Rechtsprechung
   FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2014 - 3 K 1222/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43658
FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2014 - 3 K 1222/11 (https://dejure.org/2014,43658)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29.01.2014 - 3 K 1222/11 (https://dejure.org/2014,43658)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - 3 K 1222/11 (https://dejure.org/2014,43658)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,43658) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 60 Abs 3 S 1 FGO, § 119 Abs 1 AO, § 124 Abs 3 AO, § 125 Abs 1 AO, § 7g Abs 3 EStG 1997
    Beiladung der Gesellschafter zum Klageverfahren der Personengesellschaft - Nichtigkeit einer an eine vollbeendete Personengesellschaft adressierte Prüfungsanordnung - Bildung einer Ansparrücklage gemäß § 7g EStG - Zuständigkeit für die Festsetzung des Streitwerts

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Formale Anforderungen an eine Prüfungsanordnung hinsichtlich des Gewerbesteuermessbetrags; Eindeutige Bezeichnung des Inhaltsadressaten; Verwertungsverbot von rechtswidrig erlangten Ergebnissen einer Außenprüfung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Beiladung der Gesellschafter zum Klageverfahren der Personengesellschaft wegen Gewerbesteuermessbetrags Prüfungsanordnung an eine vollbeendete Personengesellschaft ist nichtig, führt aber nicht per se zum Verwertungsverbot grundsätzlich keine Sammelbuchungen bei ...

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Keine Beiladung der Gesellschafter zum Klageverfahren der Personengesellschaft wegen Gewerbesteuermessbetrags - Prüfungsanordnung an eine vollbeendete Personengesellschaft ist nichtig, führt aber nicht per se zum Verwertungsverbot - grundsätzlich keine Sammelbuchungen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (26)

  • BFH, 15.04.2010 - IV R 67/07

    Nichtigkeit eines an eine vollbeendete Personengesellschaft adressierten

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2014 - 3 K 1222/11
    Konstituierender Bestandteil jedes Verwaltungsakts ist daher die Angabe des Inhaltsadressaten, d.h. desjenigen, dem gegenüber der Einzelfall geregelt werden soll (BFH-Urteile vom 15. April 2010 IV R 67/07, BFH/NV 2010, 1606; vom 13. Oktober 2005 IV R 55/04, BStBl II 2006, 404).

    Eine Umdeutung in einen Bescheid gegenüber dem Gesamtrechtsnachfolger kommt selbst dann nicht in Betracht, wenn er diesem zugegangen ist und der Gesamtrechtsnachfolger den Inhalt als für sich bestimmt zur Kenntnis genommen hat (BFH-Urteile vom 15. April 2010 IV R 67/07, BFH/NV 2010, 1606; vom 13. Dezember 2007 IV R 91/05, BFH/NV 2008, 1289).

    aa) Die Herabsetzung des Gewerbesteuermessbetrags in der Einspruchsentscheidung aus dem Jahre 2004 ist unbeachtlich, da sie ebenso wie ein an eine vollbeendete Personengesellschaft gerichteter Gewerbesteuermessbescheid nichtig (BFH-Urteil vom 15. April 2010 IV R 67/07, BFH/NV 2010, 1606) und somit unwirksam ist.

  • BFH, 13.12.2005 - XI R 52/04

    Anforderungen an die Bildung der als Betriebsausgabe abziehbaren Rücklage nach §

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2014 - 3 K 1222/11
    Dementsprechend reicht es bei Steuerpflichtigen, die den Gewinn wie die Rechtsvorgängerin der Klägerin nach § 4 Abs. 1 EStG ermitteln, aus, wenn die für die Anerkennung einer Ansparrücklage nach § 7g EStG erforderlichen Angaben sich in der Buchführung befinden; dass sie im Jahresabschluss gemacht werden, ist nicht erforderlich (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005, BStBl II 2006, 462, m.w. Rechtsprechungsnachweisen).

    Es genügt, wenn die notwendigen Angaben zur Funktion des Wirtschaftsguts und zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (BFH-Beschluss vom 24. Mai 2005 X B 137/04, BFH/NV 2005, 1563) ? und im Falle eines Gesamtpostens die entsprechenden Aufschlüsselungen ? in einer zeitnah erstellten Aufzeichnung festgehalten werden, die in den steuerlichen Unterlagen des Steuerpflichtigen aufbewahrt wird und die der Steuerbehörde auf Verlangen jederzeit zur Verfügung gestellt werden kann (BFH-Beschluss vom 08. November 2011 X B 237/10, BFH/NV 2012, 218; BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 XI R 52/04, BStBl II 2006, 462).

  • BFH, 08.11.2011 - X B 237/10

    Ansparrücklage gem. § 7g EStG 2000 - Keine nachträgliche Divergenz

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2014 - 3 K 1222/11
    Es genügt nicht, dass nachträglich das Bestehen der Anschaffungsabsicht für das Investitionswirtschaftsgut nachgewiesen wird (BFH-Beschluss vom 08. November 2011 X B 237/10, BFH/NV 2012, 218).

