Rechtsprechung
   LAG München, 23.11.2021 - 9 TaBV 64/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,51626
LAG München, 23.11.2021 - 9 TaBV 64/21 (https://dejure.org/2021,51626)
LAG München, Entscheidung vom 23.11.2021 - 9 TaBV 64/21 (https://dejure.org/2021,51626)
LAG München, Entscheidung vom 23. November 2021 - 9 TaBV 64/21 (https://dejure.org/2021,51626)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,51626) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    ArbGG § 100 Abs. 1 S. 2; BetrVG § 50 Abs. 1, § 87 Abs. 1 Nr. 10
    Bestellungsverfahren nach § 100 ArbGG - Offensichtlichkeitsmaßstab

  • IWW

    § 87 Abs. 1 ArbGG, §§ ... 89 Abs. 1, 2, 87 Abs. 2, 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 519, 520 ZPO, § 87 Abs. 1 Ziff. 10 BetrVG, § 100 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 50 Abs. 1 BetrVG, § 100 Abs. 2 S. 4 ArbGG

  • rewis.io

    Arbeitnehmer, Einigungsstelle, Mitbestimmungsrecht, Beschwerde, Leistungen, Gesamtbetriebsrat, Arbeitgeber, Zustimmung, Gesamtbetriebsvereinbarung, Antragsteller, Quartal, Auslegung, Beisitzer, frist, innerer Zusammenhang, Co KG, steuerliche Nachteile

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 100
    Einsetzung Einigungsstelle

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 100
    Einsetzung Einigungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • ArbG München, 19.10.2021 - 10 BV 21/21

    Bestellungsverfahren nach § 100 ArbGG - offensichtliche Unzuständigkeit der

    Auszug aus LAG München, 23.11.2021 - 9 TaBV 64/21
    Auf die Beschwerde des Antragsstellers wird der Beschluss des Arbeitsgerichtes München vom 19.10.2021, Az: 10 BV 21/21, abgeändert.

    Der Beschluss des Arbeitsgerichtes München vom 19.10.2021, Az: 10 BV 21/21, wird abgeändert.

    Der Beschluss des Arbeitsgerichtes München vom 19.10.2021, Az: 10 BV 21/21, wird wie folgt neu gefasst:.

  • LAG Berlin-Brandenburg, 17.02.2021 - 4 TaBV 50/21

    Bestellungsverfahren nach § 100 ArbGG - hinreichende Bestimmtheit

    Auszug aus LAG München, 23.11.2021 - 9 TaBV 64/21
    Der eingeschränkte Prüfungsmaßstab korrespondiert damit, dass die Einigungsstelle die Vorfrage ihrer Zuständigkeit selbst prüft und sich, wenn sie diese nicht für gegeben hält, für unzuständig erklären kann (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.09.2018 - 5 TaBV 13/18, Rn. 56; vgl. BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 42/79; Schlewing in Germelmann/Matthes/Prütting, Arbeitsgerichtsgesetz, § 100 ArbGG, Rn. 9) Der Offensichtlichkeitsmaßstab gilt für alle im Bestellungsverfahren zu entscheidenden Fragen, auch für die Frage der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats, Konzernbetriebsrats oder des örtlichen Betriebsrats (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.02.2021 - 4 TaBV 50/21, Rn. 29; LAG Rheinland-Pfalz 22.02.2018 - 2 TaBV 38 Schlewing in Germelmann/Matthes/Prütting, Arbeitsgerichtsgesetz, § 100 ArbGG, Rn. 10/17 - Rn. 56).
  • BAG, 03.12.1991 - GS 2/90

    Mitbestimmung - Anrechung übertariflicher Zulage.

