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   LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 25/20   

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LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 25/20 (https://dejure.org/2020,50003)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 16.11.2020 - 5 Sa 25/20 (https://dejure.org/2020,50003)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 16. November 2020 - 5 Sa 25/20 (https://dejure.org/2020,50003)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
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  • rechtsportal.de

    Bindung des Landesarbeitsgerichts an die rechtliche Beurteilung durch das Bundesarbeitsgericht Keine Altersdiskriminierung bei Änderung tariflicher Kündigungsfristen durch einen Sozialplan Unionsrechtliche Konformität einheitlicher kürzerer Kündigungsfristen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bindung des Landesarbeitsgerichts an die rechtliche Beurteilung durch das Bundesarbeitsgericht; Keine Altersdiskriminierung bei Änderung tariflicher Kündigungsfristen durch einen Sozialplan; Unionsrechtliche Konformität einheitlicher kürzerer Kündigungsfristen

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (21)

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 577/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 25/20
    Die Kosten des Berufungsverfahrens und des Revisionsverfahrens beim Bundesarbeitsgericht - 2 AZR 577/18 - hat der Kläger zu tragen.

    Im sich anschließenden Revisionsverfahren hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 AZR 577/18 - (Bl. 543 d.A.) das landesarbeitsgerichtliche Urteil aufgehoben und zur neuen Verhandlung und Entscheidung - auch über die Kosten des Revisionsverfahrens - an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen, soweit es die Berufung gegen das den Feststellungsantrag (Klageantrag zu 1.) abweisende arbeitsgerichtliche Urteil zurückgewiesen hat.

    a) Bei der Prüfung der Frage, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 24. November 2016 beendet wurde, ist das Landesarbeitsgericht an die rechtliche Beurteilung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 AZR 577/18 - gebunden, soweit diese rechtliche Beurteilung der Aufhebung des landesarbeitsgerichtlichen Urteils vom 10. Januar 2018 - 5 Sa 80/17 - zugrunde gelegen hat.

    Vielmehr sei es begründungslos von seiner Anwendbarkeit auf das Arbeitsverhältnis der Parteien ausgegangen (BAG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 AZR 577/18 -, Rn. 10, juris).

    Die Regelung in § 1 Abs. 2 des Sozialplans schränkt nicht dessen Geltungsbereich ein, sondern schließt Leistungen für bestimmte Arbeitnehmer aus, die dem Geltungsbereich unterfallen (BAG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 AZR 577/18 -, Rn. 17, juris).

    Die Kosten seiner ohne Erfolg eingelegten Berufung einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens beim Bundesarbeitsgericht - 2 AZR 577/18 - hat der Kläger zu tragen (§ 97 Abs. 1 , § 91 Abs. 1 , § 525 Satz 1 ZPO i.V.m. § 64 Abs. 6 ArbGG ).

  • LAG Hamburg, 10.01.2018 - 5 Sa 80/17

    Rahmentarifvertrag für die Hafenarbeiter der deutschen Seehafenbetriebe

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 25/20
    Das Landesarbeitsgericht Hamburg hat durch Urteil vom 10. Januar 2018 - 5 Sa 80/17 - (Bl. 484 d.A.) die Berufung des Klägers zurückgewiesen und die Revision nicht zugelassen.

    a) Bei der Prüfung der Frage, zu welchem Zeitpunkt das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigung der Beklagten vom 24. November 2016 beendet wurde, ist das Landesarbeitsgericht an die rechtliche Beurteilung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 AZR 577/18 - gebunden, soweit diese rechtliche Beurteilung der Aufhebung des landesarbeitsgerichtlichen Urteils vom 10. Januar 2018 - 5 Sa 80/17 - zugrunde gelegen hat.

    bb) Das Bundesarbeitsgericht hat das landesarbeitsgerichtliche Urteil vom 10. Januar 2018 - 5 Sa 80/17 - deshalb aufgehoben und die Sache an das Landesarbeitsgericht zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen, weil das Landesarbeitsgericht zum Geltungsgrund des RTV-Hafenarbeiter weder eigene Feststellungen getroffen noch diesbezüglichen Vortrag der Parteien im Tatbestand seines Urteils wiedergegeben habe.

