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   LAG Köln, 30.11.2018 - 9 TaBV 9/18   

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https://dejure.org/2018,39891
LAG Köln, 30.11.2018 - 9 TaBV 9/18 (https://dejure.org/2018,39891)
LAG Köln, Entscheidung vom 30.11.2018 - 9 TaBV 9/18 (https://dejure.org/2018,39891)
LAG Köln, Entscheidung vom 30. November 2018 - 9 TaBV 9/18 (https://dejure.org/2018,39891)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats hinsichlich Umkleidezeiten

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umkleidezeiten; Mitbestimmung; Tarifvorrang

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 2
    Umfang des Mitbestimmungsrechts des Betriebsrats hinsichlich Umkleidezeiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • ArbG Köln, 18.01.2018 - 5 BV 206/17
    Auszug aus LAG Köln, 30.11.2018 - 9 TaBV 9/18
    Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.01.2018 - 5 BV 206/17 - abgeändert.

    Die Arbeitgeberin beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 18.01.2018 (5 BV 206/17) aufzuheben und die Anträge des Betriebsrats zurückzuweisen.

  • BAG, 25.04.2018 - 5 AZR 245/17

    Vergütung für Umkleidezeiten - auffällige Dienstkleidung

    Auszug aus LAG Köln, 30.11.2018 - 9 TaBV 9/18
    aa) Dabei kann die Kammer dahingestellt sein lassen, ob es sich bei diesen Umkleidezeiten um Arbeitszeit iSd. § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG oder des § 2 Abs. 1 ArbZG handelt, weil es sich um eine besonders auffällige Arbeitskleidung handelt und der mit dem Umkleiden verbundene Zeitaufwand im Interesse der Arbeitgeberin liegt (zur arbeitszeitrechtlichen Bewertung vgl. BAG, Urteil vom 25. April 2018 - 5 AZR 245/17 -, Rn. 23, juris).
  • BAG, 13.12.2016 - 9 AZR 574/15

    Umkleidezeiten als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG Köln, 30.11.2018 - 9 TaBV 9/18
    Der Hinweis des Betriebsrats im Anhörungstermin vom 30.11.2018 auf die inhaltsgleiche Regelung unter § 3 Nr. 6 des Manteltarifvertrags der Metall- und Elektroindustrie für das Tarifgebiet Hamburg und Umgebung, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern vom 3. Juli 2008 (MTV Nordmetall), die nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts dazu führte, dass Umkleidezeiten in diesem Tarifgebiet nicht zur vergütungspflichtigen Arbeitszeit zählen (BAG, Urteil vom13. Dezember 2016 - 9 AZR 574/15 -, Rn. 25, juris), vermag daran nichts zu ändern.
  • BAG, 04.12.2013 - 7 ABR 7/12

    Abmahnung eines Betriebsratsmitglieds

    Auszug aus LAG Köln, 30.11.2018 - 9 TaBV 9/18
    Sachdienlich ist eine Antragsänderung, wenn der Streit der Beteiligten mit ihr - endgültig - beigelegt und ein weiteres Verfahren vermieden werden kann, ohne dass ein völlig neuer Streitstoff in das Verfahren eingeführt würde (BAG, Beschluss vom 04. Dezember 2013 - 7 ABR 7/12 -, Rn. 56, juris).
  • BAG, 12.11.2013 - 1 ABR 59/12

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Umkleidezeiten

    Auszug aus LAG Köln, 30.11.2018 - 9 TaBV 9/18
    Die Tarifvertragsparteien sind nämlich berechtigt, eine das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ausschließende Regelung zu treffen, sofern dieser Regelungswillen hinreichend zum Ausdruck kommt (BAG, Beschluss vom 12. November 2013 - 1 ABR 59/12 -, BAGE 146, 271-283, Rn. 44) und nicht gegen arbeitszeitrechtliche Bestimmungen verstoßen wird.
  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus LAG Köln, 30.11.2018 - 9 TaBV 9/18
    Maßgebend ist der Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit (BAG, Beschluss vom 15. März 2011- 1 ABR 112/09 -, Rn. 32, juris; BGH, Urteil vom 10. Januar 1985- III ZR 93/83 -, Rn. 22-25, juris zur Klageänderung).
  • LAG Baden-Württemberg, 17.04.2013 - 4 TaBV 7/12

    Gestellung gem. § 4 Abs 3 TVöD als unzulässige dauerhafte Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus LAG Köln, 30.11.2018 - 9 TaBV 9/18
    § 264 Nr. 2 ZPO, der im arbeitsgerichtlichen Verfahren entsprechende Anwendung findet (Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Beschluss vom 17. April 2013 - 4 TaBV 7/12 -, Rn. 83, juris) und wonach es nicht als Änderung einer Klage anzusehen ist, wenn ohne Änderung des Klagegrundes der Klageantrag in der Hauptsache oder in Bezug auf Nebenforderung erweitert oder beschränkt wird, erfasst nicht die hier vorliegende Antragserweiterung.
  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 27/06

    Feststellung der Tarifgebundenheit

    Auszug aus LAG Köln, 30.11.2018 - 9 TaBV 9/18
    Kein Rechtsverhältnis iSv. § 256 Abs. 1 ZPO sind dagegen abstrakte Rechtsfragen, bloße Elemente eines Rechtsverhältnisses oder rechtliche Vorfragen (BAG, Beschluss vom24. April 2007 - 1 ABR 27/06 -, Rn. 15, juris).
  • BAG, 15.03.2011 - 1 ABR 112/09

    Betriebsrat - variables Entgelt - Unterrichtung - Online-Zugriff

    Auszug aus LAG Köln, 30.11.2018 - 9 TaBV 9/18
    Maßgebend ist der Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit (BAG, Beschluss vom 15. März 2011- 1 ABR 112/09 -, Rn. 32, juris; BGH, Urteil vom 10. Januar 1985- III ZR 93/83 -, Rn. 22-25, juris zur Klageänderung).
  • BAG, 20.05.2008 - 1 ABR 19/07

    Antragsbefugnis im Beschlussverfahren

    Auszug aus LAG Köln, 30.11.2018 - 9 TaBV 9/18
    Im Beschlussverfahren ist die Antragsbefugnis aber nur gegeben, wenn der Antragsteller durch die begehrte Entscheidung in seiner eigenen betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsposition betroffen wird (BAG, Beschluss vom 20. Mai 2008 - 1 ABR 19/07 -, Rn. 15, juris).
  • LAG Düsseldorf, 09.04.2014 - 7 Sa 1158/13

    Wegezeiten zwischen einzelnen Arbeitsstellen

  • LAG Hamm, 03.03.2005 - 16 Sa 1371/04

    Vergütung von Wegezeiten

  • LAG Köln, 12.06.2020 - 7 TaBV 69/19

    Auslegung eines Interessenausgleichs und Sozialplans bei einer Fluggesellschaft;

    Maßgebend ist der Gesichtspunkt der Prozesswirtschaftlichkeit (BAG, Beschluss vom 15. März 2011 - 1 ABR 112/09, Rn. 32, NZA-RR 2011, 462; Landesarbeitsgericht Köln, Beschluss vom 30. November 2018 - 9 TaBV 9/18, Rn. 51, juris).
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