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   FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 443/02   

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FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 443/02 (https://dejure.org/2006,9184)
FG Saarland, Entscheidung vom 23.05.2006 - 1 K 443/02 (https://dejure.org/2006,9184)
FG Saarland, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 1 K 443/02 (https://dejure.org/2006,9184)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Finanzgerichtsbarkeit Saarland

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietungseinkünften trotz längerem Leerstand (§§ 2, 21 EStG)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Indizien einer Einkunftserzielungsabsicht trotz eines ca. 10-jährigen Leerstandes; Aufwendungen zur Förderung der Nutzungsüberlassung als Werbungskosten; Veranlassung der Aufwendung durch die private Lebensführung als Ausschlussgrund des Werbungskostenabzugs; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 2 § 21
    Einkunftserzielungsabsicht; Vermietung; Leerstand; 10 Jahre

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Einkunftserzielungsabsicht - Vermietung - Leerstand - 10 Jahre

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Annahme der Vermietungsabsicht auch bei langem Leerstand

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BFH, 27.01.1993 - IX R 64/88

    Anerkennung von Werbungskosten, Absetzungen für Abnutzung und Schuldzinsen bei

    Auszug aus FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 443/02
    Der Entschluss zur Einkunftserzielung sei endgültig gefasst gewesen, was hinreichend für die steuerliche Anerkennung vorab entstandener Werbungskosten sei (BFH vom 27. Januar 1993 IX R 64/88, BFH/NV 1993, 528 m.w.N.).

    Die zeitlich verzögerte Umsetzung des Entschlusses könne unschädlich sein, auch wenn die Verzögerung ihre Ursache im Bereich der Lebensführung habe (BFH vom 27. Januar 1993, BFH/NV 1993, 528).

  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

    Auszug aus FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 443/02
    Bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung ist für die Einkunftserzielungsabsicht grundsätzlich nicht das Ergebnis der Vermögensnutzung eines oder weniger Jahre, sondern das Gesamtergebnis der Vermögensnutzung (sog. "Totalperiode") entscheidend; einkommensteuerfreie Veräußerungsgewinne sind nicht in die Betrachtung einzubeziehen (Grundlegend: BFH v. 25. Juni 1984 GrS 2/84, BStBl. II 1984, 751, 765 ff.).
  • BFH, 30.09.1997 - IX R 80/94

    Einkunftserzielungsabsicht bei Vermietung und Verpachtung

    Auszug aus FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 443/02
    Nach dem Regelungszweck des § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG ist bei einer auf Dauer angelegten Vermietungstätigkeit grundsätzlich davon auszugehen, dass der Steuerpflichtige beabsichtigt, einen Einnahmeüberschuss zu erwirtschaften; die Einkunftserzielungsabsicht kann insoweit nur in Ausnahmefällen verneint werden (BFH vom 30. September 1997 IX R 80/94, BStBl II 1998, 771).
  • BFH, 04.07.1990 - GrS 1/89

    Vorauszahlungen und Bauunternehmerkonkurs

    Auszug aus FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 443/02
    Voraussetzung für die Berücksichtigung vorab entstandener Werbungskosten ist, dass ein ausreichend bestimmter wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den Aufwendungen und der Einkunftsart besteht, in deren Rahmen der Abzug begehrt wird (BFH vom 4. Juli 1990 GrS 1/89, BStBl. II 1990, 830, unter C. III. 2. a; vom 4. März 1997 IX R 29/93, BStBl. II 1997, 610).
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 34/03

    Instandsetzungsaufwendungen während der Vermietungszeit als Veräußerungskosten

    Auszug aus FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 443/02
    Sind die Aufwendungen nicht (allein) durch die Einnahmeerzielung (§ 21 Abs. 1 EStG), sondern auch (und zwar nicht unerheblich) durch die private Lebensführung veranlasst (§ 12 Nr. 1 EStG), können sie nicht als Werbungskosten abgezogen werden (BFH vom 14. Dezember 2004 IX R 34/03, BStBl. II 2005, 343, m.w.N.).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 47/99

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 443/02
    Ob der Steuerpflichtige die Vermietung seiner Immobilie beabsichtigt hat, ist an Hand der Gesamtwürdigung aller Indizien des Einzelfalles vorzunehmen (§ 96 Abs. 1 Satz 1 FGO, vgl. z.B. BFH vom 9. Juli 2002 IX R 47/99, BStBl. II 2003, 580, Stein, INF 2006, 349 jew. m.w.N.).
  • BFH, 15.11.2005 - IX R 3/04

    Vergleichszahlung wegen des Rücktritts vom Vertrag und Prozesskosten als vorab

    Auszug aus FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 443/02
    Der durch die Absicht der Einkunftserzielung begründete Veranlassungszusammenhang wirkt fort, solange er nicht durch eine der privaten Vermögenssphäre zuzuweisende neue Veranlassung überlagert wird (BFH vom 15. November 2005 IX R 3/04, BStBl. II 2006, 258).
  • BFH, 09.07.2002 - IX R 57/00

    Einkunftserzielungsabsicht bei befristeter Vermietung

    Auszug aus FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 443/02
    Eine Vermietungstätigkeit ist auf Dauer angelegt, wenn sie nach den bei Beginn der Vermietung ersichtlichen Umständen keiner Befristung unterliegt (BFH vom 9. Juli 2002 IX R 57/00, BStBl. II 2003, 695).
  • BFH, 04.06.1991 - IX R 30/89

    Werbungskosten beim Grundstückskauf

    Auszug aus FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 443/02
    Es muss sich anhand objektiver Umstände feststellen lassen, dass der Steuerpflichtige den Entschluss, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, endgültig gefasst hat (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH vom 4. Juni 1991 IX R 30/89, BStBl. II 1991, 761; vom 4. November 2003 IX R 55/02, BFH/NV 2004, 484).
  • BFH, 14.12.2004 - IX R 1/04

    Mietvertrag auf bestimmte Zeit bedingt nicht stets befristete Vermietertätigkeit

    Auszug aus FG Saarland, 23.05.2006 - 1 K 443/02
    Dabei ist vor allem darauf abzustellen, wie sich der Steuerpflichtige tatsächlich verhalten hat (vgl. dazu BFH vom 14. Dezember 2004 IX R 1/04, BStBl. II 2005, 211).
  • BFH, 04.11.2003 - IX R 55/02

    Einkünfteerzielungsabsicht

  • BFH, 22.04.1997 - IX R 17/96

    Zur Einkünfteerzielungsabsicht des Eigentümers einer Eigentumswohnung, wenn

  • BFH, 04.03.1997 - IX R 29/93

    Schuldzinsen, die auf die Zeit zwischen Kündigung und Auseinandersetzung im

  • BFH, 08.02.1983 - VIII R 130/79

    Wirtschaftlicher Zusammenhang von vorab entstandenen Werbungskosten mit

  • BFH, 05.04.2005 - IX R 48/04

    VuV; Aufwendungen für leer stehende Wohnung

  • BFH, 23.03.1982 - VIII R 132/80

    Keine Kapitaleinkünfte aus mit Kredit erworbenem Kapitalvermögen, wenn wegen

  • BFH, 21.10.1985 - GrS 2/84

    Bestandskräftiger Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheid hindert nicht

  • BFH, 21.09.2000 - IX B 75/00

    Vermietung/Verpachtung: Vorab entstandene Werbungskosten

  • BFH, 19.08.2002 - IX B 190/01

    NZB; Klärungsbedürftigkeit; vorab entstandene WK

  • FG Niedersachsen, 04.10.1990 - XII 322/87
  • FG Baden-Württemberg, 09.02.1995 - 6 K 212/91

    Bausparvertragszinsen als Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung; Zahlungen als

  • FG Baden-Württemberg, 17.07.1996 - 6 V 8/96

    Voraussetzungen des Antrags auf Aussetzung der Vollziehung; Erzielung von

  • FG Münster, 24.09.1996 - 5 K 5212/94
  • BFH, 21.12.2010 - IX B 117/10

    Einkünfteerzielungsabsicht bei langjähriger Renovierung

    Soweit die Klägerin rügt, das Finanzgericht (FG) sei von der Entscheidung des Finanzgerichts des Saarlandes vom 23. Mai 2006  1 K 443/02 (nicht veröffentlicht, juris) abgewichen, indem es aus den von ihm festgestellten Umständen des Streitfalles nicht die Überzeugung gewinnen konnte, die Klägerin sei bereits in den Streitjahren endgültig zur Vermietung entschlossen gewesen, läge darin jedenfalls nur eine (vorgebliche) Divergenz in der Würdigung von Tatsachen, nicht aber eine für die Revisionszulassung erforderliche Nichtübereinstimmung im Grundsätzlichen.
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