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   LAG Baden-Württemberg, 02.04.2020 - 9 TaBV 2/19   

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https://dejure.org/2020,7503
LAG Baden-Württemberg, 02.04.2020 - 9 TaBV 2/19 (https://dejure.org/2020,7503)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02.04.2020 - 9 TaBV 2/19 (https://dejure.org/2020,7503)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 02. April 2020 - 9 TaBV 2/19 (https://dejure.org/2020,7503)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    § 23 Abs. 3 S. 2 Halbs. 2 RVG, § 9 BetrVG, § 55 Abs. 3 BetrVG, § 18 AktG

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Berechnung des Gegenstandswertes bei einem Streit über die Zulässigkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrates

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 23 Abs 3 RVG, § 54 BetrVG
    Gegenstandswert - Errichtung eines Konzernbetriebsrats

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 23 Abs. 3
    Gegenstandswert; Konzernbetriebsrat

  • rechtsportal.de

    RVG § 23 Abs. 3
    Gegenstandswert eines Verfahrens über die Zulässigkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Gegenstandswert eines Verfahrens über die Zulässigkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Hamburg, 07.01.2009 - 4 Ta 22/08

    Gegenstandswert - Wirksamkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.04.2020 - 9 TaBV 2/19
    (in Fortführung von LAG HH, 07. Januar 2009 - 4 Ta 22/08 und LAG Köln, 22. Juni 2005 10(5) Ta 144/04).

    Hinsichtlich der Wertfestsetzung für die Wirksamkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrats ist nach überwiegender Meinung (zum Meinungsstand LAG HH, 07. Januar 2009 - 4 Ta 22/08 -, Rn. 19, juris) eine Vergleichbarkeit mit der Konstellation bei einer Anfechtung einer Betriebsratswahl anzunehmen.

    Daher ist es mit der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Köln (Beschluss vom 22.06.2005 - 10(5) Ta 144/04 - NZA-RR 2006; Beschluss vom 19.05.2004 - 10 Ta 79/04 - MDR 2005, 342) angemessen, für jede weitere Staffel des § 9 BetrVG je einen halben Ausgangswert, das heißt EUR 2.500,00 erhöhend zum Ansatz zu bringen (Landesarbeitsgericht Hamburg, 07. Januar 2009 - 4 Ta 22/08 -, Rn. 23, juris).

    Da für einen Konzernbetriebsrat aber mindestens zwei Konzernunternehmen vorhanden sein müssen, der Konzernbetriebsrat per se also wenigstens 4 Mitglieder hat, kommt eine Erhöhung erst bei mehr als 4 Mitgliedern in Betracht (anders wohl LAG HH, 07. Januar 2009 - 4 Ta 22/08 -, Rn. 25, juris).

  • LAG Köln, 19.05.2004 - 10 Ta 79/04

    Streitwert, Beschlussverfahren, Wahlanfechtung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.04.2020 - 9 TaBV 2/19
    Daher ist es mit der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Köln (Beschluss vom 22.06.2005 - 10(5) Ta 144/04 - NZA-RR 2006; Beschluss vom 19.05.2004 - 10 Ta 79/04 - MDR 2005, 342) angemessen, für jede weitere Staffel des § 9 BetrVG je einen halben Ausgangswert, das heißt EUR 2.500,00 erhöhend zum Ansatz zu bringen (Landesarbeitsgericht Hamburg, 07. Januar 2009 - 4 Ta 22/08 -, Rn. 23, juris).
  • LAG Baden-Württemberg, 31.08.2017 - 5 Ta 109/17

    Entsendung zum Gesamtbetriebsrat: Streitwert

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 02.04.2020 - 9 TaBV 2/19
    Die Hinweise zur Wertberechnung bei Streitigkeiten über Entsendung von Mitgliedern in den Konzernbetriebsrat sind nicht anwendbar, weil ihnen eine andere Fragestellung zugrunde liegt und insbesondere nicht für und gegen jedermann die Zulässigkeit der Errichtung eines Konzernbetriebsrates geklärt wird (LAG BW 31.8.2017, 5 Ta 109/17).
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