  • ArbG Hamburg, 24.05.2017 - 24 Ca 246/16
    Auszug aus LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 25/20
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 24. Mai 2017 - 24 Ca 246/16 - wird auch zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung des Klageantrages zu 1. nebst Hilfsantrag richtet.

    Das Arbeitsgericht Hamburg hat durch Urteil vom 24. Mai 2017 - 24 Ca 246/16 - (Bl. 319 d.A.) die Klage abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Hamburg vom 24. Mai 2017 - 24 Ca 246/16 - abzuändern und.

  • BAG, 23.02.2016 - 3 AZR 960/13

    Umdeutung unwirksamer Betriebsvereinbarung in Gesamtzusage

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 25/20
    Die Bindung an das zurückweisende Urteil besteht selbst bei verfassungsrechtlichen Bedenken des Berufungsgerichts (BAG, Urteil vom 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 -, Rn. 19; BGH, Urteil vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05 -, Rn. 20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 04. Oktober 1983 - 2 BvL 8/83 -, zu B 2 und 3 der Gründe; juris).

    Deshalb kann die Vorinstanz ihre ursprüngliche Rechtsauffassung aufgeben, soweit sie vom Revisionsgericht gebilligt wurde (BAG, Urteil vom 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 -, Rn. 20, juris).

  • BGH, 21.11.2006 - XI ZR 347/05

    Bindung des Berufungsgerichts nach Aufhebung und Zurückverweisung;

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 25/20
    Damit soll vermieden werden, dass die endgültige Entscheidung der Sache verzögert oder gar verhindert wird, weil keines der beiden Gerichte seine Rechtsauffassung ändert und der Rechtsstreit deshalb ständig zwischen dem Berufungsgericht und dem Revisionsgericht hin- und hergeschoben wird (vgl. BGH, Urteil vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05 -, Rn. 20; Gemeinsamer Senat der Obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschluss vom 06. Februar 1973 - GmS- OGB 1/72 - juris).

    Die Bindung an das zurückweisende Urteil besteht selbst bei verfassungsrechtlichen Bedenken des Berufungsgerichts (BAG, Urteil vom 23. Februar 2016 - 3 AZR 960/13 -, Rn. 19; BGH, Urteil vom 21. November 2006 - XI ZR 347/05 -, Rn. 20; vgl. BVerfG, Beschluss vom 04. Oktober 1983 - 2 BvL 8/83 -, zu B 2 und 3 der Gründe; juris).

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 168/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 25/20
    Dies belegt nicht, dass deutlich mehr Arbeitnehmer höheren Lebensalters durch die abweichende tarifliche Regelung der Kündigungsfrist benachteiligt werden können (vgl. BAG, Urteil vom 24. Oktober 2019 - 2 AZR 168/18 -, Rn. 55-57, juris).

    b) Dieser Auslegung des Gerichtshofs der Europäischen Union zu Art. 2 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2000/43/EG ist offenbar auch das Bundesarbeitsgericht in seinen Entscheidungen vom 24. Oktober 2019 (- 2 AZR 103/18 - und - 2 AZR 168/18 -, juris) bei der Prüfung des Vorliegens einer mittelbaren Benachteiligung im Sinne von § 3 Abs. 2 Halbs. 1 AGG gefolgt.

  • BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 54/17

    Auf Einigungsstellenspruch beruhender Sozialplan - Sozialplananfechtung wegen

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 25/20
    Auf die Rechtsbeschwerde der Beklagten und unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde des Betriebsrats hat das Bundesarbeitsgericht durch Beschluss vom 07. Mai 2019 - 1 ABR 54/17 - den landesarbeitsgerichtlichen Beschluss teilweise aufgehoben und festgestellt, dass der Spruch der Einigungsstelle vom 14. September 2016 wirksam sei.

