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   FG Sachsen, 08.11.2023 - 8 K 688/23   

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https://dejure.org/2023,43834
FG Sachsen, 08.11.2023 - 8 K 688/23 (https://dejure.org/2023,43834)
FG Sachsen, Entscheidung vom 08.11.2023 - 8 K 688/23 (https://dejure.org/2023,43834)
FG Sachsen, Entscheidung vom 08. November 2023 - 8 K 688/23 (https://dejure.org/2023,43834)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Erstattungsanspruch aufgrund des Lohnsteuerabzugs gehört zur Insolvenzmasse - Abgabe der Einkommensteuererklärung durch den Schuldner bei einem unzuständigen Finanzamt, das von dem Insolvenzverfahren keine Kenntnis hat - Erlöschen des Erstattungsanspruchs

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 18.08.2015 - VII R 24/13

    Kenntnis des Finanzamts von Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen des § 82

    Auszug aus FG Sachsen, 08.11.2023 - 8 K 688/23
    Nach Aufhebung des an den Kläger als Insolvenzverwalter über das Vermögen der Insolvenzschuldnerin erlassenen Rückforderungsbescheids des Finanzamtes E. durch das Sächsische Finanzgericht teilte der Beklagte dem Kläger unter Verweis auf das BFH-Urteil vom 18. August 2015 VII R 24/13 mit, dass der Erstattungsanspruch erloschen sei, weil die Zahlung des Finanzamts E. auf das P-Konto der Insolvenzschuldnerin nach § 82 InsO schuldbefreiend gewesen sei.

    Deshalb hat der Bundesfinanzhof im Fall einer Erstattungszahlung durch die örtlich unzuständige Finanzbehörde sogar eines anderen Bundeslandes die Anwendbarkeit des § 82 Satz 1 InsO im Steuerschuldverhältnis zurecht bejaht (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 2015 VII R 24/13).

    In diesem Zusammenhang wird sodann auf den Kenntnisstand derjenigen Personen abgehoben, die innerhalb der zuständigen Finanzbehörde zur Bearbeitung des Steuerfalls berufen sind (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 2015 VII R 24/13).

    Weil der Kläger seine Pflichten als Insolvenzverwalter grob verletzt hat, kann er sich auch dann nicht auf die Kenntnis der Insolvenzeröffnung bei der zuständigen Finanzbehörde berufen, wenn diese nach allgemeinen Maßstäben dem in Unkenntnis der fehlenden örtlichen Zuständigkeit und der Eröffnung des Insolvenzverfahrens auszahlenden Finanzamt E. bzw. den erstattungspflichtigen Gebietskörperschaften zugerechnet werden müsste (vgl. BFH-Urteil vom 18. August 2015 VII R 24/13).

  • BFH, 05.04.2022 - IX R 27/18

    Wirksamkeit von Steuerbescheiden, die nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

    Auszug aus FG Sachsen, 08.11.2023 - 8 K 688/23
    Die Einkommensteuerfestsetzung 2016 für die Insolvenzschuldnerin, die unter Berücksichtigung der Lohnsteuer einen Erstattungsbetrag ausweist und daher auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch ergehen durfte (vgl. BFH-Urteil vom 05. April 2022 IX R 27/18), konnte deshalb nur gegenüber dem Kläger wirksam erfolgen (§§ 119 Abs. 1, 125 Abs. 1 AO ).
  • BFH, 29.01.2010 - VII B 192/09

    Keine Verrechnung von während des Insolvenzverfahrens erworbenen Ansprüchen auf

    Auszug aus FG Sachsen, 08.11.2023 - 8 K 688/23
    Ein Anspruch auf Erstattung von Lohnsteuer ist kein pfändungs- und damit insolvenzfreies Arbeitseinkommen im Sinne von § 36 Abs. 1 Sätze 1 und 2 InsO i.V.m. §§ 850 ff. ZPO , selbst wenn das betreffende Arbeitseinkommen unter den Pfändungsfreigrenzen gelegen haben sollte (vgl. BFH-Beschluss vom 29.01.2010 VII B 192/09).
  • BFH, 31.08.2021 - VII B 64/20

    Rückforderung einer auf ein Insolvenzanderkonto eingegangenen Zahlung

    Auszug aus FG Sachsen, 08.11.2023 - 8 K 688/23
    Die Insolvenzschuldnerin blieb nach materiellem Steuerrecht Erstattungsberechtigte, auch wenn aufgrund der Eröffnung des Insolvenzverfahrens der Erstattungsanspruch grundsätzlich nur noch zur Insolvenzmasse erfüllt werden konnte (vgl. BFH-Beschluss vom 31. August 2021 VII B 64/20 (AdV) Juris-Rz. 21 ff.).
  • BFH, 16.12.2008 - VII R 7/08

    Rückforderung von mit Steuerschulden der Organträgerin verrechneter Umsatzsteuer

    Auszug aus FG Sachsen, 08.11.2023 - 8 K 688/23
    Aufgrund der materiell-rechtlichen Betrachtung der Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis gemäß § 37 Abs. 1 AO (vgl. BFH-Urteil vom 16. Dezember 2008 VII R 7/08) begründet z.B. die Auszahlung einer Steuervergütung oder eben eines Erstattungsanspruchs, die/der dem Zahlungsempfänger materiell zusteht, keinen (umgekehrten) Erstattungsanspruch, wenn die zahlende Finanzbehörde örtlich unzuständig war.
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