    Es genügt, wenn die notwendigen Angaben zur Funktion des Wirtschaftsguts und zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (BFH-Beschluss vom 24. Mai 2005 X B 137/04, BFH/NV 2005, 1563) ? und im Falle eines Gesamtpostens die entsprechenden Aufschlüsselungen ? in einer zeitnah erstellten Aufzeichnung festgehalten werden, die in den steuerlichen Unterlagen des Steuerpflichtigen aufbewahrt wird und die der Steuerbehörde auf Verlangen jederzeit zur Verfügung gestellt werden kann (BFH-Beschluss vom 08. November 2011 X B 237/10, BFH/NV 2012, 218; BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 XI R 52/04, BStBl II 2006, 462).

  • BFH, 13.12.2007 - IV R 91/05

    An vollbeendete GbR gerichteter Gewerbesteuermessbescheid unwirksam

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2014 - 3 K 1222/11
    Eine Umdeutung in einen Bescheid gegenüber dem Gesamtrechtsnachfolger kommt selbst dann nicht in Betracht, wenn er diesem zugegangen ist und der Gesamtrechtsnachfolger den Inhalt als für sich bestimmt zur Kenntnis genommen hat (BFH-Urteile vom 15. April 2010 IV R 67/07, BFH/NV 2010, 1606; vom 13. Dezember 2007 IV R 91/05, BFH/NV 2008, 1289).

    aa) Ist die Bezeichnung des Inhaltsadressaten nicht eindeutig falsch, sondern mehrdeutig, ist zunächst zu versuchen, durch Auslegung zu klären, wer Inhaltsadressat des Steuerverwaltungsaktes ist (BFH-Urteil vom 13. Dezember 2007 IV R 91/05, BFH/NV 2008, 1289).

  • BFH, 19.09.2002 - X R 51/00

    Investitionsabsicht bei Ansparabschreibung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2014 - 3 K 1222/11
    Aus dem für den Fall des Unterbleibens der Investition angeordneten Gewinnzuschlag ergibt sich, dass die Investition, für deren Finanzierung die Rücklage gebildet wurde, nicht durch eine andere Investition ersetzt werden kann (vgl. BFH-Urteil vom 19. September 2002 X R 51/00, BFHE 200, 343, BStBl II 2004, 184; BFH-Beschluss vom 25. September 2002 IV B 55/02, BFH/NV 2003, 159).
  • BFH, 11.10.2007 - X R 1/06

    Ansparrücklagen nach § 7g Abs. 3 EStG für mehrere gleichartige Wirtschaftsgüter -

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2014 - 3 K 1222/11
    Eine Ausnahme gilt dann, wenn die Anschaffung vollkommen gleichartiger Wirtschaftsgüter geplant ist und die Summe der voraussichtlichen Anschaffungs- und Herstellungskosten nicht über den für einen einzelnen Bilanzstichtag in § 7g Abs. 3 Satz 5 EStG statuierten Höchstbetrag der begünstigten Investition hinausgeht (BFH Beschluss vom 31.03.2009 X B 226/08, BFH/NV 2009, 1116; BFH-Urteil vom 11. Oktober 2007 X R 1/06, BFHE 219, 151, BStBl II 2008, 119), im Streitfall jedoch ist er überschritten; dies gilt für die in den als Ergänzungsbilanzen bezeichneten Sonderbilanzen ausgewiesenen Ansparrücklagen für Container, deren Anzahl nicht beziffert ist und hinsichtlich deren in beiden Sonderbilanzen der jeweilige Maximalbetrag der jeweilige Summe der Ansparrücklagen in der Sonderbilanz des A womöglich, in der des B mit Sicherheit nicht ausgeschöpft wird (A 300.000,-- von ausdrücklich ca. 750.000,-- DM (40 v.H.); Claus B 188.000,-- von ca. 552.482,86 DM (40 v.H. wären 220.993,14 DM); dies gilt aber auch hinsichtlich der in der Gesellschaftsbilanz im Streitjahr gebildeten Ansparabschreibungen i.H.v. 300.000,-- DM bei einem Investitionsvolumen von 751.038,72 DM, zumal 40 v.H. letzteren Betrags 300.415,49 DM ausmachen.
  • BFH, 16.06.2004 - X B 172/03

