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   LAG Hessen, 20.05.2020 - 18 Sa 170/19   

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LAG Hessen, 20.05.2020 - 18 Sa 170/19 (https://dejure.org/2020,25086)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20.05.2020 - 18 Sa 170/19 (https://dejure.org/2020,25086)
LAG Hessen, Entscheidung vom 20. Mai 2020 - 18 Sa 170/19 (https://dejure.org/2020,25086)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Zweigliedriger Streitgegenstandsbegriff im Urteilsverfahren; Anspruch auf behindertengerechte Tätigkeit; Entschädigungshöhe nach § 15 Abs. 2 AGG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Die Zuweisung lediglich minderwertiger Tätigkeiten stellt keine behinderungsgerechte Beschäftigung dar

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BAG, 10.05.2005 - 9 AZR 230/04

    Beschäftigungsanspruch - Schwerbehinderung - Darlegung

    Auszug aus LAG Hessen, 20.05.2020 - 18 Sa 170/19
    Für eine Beurteilung, ob der Kläger gemäß § 164 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB IX behinderungsgerecht beschäftigt wird, ist auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen ( BAG Urteil vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - NZA 2006, 155, Rz. 51 ).

    Der Anspruch ist auf solche Tätigkeiten beschränkt, für die der Schwerbehinderte nach seinen Fähigkeiten und Kenntnissen unter Berücksichtigung seiner Behinderung befähigt ist ( BAG Urteil vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - NZA 2006, 155, Rz. 30, 36 f .).

    Ein Antragsteller ist deshalb gehalten, unterschiedliche Tätigkeiten anzuführen, die nach seiner Auffassung entsprechend seinen Fähigkeiten und Kenntnissen unter Berücksichtigung seiner Behinderung und den festgestellten gesundheitlichen Einschränkungen ausüben kann ( BAG Urteil vom 3. Dezember 2019 - 9 AZR 78/19 - NZA 2020, 578, Rz. 11; BAG Urteil vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - NZA 2006, 155, Rz. 31, 34; Schlegel/Voelzke-Fabricius, jurisPK-SGB IX, 3. Aufl., § 164 SGB IX Rz. 29 ).

    Da der Beschäftigungsanspruch unmittelbar kraft Gesetzes entsteht, ist es gerade nicht erforderlich, dass der Arbeitnehmer eine Vertragänderung verlangt und sich bewirbt ( BAG Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 1 ABR 25/12 - NZA 2014, 214, Rz. 24; BAG Urteil vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - NZA 2006, 155, Rz. 36 ).

    Aus der Vorschrift folgt kein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf einen bestimmten Arbeitsplatz, der den Neigungen entspricht ( BAG Urteil vom 3. Dezember 2019 - 9 AZR 78/19 - NZA 2020, 578, Rz. 11; BAG Urteil vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - NZA 2006, 155, Rz. 34; BAG Urteil vom 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - NZA 2003, 1215, Rz. 22 ).

    Typischerweise wird in Rechtsstreiten um eine leidens- und behinderungsgerechte Beschäftigung gestritten, in denen - unstreitig - die bisherige Tätigkeit überhaupt nicht mehr ausgeübt werden kann (vgl. z.B. BAG Urteil vom 3. Dezember 2019 - 9 AZR 78/19 - NZA 2020, 578; BAG Urteil vom 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - NZA 2006, 1691; BAG Urteil vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - NZA 2006, 155 ).

    Dieser Bewertung kann nicht gefolgt werden, wobei auf die vom Kläger zum Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung erfüllten Aufgaben abzustellen ist (vgl. BAG Urteil vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - NZA 2006, 155, Rz. 51 ).

    Er ist nicht verpflichtet, die Beklagte vorab auf Zustimmung zur Vertragsänderung zu verklagen ( BAG Urteil vom 3. Dezember 2019 - 9 AZR 78/19 - NZA 2020, 578, Rz. 24; BAG Urteil vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - NZA 2006, 155, Rz. 36; BAG Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 1 ABR 25/12 - NZA 2014, 214, Rz. 24 ).

    Zum anderen schließt der Beschäftigungsanspruch nach S 164 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 SGB IX einen Beförderungsanspruch nicht grundsätzlich aus ( BAG Urteil vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - NZA 2006, 155, Rz. 52 ).

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 78/19

    Beschäftigungsanspruch - schwerbehinderte Arbeitnehmer

    Auszug aus LAG Hessen, 20.05.2020 - 18 Sa 170/19
    Ein Antragsteller ist deshalb gehalten, unterschiedliche Tätigkeiten anzuführen, die nach seiner Auffassung entsprechend seinen Fähigkeiten und Kenntnissen unter Berücksichtigung seiner Behinderung und den festgestellten gesundheitlichen Einschränkungen ausüben kann ( BAG Urteil vom 3. Dezember 2019 - 9 AZR 78/19 - NZA 2020, 578, Rz. 11; BAG Urteil vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - NZA 2006, 155, Rz. 31, 34; Schlegel/Voelzke-Fabricius, jurisPK-SGB IX, 3. Aufl., § 164 SGB IX Rz. 29 ).

    Erforderlich und ausreichend ist die Bezeichnung eines Berufsbilds, mit dem der Arbeitnehmer beschäftigt werden soll, wenn sich damit hinreichend bestimmt feststellen lässt, worin die ihm zuzuweisende Tätigkeit bestehen soll ( BAG Urteil vom 3. Dezember 2019 - 9 AZR 78/19 - NZA 2020, 578, Rz. 11).

    Bei einer unbeschränkten Ausschreibung einer Stelle hat ein/e Bewerber/in allenfalls ein subjektives Recht auf chancengleiche Teilnahme an dem Bewerbungsverfahren (für Stellen des öffentlichen Dienstes: BAG Urteil vom 3. Dezember 2019 - 9 AZR 78/19 - NZA 2020, 578, Rz. 30; BAG Urteil vom 19. Mai 2019 - 9 AZR 837/13 - NZA 2015, 1074, Rz. 16 ).

    Aus der Vorschrift folgt kein Anspruch gegen den Arbeitgeber auf einen bestimmten Arbeitsplatz, der den Neigungen entspricht ( BAG Urteil vom 3. Dezember 2019 - 9 AZR 78/19 - NZA 2020, 578, Rz. 11; BAG Urteil vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - NZA 2006, 155, Rz. 34; BAG Urteil vom 3. Dezember 2002 - 9 AZR 481/01 - NZA 2003, 1215, Rz. 22 ).

    Typischerweise wird in Rechtsstreiten um eine leidens- und behinderungsgerechte Beschäftigung gestritten, in denen - unstreitig - die bisherige Tätigkeit überhaupt nicht mehr ausgeübt werden kann (vgl. z.B. BAG Urteil vom 3. Dezember 2019 - 9 AZR 78/19 - NZA 2020, 578; BAG Urteil vom 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - NZA 2006, 1691; BAG Urteil vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - NZA 2006, 155 ).

    Der Kläger hatte aber bereits als gleichgestellter behinderter Mensch (§ 2 Abs. 3 SGB IX) einen Anspruch auf eine behinderungsgerechte Beschäftigung ( BAG Urteil vom 3. Dezember 2019 - 9 AZR 78/19 - NZA 2020, 578, Rz. 26 ).

    Er ist nicht verpflichtet, die Beklagte vorab auf Zustimmung zur Vertragsänderung zu verklagen ( BAG Urteil vom 3. Dezember 2019 - 9 AZR 78/19 - NZA 2020, 578, Rz. 24; BAG Urteil vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - NZA 2006, 155, Rz. 36; BAG Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 1 ABR 25/12 - NZA 2014, 214, Rz. 24 ).

