Rechtsprechung
   LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2021 - 23 Sa 1381/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,12690
LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2021 - 23 Sa 1381/20 (https://dejure.org/2021,12690)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31.03.2021 - 23 Sa 1381/20 (https://dejure.org/2021,12690)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 31. März 2021 - 23 Sa 1381/20 (https://dejure.org/2021,12690)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,12690) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung Aufhebungsvertrag, Bedeutung der Kündigungserklärungsfrist, Bestätigung des anfechtbaren Rechtsgeschäfts, keine Hemmung der Kündigungserklärungsfrist wegen Covid-19-Pandemie

  • rechtsportal.de

    ZPO § 308 Abs. 1 ; ArbGG § 61 Abs. 2
    Widerrechtliche Drohung mit einer verfristeten Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Widerrechtliche Drohung mit einer verfristeten Kündigung; Beginn der Zwei-Wochen-Kündigungserklärungsfrist bei Videoaufzeichnung; Keine Hemmung der Frist des § 626 Abs. 2 BGB durch Covid-19

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Corona ist keine Ausrede für verpasste Frist

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2021 - 23 Sa 1381/20
    Die Androhung des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden zu wollen, falls der Arbeitnehmer nicht selbst kündige oder einvernehmlich ausscheide, stellt die Ankündigung eines zukünftigen empfindlichen Übels dar, dessen Verwirklichung in der Macht des ankündigenden Arbeitgebers liegt (st. Rspr., vgl. BAG 05. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - Rn. 28 mwN).

    Widerrechtlich ist die Androhung einer außerordentlichen Kündigung auch dann, wenn der Arbeitgeber wegen des Fristablaufs nach § 626 Abs. 2 BGB gar keine Kündigung mehr wirksam hätte erklären können (vgl. BAG 05. Dezember 2002 - 2 AZR 478/01 - Rn. 33).

  • BAG, 15.12.2005 - 6 AZR 197/05

    Anfechtung der Erklärung zum Abschluss eines Aufhebungsvertrags

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2021 - 23 Sa 1381/20
    Nur wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Falle ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen (BAG 15. Dezember 2005 - 6 AZR 197/05 - Rn. 23 mwN).
  • BGH, 19.04.2005 - X ZR 15/04

    Münchener Trabrennbahn

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2021 - 23 Sa 1381/20
    Dem entspricht im Ergebnis die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach die Drohung mit einer Kündigung widerrechtlich ist, wenn der Drohende selbst nicht an seine Berechtigung glaubt oder sein Rechtsstandpunkt nicht mehr vertretbar ist (BGH 19. April 2005 - X ZR 15/04 - Rn. 23).
  • BAG, 23.03.2011 - 4 AZR 268/09

    Verweisung auf Tarifvertrag - Entgeltregelung in Gesamtbetriebsvereinbarung -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2021 - 23 Sa 1381/20
    Das Rechtsmittelgericht hat gemäß § 308 Abs. 2 ZPO von Amts wegen zu prüfen, ob der Kostenausspruch der Vorinstanzen richtig ist (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 948/08 - Rn. 24; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 73).
  • BAG, 22.04.2010 - 6 AZR 948/08

    Massenentlassung - Nachkündigung in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2021 - 23 Sa 1381/20
    Das Rechtsmittelgericht hat gemäß § 308 Abs. 2 ZPO von Amts wegen zu prüfen, ob der Kostenausspruch der Vorinstanzen richtig ist (BAG 22. April 2010 - 6 AZR 948/08 - Rn. 24; 23. März 2011 - 4 AZR 268/09 - Rn. 73).
  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2021 - 23 Sa 1381/20
    Zwar kann eine solche Bestätigung auch durch schlüssige Handlung erfolgen, jedoch muss das Verhalten den eindeutigen Willen offenbaren, trotz der Anfechtbarkeit an dem Rechtsgeschäft festhalten zu wollen; jede andere den Umständen nach einigermaßen verständliche Deutung muss ausgeschlossen sein (BAG 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 36 mwN).
  • BAG, 05.09.1986 - 7 AZR 175/85

    Ersatzpersonalratsmitglied - Besonderer Kündigungsschutz - Personalratsmitglied -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2021 - 23 Sa 1381/20
    Das vorliegende Urteil wirkt sich daher, solange es besteht, dahingehend aus, dass die Ungewissheit des endgültigen Prozessausgangs für sich allein ein überwiegendes Gegeninteresse des Arbeitgebers an der Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers nicht mehr begründen kann (vgl. BAG 5. September 1986 - 7 AZR 175/85 - AP Nr. 26 zu § 15 KSchG 1969).
  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2021 - 23 Sa 1381/20
    Der Große Senat des Bundesarbeitsgerichts hat mit Beschluss vom 27. Februar 1985 ( - GS 1/84 - BAGE 48, 122 = AP Nr. 14 zu § 611 BGB Beschäftigungspflicht) entschieden, dass der gekündigte Arbeitnehmer auch außerhalb der Regelungen der §§ 102 Abs. 5 BetrVG, 79 Abs. 2 BPersVG einen arbeitsvertraglichen Anspruch auf vertragsgemäße Beschäftigung über den Entlassungszeitpunkt hinaus bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozesses hat, wenn die Kündigung unwirksam ist und überwiegende schutzwerte Interessen des Arbeitgebers einer solchen Beschäftigung nicht entgegenstehen.
  • BGH, 28.04.1971 - VIII ZR 258/69

    Umfang der Offenbarungspflichten des Verkäufers beim Verkauf eines Pkw;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2021 - 23 Sa 1381/20
    Bestätigung ist jede Erklärung des Anfechtungsberechtigten, in der sein Wille zum Ausdruck kommt, ein ihm bekanntes Anfechtungsrecht nicht auszuüben (BGH 28. April 1971 - VIII ZR 258/69 - Rn. 38).
  • LAG Hessen, 16.02.2011 - 18 Sa 523/10

    Erweiterte Auskunftsklage - § 28 TV Sozialkassenverfahren des Baugewerbes

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 31.03.2021 - 23 Sa 1381/20
    Insoweit gelten die gleichen Grundsätze wie bei sonstigen Schadenersatzansprüchen (vgl. LAG Hessen 16. Februar 2011 - 18 Sa 523/10 - Rn. 78; GMP/Schleusener, 9. Aufl. 2017, ArbGG § 61 Rn. 31 mwN).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht