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   LAG Hessen, 27.03.2017 - 2 Ta 264/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,10436
LAG Hessen, 27.03.2017 - 2 Ta 264/15 (https://dejure.org/2017,10436)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27.03.2017 - 2 Ta 264/15 (https://dejure.org/2017,10436)
LAG Hessen, Entscheidung vom 27. März 2017 - 2 Ta 264/15 (https://dejure.org/2017,10436)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 114 ZPO, §§ 567 Abs. 1, 127 Abs. 2 Satz 2 und 3 ZPO, § 321 ZPO entsprechend, § 114 ZPO, §§ 567 Abs. 1, 127 Abs. 2 S. 2 und 3 ZPO, § 321 ZPO entsprechend
    Hat das Arbeitsgericht über einen - auch ggf. konkludent gestellten oder im Wege der Auslegung sich ergebenden - Antrag einer Partei auf Gewährung der Prozesskostenhilfe auch für den Mehrwert des im Rechtsstreit abgeschlossenen Vergleichs nicht entschieden, kommt eine ...

  • IWW

    § 278 Abs. 6 Satz 2 ZPO, § 127 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 321 ZPO, § 114 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 321 Abs. 2 ZPO, § 48 Abs. 1 RVG, § 270 Satz 2 ZPO, § 78 Satz 1 ArbGG, § 574 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozesskostenhilfe; Mehrwert des Vergleichs; Erstreckung; Antrag; sofortige Beschwerde; Ergänzung des Bewilligungsbeschlusses

  • rechtsportal.de

    Rechte einer Prozesspartei bei unterbliebener Entscheidung des Arbeitsgerichts über einen Antrag auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe auch für den Mehrwert des im Rechtsstreit abgeschlossenen Vergleichs

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • anwaltverein.de (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für Mehrvergleiche

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 30.04.2014 - 10 AZB 13/14

    Prozesskostenhilfe - konkludenter Antrag - Mehrvergleich

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2017 - 2 Ta 264/15
    Dies ist jedoch nicht Zweck der Prozesskosten hilfe (vgl. BAG, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 AZB 13/14 - Rn. 9 m.w.N., zitiert nach Juris).

    Mit seinem Beschluss vom 26. Februar 2015 wollte das Arbeitsgericht auch hier (wie im Fall BAG, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 AZB 13/14 - Rn. 21, a.a.O.) erkennbar über den Prozesskostenhilfeantrag der Klägerin vollständig entscheiden.

    Aber auch Prozesskostenhilfe für den Mehrvergleich hat das Arbeitsgericht in dem angegriffenen Beschluss nicht bewilligt, da eine solche zwingend, schon wegen der bindenden Wirkung für den Vergütungsanspruch des Rechtsanwalts (§ 48 Abs. 1 RVG) und der Vermeidung von Unklarheiten im Vergütungsfestsetzungsverfahren, klar aus dem Bewilligungs- und Beiordnungsbeschluss erkennbar sein muss (auch hierzu BAG, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 AZB 13/14 - Rn. 21, a.a.O.).

    Dabei kann dahinstehen, ob zuvor von einem jedenfalls konkludenten - oder gar ausdrücklichen - Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Mehrvergleich auszugehen ist (vgl. zum Meinungsstand betreffend die konkludente Antragstellung: BAG, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 AZB 13/14 - Rn. 13 ff., a.a.O.).

    Wird nämlich - wie hier - vor der Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zwischen den Parteien ein gerichtlicher Vergleich geschlossen, der bisher nicht rechtshängige Gegenstände erfasst, ist regelmäßig davon auszugehen, dass die finanziell unbemittelte Partei Prozesskostenhilfe nicht nur für die bereits rechtshängigen Streitgegenstände begehrt, die durch diesen Vergleich erledigt werden, sondern auch für die weiteren durch den Vergleich miterledigten Streitpunkte (vgl. BAG, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 AZB 13/14 - Rn. 17, a.a.O).

    Nichts anderes gilt - wie hier - im Fall eines gestellten, aber teilweise nicht verbeschiedenen Prozesskostenhilfeantrags (auch hierzu BAG, Beschluss vom 30. April 2014 - 10 AZB 13/14 - Rn. 21, a.a.O.).

  • BAG, 29.06.2011 - 7 AZR 774/09

    Sachgrundlose Befristung bei Angabe eines Sachgrundes im Arbeitsvertrag -

    Auszug aus LAG Hessen, 27.03.2017 - 2 Ta 264/15
    Wird ein Antrag auf Urteilsergänzung nicht fristgerecht gestellt, entfällt die Rechtshängigkeit des übergangenen Anspruchs (vgl. BAG, Urteil vom 29. Juni 2011 - 7 AZR 774/09 - Rn. 38, zitiert nach Juris).
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