Rechtsprechung
   FG Nürnberg, 25.06.2013 - 1 K 1195/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,33062
FG Nürnberg, 25.06.2013 - 1 K 1195/12 (https://dejure.org/2013,33062)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 25.06.2013 - 1 K 1195/12 (https://dejure.org/2013,33062)
FG Nürnberg, Entscheidung vom 25. Juni 2013 - 1 K 1195/12 (https://dejure.org/2013,33062)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,33062) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für Bescheidänderung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für eine Bescheidänderung oder -berichtigung - Fehlender Hinweis auf Einspruchseinlegung per E-Mail

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Voraussetzungen für eine Bescheidänderung oder -berichtigung - Fehlender Hinweis auf Einspruchseinlegung per E-Mail

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BFH, 18.04.1986 - VI R 4/83

    Berlinpräferenz - Berlinzulage - Berichtigung - Kontrollmitteilung - Fehler eines

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.06.2013 - 1 K 1195/12
    Der Fall sei vergleichbar mit der Konstellation, die Gegenstand eines vom BFH entschiedenen Verfahrens (Urteil vom 18.04.1986 VI R 4/83, BStBl. II 1986, 541) gewesen sei, in dem dem zuständigen Beamten ein steuerrelevanter Sachverhalt bekannt gewesen sei, weil er ihn vor Erlass des Bescheides durch eine Kontrollmitteilung erfahren habe.

    Der Streitfall ist nicht vergleichbar mit dem des zitierten BFH-Urteils vom 18.04.1986 (a.a.O.); in den Entscheidungsgründen führt der BFH aus:.

    68 Das BFH-Urteil vom 18.04.1986 (a.a.O.) ist mithin nicht geeignet, die Rechtsauffassung der Klägerin zu stützen - von einer in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht eindeutigen Sachlage kann im Streitfall nicht gesprochen werden.

  • BFH, 20.11.2013 - X R 2/12

    Umfang der Rechtsbehelfsbelehrung - Auslegung außerprozessualer

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.06.2013 - 1 K 1195/12
    Die Revision war zuzulassen, weil beim BFH derzeit mehrere Verfahren anhängig sind (z.B. Az. X R 42/12, X R 2/12 sowie VIII R 11/13), in denen zu klären sein wird, ob eine Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig ist, wenn kein Hinweis auf die Wirksamkeit eines durch E-Mail eingelegten Einspruchs erfolgt ist (§ 115 Abs. 2 FGO).
  • BFH, 12.12.2012 - I B 127/12

    Richtige" Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf den elektronischen

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.06.2013 - 1 K 1195/12
    In einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes hat der BFH mit Beschluss vom 12.12.2012 I B 127/12 (BStBl. II 2013, 272) dargelegt, dass eine Rechtsbehelfsbelehrung, die die Angaben des § 356 Abs. 1 AO (Belehrung über den Einspruch und die Finanzbehörde, bei der er einzulegen ist, deren Sitz und die einzuhaltende Frist) enthalte, nicht "unrichtig" ist, wenn sie ergänzend den Wortlaut des § 357 Abs. 1 Satz 1 AO (Schriftform) wiedergibt und nicht zugleich auf die Möglichkeiten elektronischer Kommunikation mit dem Finanzamt im Sinne des § 87a AO hinweist.
  • BFH, 15.07.2014 - X R 42/12

    Fehlende Nichtigkeit von Schätzungsbescheiden

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.06.2013 - 1 K 1195/12
    Die Revision war zuzulassen, weil beim BFH derzeit mehrere Verfahren anhängig sind (z.B. Az. X R 42/12, X R 2/12 sowie VIII R 11/13), in denen zu klären sein wird, ob eine Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig ist, wenn kein Hinweis auf die Wirksamkeit eines durch E-Mail eingelegten Einspruchs erfolgt ist (§ 115 Abs. 2 FGO).
  • FG Niedersachsen, 24.11.2011 - 10 K 275/11

    Anforderungen an die Rechtsbehelfsbelehrung eines Steuerbescheides

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.06.2013 - 1 K 1195/12
    Unter Hinweis auf das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 24.11.2011 10 K 275/11 (EFG 2012, 292) werde die Auffassung vertreten, die Rechtsbehelfsbelehrung im Feststellungsbescheid vom 19.10.2009 sei fehlerhaft gewesen, da darin nicht auf die Möglichkeit der elektronischen Klageerhebung hingewiesen worden sei.
  • BFH, 19.03.2009 - IV R 84/06

    Zu den Voraussetzungen einer Änderung wegen offenbarer Unrichtigkeit,

    Auszug aus FG Nürnberg, 25.06.2013 - 1 K 1195/12
    § 129 AO ist nicht anwendbar, wenn auch nur die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass die Nichtbeachtung einer feststehenden Tatsache in einer fehlerhaften Tatsachenwürdigung oder einem sonstigen sachverhaltsbezogenen Denkfehler oder Überlegungsfehler begründet ist oder auf mangelnder Sachverhaltsaufklärung beruht (BFH-Urteil vom 19.03.2009 IV R 84/06, BFH/NV 2009, 1394).
  • BFH, 08.09.2015 - VIII R 11/13
    Auszug aus FG Nürnberg, 25.06.2013 - 1 K 1195/12
    Die Revision war zuzulassen, weil beim BFH derzeit mehrere Verfahren anhängig sind (z.B. Az. X R 42/12, X R 2/12 sowie VIII R 11/13), in denen zu klären sein wird, ob eine Rechtsbehelfsbelehrung unrichtig ist, wenn kein Hinweis auf die Wirksamkeit eines durch E-Mail eingelegten Einspruchs erfolgt ist (§ 115 Abs. 2 FGO).
  • OLG Nürnberg, 01.08.2019 - 13 U 1667/17

    Steuerliche Einlagekonten für Gesellschafter einer GmbH

    Die hiergegen vor dem Finanzgericht Nürnberg erhobene Klage (Urteil vom 25. Juni 2013 - 1 K 1195/12 -, juris) blieb erfolglos.

    Spätestens mit dem am 16. Juni 2010 gestellten Antrag auf Änderung des Feststellungsbescheids, mit dem die Beklagte begehrte, das Einlagekonto statt auf 0 EUR auf 607.118,33 EUR festzusetzen (vgl. FG Nürnberg, Urteil vom 25. Juni 2013 - 1 K 1195/12 -, juris Rn. 21; BFH, Urteil vom 20. August 2014 - I R 60/13 -, juris Rn. 16), hätte die Klägerin jedoch im Sinne der grob fahrlässigen Unkenntnis gem. § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB erkennen können und müssen, dass der Beklagten bei der Einrichtung des Einlagekontos ein grober Fehler unterlaufen ist.

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht