegnerin angeführten Beschluss des OVG Lüneburg vom 27.10.2009, 13 OA 134/09, a.a.O., OLG Celle, Beschluss vom 24.7.2009, 2 W 203/09, OLGR Celle 2009, 791, jeweils mit weiteren Nachweisen, die zitierte Rechtsprechung insbesondere des BGH betrifft allerdings teilweise nicht die Vergütungsfestsetzung im Prozesskostenhilfeverfahren, sondern die Anrechnung der entstandenen Geschäftsgebühr im "normalen" Kostenfestsetzungsverfahren, so die Beschlüsse des BGH vom 22.1.2008, VIII ZB 57/07, NJW 2008, 1323 und vom 2.9.2009, II ZB 35/07, NJW 2009, 3101) folgt das Gericht nicht.

  • BVerfG, 13.06.1979 - 1 BvL 97/78

    Verfassungsmäßigkeit der Kostenhaftung trotz Prozeßkostenhilfe bei im

    Auszug aus FG Niedersachsen, 16.05.2011 - 7 KO 4/10
    Er muss einem solchen Bemittelten gleichgestellt werden, der seine Aussichten vernünftig abwägt und dabei auch sein Kostenrisiko berücksichtigt (vgl. BVerfGE 51, 295 ; 81, 347 ).
  • BVerfG, 06.06.1967 - 1 BvR 282/65

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach vorangegangenem

  • OVG Niedersachsen, 19.10.2010 - 13 OA 130/10

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr i.R.d. Festsetzung der

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

  • BGH, 02.09.2009 - II ZB 35/07

    Notwendigkeit der Festsetzung einer Verfahrensgebühr i.F.d. Entstehens für den

  • BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 2493/10

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

  • BVerfG, 14.12.2006 - 1 BvR 2236/06

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Versagung von Prozesskostenhilfe zur

  • BVerfG, 24.03.2011 - 1 BvR 1737/10

    Verletzung der Rechtsschutzgleichheit (Art 3 Abs 1 GG iVm Art 20 Abs 3 GG) durch

  • OLG Stuttgart, 15.01.2008 - 8 WF 5/08

    Rechtsanwaltsvergütung: Berufung der Staatskasse im

  • OLG Oldenburg, 23.06.2008 - 5 W 34/08

    Abzug der vorgerichtlich entstehenden Geschäftsgebühr für Beratungshilfe nach Nr.

  • OLG Celle, 24.07.2009 - 2 W 203/09

    Anrechnung der Geschäftsgebühr nach Bewilligung von Prozesskostenhilfe

  • FG Niedersachsen, 05.08.2010 - 2 KO 2/10

    Verminderung einer angefallenen gerichtlichen Verfahrensgebühr durch hälftige

  • FG Düsseldorf, 31.01.2011 - 11 Ko 3981/10

    Prozesskostenhilfe: Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des

  • FG Düsseldorf, 11.10.2010 - 15 KO 2438/10

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des beigeordneten RA;

  • FG Thüringen, 23.03.2015 - 4 Ko 387/13

    Vergütungsfestsetzung bei teilweiser Erledigung der Hauptsache nach einem

    Dabei folgt das Gericht den Ausführungen des Niedersächsischen Finanzgerichts in dessen Beschluss vom 16.05.2011 (7 KO 4/10, Juris), dass auf die Verfahrensgebühr abweichend von Vorbemerkung 3 Abs. 4 Satz 1 zu Teil 3 VV-RVG nicht die entstandene, sondern nur die tatsächlich gezahlte Geschäftsgebühr anzurechnen ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht