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   LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1655/17   

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https://dejure.org/2018,39257
LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1655/17 (https://dejure.org/2018,39257)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.06.2018 - 26 Sa 1655/17 (https://dejure.org/2018,39257)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Juni 2018 - 26 Sa 1655/17 (https://dejure.org/2018,39257)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Entstehung von Urlaubsansprüchen während der Elternzeit

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Kürzung des Urlaubsanspruchs für die Dauer der Elternzeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BEEG § 17 Abs. 1 ; ZPO § 398 Abs. 1
    Kürzung des Urlaubsanspruchs für die Dauer der Elternzeit - Voraussetzungen für die Wiederholung einer Beweisaufnahme in der Berufungsinstanz

  • rechtsportal.de

    BEEG § 17 Abs. 1 ; ZPO § 398 Abs. 1
    Entstehung von Urlaubsansprüchen während der Elternzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kürzung des Urlaubsanspruchs für die Dauer der Elternzeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entstehung von Urlaubsansprüchen während der Elternzeit

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Kürzung des Urlaubsanspruchs für die Dauer der Elternzeit

  • Jurion (Kurzinformation)

    Kürzung des Urlaubsanspruchs für die Dauer der Elternzeit

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 443/01

    Ärztliches Beschäftigungsverbot - Mutterschutzlohn

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1655/17
    Eine Ermessensüberschreitung liegt dann vor, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines erstinstanzlichen Zeugen anders beurteilen will als das Erstgericht, wenn es der Aussage eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (vgl. BAG 9. Oktober 2002 - 5 AZR 443/01, zu II 3 a der Gründe; 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07, Rn. 9).

    Eine Ermessensüberschreitung liegt nur dann vor, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines erstinstanzlichen Zeugen anders beurteilen will als das Erstgericht, wenn es der Aussage eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (vgl. BAG 9. Oktober 2002 - 5 AZR 443/01, zu II 3 a der Gründe; 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07, Rn. 9).

    Auch darf das Berufungsgericht den objektiven Erklärungswert ausgehend vom Empfängerhorizont selbständig ermitteln, wenn es bei der der Auslegung vorausgehenden Feststellung des Erklärungstatbestands dasselbe Beweisergebnis wie die Vorinstanz zugrunde legt (vgl. BAG 9. Oktober 2002 - 5 AZR 443/01, Rn. 68).

  • LAG Hamm, 27.06.2013 - 16 Sa 51/13

    Aufgabe der Surrogatstheorie - Fälligkeit des Urlaubsabgeltungsanspruchs -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1655/17
    Auch verstößt § 17 Abs. 1 BEEG nicht gegen § 2 Nr. 6 u. 7 der Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub (Richtlinie 96/34/BEEG) (vgl. LAG Hamm 27. Juni 2013 - 16 Sa 51/13, Rn 23 f.).

    Auch verstößt § 17 Abs. 1 BEEG nicht gegen § 2 Nr. 6 u. 7 der Rahmenvereinbarung über den Elternurlaub (Richtlinie 96/34/BEEG) (vgl. LAG Hamm 27. Juni 2013 - 16 Sa 51/13, Rn 23 f.).

    Dementsprechend hat der EuGH (8. November 2012 - C 229/11) auch entschieden, dass gegen eine zeitanteilige Kürzung des Erholungsurlaubs wegen Kurzarbeit keine Bedenken bestehen (ebenso LAG Hamm 27. Juni 2013 - 16 Sa 51/13, Rn 22).

  • BAG, 23.01.2018 - 9 AZR 200/17

    Rundung von Bruchteilen von Urlaubstagen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1655/17
    Das BAG konnte die Frage in den letzten Jahren immer wieder offenlassen (vgl. zB. BAG 12. März 2013 - 9 AZN 2383/12; zuletzt wieder im Urteil vom 23. Januar 2018 - 9 AZR 200/17, Rn. 22).

    Die Frage ist von grundsätzlicher Bedeutung (vgl. BAG 12. März 2013 - 9 AZN 2383/12; zuletzt wieder offengelassen im Urteil vom 23. Januar 2018 - 9 AZR 200/17, Rn. 22).

  • BAG, 17.05.2011 - 9 AZR 197/10

    Urlaub - Elternzeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1655/17
    Das folgt schon aus § 17 Abs. 1 BEEG, der die Kürzungsbefugnis der Arbeitgeberseite begründet, also das Entstehen des Urlaubsanspruchs voraussetzt (vgl. BAG v. 17.05.2011 - 9 AZR 197/10, Rn 24).

    Das folgt schon aus § 17 Abs. 1 BEEG, der die Kürzungsbefugnis des Arbeitgebers begründet, also das Entstehen des Urlaubsanspruchs voraussetzt (vgl. BAG v. 17.05.2011 - 9 AZR 197/10, Rn 24).

  • LAG Baden-Württemberg, 07.07.2017 - 9 Sa 10/17

    Mehrere aufeinander folgende Elternzeiten - Urlaubsverfall bei unterbliebener

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1655/17
    Im Ergebnis konnte es danach dahinstehen, ob Urlaubsansprüche auch während der Elternzeit nach § 4 Abs. 3 BUrlG verfallen können, wovon das LAG Baden-Württemberg (7. Juli 2017 - 9 Sa 10/17, Rn. 40) mit der Argumentation ausgeht, dass sich § 17 Abs. 2 BEEG nur auf den Urlaub in dem Jahr beziehe, in dem der Urlaub wegen des Beginns der Elternzeit nicht angetreten werden konnte.

    Im Ergebnis kann danach dahinstehen, ob Urlaubsansprüche auch während der Elternzeit nach § 4 Abs. 3 BUrlG verfallen können, wovon das LAG Baden-Württemberg (7. Juli 2017 - 9 Sa 10/17, Rn. 40) mit der Argumentation ausgeht, dass sich § 17 Abs. 2 BEEG nur auf den Urlaub in dem Jahr beziehe, in dem der Urlaub wegen des Beginns der Elternzeit nicht angetreten werden konnte.

  • BAG, 20.05.2008 - 9 AZN 1258/07

    Rechtliches Gehör - unterlassene Nachfrage

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1655/17
    Eine Ermessensüberschreitung liegt dann vor, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines erstinstanzlichen Zeugen anders beurteilen will als das Erstgericht, wenn es der Aussage eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (vgl. BAG 9. Oktober 2002 - 5 AZR 443/01, zu II 3 a der Gründe; 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07, Rn. 9).

    Eine Ermessensüberschreitung liegt nur dann vor, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines erstinstanzlichen Zeugen anders beurteilen will als das Erstgericht, wenn es der Aussage eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (vgl. BAG 9. Oktober 2002 - 5 AZR 443/01, zu II 3 a der Gründe; 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07, Rn. 9).

  • EuGH, 08.11.2012 - C-229/11

    Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub kann bei in einem Sozialplan vereinbarter

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1655/17
    Dementsprechend hat der EuGH (8. November 2012 - C 229/11) auch entschieden, dass gegen eine zeitanteilige Kürzung des Erholungsurlaubs wegen Kurzarbeit keine Bedenken bestehen (ebenso LAG Hamm 27. Juni 2013 - 16 Sa 51/13, Rn 22).
  • BVerfG, 28.01.2014 - 2 BvR 1561/12

    Verfassungsmäßigkeit der Filmabgabe nach dem Filmförderungsgesetz -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1655/17
    1) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982, Rs. C-283/81, C.I.L.F.I.T., Rn. 21) muss ein nationales letztinstanzliches Gericht seiner Vorlagepflicht nachkommen, wenn sich in einem bei ihm schwebenden Verfahren eine Frage des Unionsrechts stellt, es sei denn, das Gericht hat festgestellt, dass die gestellte Frage nicht entscheidungserheblich ist, dass die betreffende unionsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl auch BVerfG 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12, Rn. 178).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1655/17
    1) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH, Urteil vom 6. Oktober 1982, Rs. C-283/81, C.I.L.F.I.T., Rn. 21) muss ein nationales letztinstanzliches Gericht seiner Vorlagepflicht nachkommen, wenn sich in einem bei ihm schwebenden Verfahren eine Frage des Unionsrechts stellt, es sei denn, das Gericht hat festgestellt, dass die gestellte Frage nicht entscheidungserheblich ist, dass die betreffende unionsrechtliche Bestimmung bereits Gegenstand einer Auslegung durch den Gerichtshof war oder dass die richtige Anwendung des Unionsrechts derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel keinerlei Raum bleibt (vgl auch BVerfG 28. Januar 2014 - 2 BvR 1561/12, Rn. 178).
  • BGH, 22.07.2015 - V ZR 245/14