    Der Kläger hat Anspruch nach § 164 Abs. 4 S. Nr. 1 SGB IX auf eine behinderungsgerechte Beschäftigung, nicht auf Zuweisung einer konkreten Stelle, die in einem formalisierten Bewerbungsverfahren ausgeschrieben wurde (vgl. für den öffentlichen Dienst : BAG Urteil vom 3. Dezember 2019 - 9 AZR 78/19 - NZA 2020, 578, Rz. 25 ).

  • BAG, 15.10.2013 - 1 ABR 25/12

    Innerbetriebliche Ausschreibung von Arbeitsplätzen - Einsatz von

    Auszug aus LAG Hessen, 20.05.2020 - 18 Sa 170/19
    Da der Beschäftigungsanspruch unmittelbar kraft Gesetzes entsteht, ist es gerade nicht erforderlich, dass der Arbeitnehmer eine Vertragänderung verlangt und sich bewirbt ( BAG Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 1 ABR 25/12 - NZA 2014, 214, Rz. 24; BAG Urteil vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - NZA 2006, 155, Rz. 36 ).

    Er ist nicht verpflichtet, die Beklagte vorab auf Zustimmung zur Vertragsänderung zu verklagen ( BAG Urteil vom 3. Dezember 2019 - 9 AZR 78/19 - NZA 2020, 578, Rz. 24; BAG Urteil vom 10. Mai 2005 - 9 AZR 230/04 - NZA 2006, 155, Rz. 36; BAG Beschluss vom 15. Oktober 2013 - 1 ABR 25/12 - NZA 2014, 214, Rz. 24 ).

  • BAG, 14.03.2006 - 9 AZR 411/05

    Schwerbehinderter Mensch - Beschäftigungsanspruch - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Hessen, 20.05.2020 - 18 Sa 170/19
    Der Arbeitgeber ist auch nicht verpflichtet, für den schwerbehinderten Menschen einen zusätzlichen Arbeitsplatz einzurichten ( BAG Urteil vom 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - NZA 2006, 1214, Rz. 18 f.; Schlegel/Voelzke-Fabricius, jurisPK-SGB IX, 3. Aufl., § 164 SGB IX Rz. 66 f. ).

    Die Organisationsfreiheit eines Arbeitgebers ist durch die Verpflichtung zu einer behinderungsgerechten (Um-)Gestaltung der Arbeitsorganisation eingeschränkt ( BAG Urteil vom 16. Mai 2019 - 6 AZR 329/18 - NZA 2019, 1198, Rz. 35; BAG Urteil vom 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - NZA 2006, 1214, Rz. 26 ).

  • BAG, 16.05.2019 - 6 AZR 329/18

    Verhältnis des Beschäftigungsanspruchs schwerbehinderter Menschen zur

    Auszug aus LAG Hessen, 20.05.2020 - 18 Sa 170/19
    Die Organisationsfreiheit eines Arbeitgebers ist durch die Verpflichtung zu einer behinderungsgerechten (Um-)Gestaltung der Arbeitsorganisation eingeschränkt ( BAG Urteil vom 16. Mai 2019 - 6 AZR 329/18 - NZA 2019, 1198, Rz. 35; BAG Urteil vom 14. März 2006 - 9 AZR 411/05 - NZA 2006, 1214, Rz. 26 ).
  • BAG, 11.08.2016 - 8 AZR 406/14

    Benachteiligung wegen des Alters - Auswahlverfahren - Schadensersatz -

    Auszug aus LAG Hessen, 20.05.2020 - 18 Sa 170/19
    Sie muss einen tatsächlichen und wirksamen rechtlichen Schutz gewähren und der Schwere des Verstoßes entsprechen, indem sie eine abschreckende Wirkung gegenüber dem Arbeitgeber gewährleistet, zugleich aber den allgemeinen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit wahrt ( BAG Urteil vom 11. August 2016 - 8 AZR 406/14 - AP Nr. 22 zu § 15 AGG, Rz. 101 ).
  • BAG, 19.05.2010 - 5 AZR 162/09