    Der nach § 112 Abs. 4 Satz 1 BetrVG durch Einigungsstellenspruch vom 14. September 2016 zustande gekommene Sozialplan ist wirksam (BAG, Beschluss vom 07. Mai 2019 - 1 ABR 54/17 -, Rn. 13 ff., juris).

  • BAG, 23.01.2019 - 7 AZR 733/16

    Sachgrundlose Befristung - Vorbeschäftigung

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 25/20
    a) Der Ausdruck "in besonderer Weise benachteiligen", der in § 3 Abs. 2 Halbs. 1 AGG verwendet wird, ist in dem Sinne zu verstehen, dass es insbesondere Personen eines bestimmten Alters sind, die durch die fragliche Maßnahme benachteiligt werden können (vgl. EuGH 14. Februar 2019 - C-154/18 -, Rn. 19 [Horgan und Keegan]; BAG, Urteil vom 23. Januar 2019 - 7 AZR 733/16 -, Rn. 37; juris).
  • BAG, 18.09.2014 - 6 AZR 636/13

    Verlängerte Kündigungsfristen - Altersdiskriminierung?

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 25/20
    Die tarifliche Regelung bewirkt auch nicht allein deshalb eine mittelbare Benachteiligung im Sinne von § 3 Abs. 2 AGG , weil sie die Kündigungsfristen von Arbeitnehmern höheren Lebensalters, die typischerweise eine längere Beschäftigungsdauer aufweisen, stärker verkürzte als bei Arbeitnehmern niedrigeren Lebensalters, die typischerweise eine kürzere Beschäftigungsdauer aufweisen (vgl. zum Verhältnis von Lebensalter und Beschäftigungsdauer: BAG, Urteil vom 18. September 2014 - 6 AZR 636/13 -, Rn. 10; juris).
  • BAG, 20.06.2013 - 2 AZR 546/12

    Kündigungsschutzprozess - Verwertungsverbot

    Auszug aus LAG Hamburg, 16.11.2020 - 5 Sa 25/20
    Hieran ist das Landesarbeitsgericht gebunden und zwar selbst dann, wenn sich aus dem eigenen Vorbringen des Arbeitgebers Zweifel hinsichtlich der Wirksamkeit der Kündigung ergeben (BAG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 2 AZR 546/12 -, Rn. 47, juris).
  • BAG, 13.10.2016 - 3 AZR 439/15

    Betriebliche Altersversorgung - Ablösung einer Versorgungsordnung -

  • EuGH, 16.07.2015 - C-83/14

    Die Anbringung von Stromzählern in einer unzugänglichen Höhe in einem Stadtteil,

  • EuGH, 15.11.2018 - C-457/17

    Maniero - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung ohne Unterschied der

  • BAG, 11.10.2016 - 1 AZR 679/14

    Bindungswirkung an die rechtliche Beurteilung des Revisionsgerichts

  • EuGH, 06.04.2017 - C-668/15

    Jyske Finans - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung ohne Unterschied

  • GemSOGB, 06.02.1973 - GmS-OGB 1/72

    Beteiligte an dem Verfahren vor dem Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe

  • EuGH, 14.02.2019 - C-154/18

    Horgan und Keegan - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gleichbehandlung in

  • BAG, 24.10.2019 - 2 AZR 103/18

    Tarifvertrag - verkürzte Kündigungsfrist - Sozialplan

  • BVerfG, 04.10.1983 - 2 BvL 8/83

    Anforderungen an eine neuerliche Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • LAG Hamburg, 16.11.2017 - 7 TaBV 3/17

    Anfechtung Einigungsstellenspruch - Sozialplanabfindung

  • ArbG Hamburg, 02.02.2017 - 29 BV 23/16

    Sozialplan bei der BUSS ist wirksam

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