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   LAG Hamburg, 15.03.2021 - 5 Sa 67/20   

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https://dejure.org/2021,5176
LAG Hamburg, 15.03.2021 - 5 Sa 67/20 (https://dejure.org/2021,5176)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 15.03.2021 - 5 Sa 67/20 (https://dejure.org/2021,5176)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 15. März 2021 - 5 Sa 67/20 (https://dejure.org/2021,5176)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 106 S 1 GewO, § 2 S 1 KSchG, § 4 S 2 KSchG, § 1 Abs 2 S 1 KSchG
    Betriebsbedingte Änderungskündigung nach gerichtlich durchgesetztem Teilzeitverlangen

  • IWW
  • arbeitsrechtsiegen.de

    Betriebsbedingte Änderungskündigung nach durchgesetztem Teilzeitverlangen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betriebsbedingte Änderungskündigung nach gerichtlich durchgesetztem Teilzeitverlangen

  • rechtsportal.de

    Betriebsbedingte Änderungskündigung nach gerichtlich durchgesetztem Teilzeitverlangen

Kurzfassungen/Presse (5)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Änderungskündigung gegenüber Hafenarbeiterin unwirksam: Arbeitszeiten müssen ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Unbegründete Änderungsschutzklage bei "überflüssiger" Änderungskündigung; Keine nachträgliche Änderung von Arbeitsbedingungen nach rechtskräftiger Durchsetzung eines Teilzeitverlangens; Prüfungsanforderungen an die vom Arbeitgeber gewünschten Änderungen der ...

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Änderungskündigung: Hafenarbeiterin muss nicht im Schichtbetrieb arbeiten

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unwirksame Änderungskündigung zu einem Wechsel in den Schichtbetrieb nach Elternzeit

  • bund-verlag.de (Kurzinformation)

    Wenig Spielraum bei Änderungskündigung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 05.06.2014 - 2 AZR 615/13

    Änderungskündigung - Chefarzt-Dienstvertrag

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.03.2021 - 5 Sa 67/20
    Vom Arbeitgeber erstrebte Änderungen, die sich schon durch die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 106 Satz 1 GewO durchsetzen lassen, halten sich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und sind keine "Änderung der Arbeitsbedingungen" im Sinne von § 2 Satz 1, § 4 Satz 2 KSchG (vgl. BAG, Urteil vom 05. Juni 2014 - 2 AZR 615/13 -, Rn. 12, juris).

    Die vermeintlich erst herbeizuführenden Vertragsbedingungen gelten bereits (vgl. BAG, Urteil vom 05. Juni 2014 - 2 AZR 615/13 -, Rn. 12; BAG, Urteil vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 25/11 -, Rn. 21; juris).

  • BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 606/16

    Ordentliche betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.03.2021 - 5 Sa 67/20
    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (vgl. BAG, Urteil vom 18. Mai 2017 - 2 AZR 606/16 -, Rn. 11, juris).

    Die angebotenen Änderungen dürfen sich nicht weiter vom bisherigen Inhalt des Arbeitsverhältnisses entfernen, als dies zur Erreichung des angestrebten Ziels erforderlich ist (BAG, Urteil vom 18. Mai 2017 - 2 AZR 606/16 -, Rn. 11, juris).

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 25/11

    Überflüssige Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 15.03.2021 - 5 Sa 67/20
    Die vermeintlich erst herbeizuführenden Vertragsbedingungen gelten bereits (vgl. BAG, Urteil vom 05. Juni 2014 - 2 AZR 615/13 -, Rn. 12; BAG, Urteil vom 19. Juli 2012 - 2 AZR 25/11 -, Rn. 21; juris).
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