    Auszug aus LAG München, 23.11.2021 - 9 TaBV 64/21
    Die individuelle Lohngestaltung, Regelungen mit Rücksicht auf besondere Umstände des einzelnen Arbeitnehmers, bei denen ein innerer Zusammenhang zu ähnlichen Regelungen für andere Arbeitnehmer nicht besteht, unterliegen also nicht dem Mitbestimmungsrecht (BAG, Beschluss vom 03. Dezember 1991 - GS 2/90, Rn. 77 f.).
  • BAG, 10.10.2006 - 1 ABR 59/05

    Betriebsvereinbarung über Kundenfahrten als Arbeitszeit

    Auszug aus LAG München, 23.11.2021 - 9 TaBV 64/21
    (BAG, Beschluss vom 10. Oktober 2006 - 1 ABR 59/05, Rn. 18) Ein solcher Fall der subjektiven Unmöglichkeit einer betrieblichen Regelung ist aber vorliegend nicht gegeben.
  • LAG Hamm, 31.03.2015 - 7 TaBV 15/15

    Freiwillige Leistung, unternehmenseinheitliche Entscheidung, Zuständigkeit der

    Auszug aus LAG München, 23.11.2021 - 9 TaBV 64/21
    (LAG Rheinland-Pfalz, 30.09.2018 - 5 TaBV 13/18, Rn. 56 LAG Hamm, Beschluss vom 31.03.2015 - 7 TaBV 15/15, Rn. 37) Dies erklärt sich aus den Besonderheiten des Bestellungsverfahrens, das darauf gerichtet ist, den Betriebspartnern, die keine ständige Einigungsstelle eingerichtet haben, im Bedarfsfall beim Auftreten von Meinungsverschiedenheiten möglichst rasch eine formal funktionsfähige Einigungsstelle zur Verfügung zu stellen.
  • BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 42/79

    Durchführung des Einigungsstellenverfahrens

    Auszug aus LAG München, 23.11.2021 - 9 TaBV 64/21
    Der eingeschränkte Prüfungsmaßstab korrespondiert damit, dass die Einigungsstelle die Vorfrage ihrer Zuständigkeit selbst prüft und sich, wenn sie diese nicht für gegeben hält, für unzuständig erklären kann (LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 20.09.2018 - 5 TaBV 13/18, Rn. 56; vgl. BAG, 24.11.1981 - 1 ABR 42/79; Schlewing in Germelmann/Matthes/Prütting, Arbeitsgerichtsgesetz, § 100 ArbGG, Rn. 9) Der Offensichtlichkeitsmaßstab gilt für alle im Bestellungsverfahren zu entscheidenden Fragen, auch für die Frage der Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats, Konzernbetriebsrats oder des örtlichen Betriebsrats (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 17.02.2021 - 4 TaBV 50/21, Rn. 29; LAG Rheinland-Pfalz 22.02.2018 - 2 TaBV 38 Schlewing in Germelmann/Matthes/Prütting, Arbeitsgerichtsgesetz, § 100 ArbGG, Rn. 10/17 - Rn. 56).
  • LAG Köln, 15.11.2013 - 4 TaBV 61/13

    Zur offensichtlichen Unzuständigkeit einer Einigungsstelle

    Auszug aus LAG München, 23.11.2021 - 9 TaBV 64/21
    (LAG Köln (4. Kammer), Beschluss vom 15.11.2013 - 4 TaBV 61/13, Rn. 11 ff., mwN.).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 05.04.2022 - 2 TaBV 8/22

    Einigungsstelle - Einsetzung - Leistungsentgelt nach § 18 TVöD-VKA -

    Der Offensichtlichkeitsmaßstab gilt für alle im Bestellungsverfahren zu entscheidenden Fragen (LAG München, Beschluss vom 23.11.2021 - 9 TaBV 64/21 - Rn. 52, juris).(Rn.34).

    Der Offensichtlichkeitsmaßstab gilt für alle im Bestellungsverfahren zu entscheidenden Fragen (LAG München, Beschluss vom 23.11.2021 - 9 TaBV 64/21 - Rn. 52, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht