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   LAG Düsseldorf, 19.09.2018 - 12 Sa 315/18   

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LAG Düsseldorf, 19.09.2018 - 12 Sa 315/18 (https://dejure.org/2018,40187)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19.09.2018 - 12 Sa 315/18 (https://dejure.org/2018,40187)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 19. September 2018 - 12 Sa 315/18 (https://dejure.org/2018,40187)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • LAG Düsseldorf PDF

    § 12a Abs. 1 ArbGG; § 3 AltersteilzeitG; § 286 Abs. 2 BGB, § 288 Abs. 1 und Abs. 5 BGB; Art. 229 § 34 EGBGB; § 258 ZPO, § 533 ZPO
    Betriebsrente - Altersteilzeit - Teilzeitfaktor - Verzugspauschale

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsrente; Altersteilzeit; Teilzeitfaktor; Verzugspauschale

  • rechtsportal.de

    Rechtliche Einordnung von Altersteilzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • ArbG Mönchengladbach, 06.04.2018 - 2 Ca 2888/17

    Im Einzelfall kann die Auslegung einer Versorgungsordnung dazu führen, dass die

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2018 - 12 Sa 315/18
    Auf die Berufung der Beklagten und auf die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 06.04.2018 - 2 Ca 2888/17 - teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.

    Die Klägerin beantragt, die Berufung zurückzuweisen und klageerweiternd, 1. das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 06.04.2018 - 2 Ca 2888/17, in Ziffer 1 vollumfänglich aufrechtzuerhalten, 2. die Beklagte darüber hinaus zu verurteilen, an sie für den Zeitraum vom 01.01.2018 bis zum 30.06.2018 weitere 615, 96 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten oberhalb des Basiszinssatzes aus je 102, 66 Euro seit dem 01.02.2018, 01.03.2018, 01.04.2018, 01.05.2018, 01.06.2018, 01.07.2018 zu zahlen, 3. die Beklagte darüber hinaus zu verurteilen, an sie für den Zeitraum vom 01.07.2018 bis zum 30.08.2018 weitere 207, 38 Euro brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten oberhalb des Basiszinssatzes aus je 103, 69 Euro seit dem 01.08.2018, 01.09.2018 zu zahlen, 4. unter - Aufrechterhaltung im Übrigen gemäß Ziffer 2 des Urteils des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 06.04.2018 - 2 Ca 2888/17, die Beklagte zu verurteilen, an sie ab dem 01.09.2018 über die derzeit gezahlte Betriebsrente in Höhe von 1.046,11 Euro eine zusätzliche Betriebsrente von monatlich 103, 69 Euro brutto zu zahlen, zahlbar zum jeweiligen Monatsletzten;.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 06.04.2018 - 2 Ca 2888/17, in Ziffer 3 vollumfänglich aufrechtzuerhalten;.

  • BAG, 19.05.2015 - 3 AZR 770/13

    Gesamtversorgungsobergrenze - vorzeitiges Ausscheiden

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2018 - 12 Sa 315/18
    Die Anwendung des Prozentsatzes von 90, 909 % sei zulässig, wie aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.05.2015 (3 AZR 770/13) und der Entscheidung des EuGH vom 13.07.2017 (C-354/16) folge.

    Die insoweit vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fälle enthielten aber entsprechende Regelungen, wie z.B., dass der Zeitraum der Altersteilzeit für das Ruhegeld als Teilzeitbeschäftigung berücksichtigt wird oder dass die Aufstockungsbeträge für die Ermittlung der Rente nicht zu berücksichtigen sind (BAG 19.05.2015 - 3 AZR 770/13, juris Rn.3; BAG 23.02.2016 - 3 AZR 44/14, juris Rn. 67, anders dagegen die Versorgungsordnung in BAG 10.11.2005 - 3 AZR 576/14, juris Rn. 11: Reduzierung des monatlichen Entgelts aufgrund der Altersteilzeitvereinbarung bleibt unberücksichtigt).

  • BAG, 17.04.2012 - 3 AZR 280/10

    Auslegung einer Versorgungsordnung - Berücksichtigung von Altersteilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2018 - 12 Sa 315/18
    Für die Einordnung von Altersteilzeit bei einer vor Geltung des Altersteilzeitgesetzes abgeschlossenen Versorgungsordnung hat das Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 17.04.2012 - 3 AZR 280/10, juris Rn. 22f.) folgendes ausgeführt:.

    3.Richtig ist allerdings, dass das Bundesarbeitsgericht bei der Auslegung der Versorgungsordnung in der Entscheidung vom 17.04.2012 (a.a.O.) darauf abgestellt hat, dass es bei der Schaffung der Versorgungsordnung als auch bei ihrer Überarbeitung noch keine gesetzlich geregelte Altersteilzeitarbeit gab.

  • LAG Köln, 23.06.2017 - 10 Sa 391/16

    Auslegung einer Versorgungsordnung hinsichtlich der Berücksichtigung von

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2018 - 12 Sa 315/18
    Insoweit folgt die erkennende Kammer dem bereits von dem Landesarbeitsgericht Köln (Urteil vom 23.06.2017 - 10 Sa 391/16, juris) gefundenen Ergebnis.

    Dies ist der grundsätzliche Ansatz der Versorgungsordnung (LAG L. 23.06.2017 a.a.O. Rn. 33).

  • BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 26/18

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zahlung von Pauschalen nach § 288 Abs. 5 BGB

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2018 - 12 Sa 315/18
    Unabhängig davon hat das Bundesarbeitsgericht entschieden, dass die Verzugslohnpauschale des § 288 Abs. 5 BGB nicht zur Anwendung kommt, weil § 12a Abs. 1 ArbGG als spezielle arbeitsrechtliche Regelung dies ausschließt (BAG 25.09.2018 - 8 AZR 26/18, Pressemitteilung).
  • BGH, 01.02.2007 - III ZR 159/06

    Berechnung von Fristen

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2018 - 12 Sa 315/18
    Fällt der Fälligkeitstag auf einen Samstag oder Feiertag, verschiebt sich der Zeitpunkt der Fälligkeit nach § 193 BGB auf den nächsten und der Eintritt des Verzugs auf den darauffolgenden Werktag (BAG 15.05.2001 - 1 AZR 672/00, MDR 2001, 1419 Rn. 38; vgl. a. BGH 01.02.2007 - III ZR 159/06, WuM 2007, 120 Rn. 24).
  • EuGH, 13.07.2017 - C-354/16

    Kleinsteuber - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Richtlinie

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2018 - 12 Sa 315/18
    Die Anwendung des Prozentsatzes von 90, 909 % sei zulässig, wie aus dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 19.05.2015 (3 AZR 770/13) und der Entscheidung des EuGH vom 13.07.2017 (C-354/16) folge.
  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 44/14

    Betriebliche Altersversorgung - Geltung von Versorgungsbestimmungen - Berechnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2018 - 12 Sa 315/18
    Die insoweit vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fälle enthielten aber entsprechende Regelungen, wie z.B., dass der Zeitraum der Altersteilzeit für das Ruhegeld als Teilzeitbeschäftigung berücksichtigt wird oder dass die Aufstockungsbeträge für die Ermittlung der Rente nicht zu berücksichtigen sind (BAG 19.05.2015 - 3 AZR 770/13, juris Rn.3; BAG 23.02.2016 - 3 AZR 44/14, juris Rn. 67, anders dagegen die Versorgungsordnung in BAG 10.11.2005 - 3 AZR 576/14, juris Rn. 11: Reduzierung des monatlichen Entgelts aufgrund der Altersteilzeitvereinbarung bleibt unberücksichtigt).
  • BAG, 15.05.2001 - 1 AZR 672/00

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2018 - 12 Sa 315/18
    Fällt der Fälligkeitstag auf einen Samstag oder Feiertag, verschiebt sich der Zeitpunkt der Fälligkeit nach § 193 BGB auf den nächsten und der Eintritt des Verzugs auf den darauffolgenden Werktag (BAG 15.05.2001 - 1 AZR 672/00, MDR 2001, 1419 Rn. 38; vgl. a. BGH 01.02.2007 - III ZR 159/06, WuM 2007, 120 Rn. 24).
  • BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 159/07

    Altersteilzeit - Konkurrenz von Firmen- und Verbandstarifvertrag - Bezugnahme auf

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 19.09.2018 - 12 Sa 315/18
    Die Kammer verkennt nicht, dass Betriebsvereinbarungen als Rechtsnormen von Amts wegen gemäß § 293 ZPO festzustellen sind (BAG 09.12.1997 - 1 AZR 319/97, juris Rn. 44; s.a. BAG 15.04.2008 - 9 AZR 159/07, juris Rn. 41 für Tarifvertrag).
  • BAG, 09.12.1997 - 1 AZR 319/97

    Verbot der Anrechnung von Zulagen in Betriebsvereinbarung

  • BGH, 17.05.2018 - IX ZB 26/17

    Vollstreckbarerklärung eines polnischen Zahlungsbefehls bei fehlender Zustellung

  • BAG, 10.11.2015 - 3 AZR 576/14

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung Arbeiter und Angestellte -

  • LAG Bremen, 08.02.2018 - 3 Ta 49/17

    Nichtberücksichtigung der Verzugspauschale bei der Streitwertberechnung

  • BAG, 24.01.2017 - 3 AZR 372/15

    Betriebliche Altersversorgung - Berechnung einer vorgezogen in Anspruch

  • BAG, 21.01.2020 - 3 AZR 565/18

    Betriebliche Altersversorgung - Auslegung einer Versorgungsordnung -

    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf vom 19. September 2018 - 12 Sa 315/18 - teilweise aufgehoben.
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