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   KG, 15.12.2015 - 4 Ws 61/12, 141 AR 305/12   

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https://dejure.org/2015,50653
KG, 15.12.2015 - 4 Ws 61/12, 141 AR 305/12 (https://dejure.org/2015,50653)
KG, Entscheidung vom 15.12.2015 - 4 Ws 61/12, 141 AR 305/12 (https://dejure.org/2015,50653)
KG, Entscheidung vom 15. Dezember 2015 - 4 Ws 61/12, 141 AR 305/12 (https://dejure.org/2015,50653)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 475 Abs 1 S 1 StPO, Art 2 Abs 1 GG
    Voraussetzungen für die Akteneinsichtnahme durch private Dritte im Strafverfahren: Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung des Angeklagten; berechtigtes Interesse des Antragstellers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus KG, 15.12.2015 - 4 Ws 61/12
    Ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer durch Erledigung überholten Maßnahme ist dann gegeben, wenn diese einen tief greifenden Grundrechtseingriff darstellt (vgl. BVerfGE 96, 27 [Unverletzlichkeit der Wohnung]; BVerfG NJW 1999, 273 [Freiheit der Person]; NJW 2007, 1117 [körperliche Unversehrtheit]).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus KG, 15.12.2015 - 4 Ws 61/12
    Ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer durch Erledigung überholten Maßnahme ist dann gegeben, wenn diese einen tief greifenden Grundrechtseingriff darstellt (vgl. BVerfGE 96, 27 [Unverletzlichkeit der Wohnung]; BVerfG NJW 1999, 273 [Freiheit der Person]; NJW 2007, 1117 [körperliche Unversehrtheit]).
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 8/08

    Gewährung von Akteneinsicht an eine Privatperson im Ermittlungsverfahren

    Auszug aus KG, 15.12.2015 - 4 Ws 61/12
    Ein solcher liegt hier vor, denn die Erteilung umfassender Akteneinsicht in ein wegen eines Tötungsdelikts gegen einen Angeklagten geführtes Strafverfahren berührt dessen Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG) in erheblicher Art und Weise (vgl. BVerfG NJW 2007, 1052; NJW 2009, 2876).
  • BVerfG, 15.04.2005 - 2 BvR 465/05

    Gewährung effektiven Rechtsschutzes gegen die Akteneinsicht Dritter in

    Auszug aus KG, 15.12.2015 - 4 Ws 61/12
    Denn ein Beschuldigter ist regelmäßig zu hören, wenn durch die Erteilung von Akteneinsicht in ein gegen ihn geführtes Ermittlungsverfahren ein Eingriff in seine Grundrechtspositionen verbunden ist (vgl. BVerfG NStZ-RR 2005, 242; NJW 2007, aaO; LR-Hilger aaO, Rn. 7; KK-Gieg, StPO 7. Aufl., § 478 Rn. 3).
  • BVerfG, 15.07.1998 - 2 BvR 446/98

    Verletzung von GG Art 19 Abs 4 iVm Art 13 durch Verwerfung der Beschwerde gegen

    Auszug aus KG, 15.12.2015 - 4 Ws 61/12
    Ein fortwirkendes Rechtsschutzinteresse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer durch Erledigung überholten Maßnahme ist dann gegeben, wenn diese einen tief greifenden Grundrechtseingriff darstellt (vgl. BVerfGE 96, 27 [Unverletzlichkeit der Wohnung]; BVerfG NJW 1999, 273 [Freiheit der Person]; NJW 2007, 1117 [körperliche Unversehrtheit]).
  • LG Dresden, 06.10.2005 - 3 AR 8/05
    Auszug aus KG, 15.12.2015 - 4 Ws 61/12
    Nach § 475 Abs. 1 Satz 1 StPO setzt die Erteilung von Auskünften aus Strafakten an einen für private Dritte auftretenden Rechtsanwalt voraus, dass ein diesbezügliches berechtigtes Interesse schlüssig vorgetragen wird (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 475 Rn. 2; LR-Hilger aaO, § 475 Rn. 5; LG Dresden StV 2006, 11, 12; LG Kassel StraFo 2005, 428).
  • BGH, 25.07.1960 - 3 StR 25/60
    Auszug aus KG, 15.12.2015 - 4 Ws 61/12
    Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt die Landeskasse Berlin, weil kein anderer für sie haftet (vgl. BGHSt 14, 391; Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 464 Rn. 2, § 473 Rn. 2); die Entscheidung über die notwendigen Auslagen des Verurteilten, die hier zu treffen war (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 464 Rn. 11a mwN), beruht auf einer entsprechenden Anwendung des § 467 Abs. 1 StPO (vgl. LR-Hilger aaO, § 473 Rn. 14).
  • LG Kassel, 15.10.2004 - 5 AR 18/04
    Auszug aus KG, 15.12.2015 - 4 Ws 61/12
    Nach § 475 Abs. 1 Satz 1 StPO setzt die Erteilung von Auskünften aus Strafakten an einen für private Dritte auftretenden Rechtsanwalt voraus, dass ein diesbezügliches berechtigtes Interesse schlüssig vorgetragen wird (vgl. Meyer-Goßner/Schmitt aaO, § 475 Rn. 2; LR-Hilger aaO, § 475 Rn. 5; LG Dresden StV 2006, 11, 12; LG Kassel StraFo 2005, 428).
  • LG Köln, 26.09.2018 - 116 Qs 7/18
    Der Vortrag muss dabei so detailliert sein, dass dem Gericht eine Ausübung seines Ermessens und eine Abwägung gegen schutzwürdige Interessen der Betroffenen - denen grundsätzlich ein hoher Stellenwert zukommt (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des zweiten Senats vom 26. Oktober 2006 - 2 BvR 67/06 -, juris, Rn. 9) - möglich ist (KG Berlin, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 4 Ws 61/12 -, juris, Rn. 9).

    Dies hat in einer Weise zu geschehen, die es dem Gericht erlaubt zu prüfen, "ob auch eine die schutzwürdigen Interessen des Beschuldigten, Angeschuldigten oder Angeklagten oder anderer Betroffener besser wahrende und zugleich dem legitimen Auskunftsinteresse des privaten Dritten hinreichend Rechnung tragende Erteilung von Auskünften nach § 475 Abs. 1 StPO in Frage kommt" (KG Berlin, Beschluss vom 15. Dezember 2015 - 4 Ws 61/12 -, juris, Rn. 9).

  • OLG Düsseldorf, 12.04.2023 - Kart 6/22

    Klage auf Einsicht in die bei dem Bundeskartellamt geführten Akten oder die

    Danach verlangt die Darlegung eines berechtigten Interesses einen schlüssigen Tatsachenvortrag, der Grund und Umfang eines bestimmten Interesses an der gewünschten Auskunft erkennen lässt, weil nur so der über das Einsichtsgesuch entscheidenden Stelle die gebotene Prüfung ermöglicht wird, ob dessen Voraussetzungen vorliegen und in wieweit die im Gegenzug gemäß § 56 Abs. 5 S. 2 i.V.m. Abs. 4 GWB zu berücksichtigenden schutzwürdigen Interessen des jeweils von der Einsicht Betroffenen hiergegen abzuwägen sind (vgl. dazu BayObLG, Beschluss vom 10.05.2021, 203 VAs 82/21; KG Berlin, Beschluss vom 15. Dezember 2015, 4 WS 61/12 - 141 AR 305/12; KK-Gieg, § 475 StPO Rn. 4; MK-Singelnstein, § 475 StPO Rn.18).
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