    Ansparrücklage nach § 7g Abs. 3 , Abs. 6 EStG

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2014 - 3 K 1222/11
    Nicht erforderlich ist allerdings, dass sich im Falle einer Rücklagenbildung für mehrere Investitionsvorhaben aus der beim Finanzamt eingereichten Gewinn- und Verlustrechnung und etwaigen weiteren Unterlagen unmittelbar ergibt, zu welchen Teilbeträgen sich ein Ausgabensammelposten Ansparrücklage auf die einzelnen benannten Investitionsgüter verteilt, solange gewährleistet ist, dass im Investitionsjahr festgestellt werden kann, ob eine vorgenommene Investition mit derjenigen korrespondiert, für deren Finanzierung die Ansparrücklage gebildet wurde (BFH-Beschluss vom 16. Juni 2004 X B 172/03, BFH/NV 2004, 1528).
  • BFH, 24.05.2005 - X B 137/04

    NZB: grundsätzliche Bedeutung, Ansparrücklage

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2014 - 3 K 1222/11
    Es genügt, wenn die notwendigen Angaben zur Funktion des Wirtschaftsguts und zu den voraussichtlichen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (BFH-Beschluss vom 24. Mai 2005 X B 137/04, BFH/NV 2005, 1563) ? und im Falle eines Gesamtpostens die entsprechenden Aufschlüsselungen ? in einer zeitnah erstellten Aufzeichnung festgehalten werden, die in den steuerlichen Unterlagen des Steuerpflichtigen aufbewahrt wird und die der Steuerbehörde auf Verlangen jederzeit zur Verfügung gestellt werden kann (BFH-Beschluss vom 08. November 2011 X B 237/10, BFH/NV 2012, 218; BFH-Urteil vom 13. Dezember 2005 XI R 52/04, BStBl II 2006, 462).
  • BFH, 09.04.2009 - IV B 114/08

    Ansparabschreibung bei wesentlicher Betriebserweiterung - Konkretisierung der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2014 - 3 K 1222/11
    In Fällen einer wesentlichen Betriebserweiterung setzt die Ansparabschreibung die verbindliche Bestellung der Wirtschaftsgüter am Ende des Gewinnermittlungszeitraums voraussetzt, die für eine solche Unternehmensumstrukturierung erforderlich sind (BFH Beschluss vom 09.04.2009 IV B 114/08, BFH/NV 2009, 1420).
  • BFH, 06.09.2010 - IV B 104/09

    Keine Ansparabschreibung für Investition "ins Blaue" - Nicht zur Zulassung der

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 29.01.2014 - 3 K 1222/11
    Eine Ansparabschreibung begünstigt keine Investition "ins Blaue", sondern setzt voraus, dass die geplante Investition nach Art, Umfang und Investitionszeitpunkt hinreichend konkretisiert, (noch) durchführbar und objektiv möglich ist (BFH Beschluss vom 06.09.2010 IV B 104/09, BFH/NV 2011, 29).
  • BFH, 25.09.2002 - IV B 55/02

    Ansparrücklage nach § 7 g EStG; inhaltliche Bezeichnung

  • BFH, 07.03.2012 - V B 131/11

    Festsetzung des Gegenstands- und des Streitwerts; Rechtsschutzbedürfnis;

  • BFH, 31.03.2009 - X B 226/08

    Bildung von Ansparrücklagen für mehrere Wirtschaftsgüter - Unzulässigkeit von

  • BFH, 25.11.1997 - VIII R 4/94

    Fehlende Erweiterungs-Prüfungsanordnung

  • BFH, 17.11.2005 - III R 8/03

    Erlass eines Einzelsteuerbescheids bei Zusammenveranlagung nach Tod eines

  • BFH, 13.10.2005 - IV R 55/04

    Wirksamkeit einer Prüfungsanordnung, die an eine durch Ausscheiden des vorletzten

  • BFH, 21.04.1993 - X R 112/91

    Die FÄ des Landes Nordrhein-Westfalen durften die einer OFD eingegliederten

  • BFH, 19.03.2009 - IV R 26/08

    Anfechtung einer Prüfungsanordnung - Ablaufhemmung durch Beginn der Außenprüfung

  • BFH, 28.03.2008 - IV B 56/07

    Mangelnde Sachaufklärung durch übergehen von Beweisanträgen - Gehörsverletzung -

  • BFH, 28.06.2007 - V B 174/05

    Verwertungsverbot bei der Außenprüfung

  • BFH, 11.07.2011 - XI B 91/10

    Einfache Beiladung eines ehemaligen Geschäftsführers einer insolventen GmbH

  • BFH, 26.01.2000 - IV B 134/98

    GewSt-Messbescheid; Klagebefugnis eines Kommanditisten

  • BFH, 22.01.2002 - V B 138/01

    Haftungsschuldner; Beiladung

  • BFH, 14.07.1997 - V B 121/96

    Vorliegen einer notwendigen Beiladung

  • BFH, 07.02.1975 - III R 41/74

    Geschäftsführung - KG - Klagebefugnis - Werbende Tätigkeit - Entlassungen -

  • BFH, 08.10.1957 - I 32/57 U

    Rechtsmittel gegen einheitliche Feststellungsbescheide über Einkünfte aus

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht