Rechtsprechung
LAG München, 21.10.2004 - 3 TaBV 16/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- IWW
BetrVG § 19 BetrVG § 25 Abs. 2 BetrVG § 27 Abs. 1 S. 2 BetrVG § 28 Abs. 1 S. 2 BetrVG § 36 ZPO § 256 Abs. 1
EBetrVG, ZPO - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gerichtliche Korrektur des Ergebnisses der Wahl zu einem Ausschuss des Betriebsrats ; Wahl von "Ersatzbeisitzern" zu einem Ausschuss; Zulässigkeit einer Wahl der Ersatzmitglieder eines Ausschusse in einem gesonderten Wahlgang und nach den Grundsätzen der Verhältniswahl ; ...
- Judicialis
BetrVG § 19; ; BetrVG § 25 Abs. 2; ; BetrVG § 27 Abs. 1 S. 2; ; BetrVG § 28 Abs. 1 S. 2; ; BetrVG § 36; ; ZPO § 256 Abs. 1
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gerichtliche Kontrolle der Wahl von Ausschüssen des Betriebsrates - zulässige Regelung der Geschäftsordnung zu geborenen Ausschussmitgliedern - Verhältniswahl von Ersatzmitgliedern
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG München, 12.02.2004 - 9 BV 82/03
- LAG München, 21.10.2004 - 3 TaBV 16/04
- BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 11/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 25.04.2001 - 7 ABR 26/00
Ersatzfreistellung für ein ausgeschiedenes Betriebsratsmitglied
Auszug aus LAG München, 21.10.2004 - 3 TaBV 16/04
Auch das Bundesarbeitsgericht hat bei einer Freistellungswahl nach § 38 Abs. 2 Satz 1 BetrVG, die im Wege der Verhältniswahl erfolgt ist, eine Nachwahl eines ersatzweise freizustellenden Mitgliedes bei Erschöpfung der Vorschlagsliste, der das zu ersetzende Mitglied angehörte, eine Mehrheitswahl für zulässig gehalten (BAG vom 25.04.2001 - 7 ABR 26/00). - BAG, 29.05.1991 - 7 ABR 67/90
Betriebsratswahl - Größe des Betriebsrats - Aushilfen
Auszug aus LAG München, 21.10.2004 - 3 TaBV 16/04
In beiden Fällen - sowohl im Falle einer nichtigen Wahl als auch bei einer erfolgreichen Anfechtung der Wahl (wobei der Feststellungsantrag Ziffer 1 der Beschwerdeanträge kein Anfechtungsantrag ist) - wird die Wahl insgesamt von der Unwirksamkeit erfasst; eine "Korrektur" des Wahlergebnisses durch die Feststellung, dass ein Teil der Mitglieder des Ausschusses fehlerhaft bestimmt wurde und andere Personen statt ihrer Ausschussmitglieder geworden sind, ist nicht möglich (vgl. im Falle der Wahl einer zu hohen Zahl von Betriebsratsmitgliedern: BAG vom 29.05.1991 - 7 ABR 67/90). - BAG, 15.01.1992 - 7 ABR 24/91
Anfechtung betriebsratsinterner Wahlen - Gruppenschutz
Auszug aus LAG München, 21.10.2004 - 3 TaBV 16/04
Es ist grundsätzlich eine Anfechtung erforderlich - in analoger Anwendung von § 19 BetrVG -, es sei denn, die Wahl wäre nichtig (vgl. BAG vom 13.11.1991 - 7 ABR 8/91; BAG vom 15.01.1992 - 7 ABR 24/91). - BAG, 13.11.1991 - 7 ABR 8/91
Betriebsratsvorsitz - Wahlanfechtung
Auszug aus LAG München, 21.10.2004 - 3 TaBV 16/04
Es ist grundsätzlich eine Anfechtung erforderlich - in analoger Anwendung von § 19 BetrVG -, es sei denn, die Wahl wäre nichtig (vgl. BAG vom 13.11.1991 - 7 ABR 8/91; BAG vom 15.01.1992 - 7 ABR 24/91).
- BAG, 16.11.2005 - 7 ABR 11/05
Betriebsratsausschuss - Geschäftsordnung des Betriebsrats
Auf die Rechtsbeschwerde der antragstellenden Betriebsratsmitglieder L , Li und K wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts München vom 21. Oktober 2004 - 3 TaBV 16/04 - unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im Übrigen teilweise aufgehoben.