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   Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-215/03   

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Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-215/03 (https://dejure.org/2004,19467)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21.10.2004 - C-215/03 (https://dejure.org/2004,19467)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - C-215/03 (https://dejure.org/2004,19467)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Oulane

  • EU-Kommission PDF

    Salah Oulane gegen Minister voor Vreemdelingenzaken en Integratie.

    Freizügigkeit - Einreise- und Aufenthaltsrecht von Angehörigen der Mitgliedstaaten - Verpflichtung zur Vorlage eines Personalausweises oder Reisepasses - Voraussetzung für die Anerkennung des Aufenthaltsrechts - Sanktion - Vorschrift über die Inhaftnahme zum Zweck der ...

  • EU-Kommission

    Salah Oulane gegen Minister voor Vreemdelingenzaken en Integratie

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 14.07.1977 - 8/77

    Sagulo u.a.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-215/03
    Zur Beantwortung dieser Frage ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Urteil Sagulo, Brenca und Bakhouche ausgeführt hat: "[Es ist] zwar Sache der Mitgliedstaaten ..., in vernünftigen Grenzen Verstöße gegen die Pflicht der unter das Gemeinschaftsrecht fallenden Personen, sich einen gültigen Personalausweis oder Reisepass zu beschaffen, zu ahnden, ... derartige Sanktionen [dürfen aber] keinesfalls so schwer sein ..., dass sie zum Hindernis für die im Vertrag vorgesehene Einreise- oder Aufenthaltsfreiheit würden." Von diesem Postulat ausgehend, hat sich der Gerichtshof wie folgt an das vorlegende Gericht gewandt: "[Es] ist ... Aufgabe des innerstaatlichen Gerichts, von seiner richterlichen Beurteilungsfreiheit Gebrauch zu machen, um zu einer Ahndung zu gelangen, die dem Charakter und dem Zweck der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften angemessen ist, deren Einhaltung die Sanktion sichern soll." (40).

    33 - Urteil vom 14. Juli 1977 in der Rechtssache 8/77 (Sagulo, Brenca und Bakhouche, Slg. 1977, 1495, Randnr. 10).

    35 - Urteil Sagulo, Brenca und Bakhouche (Randnr. 11).

    40 - Urteil Sagulo, Brenca und Bakhouche (Randnr. 12).

  • EuGH, 19.01.1999 - C-348/96

    AUSWEISUNG AUF LEBENSZEIT FÜR GEMEINSCHAFTSRECHTSWIDRIG ERKLÄRT

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-215/03
    Dass der Betreffende wegen des Verdachts einer strafbaren Handlung festgenommen oder sogar eines Verstoßes gegen bestimmte Straftaten für schuldig erkannt wurde, ist nämlich mit seiner Eigenschaft als Dienstleistungsempfänger nicht unvereinbar, wie sich insbesondere aus dem Urteil Calfa (7) ergibt.

    4 - Siehe insbesondere Urteil vom 19. Januar 1999 in der Rechtssache C-348/96, Calfa, Slg. 1999, I-11, Randnr. 16).

    44 - Urteil Calfa (Randnr. 16).

    46 - Urteil Calfa (Randnr. 20).

  • EuGH, 30.04.1998 - C-24/97

    DEUTSCHE VORSCHRIFTEN ÜBER DIE AUSWEISPFLICHT DISKRIMINIEREN BÜRGER DER ANDEREN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-215/03
    Denn dort ging es zwar allein um das Recht zur Einreise in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats, doch hat der Gerichtshof mit einer über den Einzelfall hinausgehenden Formulierung festgestellt: "[D]as Gemeinschaftsrecht verbietet Belgien ... nicht, in seinem Hoheitsgebiet zu kontrollieren, ob die Inhaber eines gemeinschaftlichen Aufenthaltsrechts ständig ihre Aufenthalts- oder Niederlassungserlaubnis bei sich tragen, da eine entsprechende Verpflichtung die belgischen Staatsangehörigen hinsichtlich ihres Personalausweises trifft." (36) Dieselbe Auffassung findet sich auch im Urteil Kommission/Deutschland von 1998 wieder, in dem der Gerichtshof noch deutlicher zum Ausdruck gebracht hat, dass die staatlichen Kontrollen hinsichtlich der Erfüllung der Verpflichtung, stets eine Aufenthaltserlaubnis vorlegen zu können, nach dem Gemeinschaftsrecht nur zulässig seien, wenn der Aufnahmemitgliedstaat seinen eigenen Staatsangehörigen eine entsprechende Verpflichtung hinsichtlich ihres Personalausweises auferlege (37) .

    37 - Urteil vom 30. April 1998 in der Rechtssache C-24/97, Kommission/Deutschland, Slg. 1998, I-2133, Randnr. 13).

    38 - Urteil Kommission/Deutschland (Randnr. 14).

  • EuGH, 07.07.1976 - 118/75

    Watson und Belmann

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-215/03
    34 - Urteil vom 7. Juli 1976 in der Rechtssache 118/75 (Watson und Belmann, Slg. 1976, 1185).

    41 - Urteil Watson und Belmann (Randnr. 20).

  • EuGH, 27.10.1977 - 30/77

    Regina / Bouchereau

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-215/03
    48 - Siehe insbesondere Urteil vom 27. Oktober 1977 in der Rechtssache 30/77 (Bouchereau, Slg. 1977, 1999, Randnr. 35).

    52 - Urteil Bouchereau (Randnr. 28).

  • EuGH, 27.04.1989 - 321/87

    Kommission / Belgien

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-215/03
    Sie stößt nämlich, soweit es konkret nur um die Verpflichtung der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten geht, ständig im Besitz eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses zu sein, mit der Entscheidung des Gerichtshofes im Urteil Kommission/Belgien von 1989 an ihre Grenzen.

    36 - Urteil vom 27. April 1989 in der Rechtssache 321/87 (Kommission/Belgien, Slg. 1989, 997, Randnr. 12).

  • EuGH, 02.02.1989 - 186/87

    Cowan / Trésor public

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-215/03
    Ich werde mich hier nicht dem Versuch hingeben, den Begriff des Touristen nach dem Gemeinschaftsrecht zu definieren, und folge damit der Auffassung von Generalanwalt Lenz in seinen Schlussanträgen, die zum Urteil Cowan geführt haben.

    Zu Empfängern touristischer Dienstleistungen siehe auch Urteil vom 2. Februar 1989 in der Rechtssache 186/87 (Cowan, Slg. 1989, 195).

  • EuGH, 17.09.2002 - C-413/99

    Baumbast und R

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-215/03
    10 - Urteil vom 17. September 2002 in der Rechtssache C-413/99 (Baumbast und R, Slg. 2002, I-7091, Randnr. 84).

    Zu einem Anwendungsfall nach Maßgabe der Beschränkungen und Bedingungen der Richtlinie 90/364/EWG des Rates vom 28. Juni 1990 über das Aufenthaltsrecht (ABl. L 180, S. 26) siehe Urteil Baumbast und R (Randnrn. 85 ff.).

  • EuGH, 14.07.1994 - C-379/92

    Strafverfahren gegen Peralta

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-215/03
    Vgl. auch Urteil vom 14. Juli 1994 in der Rechtssache C-379/92 (Peralta, Slg. 1994, I-3453, Randnr. 18).
  • EuGH, 08.04.1976 - 48/75

    Royer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2004 - C-215/03
    18 - Urteil vom 8. April 1976 in der Rechtssache 48/75 (Slg. 1976, 497, Randnr. 31; Hervorhebung von mir).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-378/97

    Wijsenbeek

  • EuGH, 28.10.1999 - C-55/98

    Vestergaard

  • EuGH, 29.04.2004 - C-482/01

    Orfanopoulos

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2001 - C-63/00

    Schilling und Nehring

  • EuGH, 31.01.1984 - 286/82

    Luisi und Carbone / Ministero dello Tesoro

  • EuGH, 20.09.2001 - C-184/99

    STUDENTEN, DIE SICH IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUFHALTEN, MÜSSEN UNTER

  • EuGH, 16.05.2002 - C-63/00

    Schilling und Nehring

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.02.2021 - C-718/19

    Ordre des barreaux francophones und germanophone u.a. (Mesures préventives en vue

    37 Vgl. entsprechend Urteil vom 17. Februar 2005, Oulane (C-215/03, EU:C:2005:95, Rn. 41 bis 44), wonach eine Maßnahme der Inhaftnahme eines Unionsbürgers ein Hindernis für den freien Dienstleistungsverkehr darstellen kann.

    Vgl. auch Schlussanträge von Generalanwalt Léger in der Rechtssache Oulane (C-215/03, EU:C:2004:653, Nr. 97).

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