Rechtsprechung
KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Testierunfähigkeit infolge psychischer Ausnahmesituation wegen einer bevorstehenden Operation; Amtsermittlungspflicht beim Verfahren zur Erbscheinserteilung; Ermessensausübung des Nachlassgerichts bei der Frage der Einholung eines psychiatrischen Gutachtens
- Judicialis
FGG § 19; ; FGG § 27; ; ZPO § 559; ; BGB § 2353; ; BGB § 2361
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Erteilung eines Erbscheins
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Berlin-Neukölln, 11.12.2002 - 62 VI 64/02
- LG Berlin, 09.12.2003 - II 83 T 111/03
- KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04
Papierfundstellen
- Rpfleger 2005, 669
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- BayObLG, 21.07.1999 - 1Z BR 122/98
Testierfähigkeit bei paranoiden Wahnvorstellungen bezüglich einer als …
Auszug aus KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04
Denn eine Testierunfähigkeit kommt bei dem Vorliegen einer Gemütslage nur dann in Betracht, wenn diese krankhafte Ausmaße eingenommen hat, so dass - wie das Amtsgericht zutreffen ausführt - die Erwägungen und Willensentschlüsse des Erblassers durch krankhafte Vorstellungen oder Empfindungen derart beeinflusst werden, dass sie davon beherrscht werden (vgl. BayObLG FamRZ 2000, 701). - BayObLG, 05.07.1990 - BReg. 1a Z 26/90
Antrag auf Erteilung des Erbscheins; Entbehrlichkeit der Testamentsauslegung bei …
Auszug aus KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04
Zwar kann das Vorliegen der Voraussetzungen der Testierunfähigkeit im Sinne von § 2229 Abs. 4 BGB regelmäßig nicht vom Gericht allein, sondern nur mit Hilfe eines Nervenarztes oder Psychiaters bejaht werden (vgl. Senat, NJW 1961, 2066; BayObLG NJW-RR 1990, 1419/1420 m.w.N.). - KG, 31.08.1961 - 1 W 1267/61
Auszug aus KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04
Zwar kann das Vorliegen der Voraussetzungen der Testierunfähigkeit im Sinne von § 2229 Abs. 4 BGB regelmäßig nicht vom Gericht allein, sondern nur mit Hilfe eines Nervenarztes oder Psychiaters bejaht werden (vgl. Senat, NJW 1961, 2066; BayObLG NJW-RR 1990, 1419/1420 m.w.N.).
- BayObLG, 19.11.1998 - 1Z BR 93/98
Anforderungen an die Feststellung der Testierunfähigkeit eines Erblassers
Auszug aus KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04
Dabei reicht es nicht, dass der Erblasser eine allgemeine Vorstellung von der Tatsache der Errichtung des Testaments und vom Inhalt der letztwilligen Verfügung hatte; er muss vielmehr in der Lage gewesen sein, sich über die Tragweite dieser Anordnung und ihrer Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen sowie über die Gründe, die für und gegen ihre sittliche Berechtigung sprechen, ein Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen Dritter zu handeln (vgl. BGH FamRZ 1958, 127; Senat, FamRZ 2000, 912; BayObLG FamRZ 1999, 819;… Soergel/Mayer, BGB, 13. Aufl., § 2229 Rn. 2;… Staudinger/Baumann, BGB, 13. Bearbeitung, § 2229 Rn. 11). - KG, 07.09.1999 - 1 W 4291/98
Wirksamkeit eines (früheren) privatschriftlichen Testaments der Erblasserin auf …
Auszug aus KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04
Dabei reicht es nicht, dass der Erblasser eine allgemeine Vorstellung von der Tatsache der Errichtung des Testaments und vom Inhalt der letztwilligen Verfügung hatte; er muss vielmehr in der Lage gewesen sein, sich über die Tragweite dieser Anordnung und ihrer Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen sowie über die Gründe, die für und gegen ihre sittliche Berechtigung sprechen, ein Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen Dritter zu handeln (vgl. BGH FamRZ 1958, 127; Senat, FamRZ 2000, 912; BayObLG FamRZ 1999, 819;… Soergel/Mayer, BGB, 13. Aufl., § 2229 Rn. 2;… Staudinger/Baumann, BGB, 13. Bearbeitung, § 2229 Rn. 11). - BayObLG, 01.08.1979 - BReg. 1 Z 16/79
Auszug aus KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04
Die Ermittlungen sind soweit auszudehnen, bis der Sachverhalt vollständig aufgeklärt ist, und abzuschließen, wenn von weiteren Ermittlungen ein sachdienliches, die Entscheidung beeinflussendes Ergebnis nicht mehr zu erwarten ist (BayObLGZ 1979, 256/261f. m.w.N.). - BGH, 29.01.1958 - IV ZR 251/57
Rechtsmittel
Auszug aus KG, 31.05.2005 - 1 W 125/04
Dabei reicht es nicht, dass der Erblasser eine allgemeine Vorstellung von der Tatsache der Errichtung des Testaments und vom Inhalt der letztwilligen Verfügung hatte; er muss vielmehr in der Lage gewesen sein, sich über die Tragweite dieser Anordnung und ihrer Auswirkungen auf die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Betroffenen sowie über die Gründe, die für und gegen ihre sittliche Berechtigung sprechen, ein Urteil zu bilden und nach diesem Urteil frei von Einflüssen Dritter zu handeln (vgl. BGH FamRZ 1958, 127; Senat, FamRZ 2000, 912; BayObLG FamRZ 1999, 819;… Soergel/Mayer, BGB, 13. Aufl., § 2229 Rn. 2;… Staudinger/Baumann, BGB, 13. Bearbeitung, § 2229 Rn. 11).
- KG, 26.02.2008 - 1 W 59/07
Verstoß gegen den deutschen ordre public bei Erbrechtsausschluss nach ägyptischem …
Wird der angekündigte Erbschein nach der zum Vorbescheid ergangenen Beschwerdeentscheidung erteilt, kann die weitere Beschwerde mit dem Ziel der Einziehung des Erbscheins fortgeführt werden (Senat, Rpfleger 2005, 669 ff.;… Keidel/Meyer-Holz, FGG, 15. Aufl., § 27 Rn. 51).