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   LAG Düsseldorf, 18.09.2013 - 4 Sa 495/13   

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LAG Düsseldorf, 18.09.2013 - 4 Sa 495/13 (https://dejure.org/2013,41382)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.09.2013 - 4 Sa 495/13 (https://dejure.org/2013,41382)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. September 2013 - 4 Sa 495/13 (https://dejure.org/2013,41382)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsstilllegung mit Abwicklungs- und Aufräumungsarbeiten; Abgestufte Darlegungs- und Beweislast für Betriebsübergang; Anzeige von Massenentlassungen

  • LAG Düsseldorf PDF

    § 17 II, III KSchG
    Massenentlassungsanzeige; Konsultationsverfahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 15 Abs. 4; KSchG § 1; BGB § 613a
    Betriebsstilllegung mit Abwicklungs- und Aufräumungsarbeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (35)

  • BAG, 21.03.2013 - 2 AZR 60/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Massenentlassung - Konsultationsverfahren

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.09.2013 - 4 Sa 495/13
    Unter "Entlassung" im Sinne von § 17 Abs. 1 S. 1 KSchG ist der Ausspruch der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu verstehen (BAG 23.03.2006 - 2 AZR 343/05 - Rn. 18, BAGE 117, 281 im Anschluss an EuGH 27.01.2005 - C-188/03 - [Junk] Slg. 2005, I-885; BAG 21.03.2013 - 2 AZR 60/12, NZA 2013, 966).

    Ein fehlerhafter Ablauf des Konsultationsverfahrens wird durch einen positiven Bescheid der Agentur für Arbeit nicht geheilt (BAG 21.03.2013 - 2 AZR 60/12, NZA 2013, 966).

    Der Arbeitgeber muss mit dem Betriebsrat über die Entlassungen bzw. die Möglichkeiten ihrer Vermeidung verhandeln, ihm dies zumindest anbieten (BAG 21.03.2013 - 2 AZR 60/12, NZA 2013, 966, Rn. 15 m.w.N.).

  • BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 650/05

    Betriebsbedingte Kündigung - "freier" Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.09.2013 - 4 Sa 495/13
    Als "frei sind grundsätzlich nur solche Arbeitsplätze anzusehen, die zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung unbesetzt sind (BAG 15.12.2011 - 2 AZR 42/10 - Rn. 24, AP KSchG 1969 § 1 Namensliste Nr. 21; 01.03.2007 - 2 AZR 650/05 - Rn. 24, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 164).

    Dem steht es gleich, wenn ein Arbeitsplatz bis zum Ablauf der Kündigungsfrist frei wird (BAG 01.03.2007 - 2 AZR 650/05 - a.a.O.; 02.02.2006 - 2 AZR 38/05 - zu II 2 a der Gründe, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 142).

    Erst daraufhin muss der Arbeitgeber eingehend erläutern, aus welchen Gründen eine Umsetzung nicht möglich war (BAG 01.03.2007 - 2 AZR 650/05 - Rn. 21, AP KSchG 1969 § 1 Betriebsbedingte Kündigung Nr. 164; 15.08.2002 - 2 AZR 195/01 - zu II 1 c aa der Gründe, BAGE 102, 197).

  • BAG, 26.05.2011 - 8 AZR 37/10

    Betriebsübergang - Betriebsverlagerung - neuer Betriebssitz im Ausland

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.09.2013 - 4 Sa 495/13
    Dies ist der Fall, wenn die Wegstrecke zur neuen Betriebsstätte von den Arbeitnehmern in weniger als einer Autostunde bewältigt werden kann (BAG 26.05.2011 - 8 AZR 37/10, NZA 2011, 1143).

    Ein Betriebsübergang auf die Firma I./I. in der Türkei scheitert bereits an der räumlich weiten Entfernung von mehreren 1000 km (BAG 13.12.2012 - 6 AZR 608/11, ZInsO 2013, 1366; BAG 26.05.2011 - 8 AZR 37/10, NZA 2011, 1143; BAG 25.05.2000 - 8 AZR 335/99, juris Rn. 71 ff; BAG 12.02.1987 - 2 AZR 247/86, NZA 1988, 170 Rn. 29; BAG 06.11.1959 - 1 AZR 329/58, BAGE 8, 207).

