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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2022 - 5 Sa 122/21   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2022 - 5 Sa 122/21 (https://dejure.org/2022,5536)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15.03.2022 - 5 Sa 122/21 (https://dejure.org/2022,5536)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. März 2022 - 5 Sa 122/21 (https://dejure.org/2022,5536)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Wahrung der Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB im Falle von Mutterschutz oder Elternzeit

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Fristlose Kündigung während Elternzeit - Kündigungsfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 153 Abs. 1 ; ZPO § 97 Abs. 1
    Wahrung der Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB bei fristloser Kündigung nach Ende des Mutterschutzes; Handlungen gegen Vermögen des Arbeitgebers als Rechtfertigung für fristlose Kündigung; Gleichstellung der behördlichen Zulässigkeitserklärung und dem Wegfall des ...

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Kündigungserklärungsfrist bei Mutterschutz oder Elternzeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wahrung der Zweiwochenfrist des § 626 Abs. 2 BGB bei fristloser Kündigung nach Ende des Mutterschutzes; Handlungen gegen Vermögen des Arbeitgebers als Rechtfertigung für fristlose Kündigung; Gleichstellung der behördlichen Zulässigkeitserklärung und dem Wegfall des ...

  • heuking.de (Kurzinformation)

    Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB bei Mutterschutz und Elternzeit

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2022 - 5 Sa 122/21
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 AZR 50/19 - Rn. 12, juris = NZA 2019, 1345; BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 15, juris = NZA 2019, 445; BAG, Urteil vom 25. Januar 2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 26, juris = NZA 2018, 845).

    Bei der Prüfung im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB, ob dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers trotz Vorliegens einer erheblichen Pflichtverletzung jedenfalls bis zum Ablauf der - fiktiven - Kündigungsfrist zumutbar ist, ist in einer Gesamtwürdigung das Interesse des Arbeitgebers an der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen das Interesse des Arbeitnehmers an dessen Fortbestand abzuwägen (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 28, juris = NZA 2019, 445).

    Je höher er ist, desto größer ist diese (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 29, juris = NZA 2019, 445).

    Einer solchen bedarf es nach Maßgabe des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes nur dann nicht, wenn bereits ex ante erkennbar ist, dass eine Verhaltensänderung in Zukunft auch nach Abmahnung nicht zu erwarten steht, oder es sich um eine so schwere Pflichtverletzung handelt, dass selbst deren erstmalige Hinnahme dem Arbeitgeber nach objektiven Maßstäben unzumutbar und damit offensichtlich - auch für den Arbeitnehmer erkennbar - ausgeschlossen ist (BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 30, juris = NZA 2019, 445).

  • BAG, 22.09.2016 - 2 AZR 848/15

    Außerordentliche Kündigung - Videoüberwachung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2022 - 5 Sa 122/21
    Maßgebend ist vielmehr der mit der Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch (BAG, Urteil vom 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 16, juris = NZA 2017, 112; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. August 2020 - 2 Sa 487/19 - Rn. 29, juris).
  • LAG Köln, 21.01.2000 - 11 Sa 1195/99

    Mutterschutz; Kündigungsverbot; Kündigungserklärungsfrist

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2022 - 5 Sa 122/21
    Ab Kenntnis der zum Wegfall des Zustimmungserfordernisses führenden Ereignisse ist die Kündigung unverzüglich auszusprechen, d. h. in der Regel am ersten folgenden Arbeitstag (LAG Köln, Urteil vom 21. Januar 2000 - 11 Sa 1195/99 - Rn. 11, juris = NZA-RR 2001, 303; ErfK/Schlachter, 22. Aufl. 2022, § 7 MuSchG, Rn. 16; Brose/Weth/Volk, Mutterschutzgesetz und Bundeserziehungsgeldgesetz, 9. Auflage 2020, § 17 MuSchG, Rn. 253).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 12.08.2020 - 2 Sa 487/19

    Außerordentliche Kündigung - Vermögensdelikt - Spielsucht - Abmahnung -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2022 - 5 Sa 122/21
    Maßgebend ist vielmehr der mit der Pflichtverletzung verbundene Vertrauensbruch (BAG, Urteil vom 22. September 2016 - 2 AZR 848/15 - Rn. 16, juris = NZA 2017, 112; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12. August 2020 - 2 Sa 487/19 - Rn. 29, juris).
  • BAG, 25.01.2018 - 2 AZR 382/17

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Verweigerung einer amtsärztlichen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2022 - 5 Sa 122/21
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 AZR 50/19 - Rn. 12, juris = NZA 2019, 1345; BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 15, juris = NZA 2019, 445; BAG, Urteil vom 25. Januar 2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 26, juris = NZA 2018, 845).
  • BAG, 27.06.2019 - 2 AZR 50/19

    Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung - Konzern-Clearingverfahren

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.03.2022 - 5 Sa 122/21
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist - zumutbar ist oder nicht (BAG, Urteil vom 27. Juni 2019 - 2 AZR 50/19 - Rn. 12, juris = NZA 2019, 1345; BAG, Urteil vom 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 15, juris = NZA 2019, 445; BAG, Urteil vom 25. Januar 2018 - 2 AZR 382/17 - Rn. 26, juris = NZA 2018, 845).
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