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   KG, 27.05.2019 - Verg 4/19   

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https://dejure.org/2019,15574
KG, 27.05.2019 - Verg 4/19 (https://dejure.org/2019,15574)
KG, Entscheidung vom 27.05.2019 - Verg 4/19 (https://dejure.org/2019,15574)
KG, Entscheidung vom 27. Mai 2019 - Verg 4/19 (https://dejure.org/2019,15574)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Originalteile

    § 122 Abs 1 GWB, § 124 Abs 1 Nr 8 GWB, § 162 GWB, § 173 Abs 1 GWB, § 178 S 2 Alt 2 GWB
    Vergabenachprüfungsverfahren: Fristbindung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung im Beschwerdeverfahren; Aufhebung und Zurückverweisung wegen unterbliebener Beiladung von Mitbewerbern; Pflicht zur Vorlage von Referenzen über Auftragsausführungen mit ...

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    GWB § 173 ; GWB § 178
    Voraussetzungen der Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Auftraggeber darf keine Referenzen hinsichtlich "Originalteilen" fordern!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2020, 270
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • KG, 21.12.2018 - Verg 7/18

    Aufhebung der Entscheidung der Vergabekammer und Zurückverweisung bei Erfolg der

    Auszug aus KG, 27.05.2019 - Verg 4/19
    Bestätigung der Senatsbeschlüsse vom 14. November und 21. Dezember 2018 - Verg 7/18, VPR 2019, 69, ZfBR 2019, 516 u.a. zur Frage der Vergaberechtswidrigkeit von Anforderungen in Ausschreibungen, wonach Referenzen in bezug auf Auftragsausführungen vorzulegen sind, bei denen "Originalteil" zum Einsatz kamen.(Rn.22).

    Insofern wird auf die entsprechenden Ausführungen des Senats im Beschluss vom 14.11.2018 zum Geschäftszeichen - Verg 7/18 verwiesen.

  • KG, 14.11.2018 - Verg 7/18

    Auslegung eines Rügeschreibens im Vergabeverfahren

    Auszug aus KG, 27.05.2019 - Verg 4/19
    Bestätigung der Senatsbeschlüsse vom 14. November und 21. Dezember 2018 - Verg 7/18, VPR 2019, 69, ZfBR 2019, 516 u.a. zur Frage der Vergaberechtswidrigkeit von Anforderungen in Ausschreibungen, wonach Referenzen in bezug auf Auftragsausführungen vorzulegen sind, bei denen "Originalteil" zum Einsatz kamen.(Rn.22).
  • VK Berlin, 25.03.2019 - VK-B1-20/18
    Auszug aus KG, 27.05.2019 - Verg 4/19
    Die aufschiebende Wirkung der sofortigen Beschwerde der Antragstellerin vom 11. April 2019 gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin, 1. Beschlussabteilung, vom 25. März 2019 - VK-B1-20/18 - wird bis zur Entscheidung über das Rechtsmittel in der Hauptsache verlängert.
  • KG, 01.03.2024 - Verg 11/22

    Sofortige Beschwerde im sog. S-Bahn Vergabeverfahren

    Das gilt insbesondere wenn der Nachprüfungsantrag von der Vergabekammer zwar zurückgewiesen worden ist, so dass an sich keine ein anderes Unternehmen belastende Entscheidung vorliegt, diese Zurückweisung aber verfahrensfehlerhaft erfolgt ist und nach summarischer Prüfung der Sach- und Rechtslage auch eine andere Hauptsacheentscheidung denkbar ist, so dass auch die unterlassene Beiladung in Verbindung mit den weiteren Verfahrensmängeln ermessensfehlerhaft war (Senat, Beschluss vom 27. Mai 2019 - Verg 4/19 - Beschluss vom 10. Februar 2020 - Verg 6/19 - Beschluss vom 13. Januar 2020 - Verg 9/19 - Anger in: Müller-Wrede, GWB-Vergaberecht, 2. Auflage 2023, § 178 Rn. 31).
  • OLG Karlsruhe, 25.01.2021 - 6 W 24/20

    Zulässigkeit einer Nebenintervention: Einstweiliger Verfügungsantrag eines

    Das Kammergericht hat zwar im Beschluss vom 27. Mai 2019 - Verg 4/19 (VergabeR 2019, 713 [juris Rn. 31 f]) das Unterlassen der dort in Rede stehenden Beiladung eines Mitbewerbers ungeachtet des Umstandes für fehlerhaft erachtet, dass sich das Vergabeverfahren noch im Stadium des Teilnahmewettbewerbs befand.
  • OLG Koblenz, 14.10.2020 - Verg 7/20

    Angebotswertung unter Einbeziehung des Nebenangebots soll wiederholt werden

    Die Stellung des Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ist in § 173 GWB gerade nicht an die Einhaltung einer Antragsfrist geknüpft (vgl. KG, NZBau 2020, 270, 270, Rdnr. 4, m.w.N.; Heiermann/Zeiss/Summa-Summa, § 173 GWB, Rdnr. 64 f.; Reidt/Stickler/Glahs-Stickler, Vergaberecht, 4. Aufl. 2018, § 173 GWB, Rdnr. 16).
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