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   FG Sachsen-Anhalt, 07.10.2021 - 4 K 550/20   

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FG Sachsen-Anhalt, 07.10.2021 - 4 K 550/20 (https://dejure.org/2021,60213)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07.10.2021 - 4 K 550/20 (https://dejure.org/2021,60213)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 07. Oktober 2021 - 4 K 550/20 (https://dejure.org/2021,60213)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Werbungskostenabzug bei Beendigung von Mietverhältnissen wegen Eigenbedarfs - Abgrenzung zwischen Erhaltungs- und Herstellungaufwand bei Vereinigung zweier Wohnungen in einem vermieteten Mehrfamilienhaus - Aufwendungen für das Vorhalten einer Mietwohnung als ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (17)

  • BFH, 15.05.2013 - IX R 36/12

    Umbau als Erweiterung i. S. von § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB - Umbau eines Flachdachs

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.10.2021 - 4 K 550/20
    Dabei sind Aufwendungen für die Erweiterung eines Gebäudes stets als Herstellungskosten zu beurteilen, auch wenn die Erweiterung nur geringfügig bzw. unwesentlich ist (BFH, Urteil vom 15. Mai 2013 - IX R 36/12, BStBl II 2013, 732; BFH, Urteil vom 3. Dezember 2002 - IX R 64/99, BStBl II 2003, 590, m.w.N.; BFH, Urteil vom 9. Mai 1995 - IX R 69/92, BStBl II 1996, 630).

    Unter dem Gesichtspunkt der "Erweiterung" (§ 255 Abs. 2 Satz 1, 2. Alternative HGB) sind (nachträgliche) Herstellungskosten gegeben, wenn nach Fertigstellung bisher nicht vorhandene Bestandteile in das Gebäude eingefügt (Substanzmehrung) werden bzw. seine nutzbare Fläche vergrößert wird und dies eine "Erweiterung der Nutzungsmöglichkeit des Gebäudes" zur Folge hat; auf die tatsächliche (Nicht-)Nutzung kommt es nicht an (BFH, Urteil vom 15. Mai 2013 - IX R 36/12, BStBl II 2013, 732, m.w.N).

    Denn die für die Berechnung der Wohnfläche anzuwendende WoFlV ist für die Auslegung des § 255 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht maßgebend, ebenso nicht eine Vergrößerung des umbauten Raums (BFH, Urteil vom 15. Mai 2013 - IX R 36/12, BStBl II 2013, 732, m.w.N).

    So wurde eine Erweiterung u. a. in folgenden Fällen angenommen: der erstmalige Einbau einer Fahrstuhlanlage in ein bereits bestehendes Gebäude (BFH, Urteil vom 19 September 1995 - IX R 37/93, BStBl II 1996, 131), der Anbau oder die Aufstockung um ein weiteres Geschoss bei einem bereits bestehenden Gebäude (BFH, Urteil vom 9. Mai 1995 - IX R 116/92, BStBl II 1996, 632), das Ersetzen eines Flachdachs durch ein Satteldach (BFH, Urteil vom 15. Mai 2013 - IX R 36/12, BStBl II 2013, 732) oder durch ein Spitzgiebeldach (BFH, Urteil vom 19. Dezember 1995 - IX R 88/93, BFH/NV 1996, 537), der Einbau einer Dachgaube (BFH, Urteil vom 3. Dezember 2002 - IX R 64/99, BStBl II 2003, 590) oder der Anbau eines Balkons an das Gebäude anführen (BFH, Urteil vom 22. Dezember 2011 - III R 37/09, BStBl II 2013, 182).

    Ob die Kosten der (jeweiligen) Baumaßnahmen als (nachträgliche) Herstellungskosten oder Erhaltungsaufwendungen zu beurteilen sind, hat das Finanzgericht als Tatsacheninstanz anhand der gesamten Umstände des Einzelfalls zu prüfen (BFH, Urteil vom 15. Mai 2013 - IX R 36/12, BStBl II 2013, 732, m.w.N.).

  • BFH, 03.12.2002 - IX R 64/99

    Anschaffungsnaher Aufwand bei unentgeltlichem Gebäudewert

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.10.2021 - 4 K 550/20
    Schließlich seien eine Erweiterung und damit Herstellungskosten stets anzunehmen, soweit die Maßnahme zur Schaffung von Wohnraum führe, wobei auch eine geringfügige Vergrößerung der nutzbaren Fläche als Erweiterung anzusehen sei (BFH, Urteil vom 3. Dezember 2002 - IX R 64/99, BStBl II 2003, 590 und Urteil vom 9. Mai 1995 - IX R 69/92, BStBl II 1996, 630).

