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   Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-312/17   

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Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-312/17 (https://dejure.org/2018,13644)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29.05.2018 - C-312/17 (https://dejure.org/2018,13644)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 29. Mai 2018 - C-312/17 (https://dejure.org/2018,13644)
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Volltextveröffentlichung

  • Europäischer Gerichtshof

    Bedi

    Ersuchen um Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Richtlinie 2000/78/EG - Verbot der Diskriminierung wegen einer Behinderung - Tarifvertrag, der die Beendigung der Zahlung einer Überbrückungsbeihilfe vorsieht, wenn der Bezieher ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 06.12.2012 - C-152/11

    Ein Sozialplan darf eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-312/17
    Es nimmt insoweit Bezug auf das Urteil Odar(25), das eine Entlassungsabfindung für einen schwerbehinderten Beschäftigten aufgrund eines Sozialplans betraf, die er in geringerer Höhe erhielt, als ihm zugestanden hätte, wenn er nicht behindert gewesen wäre.

    Ist insbesondere der Umstand, dass es i) in dem dem Urteil Odar zugrunde liegenden Sachverhalt um die Berechnung einer Pauschalabfindung ging, die bei schwerbehinderten Arbeitnehmern unter Berücksichtigung ihres früheren Anspruchs auf eine Altersrente geschmälert wurde, während ii) in der vorliegenden Rechtssache die Leistungen dauerhafte Zahlungen nach dem Tarifvertrag beinhalteten, die mit Erwerb der Berechtigung zum Bezug einer vorgezogenen Altersrente beendet wurden, ausreichend, um beide Fälle voneinander zu unterscheiden?.

    Im Urteil Odar erfolgte diese Minderung bei der Berechnung der Pauschalabfindung, während sie im Fall von Herrn Bedi bei der Beendigung der Zahlungen nach dem Tarifvertrag eintrat.

    Meines Erachtens ist daher der Hintergrund der beiden Rechtssachen, soweit er für das vorliegende Verfahren relevant ist, im Wesentlichen vergleichbar, so dass die aus dem Urteil Odar abzuleitenden Grundsätze auf den Fall von Herrn Bedi übertragbar sind.

    Im Urteil Odar hat der Gerichtshof festgestellt, dass sich behinderte Arbeitnehmer, die kurz vor dem Renteneintritt standen, in einer Situation befanden, die mit der der anderen von der Pauschalabfindungsregelung betroffenen Arbeitnehmer vergleichbar war, da ihr Arbeitsverhältnis mit ihrem Arbeitgeber aus demselben Grund und unter denselben Voraussetzungen beendet wurde(27).

    Aus dieser Perspektive betrachtet, führt die tarifvertraglich getroffene Regelung meines Erachtens zu einer nach der Terminologie des Gerichtshofs im Urteil Odar "übermäßigen Beeinträchtigung" der legitimen Interessen behinderter Arbeitnehmer wie Herrn Bedi(36).

    25 Urteil vom 6. Dezember 2012 (C-152/11, EU:C:2012:772).

    29 Vgl. u. a. Urteil vom 6. Dezember 2012, Odar (C-152/11, EU:C:2012:772, Rn. 43).

    30 Deutschland führt insoweit die Urteile vom 6. Dezember 2012, Odar (C-152/11, EU:C:2012:772, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 8. September 2011, Hennigs (C-297/10 und C-298/10, EU:C:2011:560, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung), an.

    33 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Dezember 2012, Odar (C-152/11, EU:C:2012:772, Rn. 67).

    36 Vgl. Urteil vom 6. Dezember 2012 (C-152/11, EU:C:2012:772, Rn. 70).

  • EuGH, 09.12.2004 - C-19/02

    Hlozek

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-312/17
    Es führt insbesondere an: i) das Urteil Burton(19), das eine Abfindungsregelung bei freiwilligem Ausscheiden zum Gegenstand hatte, wonach männliche Arbeitnehmer später Anspruch auf Zahlungen erwarben als ihre weiblichen Kollegen, weil für Letztere ein früheres normales Renteneintrittsalter galt als für männliche Arbeitnehmer, die Höhe der Zahlungen für jede Gruppe jedoch auf der gleichen Grundlage berechnet wurde, ii) das Urteil Roberts(20), das eine Überbrückungsrente für Beschäftigte, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig in den Ruhestand gingen, betraf, die Frauen nach Vollendung des 60. Lebensjahrs Leistungen in geringerer Höhe gewährte als Männern, um dem Umstand Rechnung zu tragen, dass Frauen ab diesem Alter die Berechtigung zur Inanspruchnahme einer staatlichen Rente erwarben, wobei die Regelung für die Berechnung der Überbrückungsrente jedoch neutral war, sowie iii) das Urteil Hlozek(21), wo der Rechtsstreit ein Überbrückungsgeld für Arbeitnehmer betraf, die zum Zeitpunkt ihrer im Rahmen der Umstrukturierung des Arbeitgeberunternehmens erfolgten Entlassung ein bestimmtes Alter erreicht hatten, und Frauen fünf Jahre früher Anspruch auf die Leistung hatten als Männer, da für sie ein fünf Jahre früheres gesetzliches Renteneintrittsalter galt als für ihre männlichen Kollegen.

