Rechtsprechung
LAG München, 11.11.2010 - 11 Sa 7/10 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Schadensersatzanspruch wegen entgangener erfolgsabhängiger Vergütung - Unterstützung der Kundenakquise durch den Arbeitgeber durch zur Verfügung stellen von Adressmaterial
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zahlungsklage eines Außendienstmitarbeiters wegen Zurückhaltung von Adressmaterial durch Arbeitgeberin
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§ 65, 85 Abs. 1 u. 3, 87a ff HGB; § 106 Satz 1 GewO; §§ 138, 280 BGB
Schadensersatz wegen Provisionsminderung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbegründete Zahlungsklage eines Außendienstmitarbeiters wegen Zurückhaltung von Adressmaterial durch Arbeitgeberin
- rechtsportal.de
Unbegründete Zahlungsklage eines Außendienstmitarbeiters wegen Zurückhaltung von Adressmaterial durch Arbeitgeberin
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)
- Hamburg-Mannheimer -, Schadensersatzanspruch, Handlungsgehilfe entgangene Provision, erfolgsabhängige Vergütung, Unterstützung der Kundenakquise durch den AG durch Zurverfügungstellung von Adressmaterial, Internetleads, Leads, Interessentenadressen, Hungerprovision
Verfahrensgang
- ArbG München, 24.11.2009 - 25 Ca 17218/08
- LAG München, 11.11.2010 - 11 Sa 7/10
- BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 769/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 12.05.2010 - 10 AZR 390/09
Schadensersatzanspruch - unterbliebene Zielvereinbarung
Auszug aus LAG München, 11.11.2010 - 11 Sa 7/10
Anders als in den Fällen vereinbarter variabler Gehaltsbestandteile, die an die Erfüllung von Zielvereinbarungen anknüpfen und entsprechende Festlegungsverpflichtungen des Arbeitgebers begründen (vgl. BAG v. 12.05.2010, 10 AZR 390/09, zit. n. Juris), ist vorliegend die Entgeltabsprache über die Einheitenbewertung abschließend erfolgt. - BAG, 28.05.1997 - 5 AZR 125/96
Entwicklungsklausel in Chefarztverträgen
Auszug aus LAG München, 11.11.2010 - 11 Sa 7/10
Damit ist auch nicht die von ihm angezogene Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 28.05.1997 (5 AZR 125/96, zit. n. Juris) einschlägig, wonach die Ausübung des Weisungsrechts gegenüber dem Arbeitnehmer im Einzelfall nicht zu einer grundlegenden Störung des Gleichgewichts zwischen Leistung und Gegenleistung führen darf. - BAG, 21.04.1993 - 7 AZR 297/92
Änderungskündigung: Umgehung des Kündigungsschutzes durch Befristung der …
Auszug aus LAG München, 11.11.2010 - 11 Sa 7/10
Ein Eingriff in den durch die gesetzliche Änderungskündigungsschutzregelung geschützten Kernbereich des Arbeitsverhältnisses ist dann gegeben, wenn die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers ihrem Inhalt und Umfang nach in einer sich unmittelbar auf die Vergütung auswirkenden Weise geändert wird und damit sowohl Leistung als auch Gegenleistung eine Veränderung erfahren (vgl. BAG v. 21.04.1993, 7 AZR 297/92). - BAG, 10.07.1991 - 5 AZR 383/90
Vergütungsansprüche eines Schwerbehinderten
Auszug aus LAG München, 11.11.2010 - 11 Sa 7/10
Notwendig ist eine Interessenabwägung, ob das Schutzinteresse des Arbeitnehmers das Eigeninteresse des Arbeitgebers überwiegt, d. h. aus Sicht eines verständigen Dritten angemessen erscheint (vgl. BAG v. 10.07.1991, BB 1992, 211). - LAG Berlin, 03.11.1986 - 9 Sa 65/86
Beschränkung des Entgelts auf Provisionen bei einem Handlungsgehilfen
Auszug aus LAG München, 11.11.2010 - 11 Sa 7/10
Die Vergütungsabrede ist erst dann gem. § 138 Abs. 1 BGB sittenwidrig, wenn der Arbeitnehmer nach den betrieblichen Verhältnissen trotz ausreichender Mühe kein angemessenes Entgelt für seine Arbeit verdienen kann, wofür er die Beweislast trägt (vgl. BAG v. 14.11.1966, AP HGB § 65 Nr. 4; LAG Berlin v. 03.11.1986, AP HGB § 65 Nr. 14;… MüKo HGB/von Hoyningen-Huene, § 65 Rn. 11).
- BAG, 16.02.2012 - 8 AZR 769/10
Schadensersatz - variable Entgeltbestandteile - Veränderungen im Betriebssystem
Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts München vom 11. November 2010 - 11 Sa 7/10 - wird zurückgewiesen.