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   LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 56/20   

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https://dejure.org/2021,37404
LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 56/20 (https://dejure.org/2021,37404)
LAG Köln, Entscheidung vom 21.05.2021 - 9 TaBV 56/20 (https://dejure.org/2021,37404)
LAG Köln, Entscheidung vom 21. Mai 2021 - 9 TaBV 56/20 (https://dejure.org/2021,37404)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung der Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei Betriebsspaltung Anhörungspflicht des Betriebsrats bei geplanter Betriebsänderung Unterlassungsanspruch des Betriebsrats zur Verhandlungssicherung Keine Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei Bagatellaufspaltung Kein ...

  • rechtsportal.de

    Verletzung der Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei Betriebsspaltung Anhörungspflicht des Betriebsrats bei geplanter Betriebsänderung Unterlassungsanspruch des Betriebsrats zur Verhandlungssicherung Keine Mitwirkungsrechte des Betriebsrats bei Bagatellaufspaltung Kein ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Auszug aus LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 56/20
    Erforderlich ist eine ernstliche, sich auf Tatsachen gründende Besorgnis weiterer Eingriffe (BAG, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 1 ABR 45/18 -, Rn. 32, juris; BAG, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 -, Rn. 34, juris).

    Bei einmaligen, bereits abgeschlossenen Vorgängen kann die Wiederholungsgefahr jedoch entfallen (BAG, Beschluss vom 29. Februar 2000 - 1 ABR 4/99 -, Rn. 35, juris).

  • BAG, 19.11.2003 - 7 AZR 11/03

    Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 56/20
    aa) Denn durch eine Veränderung in der Betriebsführung wird die betriebliche Organisationseinheit, für die der Betriebsrat gewählt ist, allein nicht berührt (BAG, Urteil vom 19. November 2003 - 7 AZR 11/03 -, BAGE 109, 1-5, Rn. 15).

    Selbst wenn nach § 13 Abs. 2 Nr. 1 und Nr. 2 BetrVG ein neuer Betriebsrat zu wählen sein sollte, weil sich die Belegschaftsstärke wesentlich geändert hat oder die Zahl der Betriebsratsmitglieder unter die gesetzlich vorgeschriebene Zahl abgesunken ist, wird das Prinzip der betriebsbezogenen Interessenvertretung in diesen Fällen dadurch gewahrt, dass der bisherige Betriebsrat nach § 22 BetrVG die Geschäfte weiterführt, bis der neue Betriebsrat gewählt und das Wahlergebnis bekannt gemacht ist (BAG, Urteil vom 19. November 2003 - 7 AZR 11/03 -, BAGE 109, 1-5, Rn. 15).

  • LAG Düsseldorf, 06.01.2021 - 4 TaBVGa 6/20

    Einstweiliger Rechtsschutz; Untersagung von Entlassungen; Betriebsänderung;

    Auszug aus LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 56/20
    (2) Denn ein Unterlassungsanspruch des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Durchführung von Betriebsänderungen kann nur der Sicherung seines Verhandlungsanspruchs dienen, nicht aber losgelöst hiervon der Untersagung einer Betriebsänderung selbst (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 06. Januar 2021 - 4 TaBVGa 6/20 -, Rn. 68, juris; LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2020 - 26 TaBVGa 1498/20 -, Rn. 38, juris; LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. März 2018 - 4 TaBV 20/17 -, Rn. 26, juris; aA.

    Ein Unterlassungsanspruch ist daher ausgeschlossen, soweit die Betriebsänderung bereits soweit durchgeführt wurde, dass eine Unterrichtung, Beratung und Verhandlung über sie obsolet wäre, weil bereits vollendete, irreversible Tatsachen geschaffen wurden (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 06. Januar 2021 - 4 TaBVGa 6/20 -, Rn. 82, juris; LAG Hamm, Beschluss vom 17. Februar 2015 - 7 TaBVGa 1/15 -, Rn. 31, juris).

  • ArbG Bonn, 04.11.2020 - 2 BV 30/20

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Betriebsänderungen

    Auszug aus LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 56/20
    Die Beschwerden des Betriebsrats und der Arbeitgeberin gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 04.11.2021 - 2 BV 30/20 - werden zurückgewiesen.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Bonn vom 04.11.2020 - 2 BV 30/20 - teilweise aufzuheben und abzuändern;.

  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 77/06

    Spaltung eines Betriebs

    Auszug aus LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 56/20
    Maßgeblich ist vielmehr, dass im vorliegenden Fall zwei neue Einheiten (dazu BAG, Beschluss vom 18. März 2008 - 1 ABR 77/06 -, BAGE 126, 169-175, Rn. 13) mit den sich daraus ergebenden Konsequenzen einschließlich der Wahl eines eigenständigen Betriebsrats für die d Tech GmbH entstanden sind.
  • BAG, 10.12.1996 - 1 ABR 32/96

    Auszugleichende Nachteile bei Betriebsänderung durch Spaltung

    Auszug aus LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 56/20
    Ob "Bagatellausgründungen" dennoch ausgenommen sind, hat das Bundesarbeitsgericht bislang offengelassen (vgl. BAG, Beschluss vom 10. Dezember 1996 - 1 ABR 32/96 -, BAGE 85, 1-10, Rn. 25).
  • BAG, 10.11.2011 - 8 AZR 538/10

    Betriebsübergang - Begriff des übergangsfähigen Betriebsteils -

    Auszug aus LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 56/20
    Ein Gemeinschaftsbetrieb liegt nämlich nur vor, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel mehrerer Unternehmen für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefasst, geordnet und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird (BAG, Urteil vom 10. November 2011 - 8 AZR 538/10 -, Rn. 26 - 27, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 10.09.2009 - 11 TaBV 13/09

    Betriebsänderung - Sozialplan - wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder

    Auszug aus LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 56/20
    Nach Auffassung der Kammer ist die Annahme einer "Bagatellabspaltung" im vorliegenden Fall unabhängig davon, ob die Zahl der von ihr betroffenen Arbeitnehmer der d T GmbH die Schwellenwerte gem. § 17 KSchG überschreitet (darauf stellt aber LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 10. September 2009 - 11 TaBV 13/09 -, Rn. 49, juris, ab), deswegen ausgeschlossen, weil eine betriebsratsfähige Einheit mit 20 Arbeitnehmern ausgegliedert wurde, für die dann tatsächlich ein eigener Betriebsrat gewählt wurde.
  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 56/20
    Diese für einen auf § 87 BetrVG gestützten Unterlassungsanspruch erforderliche Wiederholungsgefahr muss erst recht für einen Anspruch auf Unterlassung der Durchführung einer Betriebsänderung gelten (vgl. BAG, Beschluss vom 03. Mai 1994 - 1 ABR 24/93 -, Rn. 34, juris).
  • BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98

    Übergangsmandat des Betriebsrats

    Auszug aus LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 56/20
    Sie verlieren bis zur Konstituierung eines neuen Betriebsrats, dessen Wahl sie im Wege des § 17 Abs. 1 BetrVG veranlassen müssen, den kollektiven Schutz des Betriebsverfassungsgesetzes (BAG, Beschluss vom 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 -, BAGE 95, 15-29, Rn. 34).
  • BAG, 22.08.2017 - 1 ABR 5/16

    Mitbestimmung bei der Arbeitszeit - Unterlassungsanspruch

  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

  • BAG, 20.11.2001 - 1 AZR 97/01

    Anrechenbarkeit eines Sozialplananspruchs auf Nachteilsausgleich

  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 45/18

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Festlegung der Arbeitszeit - Einstellung von

  • LAG Hamm, 17.02.2015 - 7 TaBVGa 1/15

    Ansprüche des Betriebsrats im Zusammenhang mit Betriebsänderungen i.S.v. § 111

  • BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 112/09

    Betriebsrat - variables Entgelt - Unterrichtung - Online-Zugriff

  • LAG Berlin-Brandenburg, 10.12.2020 - 26 TaBVGa 1498/20

    "virtueller Gemeinschaftsbetrieb" - Betriebsänderung - Einstweiliger Rechtsschutz

  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.03.2018 - 4 TaBV 20/17

    Gemeinschaftsbetrieb - Betriebsänderung - Unterlassungsanspruch des Betriebsrates

  • LAG Köln, 21.05.2021 - 9 TaBV 28/20

    Mitbestimmungspflicht bei Einführung von Microsoft Office 365; Betriebsbegriff

    Das hat die Kammer mit ihrem Beschluss vom 21.05.2021 in dem Verfahren 9 TaBV 56/20 festgestellt.
  • BAG, 08.03.2022 - 1 ABR 19/21

    Gemeinschaftsbetrieb - Auflösung einer Betriebsführungsgemeinschaft -

    Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberin wird - unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde des Betriebsrats - der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 21. Mai 2021 - 9 TaBV 56/20 - aufgehoben, soweit er die Beschwerde der Arbeitgeberin zurückgewiesen hat.
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