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs; Unterlassen der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.06.2018 - 26 Sa 1655/17
    Demgegenüber ist eine erneute Vernehmung geboten, wenn das Berufungsgericht die protokollierte Aussage anders verstehen will als die Richter der Vorinstanz, und zwar insbesondere dann, wenn die Aussage des Zeugen widersprüchlich oder mehrdeutig ist und es für die Auffassung des Erstrichters nicht an jedem Anhaltspunkt in der protokollierten Aussage fehlt (vgl. BGH 22. Juli 2015 - V ZR 245/14, Rn. 8).
  • BVerfG, 14.09.2010 - 2 BvR 2638/09

    Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch abweichende Würdigung einer Zeugenaussage

  • LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 644/19

    Fristlose Kündigung wegen sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

    Im Fall des Zeugenbeweises ist eine erneute Durchführung einer Beweisaufnahme nach § 398 ZPO geboten, was gleichzeitig im Falle des Unterlassens eine Ermessensüberschreitung des Berufungsgerichts darstellen würde, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines erstinstanzlichen Zeugen anders beurteilen will als das Erstgericht, wenn es also der Aussage eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (vgl. BAG, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 AZR 443/01, zu II 3 a der Gründe, juris: BAG, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07, Rn. 9, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2018 - 26 Sa 1655/17, Rn. 27, juris), sprich wenn es die Aussage des Zeugen "anders würdigen" bzw. "anders verstehen oder werten" will als die Vorinstanz (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291; BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Mai 2010 - 9 Sa 705/09, Rn. 21, juris).
  • LAG Köln, 22.05.2020 - 4 Sa 5/20

    Außerordentliche Verdachtskündigung; öffentlicher Dienst; Vorteilsnahme; Anhörung

    Im Fall des Zeugenbeweises ist eine erneute Durchführung einer Beweisaufnahme nach § 398 ZPO geboten, was gleichzeitig im Falle des Unterlassens eine Ermessensüberschreitung des Berufungsgerichts darstellen würde, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines erstinstanzlichen Zeugen anders beurteilen will als das Erstgericht, wenn es also der Aussage eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (vgl. BAG, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 AZR 443/01, zu II 3 a der Gründe, juris: BAG, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07, Rn. 9, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2018 - 26 Sa 1655/17, Rn. 27, juris), sprich wenn es die Aussage des Zeugen "anders würdigen" bzw. "anders verstehen oder werten" will als die Vorinstanz (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291; BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Mai 2010 - 9 Sa 705/09, Rn. 21, juris).
  • LAG Köln, 19.06.2020 - 4 Sa 655/19

    Fristlose Tatkündigung wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort; Zerstörung

    Im Fall des Zeugenbeweises ist eine erneute Durchführung einer Beweisaufnahme nach § 398 ZPO geboten, was gleichzeitig im Falle des Unterlassens eine Ermessensüberschreitung des Berufungsgerichts darstellen würde, wenn das Berufungsgericht die Glaubwürdigkeit eines erstinstanzlichen Zeugen anders beurteilen will als das Erstgericht, wenn es also der Aussage eine andere Tragweite, ein anderes Gewicht oder eine vom Wortsinn abweichende Auslegung geben will oder wenn es die protokollierten Angaben des Zeugen für zu vage und präzisierungsbedürftig hält (vgl. BAG, Urteil vom 9. Oktober 2002 - 5 AZR 443/01, zu II 3 a der Gründe, juris: BAG, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 9 AZN 1258/07, Rn. 9, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 7. Juni 2018 - 26 Sa 1655/17, Rn. 27, juris), sprich wenn es die Aussage des Zeugen "anders würdigen" bzw. "anders verstehen oder werten" will als die Vorinstanz (vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 2009 - VIII ZR 3/09, NJW-RR 2009, 1291; BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 2003 - 1 BvR 2285/02, NJW 2003, 2524; Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21. Mai 2010 - 9 Sa 705/09, Rn. 21, juris).
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