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   KG, 14.02.2019 - 8 W 31/17   

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https://dejure.org/2019,14062
KG, 14.02.2019 - 8 W 31/17 (https://dejure.org/2019,14062)
KG, Entscheidung vom 14.02.2019 - 8 W 31/17 (https://dejure.org/2019,14062)
KG, Entscheidung vom 14. Februar 2019 - 8 W 31/17 (https://dejure.org/2019,14062)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 93 ZPO, § 355 BGB, § 357 BGB, § 495 BGB
    Rückabwicklungsklage eines Kreditnehmers nach Widerruf und Hilfswiderklage der Bank auf Feststellung der offenen Kreditforderung: Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis der Widerklageforderung

  • Wolters Kluwer

    Kostenentscheidung bei sofortiger Anerkennung des im Wege der Widerklage geltend gemachten Anspruchs des Darlehensgebers auf Zahlung eines Rücka...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    ZPO § 93
    Kostenentscheidung bei sofortiger Anerkennung des im Wege der Widerklage geltend gemachten Anspruchs des Darlehensgebers auf Zahlung eines Rückabwicklungssaldos

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kostenentscheidung bei sofortigem Anerkenntnis durch den Darlehensnehmer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 1087
  • WM 2019, 1152
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.05.2006 - VI ZB 64/05

    Voraussetzungen des sofortigen Anerkenntnisses im schriftlichen Vorverfahren

    Auszug aus KG, 14.02.2019 - 8 W 31/17
    Dieser Schluss ist insbesondere gerechtfertigt, wenn der Beklagte eine fällige Leistung trotz Aufforderung nicht erbringt (BGH NJW 2016, 572 Tz 19 m.N.; BGHZ 168, 57 = NJW 2006, 2490 Tz 11).

    Maßgeblich ist das Verhalten des Beklagten vor Klageeinreichung (s. BGHZ 168, 57 Tz 10; ZIP 2007, 95 Tz 7; NJW 1979, 2040 - juris Tz 21).

  • BGH, 22.10.2015 - V ZB 93/13

    Isolierte Anfechtung der Kostenentscheidung: Zulässigkeit der sofortigen

    Auszug aus KG, 14.02.2019 - 8 W 31/17
    Dieser Schluss ist insbesondere gerechtfertigt, wenn der Beklagte eine fällige Leistung trotz Aufforderung nicht erbringt (BGH NJW 2016, 572 Tz 19 m.N.; BGHZ 168, 57 = NJW 2006, 2490 Tz 11).
  • BGH, 02.12.2009 - XII ZB 207/08

    Veranlassung für eine Klage auf vollen Unterhalt bei einer vorherigen Erbringung

    Auszug aus KG, 14.02.2019 - 8 W 31/17
    Dies hat zur Folge, dass der Beklagte, der vorprozessual auf das Verlangen des Klägers nur eine unzulässige Teilleistung angeboten hat, wegen der Gesamtleistung in Schuldnerverzug war und daher Veranlassung zur Erhebung der gesamten Klage gegeben hat, sodass er - selbst bei vollem Anerkenntnis - die gesamten Kosten zu tragen hat (s. OLG Stuttgart NJW 1978, 112; Staudinger/Dittner, BGB, Neub. 2014, § 266 Rn 2; Erman/Artz, BGB, 15. Aufl., § 266 Rn 5; vgl. auch BGH NJW 2010, 238 Tz 10 ff, wo allerdings nicht mit § 266 BGB argumentiert und auf Besonderheiten der Titulierung von Unterhaltsansprüchen abgestellt wird).
  • BGH, 27.06.1979 - VIII ZR 233/78

    Abschluss eines Bürgschaftsvertrages - Nichthaftung als Bürge wegen

    Auszug aus KG, 14.02.2019 - 8 W 31/17
    Maßgeblich ist das Verhalten des Beklagten vor Klageeinreichung (s. BGHZ 168, 57 Tz 10; ZIP 2007, 95 Tz 7; NJW 1979, 2040 - juris Tz 21).
  • OLG Frankfurt, 27.04.2018 - 8 W 19/18

    Voraussetzungen einer Direktklage gegen die Berufshaftpflichtversicherung eines

    Auszug aus KG, 14.02.2019 - 8 W 31/17
    Mangels einer der Widerklage vorausgehenden Zahlungsaufforderung haben die Kläger keinen Anlass zur Erhebung der Widerklage gegeben (siehe für eine Konstellation wie die vorliegende bereits Senat, Beschl. v. 07.05.2018, 8 W 19/18; ferner Beschl. v. 29.02.2016 - 8 W 15/16).
  • BAG, 14.02.2012 - 3 AZB 59/11

    Anpassung der Betriebsrente - sofortiges Anerkenntnis

    Auszug aus KG, 14.02.2019 - 8 W 31/17
    Verbreitet wird sodann angenommen, dass diese Auswirkung des § 266 BGB auf die Frage der Klageveranlassung durch Anwendung von § 242 BGB abzumildern ist, so dass der Beklagte zur Klage im Umfang seiner vorprozessual erklärten Leistungsbereitschaft keine Veranlassung gegeben hat, wenn die angebotene Leistung nur geringfügig hinter der tatsächlich begründeten Forderung zurückbleibt (s. BAG NZA 2012, 469 Tz 21; OLG Schleswig FamRZ 1984, 187 - bei juris Tz 16 ff).
  • BGH, 28.09.2006 - IX ZB 232/04

    Kostentragung nach Anerkenntnis

    Auszug aus KG, 14.02.2019 - 8 W 31/17
    Maßgeblich ist das Verhalten des Beklagten vor Klageeinreichung (s. BGHZ 168, 57 Tz 10; ZIP 2007, 95 Tz 7; NJW 1979, 2040 - juris Tz 21).
  • KG, 29.02.2016 - 8 W 15/16
    Auszug aus KG, 14.02.2019 - 8 W 31/17
    Mangels einer der Widerklage vorausgehenden Zahlungsaufforderung haben die Kläger keinen Anlass zur Erhebung der Widerklage gegeben (siehe für eine Konstellation wie die vorliegende bereits Senat, Beschl. v. 07.05.2018, 8 W 19/18; ferner Beschl. v. 29.02.2016 - 8 W 15/16).
  • OLG Stuttgart, 07.10.1977 - 16 WF 89/77

    Sofortige Beschwerde gegen den Kostenausspruch im Schlussurteil; Veranlassung

    Auszug aus KG, 14.02.2019 - 8 W 31/17
    Dies hat zur Folge, dass der Beklagte, der vorprozessual auf das Verlangen des Klägers nur eine unzulässige Teilleistung angeboten hat, wegen der Gesamtleistung in Schuldnerverzug war und daher Veranlassung zur Erhebung der gesamten Klage gegeben hat, sodass er - selbst bei vollem Anerkenntnis - die gesamten Kosten zu tragen hat (s. OLG Stuttgart NJW 1978, 112; Staudinger/Dittner, BGB, Neub. 2014, § 266 Rn 2; Erman/Artz, BGB, 15. Aufl., § 266 Rn 5; vgl. auch BGH NJW 2010, 238 Tz 10 ff, wo allerdings nicht mit § 266 BGB argumentiert und auf Besonderheiten der Titulierung von Unterhaltsansprüchen abgestellt wird).
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