  • BAG, 22.09.2005 - 2 AZR 544/04

    Kündigung; Stationierungsstreitkräfte

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.09.2013 - 4 Sa 495/13
    § 15 Abs. 4 KSchG ist lex specialis zu § 1 KSchG (BAG 22.09.2005 - 2 AZR 544/04, NZA 2006, 558).

    Zwar ist diese Bestimmung neben § 15 Abs. 4 KSchG ausnahmsweise zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs anwendbar, soweit sie einen gegenüber § 15 Abs. 4 KSchG weitergehenden Kündigungsschutz gewährt (BAG 22.09.2005 - 2 AZR544/04, NZA 2006, 558).

  • BAG, 12.08.2010 - 2 AZR 558/09

    Änderungskündigung zur Anpassung des Arbeitsorts nach Dienststellenverlegung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.09.2013 - 4 Sa 495/13
    § 1 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b KSchG konkretisiert den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz im Kündigungsrecht normativ (BAG 12.08.2010 - 2 AZR 558/09 - Rn. 20, AP KSchG 1969 § 2 Nr. 146 - zu II 2 der Gründe; 15.12.1994 - 2 AZR 320/94 - zu II 1 der Gründe, BAGE 79, 66).

    Eine Kündigung ist nur dann durch "dringende" betriebliche Erfordernisse bedingt, wenn der Arbeitgeber keine Möglichkeit hat, den Arbeitnehmer nach Maßgabe dieser Norm anderweitig zu beschäftigen (BAG 12.08.2010 - 2 AZR 558/09 - a.a.O.; 23.11.2004 - 2 AZR 38/04 - zu B I 2 a der Gründe, BAGE 112, 361).

  • EuGH, 27.01.2005 - C-188/03

    Junk - Richtlinie 98/59/EG - Massenentlassungen - Verfahren zur Konsultation der

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.09.2013 - 4 Sa 495/13
    Unter "Entlassung" im Sinne von § 17 Abs. 1 S. 1 KSchG ist der Ausspruch der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu verstehen (BAG 23.03.2006 - 2 AZR 343/05 - Rn. 18, BAGE 117, 281 im Anschluss an EuGH 27.01.2005 - C-188/03 - [Junk] Slg. 2005, I-885; BAG 21.03.2013 - 2 AZR 60/12, NZA 2013, 966).
  • BAG, 28.06.2012 - 6 AZR 780/10

    Massenentlassungsanzeige - keine Heilung von Fehlern

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.09.2013 - 4 Sa 495/13
    Auch ein fehlerhafter Ablauf des Anzeigeverfahrens wird durch einen positiven Bescheid der Agentur für Arbeit nicht geheilt (BAG 28.06.2012 - 6 AZR 780/10, NZA 2012, 1029).
  • BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 461/03

    Anhörung des Betriebsrats zu einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.09.2013 - 4 Sa 495/13
    Denn die Beklagte zu 1) hatte jedenfalls keine Anhaltspunkte für eine etwaig fehlende Beschlussfassung des Gremiums und durfte daher auf die Ordnungsgemäßheit der Äußerung des Betriebsrats durch dessen Vorsitzenden vertrauen (BAG 24.06.2004 - 2 AZR 461/03, NZA 2004, 1330).
  • BAG, 23.03.2006 - 2 AZR 343/05

    Anzeigepflicht bei einer Massenentlassung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.09.2013 - 4 Sa 495/13
    Unter "Entlassung" im Sinne von § 17 Abs. 1 S. 1 KSchG ist der Ausspruch der Kündigung des Arbeitsverhältnisses zu verstehen (BAG 23.03.2006 - 2 AZR 343/05 - Rn. 18, BAGE 117, 281 im Anschluss an EuGH 27.01.2005 - C-188/03 - [Junk] Slg. 2005, I-885; BAG 21.03.2013 - 2 AZR 60/12, NZA 2013, 966).
  • BAG, 18.09.2003 - 2 AZR 79/02