    Dabei sind Aufwendungen für die Erweiterung eines Gebäudes stets als Herstellungskosten zu beurteilen, auch wenn die Erweiterung nur geringfügig bzw. unwesentlich ist (BFH, Urteil vom 15. Mai 2013 - IX R 36/12, BStBl II 2013, 732; BFH, Urteil vom 3. Dezember 2002 - IX R 64/99, BStBl II 2003, 590, m.w.N.; BFH, Urteil vom 9. Mai 1995 - IX R 69/92, BStBl II 1996, 630).

    So wurde eine Erweiterung u. a. in folgenden Fällen angenommen: der erstmalige Einbau einer Fahrstuhlanlage in ein bereits bestehendes Gebäude (BFH, Urteil vom 19 September 1995 - IX R 37/93, BStBl II 1996, 131), der Anbau oder die Aufstockung um ein weiteres Geschoss bei einem bereits bestehenden Gebäude (BFH, Urteil vom 9. Mai 1995 - IX R 116/92, BStBl II 1996, 632), das Ersetzen eines Flachdachs durch ein Satteldach (BFH, Urteil vom 15. Mai 2013 - IX R 36/12, BStBl II 2013, 732) oder durch ein Spitzgiebeldach (BFH, Urteil vom 19. Dezember 1995 - IX R 88/93, BFH/NV 1996, 537), der Einbau einer Dachgaube (BFH, Urteil vom 3. Dezember 2002 - IX R 64/99, BStBl II 2003, 590) oder der Anbau eines Balkons an das Gebäude anführen (BFH, Urteil vom 22. Dezember 2011 - III R 37/09, BStBl II 2013, 182).

    (1) Soweit der Beklagte auf die Entscheidung des BFH vom 3. Dezember 2002 - IX R 64/99 hinweist, kann diese Entscheidung nicht auf den hiesigen Streitfall übertragen werden.

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 69/92

    Mietwohnhaus - Herstellungskosten - Aufwendungen

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.10.2021 - 4 K 550/20
    Schließlich seien eine Erweiterung und damit Herstellungskosten stets anzunehmen, soweit die Maßnahme zur Schaffung von Wohnraum führe, wobei auch eine geringfügige Vergrößerung der nutzbaren Fläche als Erweiterung anzusehen sei (BFH, Urteil vom 3. Dezember 2002 - IX R 64/99, BStBl II 2003, 590 und Urteil vom 9. Mai 1995 - IX R 69/92, BStBl II 1996, 630).

    Dabei sind Aufwendungen für die Erweiterung eines Gebäudes stets als Herstellungskosten zu beurteilen, auch wenn die Erweiterung nur geringfügig bzw. unwesentlich ist (BFH, Urteil vom 15. Mai 2013 - IX R 36/12, BStBl II 2013, 732; BFH, Urteil vom 3. Dezember 2002 - IX R 64/99, BStBl II 2003, 590, m.w.N.; BFH, Urteil vom 9. Mai 1995 - IX R 69/92, BStBl II 1996, 630).

    (2) Auch die weitere vom Beklagten angeführten Entscheidung des BFH vom 9. Mai 1995 - IX R 69/92 ist nicht mit dem vorliegend zu würdigenden Sachverhalt vergleichbar.

  • BFH, 27.09.2001 - X R 55/98

    Nachträgliche HK; Funktionsänderung eines Gebäudes

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.10.2021 - 4 K 550/20
    Die Änderung des Funktions- oder Nutzungszusammenhanges werde nach der Rechtsprechung des BFH (Urteil vom 27. September 2001 - X R 55/98, BFH/NV 2002, 627) als Herstellungskosten angesehen.

    (3) Ebenso vermag die Entscheidung des BFH vom 27. September 2001 - X R 55/98 nicht dazu führen im Streitfall Herstellungskosten anzunehmen.

  • BFH, 22.01.2003 - X R 9/99

    Anschaffungsnaher Aufwand bei Gebäudekauf zur Eigennutzung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.10.2021 - 4 K 550/20
    Er verwies auf die Entscheidung des Bundesfinanzhofes -BFH-, Urteil vom 22. Januar 2003 - X R 9/99, wonach das Entfernen oder Versetzen von Zwischenwänden in einer bereits vorhandenen Wohnung zu einer Erweiterung und somit zu Herstellungskosten führe.

    (4) Der vom Beklagten weiter angeführten Entscheidung des BFH vom 22. Januar 2003 - X R 9/99 lag ebenfalls ein anderer Sachverhalt zugrunde, weshalb dessen Ergebnis im Streitfall nicht übertragbar ist.

  • BFH, 09.05.1995 - IX R 116/92

    Gebrauchswert - Herstellungkosten - Aufwendungen - Erhaltungsaufwand

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.10.2021 - 4 K 550/20
    So wurde eine Erweiterung u. a. in folgenden Fällen angenommen: der erstmalige Einbau einer Fahrstuhlanlage in ein bereits bestehendes Gebäude (BFH, Urteil vom 19 September 1995 - IX R 37/93, BStBl II 1996, 131), der Anbau oder die Aufstockung um ein weiteres Geschoss bei einem bereits bestehenden Gebäude (BFH, Urteil vom 9. Mai 1995 - IX R 116/92, BStBl II 1996, 632), das Ersetzen eines Flachdachs durch ein Satteldach (BFH, Urteil vom 15. Mai 2013 - IX R 36/12, BStBl II 2013, 732) oder durch ein Spitzgiebeldach (BFH, Urteil vom 19. Dezember 1995 - IX R 88/93, BFH/NV 1996, 537), der Einbau einer Dachgaube (BFH, Urteil vom 3. Dezember 2002 - IX R 64/99, BStBl II 2003, 590) oder der Anbau eines Balkons an das Gebäude anführen (BFH, Urteil vom 22. Dezember 2011 - III R 37/09, BStBl II 2013, 182).

    Eine wesentliche Verbesserung (§ 255 Abs. 2 Satz 1, 3. Alternative HGB) ist bei einem Wohngebäude immer dann gegeben, wenn der Gebrauchswert (das Nutzungspotential; BFH, Urteil vom 9. Mai 1995 - IX R 116/92, BStBl II 1996, 632) des Gebäudes durch die Baumaßnahmen in bestimmter Weise gehoben wird.

  • BFH, 20.04.2005 - X R 53/04

    AfA-Bemessungsgrundlage im Fall der Einlage in das Betriebsvermögen innerhalb von

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.10.2021 - 4 K 550/20
    Gering unterliegt ein Beteiligter nur, wenn er bei einer verhältnismäßigen Teilung nach § 136 Abs. 1 Satz 3 FGO weniger als 5% der Kosten des Verfahrens zu tragen hätte und außerdem kein hoher Streitwert vorliegt (BFH, Urteil vom 20.04.2005 - X R 53/04, BStBl II 2005, 698).
  • BFH, 09.12.2009 - X R 52/06

    Private Nutzung eines Dachgeschosses im Rahmen einer Betriebsaufspaltung -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.10.2021 - 4 K 550/20
    Denkbar sind hierfür ausschließlich vier Kategorien: eigene Wohnzwecke, fremde Wohnzwecke, eigenbetriebliche Nutzung und fremdbetriebliche Nutzung (BFH, Urteil vom 9. Dezember 2009 - X R 52/06, BFH/NV 2010, 1246 m.w.N.).
  • BFH, 21.10.2005 - IX S 16/05

    Einbau von Zwischenwänden als Erhaltungsaufwendungen abziehbar

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.10.2021 - 4 K 550/20
    In seinem Beschluss vom 21. Oktober 2005 - IX S 16/05, BFH/NV 2006, 291 gelangte der BFH zu dem Ergebnis, dass es ernstlich zweifelhaft sei, Aufwendungen für den Einbau von Rigips-Zwischenwänden in einem Großraumbüro den über die AfA zu erfassenden Herstellungskosten zuzurechnen.
  • FG Niedersachsen, 20.09.2006 - 3 K 373/05

    Geltendmachung von Aufwendungen für einen Umbau im Streitjahr als

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 07.10.2021 - 4 K 550/20
    Das Niedersächsische Finanzgericht führte in seinem Urteil vom 20. September 2006 - 3 K 373/05 ebenfalls aus, dass Aufwendungen für eine reine Umgestaltung von vermieteten Räumen durch Verlegen bzw. Entfernen von Zwischenwänden nicht als nachträgliche Herstellungskosten zu qualifizieren sind, solange die neu eingefügten Gebäudeteile dem Gesamtgebäude nicht das bautechnische Gepräge geben, z. B. weil verbrauchte Teile ersetzt werden, die für die Nutzungsdauer bestimmend sind.
  • BFH, 08.07.1976 - IV R 100/72

    Kosten einer Zweitwohnung am Sitz des Betriebs sind keine Betriebsausgaben

  • BFH, 12.09.2001 - IX R 39/97

    Anschaffungsnaher Aufwand; Divergenzanfrage

  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

  • BFH, 07.07.2005 - IX R 38/03

    Abstandszahlungen an Mieter bei beabsichtigter Selbstnutzung keine Werbungskosten

  • BFH, 22.12.2011 - III R 37/09

    Kumulationsverbot bei dem Zusammentreffen von Investitionszulage und erhöhten

  • BFH, 19.09.1995 - IX R 37/93

    Herstellungskosten - Sondereigentum

  • BFH, 19.12.1995 - IX R 88/93

    Einfamilienhaus: Instandsetzungs- und Aufstockungsarbeiten

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