    Annahmeverzug - Leistungsfähigkeit - leidensgerechter Arbeitsplatz -

    Auszug aus LAG Hessen, 20.05.2020 - 18 Sa 170/19
    Ein Arbeitgeber wird dem Anspruch auf eine vertragsgemäße Beschäftigung auch nicht dadurch gerecht, dass er eine Tätigkeit überträgt, die nur geringere Qualifikationsmerkmale erfüllt, aber die der bisherigen Tätigkeit entsprechende Vergütung weiterzahlt (vgl. BAG Urteil vom 19. Mai 2010 - 5 AZR 162/09 - NZA 2010, 3112, Rz. 37; ErfK-Preis, 20. Aufl., § 106 GewO Rz. 22 ).
  • BAG, 19.08.2010 - 8 AZR 530/09

    Entschädigung - Schadensersatz - Bewerbung - altersbedingte Benachteiligung

    Auszug aus LAG Hessen, 20.05.2020 - 18 Sa 170/19
    Unterstellt man hier ohne weitere Prüfung, dass die Beklagte erneut gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen hat, würde ein weiterer Verstoß eine - gegenüber dem ersten Verstoß - höhere Entschädigung erfordern (vgl. BAG Urteil vom 19. August 2010 - 8 AZR 530/09 - NZA 2010, 1412, Rz. 69; Bauer/Krieger/Günther, AGG, 5. Aufl., § 15 Rz. 36; Schleusener/.
  • BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 697/10

    Entschädigungsanspruch eines schwerbehinderten Bewerbers - öffentlicher

    Auszug aus LAG Hessen, 20.05.2020 - 18 Sa 170/19
    Ebenso wie bei einer Klage auf Schmerzensgeld ist die klagende Partei durch ein Urteil beschwert, wenn das Gericht bei der Festsetzung der Höhe unter der angegeben Betragsvorstellung bleibt (vgl. BGH Urteil vom 2. Oktober 2001 -VI ZR 356/00 - NJW 2002, 212, Rz. 6; zu einer Anschlussberufung auf höhere Entschädigung: BAG Urteil vom 16. Februar 2012 - 8 AZR 697/10 - NZA 2012, 667, Rz. 75 ).
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 43/18

    Verfallklausel - Mindestlohn - Urlaubsentgelt

    Auszug aus LAG Hessen, 20.05.2020 - 18 Sa 170/19
    Der Streitgegenstand i.S.d. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO erfasst alle Tatsachen, die bei einer natürlichen, vom Standpunkt der Parteien ausgehenden, den Sachverhalt seinem Wesen nach erfassenden Betrachtungsweise zu dem zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehören, den der Kläger zur Stützung seines Rechtsschutzbegehrens dem Gericht unterbreitet hat ( BAG Urteil vom 30. Januar 2019 - 5 AZR 43/18 - NZA 2019, 768, Rz. 19 ).
  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 839/08

    Entschädigungsanspruch - schwerbehinderter Bewerber - Benachteili-gung

  • BGH, 10.10.2002 - III ZR 205/01

    Erhöhung der Angabe der Größenordnung des Schmerzensgeldes in der

  • BAG, 24.09.2009 - 8 AZR 705/08

    Entschädigungsanspruch - Belästigung - Geltendmachungsfrist

  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 733/00

    Klageänderung - leitender Angestellter - Leiter der Revisionsabteilung

  • BAG, 03.12.2002 - 9 AZR 481/01

    Beschäftigungsanspruch nach SGB IX und Rechte des Betriebsrats

  • BAG, 19.05.2015 - 9 AZR 837/13

    Konkurrentenklage - Zulassung zum Bewerbungsverfahren

  • BGH, 02.10.2001 - VI ZR 356/00

    Zivilprozessrecht: Rechtsmittelbeschwer bei unbeziffertem Schmerzensgeldantrag

  • BAG, 04.05.1962 - 1 AZR 128/61

    Anspruch des Schwerbehinderten gegenüber seinem Arbeitgeber auf Beschäftigung

  • LAG Sachsen-Anhalt, 17.06.2008 - 8 TaBVGa 10/08
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