Rechtsprechung
KG, 19.01.1998 - 10 U 5722/96 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kondizierbarkeit eines nicht leistungsabhängigen Pauschalhonorars eines Maklers bei Vermittlung einer Eigentumswohnung
- zimmermann-notar-rostock.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 05.06.1996 - 3 O 165/96
- KG, 19.01.1998 - 10 U 5722/96
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 15.04.1987 - IVa ZR 53/86
Rechtsnatur eines Provisionsversprechens
Auszug aus KG, 19.01.1998 - 10 U 5722/96
Der Berufung ist allerdings zuzugeben, daß ein hinreichender Rechtsgrund damit nicht benannt ist (vgl. BGH WM 1987, 1140).Der Anspruch auf Rückzahlung scheitert im übrigen auch an folgendem: Nach der Rechtsprechung des BGH (WM 1977, 341 und 415, WM 1978, 247) kann der Käufer einer Eigentumswohnung nicht nach § 812 BGB eine Zahlung zurückverlangen, welcher die Verkaufsbedingung des Verkäufers zugrunde lag, zusätzlich zum Kaufpreis einen Betrag an seinen Verkaufsbeauftragten als Entgelt für dessen Bemühungen zu zahlen, sofern der mit der Zahlung erstrebte Erfolg - der Erwerb der Eigentumswohnung - tatsächlich eingetreten ist.
- BGH, 14.12.1995 - III ZR 34/95
Bindung des Vorkaufsberechtigten an eine Maklerklausel
Auszug aus KG, 19.01.1998 - 10 U 5722/96
Selbst wenn es sich dabei nicht um einen Teil der Kaufpreisverpflichtung, sondern um die gemäß § 328 BGB ausbedungene Direktzahlung einer Vergütung für Dienstleistungen nach §§ 675 BGB, 354 HGB handelte, konnte die Verpflichtung durch den Kaufvertrag gemäß § 505 Abs. 2 BGB auch dem Vorkaufsberechtigten auferlegt werden, da ein solcher im Zusammenhang mit dem Verkauf stehender Aufwand üblicherweise aus dem Veräußerungserlös zu decken ist (vgl. BGH NJW 1996, 654). - BGH, 26.09.1990 - IV ZR 226/89
Rechte des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage
Auszug aus KG, 19.01.1998 - 10 U 5722/96
Richtig ist zwar, daß die Beklagte als eingesetzte Verwalterin der Wohnungseigentumsanlage die in der Teilungserklärung vom 9. Dezember 1993 vorgesehene Zustimmung nach § 12 Abs. 1 WEG in § 2 (3) des Kaufvertrages vom 19. Juli 1994 "vorsorglich" erteilt hat Schon deswegen könnte sie - unabhängig von dem rechtlichen Erfordernis der Zustimmung bei einer Veräußerung vor Anlegung der Wohnungsgrundbücher, vgl. § 8 Abs. 2 Satz 2 WEG und BGHZ 113, 374 = NJW 1991, 1613 - nach der Rechtsprechung (BGHZ 112, 240 = NJW 1991, 168) daran gehindert gewesen sein, dem Käufer Maklerdienste beim Erwerb zu leisten. - BGH, 21.02.1991 - V ZB 13/90
Zustimmungsbedürftigkeit der Veräußerung von Wohnungseigentum nach Entstehung der …
Auszug aus KG, 19.01.1998 - 10 U 5722/96
Richtig ist zwar, daß die Beklagte als eingesetzte Verwalterin der Wohnungseigentumsanlage die in der Teilungserklärung vom 9. Dezember 1993 vorgesehene Zustimmung nach § 12 Abs. 1 WEG in § 2 (3) des Kaufvertrages vom 19. Juli 1994 "vorsorglich" erteilt hat Schon deswegen könnte sie - unabhängig von dem rechtlichen Erfordernis der Zustimmung bei einer Veräußerung vor Anlegung der Wohnungsgrundbücher, vgl. § 8 Abs. 2 Satz 2 WEG und BGHZ 113, 374 = NJW 1991, 1613 - nach der Rechtsprechung (BGHZ 112, 240 = NJW 1991, 168) daran gehindert gewesen sein, dem Käufer Maklerdienste beim Erwerb zu leisten.