    Massenentlassung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 18.09.2013 - 4 Sa 495/13
    Steht aber fest, dass ein Gemeinschaftsbetrieb bei Ablauf der Kündigungsfrist des Arbeitnehmers stillgelegt sein wird, und ist die Zuweisung eines verbleibenden Arbeitsplatzes durch den Vertragsarbeitgeber daher rechtlich nicht mehr durchsetzbar, so findet eine gemeinsame Sozialauswahl mangels Vergleichbarkeit der Arbeitnehmer der jeweiligen Vertragsarbeitgeber nicht mehr statt (BAG 18.09.2003 - 2 AZR 79/02, NZA 2004, 375, Rn. 32-34).
  • BAG, 22.09.1994 - 2 AZR 31/94

    Außerordentliche Kündigung - Betriebsratsanhörung

  • BAG, 31.03.1993 - 2 AZR 467/92

    Klagefrist; eventuelle subjektive Klagehäufung

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 5/12

    Massenentlassungsanzeige - Konsultationsverfahren

  • BGH, 20.09.2007 - IX ZR 91/06

    Rechtsfolgen der Zahlung eines Drittschuldners auf ein Anderkonto

  • BAG, 13.05.2004 - 2 AZR 329/03

    Kündigung wegen Betriebsstilllegung - Anhörung des Betriebsrats

  • BAG, 15.08.2002 - 2 AZR 195/01

    Betriebsbedingte Kündigung nach Widerspruch gegen den Übergang des

  • BAG, 18.09.1997 - 2 ABR 15/97

    Tarifliche Unkündbarkeit - Betriebsratsmitglied - Betriebsbedingte Kündigung -

  • BGH, 04.10.1985 - V ZR 136/84

    Voraussetzungen der Parteienerweiterung im Berufungsverfahren

  • BGH, 04.07.1988 - II ZR 334/87

    Teilrechtskraft durch Forderungsverzicht in der Berufungsinstanz

  • BAG, 27.01.2000 - 8 AZR 98/99

    Schadensersatz wegen der Entwendung von Lieferscheinen - Erledigungsklausel im

  • BAG, 15.12.2011 - 2 AZR 42/10

    Sozialauswahl - Altersgruppen - Altersdiskriminierung

  • BAG, 23.11.2004 - 2 AZR 38/04

    Betriebsbedingte Kündigung im öffentlichen Dienst - Sozialauswahl

  • BAG, 13.12.2012 - 6 AZR 608/11

    Sonderliquidationsverfahren für öffentliche Unternehmen nach griechischem Recht -

  • BAG, 12.02.1987 - 2 AZR 247/86

    Betriebsstillegung bei Betriebsveräußerung unter gleichzeitiger Betriebsverlegung

  • BAG, 27.09.1984 - 2 AZR 309/83

    Kündigung wegen Betriebsstillegung und Betriebsübergang

  • BAG, 02.02.2006 - 2 AZR 38/05

    Betriebsbedingte Kündigung - freier Arbeitsplatz - Beteiligung der

  • BAG, 15.12.1994 - 2 AZR 320/94

    Betriebsbedingte Kündigung; soziale Auswahl

  • BAG, 22.05.1985 - 5 AZR 173/84

    Betriebsübergang - Voraussetzungen

  • BAG, 16.09.1982 - 2 AZR 271/80

    Kündigung - Konkursverfahren

  • BAG, 25.05.2000 - 8 AZR 335/99

    Betriebsübergang - Teilbetrieb

  • BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 75/94

    Übergang der Betriebsmittel bei Betriebsübergang

  • BAG, 23.04.1980 - 5 AZR 49/78

    Arbeitsverhältnis eines Betriebsratsmitgliedes - Kündigung durch Arbeitgeber -

  • BAG, 17.09.1957 - 1 AZR 352/56

    Sinnvolle Weiterarbeit des Betriebs - Betriebsferien - Kurzarbeit -

  • BAG, 06.11.1959 - 1 AZR 329/58

    Betriebsstillegung - Weiterverfolgung des Betriebszwecks - Räumliche Verlegung

  • BAG, 21.11.1985 - 2 AZR 33/85

    Streitigkeit um die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses mit einem

