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   Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-443/97   

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Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-443/97 (https://dejure.org/1999,13914)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28.10.1999 - C-443/97 (https://dejure.org/1999,13914)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 28. Oktober 1999 - C-443/97 (https://dejure.org/1999,13914)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Spanien / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Königreich Spanien gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Koordinierung der Strukturinstrumente - Interne Leitlinien der Kommission - Finanzielle Nettoberichtigungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 09.10.1990 - 366/88

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-443/97
    L 152, S. 39.9: - Vgl. Urteile vom 9. Oktober 1990 in der Rechtssache C-366/88 (Frankreich/Kommission, Slg. 1990, I-3571, Randnrn.

    11 und 12), vom 13. November 1991 in der Rechtssache C-303/90 (Frankreich/Kommission, Slg. 1991, I-5315, Randnrn.

    10 und 11), vom 16. Juni 1993 in der Rechtssache C-325/91 (Frankreich/Kommission, Slg. 1993, I-3283, Randnr. 11) und vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-57/95 (Frankreich/Kommission, Slg. 1997, I-1627, Randnrn.

    L 94, S. 13.19: - Diese Vorschrift, die stark an den genannten Artikel 23 Absatz 1 erinnert, bestimmt: "Die Mitgliedstaaten treffen gemäß den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften die erforderlichen Maßnahmen, um - sich zu vergewissern, daß die durch den Fonds finanzierten Maßnahmen tatsächlich und ordnungsgemäß durchgeführt worden sind, - Unregelmäßigkeiten zu verhindern und zu verfolgen, - die infolge von Unregelmäßigkeiten oder Versäumnissen abgeflossenen Beträge wiedereinzuziehen ..." 20: - Diese Rechtsprechung, die eine weitgehend gefestigte Ausrichtung des Gerichtshofes erkennen läßt (vgl. auch Urteile vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-232/96, Frankreich/Kommission, Slg. 1998, I-5699, Randnrn.

    43 bis 45, 53, 57, vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-235/97, Frankreich/Kommission, Slg. 1998, I-7555, insbesondere Randnrn.

    Daraus hat der Gerichtshof abgeleitet, daß die Kommission jeden Antrag abzulehnen hat, Ausgaben, bei denen Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind, durch den EAGFL, Abteilung Garantie, und damit auf Kosten des Gemeinschaftshaushalts zu finanzieren (vgl. z. B. Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 11/76, Niederlande/Kommission, Slg. 1979, 245, Randnr. 8, und in den verbundenen Rechtssachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnrn.

    23: - Vgl. die in Fußnote 8 zitierten Urteile Frankreich/Kommission (Rechtssachen C-303/90, Randnr. 21, C-325/91, Randnr. 17, und C-57/95, Randnr. 19).

  • EuGH, 20.03.1997 - C-57/95

    INSTITUTIONELLES RECHT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-443/97
    10 und 11), vom 16. Juni 1993 in der Rechtssache C-325/91 (Frankreich/Kommission, Slg. 1993, I-3283, Randnr. 11) und vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-57/95 (Frankreich/Kommission, Slg. 1997, I-1627, Randnrn.

    23: - Vgl. die in Fußnote 8 zitierten Urteile Frankreich/Kommission (Rechtssachen C-303/90, Randnr. 21, C-325/91, Randnr. 17, und C-57/95, Randnr. 19).

  • EuGH, 16.06.1993 - C-325/91

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-443/97
    10 und 11), vom 16. Juni 1993 in der Rechtssache C-325/91 (Frankreich/Kommission, Slg. 1993, I-3283, Randnr. 11) und vom 20. März 1997 in der Rechtssache C-57/95 (Frankreich/Kommission, Slg. 1997, I-1627, Randnrn.

    23: - Vgl. die in Fußnote 8 zitierten Urteile Frankreich/Kommission (Rechtssachen C-303/90, Randnr. 21, C-325/91, Randnr. 17, und C-57/95, Randnr. 19).

  • EuGH, 13.11.1991 - C-303/90

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-443/97
    11 und 12), vom 13. November 1991 in der Rechtssache C-303/90 (Frankreich/Kommission, Slg. 1991, I-5315, Randnrn.

    23: - Vgl. die in Fußnote 8 zitierten Urteile Frankreich/Kommission (Rechtssachen C-303/90, Randnr. 21, C-325/91, Randnr. 17, und C-57/95, Randnr. 19).

  • EuGH, 19.11.1998 - C-235/97

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-443/97
    43 bis 45, 53, 57, vom 19. November 1998 in der Rechtssache C-235/97, Frankreich/Kommission, Slg. 1998, I-7555, insbesondere Randnrn.

    Zu diesen Unregelmäßigkeiten gehören Mängel bei den vielfachen Kontrollen, die die Mitgliedstaaten nach Maßgabe insbesondere von Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung Nr. 729/70 durchzuführen haben (vgl. statt aller Urteile FAC, zitiert in Fußnote 12, Randnr. 16, Griechenland/Kommission, zitiert in Fußnote 12, Randnr. 22 f., Frankreich/Kommission, Rechtssache C-232/96, und Frankreich/Kommission, Rechtssache C-235/97).

