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KG, 30.12.2015 - 6 W 46/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 84 BGB, § 133 BGB, § 157 BGB, § 2065 Abs 2 BGB, § 2084 BGB
Nacherbschaft: Einziehung eines zugunsten einer Stiftung erteilten Erbscheins - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 27.11.2014 - 6 VI 1467/19
- KG, 30.12.2015 - 6 W 46/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 28.01.1987 - IVa ZR 191/85
Teilungsanordnung - Vorausvermächtnis - Begünstigung eins Miterben
Auszug aus KG, 30.12.2015 - 6 W 46/15
Was der Erblasser wirklich gewollt hat, muss das Gericht nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH FamRZ 1983, 383; 1985, 587; 1987, 475) nicht nur auf Grund einer Analyse des Wortlauts, sondern auch unter Auswertung aller ihm zugänglichen - auch außerhalb des Testaments - liegenden Umstände, die zur Aufdeckung des Erblasserwillens möglicherweise dienlich sind, erforschen.Dabei geht es um die Klärung der forensisch im Vordergrund stehenden Frage, was der Erblasser mit seinen Worten sagen wollte (vgl. BGH FamRZ 1987, 475, 476).
- OLG München, 08.04.2009 - 31 Wx 121/08
Internationales Privatrecht: Anzuwendendes Erbrecht bei Tod eines deutschen …
Auszug aus KG, 30.12.2015 - 6 W 46/15
Nach überwiegender Auffassung in der Rspr. und Literatur, der der Senat folgen würde, wäre diese Vorschrift auch für Stiftungen unter Lebenden - entsprechend - anwendbar, sofern der Stifter vor der Genehmigung (heute: Anerkennung) stirbt (…vgl. Palandt-Ellenberger a.a.O. § 84 Rn. 1;… Staudinger-Hüttemann/Rawert, BGB (2010), § 84 Rn. 2), wobei § 84 BGB auch auf ausländische Stiftungen - analog - für anwendbar gehalten wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 17.3.1965 - BReg. 1 b Z 293/64, NJW 1965, 1438, Gründe in: RzW 1965, 474 ff.; OLG München, NJW-RR 2009, 1019). - BayObLG, 17.03.1965 - BReg. 1b Z 293/64
Anspruch auf Erteilung eines Erbscheins für die gesetzlichen Erben bei …
Auszug aus KG, 30.12.2015 - 6 W 46/15
Nach überwiegender Auffassung in der Rspr. und Literatur, der der Senat folgen würde, wäre diese Vorschrift auch für Stiftungen unter Lebenden - entsprechend - anwendbar, sofern der Stifter vor der Genehmigung (heute: Anerkennung) stirbt (…vgl. Palandt-Ellenberger a.a.O. § 84 Rn. 1;… Staudinger-Hüttemann/Rawert, BGB (2010), § 84 Rn. 2), wobei § 84 BGB auch auf ausländische Stiftungen - analog - für anwendbar gehalten wird (vgl. BayObLG, Beschluss vom 17.3.1965 - BReg. 1 b Z 293/64, NJW 1965, 1438, Gründe in: RzW 1965, 474 ff.; OLG München, NJW-RR 2009, 1019).
- OLG Düsseldorf, 12.01.2017 - 3 Wx 257/16
Auslegung eines Testaments hinsichtlich eines Ersatzerben für ein insolvent …
Im Rahmen der ergänzenden Testamentsauslegung ist lediglich zu fragen, was nach der festzustellenden Willensrichtung des Erblassers im Zeitpunkt der Testamentserrichtung als von ihm gewollt anzusehen gewesen wäre, wenn er vorausschauend die spätere Entwicklung bedacht hätte (KG ErbR 2016, 331 [71]).