  • BAG, 26.02.2015 - 2 AZR 955/13

    Konsultationsverfahren - Massenentlassungsanzeige

    Auf die Revision des KIägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 18. September 2013 - 4 Sa 495/13 - mit Wirkung gegenüber der Beklagten zu 1. aufgehoben.
  • LAG Düsseldorf, 19.01.2018 - 10 Sa 109/17

    Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung des Arbeitsverhältnisses wegen

    Mit Urteil vom 26.02.2015 - 2 AZR 955/13 - stellte das Bundesarbeitsgericht unter teilweiser Aufhebung der vorangegangenen Entscheidung der 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts E. vom 18. September 2013 - 4 Sa 495/13 - letztinstanzlich die Unwirksamkeit der Kündigung vom 21.05.2012 wegen nicht ordnungsgemäßer Massenentlassungsanzeige i.S.d. § 17 KSchG fest.

    Da allerdings § 1 KSchG insoweit einen gegenüber § 15 Abs. 4 und 5 KSchG weitergehenden Kündigungsschutz beinhaltet, als eine Kündigung auch dann sozial ungerechtfertigt ist, wenn der Arbeitnehmer in einem anderen Betrieb des Unternehmens bzw. einer anderen Dienststelle desselben Verwaltungszweigs weiterbeschäftigt werden kann, ist die Norm zwecks Vermeidung eines Wertungswiderspruchs neben § 15 Abs. 4 KSchG ausnahmsweise anwendbar, soweit es - wie hier - um die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung in einem anderen Betrieb geht (Landesarbeitsgericht E., Urteil vom 18. September 2013 - 4 Sa 495/13 -, Rn. 62, juris; BAG, Urteil vom 22. September 2005 - 2 AZR 544/04 -, juris).

    Die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts E. hatte dies in ihrem Urteil vom 18.09.2013 jedenfalls mit dem Hinweis auf seinerzeit gesondert bestehende Personalabteilungen und Betriebsrat verneint (LAG E., Urteil vom 18. September 2013 - 4 Sa 495/13 -, Juris, Rn. 67).

    Wie schon die 4. Kammer in ihrem Urteil vom 18.09.2013 (Landesarbeitsgericht E., Urteil vom 18. September 2013 - 4 Sa 495/13 -, Rn. 95 ff., juris) festgestellt hat, hätte dies im Wortlaut der Zusage einer deutlicheren Erwähnung bedurft.

  • LAG Düsseldorf, 13.11.2013 - 4 Sa 699/13

    Dringende betriebliche Erfordernisse durch Betriebsstilllegung

    Das Berufungsgericht hat in dem Parallelverfahren 4 Sa 495/13 Beweis erhoben, ob über den 31.12.2012 hinaus Arbeiten in größerem Umfang im E. Betrieb durchgeführt wurden und ob zwischen Betriebsrat und der Beklagten vor dem 22.03.2012 Gespräche über die Massenentlassungen geführt wurden.

    Die Stilllegung des Standortes bestätigen im Übrigen die im Einverständnis der Parteien im Wege des Urkundsbeweises herangezogenen Protokollierungen der Aussagen der Zeugen C., T., X. und C. in dem Parallelverfahren 4 Sa 495/13.

    Hinzutreten die Gespräche im Wirtschaftsausschuss sowie die wöchentlichen Regelkommunikationen zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber, von denen auch die Zeugen C. und T. ausweislich des mit Einverständnis der Parteien im Wege des Urkundsbeweises herangezogenen Protokolls ihrer Vernehmung in dem Parallelverfahren 4 Sa 495/13 berichtet haben.

  • ArbG Mönchengladbach, 20.03.2019 - 6 Ca 2593/18

    Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern bei Betriebsstilllegung nach § 15 IV

    Die Wirksamkeit der dem Kläger als Betriebsratsmitglied ausgesprochenen Kündigung beurteilt sich vorliegend nach § 15 Abs. 4 KSchG als lex specialis zu § 1 KSchG (vgl. LAG Düsseldorf v. 18.09.2013 - 4 Sa 495/13, BAG v. 22.09.2005 - 2 AZR 544/04, juris), da die Beklagte sich zur Rechtfertigung der Kündigung auf eine beabsichtigte Betriebsstilllegung zum 30.06.2019 beruft.
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