Rechtsprechung
LAG Köln, 19.09.2007 - 7 Sa 506/07 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- openjur.de
Restitutionsklage; Restitutionsgrund; Anerkennung als Schwerbehinderter; Sonderkündigungsschutz; Verwaltungsakt; Verwaltungsbehörde; Vorfrist; Negativattest; Aussetzung des Kündigungsschutzverfahrens
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 69, 85, 90 SGB IX; §§ 148, 580, 584, 586, 582 ZPO; § 72 a ArbGG
Restitutionsklage; Restitutionsgrund; Anerkennung als Schwerbehinderter; Sonderkündigungsschutz; Verwaltungsakt; Verwaltungsbehörde; Vorfrist; Negativattest; Aussetzung des Kündigungsschutzverfahrens - REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Sonderkündigungsschutz - rückwirkende Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft - fehlende Zustimmung des Integrationsamtes zur Kündigung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Nachträgliche Anerkennung eines im Kündigungsschutzprozess rechtskräftig unterliegenden Arbeitnehmers als schwerbehinderter Mensch rückwirkend auf einen Zeitpunkt vor Ausspruch der streitigen Kündigung; Der Erlass des Anerkennungsbescheides als Restitutionsgrund; ...
- Judicialis
SGB IX § 69; ; SGB IX § 85; ; SGB IX § 90; ; ZPO § 148; ; ZPO § 580; ; ZPO § 582; ; ZPO § 584; ; ZPO § 586; ; ArbGG § 72 a
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Restitutionsklage im Kündigungsschutzprozess bei sozialgerichtlicher Anerkennung des rechtskräftig unterlegenen Arbeitnehmers als Schwerbehinderter
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 11.05.2006 - 8 Ca 7964/05
- LAG Köln, 19.09.2007 - 7 Sa 506/07
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 759/05
Krankheitsbedingte Kündigung - dauerhafte Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus LAG Köln, 19.09.2007 - 7 Sa 506/07
Hierunter fallen nach der Rechtsprechung des BAG ausdrücklich auch Feststellungsbescheide über die nachträgliche Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft zur Zeit einer Kündigung (BAG vom 24.11.2005, NZA 2006, 665; BAG vom 18.1.2007, 2 AZR 759/05; BAG NJW 85, 1485).Im Hinblick auf diese gerade angesichts des für Kündigungsschutzverfahren geltenden besonderen Beschleunigungsgebots äußerst misslichen Sachlage hat das BAG in seiner jüngeren Rechtsprechung eine differenzierende Auffassung entwickelt und dabei den Gedanken in den Vordergrund gestellt, dass die Entscheidung über eine Verfahrensaussetzung nach § 148 ZPO eine Ermessensentscheidung darstellt, bei der die Gründe, die für und gegen eine Aussetzung des laufenden Verfahrens sprechen, sorgfältig miteinander abgewogen werden müssen(BAG vom 18.1.2007, 2 AZR 759/05; BAG vom 2.3.2006, NZA-RR 2006, 636; BAG vom 20.1.2000, NZA 2000, 768).
- LAG Köln, 16.06.2006 - 12 Sa 168/06
Sonderkündigungsschutz nach der Novelle des SGB IX
Auszug aus LAG Köln, 19.09.2007 - 7 Sa 506/07
Dabei reicht es nach der ständigen Rechtsprechung des BAG aus, wenn sich der Arbeitnehmer spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung auf sein Sonderkündigungsschutzrecht beruft (BAG vom 19.07.1979, 2 AZR 469/78; LAG Köln vom 16.06.2006, 12 Sa 168/06 ).Nicht zu folgen ist letztendlich auch der Ansicht der Restitutionsbeklagten, dass § 90 Abs. 2 a SGB IX gleichwohl vorliegend zur Unanwendbarkeit des § 85 SGB IX führe, da die Vorschrift in ihrer 2. Alternative nur auf die fehlende Feststellung des Versorgungsamts abstelle, vorliegend das Versorgungsamt aber ebenso wie ihm nachfolgend die Widerspruchsbehörde eine negative Entscheidung zu Lasten des Klägers getroffen hätten (wie hier: LAG Köln vom 16.6.2006, NZA-RR 2007, 133f.).
- BAG, 01.03.2007 - 2 AZR 217/06
Sonderkündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen
Auszug aus LAG Köln, 19.09.2007 - 7 Sa 506/07
§ 90 Abs. 2 a, 2. Alt. SGB IX erweist sich damit als Bestimmung einer Vorfrist (Anschluss an BAG v. 1.3.2007, 2 AZR 217/06).Das entspricht auch dem oben beschriebenen Zweck des § 90 Abs. 2 a SGB IX." (BAG vom 01.03.2007, 2 AZR 217/06 , ebenso: APS/Vossen, 3. Aufl., § 90 SGB IX, Rdnr. 10 c).
- BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05
Außerordentliche Kündigung
Auszug aus LAG Köln, 19.09.2007 - 7 Sa 506/07
Im Hinblick auf diese gerade angesichts des für Kündigungsschutzverfahren geltenden besonderen Beschleunigungsgebots äußerst misslichen Sachlage hat das BAG in seiner jüngeren Rechtsprechung eine differenzierende Auffassung entwickelt und dabei den Gedanken in den Vordergrund gestellt, dass die Entscheidung über eine Verfahrensaussetzung nach § 148 ZPO eine Ermessensentscheidung darstellt, bei der die Gründe, die für und gegen eine Aussetzung des laufenden Verfahrens sprechen, sorgfältig miteinander abgewogen werden müssen(BAG vom 18.1.2007, 2 AZR 759/05; BAG vom 2.3.2006, NZA-RR 2006, 636; BAG vom 20.1.2000, NZA 2000, 768). - BAG, 24.11.2005 - 2 AZR 514/04
Krankheitsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigung auf freiem Arbeitsplatz
Auszug aus LAG Köln, 19.09.2007 - 7 Sa 506/07
Hierunter fallen nach der Rechtsprechung des BAG ausdrücklich auch Feststellungsbescheide über die nachträgliche Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft zur Zeit einer Kündigung (BAG vom 24.11.2005, NZA 2006, 665; BAG vom 18.1.2007, 2 AZR 759/05; BAG NJW 85, 1485). - BAG, 20.01.2000 - 2 AZR 378/99
Krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Köln, 19.09.2007 - 7 Sa 506/07
Im Hinblick auf diese gerade angesichts des für Kündigungsschutzverfahren geltenden besonderen Beschleunigungsgebots äußerst misslichen Sachlage hat das BAG in seiner jüngeren Rechtsprechung eine differenzierende Auffassung entwickelt und dabei den Gedanken in den Vordergrund gestellt, dass die Entscheidung über eine Verfahrensaussetzung nach § 148 ZPO eine Ermessensentscheidung darstellt, bei der die Gründe, die für und gegen eine Aussetzung des laufenden Verfahrens sprechen, sorgfältig miteinander abgewogen werden müssen(BAG vom 18.1.2007, 2 AZR 759/05; BAG vom 2.3.2006, NZA-RR 2006, 636; BAG vom 20.1.2000, NZA 2000, 768). - BAG, 20.01.2005 - 2 AZR 675/03
Kündigung, schwerbehinderte Arbeitnehmer
Auszug aus LAG Köln, 19.09.2007 - 7 Sa 506/07
Die Beklagte hat nämlich vor Ausspruch der Kündigung vom 07.06.2006 unter dem 30.05.2006 vorsorglich einen Antrag auf Zustimmung des Integrationsamtes gestellt, den dieses durch Bescheid vom 01.06.2006 im Sinne eines sog. Negativattestes zurückgewiesen hat (zu der Konstellation des Negativattestes vgl. BAG vom 20.1.2005, NZA 2005, 689; BAG vom 27.5.1983, NJW 1984, 1420;… A/P/S - Vossen, § 85 SGB IX Rdnr. 3). - BAG, 15.08.1984 - 7 AZR 558/82
Restitutionsklage eines Schwerbehinderten
Auszug aus LAG Köln, 19.09.2007 - 7 Sa 506/07
Hierunter fallen nach der Rechtsprechung des BAG ausdrücklich auch Feststellungsbescheide über die nachträgliche Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft zur Zeit einer Kündigung (BAG vom 24.11.2005, NZA 2006, 665; BAG vom 18.1.2007, 2 AZR 759/05; BAG NJW 85, 1485). - BAG, 27.05.1983 - 7 AZR 482/81
Außerordentliche Kündigung eines Schwerbehinderten
Auszug aus LAG Köln, 19.09.2007 - 7 Sa 506/07
Die Beklagte hat nämlich vor Ausspruch der Kündigung vom 07.06.2006 unter dem 30.05.2006 vorsorglich einen Antrag auf Zustimmung des Integrationsamtes gestellt, den dieses durch Bescheid vom 01.06.2006 im Sinne eines sog. Negativattestes zurückgewiesen hat (zu der Konstellation des Negativattestes vgl. BAG vom 20.1.2005, NZA 2005, 689; BAG vom 27.5.1983, NJW 1984, 1420;… A/P/S - Vossen, § 85 SGB IX Rdnr. 3). - BAG, 19.04.1979 - 2 AZR 469/78
Sonderkündigungsschutz - Geltendmachung - Schwerbehinderteneigenschaft
Auszug aus LAG Köln, 19.09.2007 - 7 Sa 506/07
Dabei reicht es nach der ständigen Rechtsprechung des BAG aus, wenn sich der Arbeitnehmer spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang der Kündigung auf sein Sonderkündigungsschutzrecht beruft (BAG vom 19.07.1979, 2 AZR 469/78; LAG Köln vom 16.06.2006, 12 Sa 168/06 ). - BGH, 14.12.1966 - IV ZR 241/65
Restitutionsklage gegen Versäumnisurteil in Ehesache
- BAG, 25.11.1980 - 6 AZR 210/80
Restitutionsgrund des ZPO