  • EuGH, 01.10.1998 - C-232/96

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-443/97
    L 94, S. 13.19: - Diese Vorschrift, die stark an den genannten Artikel 23 Absatz 1 erinnert, bestimmt: "Die Mitgliedstaaten treffen gemäß den einzelstaatlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften die erforderlichen Maßnahmen, um - sich zu vergewissern, daß die durch den Fonds finanzierten Maßnahmen tatsächlich und ordnungsgemäß durchgeführt worden sind, - Unregelmäßigkeiten zu verhindern und zu verfolgen, - die infolge von Unregelmäßigkeiten oder Versäumnissen abgeflossenen Beträge wiedereinzuziehen ..." 20: - Diese Rechtsprechung, die eine weitgehend gefestigte Ausrichtung des Gerichtshofes erkennen läßt (vgl. auch Urteile vom 1. Oktober 1998 in der Rechtssache C-232/96, Frankreich/Kommission, Slg. 1998, I-5699, Randnrn.

    Zu diesen Unregelmäßigkeiten gehören Mängel bei den vielfachen Kontrollen, die die Mitgliedstaaten nach Maßgabe insbesondere von Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung Nr. 729/70 durchzuführen haben (vgl. statt aller Urteile FAC, zitiert in Fußnote 12, Randnr. 16, Griechenland/Kommission, zitiert in Fußnote 12, Randnr. 22 f., Frankreich/Kommission, Rechtssache C-232/96, und Frankreich/Kommission, Rechtssache C-235/97).

  • EuGH, 11.07.1996 - C-325/94

    An Taisce und WWF UK

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-443/97
    10: - Darin heißt es: "Die Aktionen, die Gegenstand einer Finanzierung durch die Strukturfonds oder einer Finanzierung der EIB oder eines sonstigen vorhandenen Finanzinstruments sind, müssen den Verträgen und den aufgrund der Verträge erlassenen Rechtsakten sowie den Gemeinschaftspolitiken, einschließlich der Wettbewerbsregeln, der Vergabe öffentlicher Aufträge, des Umweltschutzes und der Anwendung des Grundsatzes der Chancengleichheit für Männer und Frauen entsprechen." 11: - Vgl. Beschluß vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-325/94 P (An Taisce und WWF UK/Kommission, Slg. 1996, I-3727), mit dem das Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 23. September 1994 in der Rechtssache T-461/93 (An Taisce und WWF UK/Kommission, Slg. 1993, II-733) als offensichtlich unzulässig und unbegründet zurückgewiesen wurde.
  • EuG, 23.09.1994 - T-461/93

    Bau eines Informationszentrums; Anspruch auf Schadensersatz ; Antrag auf

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-443/97
    10: - Darin heißt es: "Die Aktionen, die Gegenstand einer Finanzierung durch die Strukturfonds oder einer Finanzierung der EIB oder eines sonstigen vorhandenen Finanzinstruments sind, müssen den Verträgen und den aufgrund der Verträge erlassenen Rechtsakten sowie den Gemeinschaftspolitiken, einschließlich der Wettbewerbsregeln, der Vergabe öffentlicher Aufträge, des Umweltschutzes und der Anwendung des Grundsatzes der Chancengleichheit für Männer und Frauen entsprechen." 11: - Vgl. Beschluß vom 11. Juli 1996 in der Rechtssache C-325/94 P (An Taisce und WWF UK/Kommission, Slg. 1996, I-3727), mit dem das Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz vom 23. September 1994 in der Rechtssache T-461/93 (An Taisce und WWF UK/Kommission, Slg. 1993, II-733) als offensichtlich unzulässig und unbegründet zurückgewiesen wurde.
  • EuGH, 07.02.1979 - 15/76

    Frankreich / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-443/97
    Daraus hat der Gerichtshof abgeleitet, daß die Kommission jeden Antrag abzulehnen hat, Ausgaben, bei denen Unregelmäßigkeiten aufgetreten sind, durch den EAGFL, Abteilung Garantie, und damit auf Kosten des Gemeinschaftshaushalts zu finanzieren (vgl. z. B. Urteile vom 7. Februar 1979 in der Rechtssache 11/76, Niederlande/Kommission, Slg. 1979, 245, Randnr. 8, und in den verbundenen Rechtssachen 15/76 und 16/76, Frankreich/Kommission, Slg. 1979, 321, Randnrn.
  • EuGH, 21.01.1999 - C-54/95

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 28.10.1999 - C-443/97
    38 bis 45, sowie Nrn. 20 bis 41 der Schlußanträge von Generalanwalt Alber, vom 21. Januar 1999 in der Rechtssache C-54/95, Deutschland/Kommission, Slg. 1999, I-35, Randnrn.
  • EuGH, 07.02.1979 - 11/76

    Niederlande / Kommission

  • EuGH, 05.10.1999 - C-240/97

    Spanien / Kommission

  • EuGH, 04.07.1996 - C-50/94

    Griechenland / Kommission

  • EuGH, 25.05.1993 - C-197/91

    Frutticoltori Associati Cuneesi / Associazione tra Produttori Ortofrutticoli

  • EuGH, 08.01.1992 - C-197/90

    Italien / Kommission

  • EuG, 23.03.2004 - T-216/99

    Ter Huurne's Handelsmaatschappij / Kommission

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