    Im Urteil Hlozek war seine Begründung ähnlich(24).

    15 Vgl. Urteil vom 9. Dezember 2004, Hlozek (C-19/02, EU:C:2004:779, Rn. 38).

    21 Urteil vom 9. Dezember 2004 (C-19/02, EU:C:2004:779).

    24 Vgl. Rn. 49 des Urteils vom 9. Dezember 2004 (C-19/02, EU:C:2004:779).

  • EuGH, 06.12.2012 - C-124/11

    Dittrich - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Nationale Regelung -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-312/17
    5 Vgl. Urteil vom 6. Dezember 2012, Dittrich u. a. (C-124/11, C-125/11 und C-143/11, EU:C:2012:771, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    6 Vgl. Urteil vom 6. Dezember 2012, Dittrich u. a. (C-124/11, C-125/11 und C-143/11, EU:C:2012:771, Rn. 35 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    10 Vgl. Urteil vom 6. Dezember 2012, Dittrich u. a. (C-124/11, C-125/11 und C-143/11, EU:C:2012:771, Rn. 35).

    11 Vgl. Urteil vom 6. Dezember 2012, Dittrich u. a. (C-124/11, C-125/11 und C-143/11, EU:C:2012:771, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung sowie Rn. 39).

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-312/17
    Hierzu ist erstens darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Urteil Hennigs bei seiner Beurteilung des den Sozialpartnern im Zusammenhang mit Tarifverträgen eingeräumten Ermessensspielraums festgestellt hat, dass "die Ungleichbehandlung wegen des Alters zur Erreichung dieses Ziels angemessen und erforderlich sein [muss]"(32).

    30 Deutschland führt insoweit die Urteile vom 6. Dezember 2012, Odar (C-152/11, EU:C:2012:772, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung), und vom 8. September 2011, Hennigs (C-297/10 und C-298/10, EU:C:2011:560, Rn. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung), an.

    32 Urteil vom 8. September 2011 (C-297/10 und C-298/10, EU:C:2011:560, Rn. 65).

  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-312/17
    7 Vgl. Urteil vom 1. April 2008, Maruko (C-267/06, EU:C:2008:179, Rn. 44).

    12 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 1. April 2008, Maruko (C-267/06, EU:C:2008:179, Rn. 48).

  • EuGH, 02.06.2016 - C-122/15

    C

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-312/17
    8 Vgl. Urteil vom 2. Juni 2016, C (C-122/15, EU:C:2016:391, Rn. 22 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    9 Vgl. Urteil vom 2. Juni 2016, C (C-122/15, EU:C:2016:391, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 09.11.1993 - C-132/92

    Birds Eye Walls / Roberts

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-312/17
    20 Urteil vom 9. November 1993 (C-132/92, EU:C:1993:868).

    23 Vgl. Rn. 23 des Urteils vom 9. November 1993 (C-132/92, EU:C:1993:868).

  • EuGH, 16.02.1982 - 19/81

    Burton / British Railways Board

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-312/17
    19 Urteil vom 16. Februar 1982 (19/81, EU:C:1982:58).

    22 Vgl. in diesem Sinne Rn. 15 und 16 des Urteils vom 16. Februar 1982 (19/81, EU:C:1982:58).

  • EuGH, 11.04.2013 - C-335/11

    Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-312/17
    16 Urteil vom 11. April 2013, HK Danmark (C-335/11 und C-337/11, EU:C:2013:222, Rn. 72).
  • EuGH, 14.05.1974 - 4/73

    Nold KG / Kommission

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 29.05.2018 - C-312/17
    34 Urteil vom 14. Mai 1974 (4/73, EU:C:1974:51, Rn. 12 bis 14).
  • EuGH, 12.10.2010 - C-499/08

    Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer

  • EuGH, 31.05.1995 - C-400/93

    Specialarbejderforbundet i Danmark / Dansk Industri

  • EuGH, 22.11.2012 - C-385/11

    Die spanischen Rechtsvorschriften über die beitragsbezogene Altersrente von

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2017 - C-98/15

    Espadas Recio - Richtlinie 79/7/EWG - Art. 4 Abs. 1 - Gleichbehandlung von

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