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   LAG Hamm, 26.01.2017 - 12 Ta 767/16   

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https://dejure.org/2017,33209
LAG Hamm, 26.01.2017 - 12 Ta 767/16 (https://dejure.org/2017,33209)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26.01.2017 - 12 Ta 767/16 (https://dejure.org/2017,33209)
LAG Hamm, Entscheidung vom 26. Januar 2017 - 12 Ta 767/16 (https://dejure.org/2017,33209)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Gläubigers auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung nach Ablauf von 16 Jahren

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 294; ZPO § 732; ZPO § 733
    Klauselerinnerung; Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung

  • rechtsportal.de

    ZPO § 294 ; ZPO § 732 ; ZPO § 733
    Anspruch des Gläubigers auf Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung nach Ablauf von 16 Jahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Koblenz, 07.06.2013 - 3 W 295/13

    Zwangsvollstreckung: Voraussetzungen für die Erteilung einer zweiten

    Auszug aus LAG Hamm, 26.01.2017 - 12 Ta 767/16
    Als zusätzliches Interesse für die Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung wird nach einhelliger Meinung der Verlust der ersten Ausfertigung angesehen (vgl. nur Gaul/Schilken/Becker-Eberhard, aaO § 16 Rn 140; Zöller-Stöber, 31. Auflage 2016, § 733 ZPO Rn 5; OLG Koblenz, 07.06.2013 - 3 W 295/13, juris; OLG Düsseldorf, 19.10.2012 - 7 W 56/12, juris).
  • BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 314/12

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus LAG Hamm, 26.01.2017 - 12 Ta 767/16
    Das ist der Fall, wenn bei der umfassenden Würdigung der Umstände des jeweiligen Falls mehr für das Vorliegen der in Rede stehenden Behauptung spricht als dagegen (BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 314/12, BeckRS 2013, 67122).
  • OLG Düsseldorf, 19.10.2012 - 7 W 56/12

    Erteilung einer weiteren vollstreckbaren Ausfertigung eines Vergleichs nach

    Auszug aus LAG Hamm, 26.01.2017 - 12 Ta 767/16
    Als zusätzliches Interesse für die Erteilung einer zweiten vollstreckbaren Ausfertigung wird nach einhelliger Meinung der Verlust der ersten Ausfertigung angesehen (vgl. nur Gaul/Schilken/Becker-Eberhard, aaO § 16 Rn 140; Zöller-Stöber, 31. Auflage 2016, § 733 ZPO Rn 5; OLG Koblenz, 07.06.2013 - 3 W 295/13, juris; OLG Düsseldorf, 19.10.2012 - 7 W 56/12, juris).
  • LAG Niedersachsen, 23.05.2003 - 5 Ta 276/02

    Zweite vollstreckbare Ausfertigung

    Auszug aus LAG Hamm, 26.01.2017 - 12 Ta 767/16
    Der Verlust des Titels ist vom Gläubiger zu beweisen, wobei die Glaubhaftmachung gemäß § 294 ZPO ausreichend ist (vgl. Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann 75. Aufl. 2017, § 733 ZPO Rn 7; vgl. auch LAG Niedersachsen, 23.05.2003 - 5 Ta 276/02, juris).
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