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   LAG Düsseldorf, 19.03.2010 - 9 Sa 1138/09   

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LAG Düsseldorf, 19.03.2010 - 9 Sa 1138/09 (https://dejure.org/2010,1817)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.03.2010 - 9 Sa 1138/09 (https://dejure.org/2010,1817)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. März 2010 - 9 Sa 1138/09 (https://dejure.org/2010,1817)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rücktritt des Arbeitnehmers von einem Aufhebungsvertrag bei ausbleibender Abfindungszahlung; Ausschluss des Rücktritts nach Insolvenzeröffnung

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 323 Abs. 1, 346 Abs. 1 BGB, 105 S. 2 InsO
    Aufhebungsvertrag, Rücktritt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

  • hensche.de

    Aufhebungsvertrag, Abfindung, Insolvenz des Arbeitgebers

  • rewis.io
  • RA Kotz

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt vom Vertrag

  • schneidergeiwitz.de PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rücktritt des Arbeitnehmers von Aufhebungsvertrag bei ausbleibender Abfindungszahlung; Ausschluss des Rücktritts nach Insolvenzeröffnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB §§ 323, 346; InsO § 105
    Kein Rücktritt eines Arbeitnehmers von einem Aufhebungsvertrag nach Insolvenz des Arbeitgebers

Besprechungen u.ä. (2)

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    In der Arbeitgeber-Insolvenz besteht kein Wiedereinstellungsanspruch

  • wps-de.com (Entscheidungsbesprechung)

    Rücktritt des Arbeitnehmers von einem Aufhebungsvertrag nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2010, 1099
  • NZI 2010, 53
  • NZI 2010, 857
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 25.06.1987 - 2 AZR 504/86

    Auslegung eines Abfindungsvergleichs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.03.2010 - 9 Sa 1138/09
    Ein Aufhebungsvertrag, in dem der Arbeitgeber sich zur Zahlung einer Abfindung verpflichtet, ist regelmäßig ein gegenseitiger Vertrag (im Anschluss an BAG vom 25.06.1987, NZA 1988, S. 466).

    Eine Abfindung, die nach Maßgabe der §§ 9, 10 KSchG durch Gerichtsurteil zuerkannt wird, ist nach der Entscheidung des BAG vom 25.06.1987 (NZA 1988, S. 466) ein vermögensrechtliches Äquivalent für den Verlust des Arbeitsplatzes und hat somit Entschädigungsfunktion.

  • ArbG Solingen, 09.09.2009 - 3 Ca 761/09

    Keine Masseverbindlichkeit i. S. d. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO bei einem

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.03.2010 - 9 Sa 1138/09
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 09.09.2009 - 3 Ca 761/09 lev - wird zurückgewiesen soweit das Arbeitsgericht die Klage gegen den Beklagten zu 1) abgewiesen hat.

    Der Kläger beantragt, das Urteil des Arbeitsgerichts Solingen vom 09.09.2009 - 3 Ca 761/09 lev - abzuändern und.

  • BAG, 13.02.2003 - 8 AZR 654/01

    Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.03.2010 - 9 Sa 1138/09
    Der dem Gesetz zugrunde liegende Regelungsplan ist aus ihm selbst im Wege der historischen und teleologischen Auslegung zu schließen und es ist zu fragen, ob das Gesetz, gemessen an seiner eigenen Regelungsabsicht, unvollständig ist (BAG vom 13.02.2003, AP Nr. 24 zu § 611 BGB Organvertreter m.w.N.).
  • BAG, 08.05.2008 - 6 AZR 517/07

    Aufhebungsvertrag - Wiedereinstellungsanspruch - Anforderungen an die

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.03.2010 - 9 Sa 1138/09
    Mit diesem Antrag will der Kläger die Annahme eines Vertragsangebotes auf Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages durch den Beklagten zu 1. und damit die Abgabe einer Willenserklärung erreichen (BAG vom 08.05.2008, AP Nr. 40 zu § 620 BGB Aufhebungsvertrag).
  • BGH, 28.11.2002 - VII ZR 270/01

    Voraussetzungen eines Teilurteils; Gefahr widersprechender Entscheidungen;

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.03.2010 - 9 Sa 1138/09
    Die Zulässigkeit des Teilurteils scheitert auch nicht daran, dass in dem Verfahren gegen den Beklagten zu 1. über eine Vorfrage zu entscheiden ist, über die in den Verfahren gegen die Beklagte zu 2. oder die Beklagte zu 3. noch einmal zu entscheiden ist (BGH vom 28.11.2002, DB 2003, S. 553).
  • BGH, 24.06.1983 - V ZR 113/82

    Anspruch auf Verzugsschaden nach Rücktritt vom Vertrag

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.03.2010 - 9 Sa 1138/09
    Dies gilt auch für das gesetzliche Rücktrittsrecht (BGH vom 24.06.1983, BGHZ 88, S. 46, 48; Gaier in MüKo BGB, 5. Aufl., vor § 346 Rdn. 35).
  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 357/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzantrag

    Die Vereinbarung einer Vorleistung des Arbeitnehmers bei Abschluss eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags durch die Festlegung von Entstehen und Fälligkeit der Abfindung auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weicht nicht für den Arbeitnehmer nachteilig vom Leitbild eines Aufhebungsvertrags, durch den der Arbeitnehmer gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, ab (vgl. Roth Anm. EWiR 2010, 449, 450) .

    Deshalb bedarf auch die Frage keiner Entscheidung, ob gemäß der Auffassung des Landesarbeitsgerichts und eines Teils des Schrifttums (Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 122 Rn. 37; Moll/Bengelsdorf MAH Arbeitsrecht § 46 Rn. 348; Bauer NZA 2002, 169, 171; ders. Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge 8. Aufl. I Rn. 164; KR/Spilger 9. Aufl. AufhebungsV Rn. 26) bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 323 Abs. 1 BGB Rechtsfolge des Rücktritts von einem Aufhebungsvertrag der rückwirkende Wegfall dieses Vertrags ist oder ob ein bei Ausübung des Rücktrittsrechts bereits beendetes Arbeitsverhältnis im Wege der Rückabwicklung des Aufhebungsvertrags neu begründet werden muss (vgl. LAG Niedersachsen 15. Dezember 2010 - 2 Sa 742/10 - Rn. 60, LAGE BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 9; ArbG Siegburg 9. Februar 2010 - 5 Ca 2017/09 - ZIP 2010, 1101, 1102; Besgen/Velten NZA-RR 2010, 561, 562 f.; Roth Anm. EWiR 2010, 449, 450) .

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 342/10

    Aufhebungsvertrag - Rücktritt nach Insolvenzeröffnung

    Die Revision des Klägers gegen das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. März 2010 - 9 Sa 1138/09 - wird zurückgewiesen.

    Die Vereinbarung einer Vorleistung des Arbeitnehmers bei Abschluss eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags durch die Festlegung von Entstehen und Fälligkeit der Abfindung auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weicht nicht für den Arbeitnehmer nachteilig vom Leitbild eines Aufhebungsvertrags, durch den der Arbeitnehmer gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, ab (vgl. Roth Anm. EWiR 2010, 449, 450) .

    Darum bedarf die Frage keiner Entscheidung, ob gemäß der Auffassung des Landesarbeitsgerichts und eines Teils des Schrifttums ein bei Ausübung des Rücktrittsrechts bereits beendetes Arbeitsverhältnis im Wege der Rückabwicklung des Aufhebungsvertrags neu begründet werden muss (vgl. LAG Niedersachsen 15. Dezember 2010 - 2 Sa 742/10 - Rn. 60, LAGE BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 9; ArbG Siegburg 9. Februar 2010 - 5 Ca 2017/09 - ZIP 2010, 1101, 1102; Besgen/Velten NZA-RR 2010, 561, 562 f.; Roth Anm. EWiR 2010, 449, 450) oder ob bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 323 Abs. 1 BGB Rechtsfolge des Rücktritts von einem Aufhebungsvertrag der rückwirkende Wegfall dieses Vertrags ist (Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 122 Rn. 37; Moll/Bengelsdorf MAH Arbeitsrecht § 46 Rn. 348; Bauer NZA 2002, 169, 171; ders. Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge 8. Aufl. I Rn. 164; KR/Spilger 9. Aufl. AufhebungsV Rn. 26) .

  • BAG, 10.11.2011 - 6 AZR 583/10

    Rücktritt vom Aufhebungsvertrag während des Insolvenzeröffnungsverfahrens

    Die Vereinbarung einer Vorleistung des Arbeitnehmers bei Abschluss eines außergerichtlichen Aufhebungsvertrags durch die Festlegung von Entstehen und Fälligkeit der Abfindung auf den Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses weicht nicht für den Arbeitnehmer nachteilig vom Leitbild eines Aufhebungsvertrags, durch den der Arbeitnehmer gegen Zahlung einer Abfindung aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet, ab (vgl. Roth Anm. EWiR 2010, 449, 450) .

    Deshalb bedarf auch die Frage keiner Entscheidung, ob gemäß der Auffassung des Landesarbeitsgerichts und eines Teils des Schrifttums (Schaub/Linck ArbR-Hdb. 14. Aufl. § 122 Rn. 37; Moll/Bengelsdorf MAH Arbeitsrecht § 46 Rn. 348; Bauer NZA 2002, 169, 171; ders. Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge 8. Aufl. I Rn. 164; KR/Spilger 9. Aufl. AufhebungsV Rn. 26) bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 323 Abs. 1 BGB Rechtsfolge des Rücktritts von einem Aufhebungsvertrag der rückwirkende Wegfall dieses Vertrags ist oder ob ein bei Ausübung des Rücktrittsrechts bereits beendetes Arbeitsverhältnis im Wege der Rückabwicklung des Aufhebungsvertrags neu begründet werden muss (vgl. LAG Niedersachsen 15. Dezember 2010 - 2 Sa 742/10 - Rn. 60, LAGE BGB 2002 § 611 Aufhebungsvertrag Nr. 9; ArbG Siegburg 9. Februar 2010 - 5 Ca 2017/09 - ZIP 2010, 1101, 1102; Besgen/Velten NZA-RR 2010, 561, 562 f.; Roth Anm. EWiR 2010, 449, 450) .

  • LAG Baden-Württemberg, 17.06.2011 - 12 Sa 1/10

    Rücktritt vom Prozessvergleich - Entschädigung bei nicht vertragsgemäßer

    § 323 Abs. 1 BGB ist daher entsprechend anzuwenden (vgl. LAG Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2001, 14 Sa 1192/01, II 2 a. aa. der Entscheidungsgründe; Urteil vom 19.03.2010, 9 Sa 1138/09, II 2 der Entscheidungsgründe; Bauer, Arbeitsrechtliche Aufhebungsverträge, 8. Auflage 2007, I Rdnr. 163; Habersack, in: Münchner Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, Band 5, 5. Auflage 2009, § 779 Anm. 36 - vgl. auch BAG, Urteil vom 25.06.1987, 2 AZR 504/86, NZA 1988, 466 (467) - a.A. von Puttkamer, Rücktritt vom Aufhebungsvertrag, BB 1996, 1440 f.).
  • LAG Niedersachsen, 15.12.2010 - 2 Sa 742/10
    Im Falle eines Vergleichs über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses verliert sie diesen Charakter nicht und stellt zugleich auch eine Gegenleistung des Arbeitgebers für die Einwilligung des Arbeitnehmers in die Auflösung des Arbeitsverhältnisses dar, durch die eine gerichtliche Auseinandersetzung zum Fortbestand des Arbeitsverhältnisses vermieden beziehungsweise (beim Prozessvergleich) beendet wird (LAG Düsseldorf, Urteil vom 19.03.2010, 9 Sa 1138/09, Rdnr. 39, zitiert nach Juris-web, LAGE § 346 BGB 2002 Nr. 1, Revision eingelegt 6 AZR 342/10).

    Der Rücktritt von einem Aufhebungsvertrag führt nicht zu dessen Unwirksamkeit, sondern begründet gegebenenfalls einen aus dem Rückgewährschuldverhältnis gegebenen Wiedereinstellungsanspruch des Arbeitnehmers (vgl. auch Roth in EWiR 2010, 449; Besgen/ Velten in NZA 2010, 561).

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