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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2023 - 5 Sa 12/23   

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https://dejure.org/2023,28898
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2023 - 5 Sa 12/23 (https://dejure.org/2023,28898)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15.08.2023 - 5 Sa 12/23 (https://dejure.org/2023,28898)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. August 2023 - 5 Sa 12/23 (https://dejure.org/2023,28898)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Mecklenburg-Vorpommern

    § 3 Abs 1 EntgFG, § 5 Abs 1 S 2 EntgFG
    Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • IWW

    § 611a Abs. 2 BGB, § ... 3 Abs. 1 Satz 1, § 4 Abs. 1 EFZG, § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG, § 275 Abs. 1a SGB V, § 3 Abs. 1 Satz 2 EFZG, § 3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 2 EFZG, § 7 Abs. 4 BUrlG, § 11 BUrlG, § 97 Abs. 1 ZPO

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Arbeitgeber muss Zweifel erschüttern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EFZG § 3 Abs. 1 ; EFZG § 5 Abs. 1 S. 2
    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Beweiswert; Erschütterung; Zweifel; Fortsetzungserkrankung - Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses

  • rechtsportal.de

    EFZG § 3 Abs. 1 ; EFZG § 5 Abs. 1 S. 2
    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Beweiswert; Erschütterung; Zweifel; Fortsetzungserkrankung - Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach Kündigung des Arbeitsverhältnisses

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweiswert der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Erschütterung des Beweiswerts einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung für einen Zeitraum innerhalb der Kündigungsfrist

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 08.09.2021 - 5 AZR 149/21

    Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - Beweiswert

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2023 - 5 Sa 12/23
    Der Tatrichter kann normalerweise den Beweis einer krankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit als erbracht ansehen, wenn der Arbeitnehmer im Rechtsstreit eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegt (BAG, Urteil vom 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 12, juris = ZTR 2022, 116).

    Der Arbeitgeber ist dabei nicht auf die in § 275 Abs. 1a SGB V aufgeführten Regelbeispiele ernsthafter Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit beschränkt (BAG, Urteil vom 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 13, juris = ZTR 2022, 116).

    Der Arbeitnehmer muss zumindest laienhaft bezogen auf den gesamten Entgeltfortzahlungszeitraum schildern, welche konkreten gesundheitlichen Beeinträchtigungen mit welchen Auswirkungen auf seine Arbeitsfähigkeit bestanden haben (BAG, Urteil vom 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 15, juris = ZTR 2022, 116).

    Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist regelmäßig erschüttert, wenn ein Arbeitnehmer zeitgleich mit seiner Kündigung eine solche Bescheinigung einreicht, die passgenau die noch verbleibende Dauer des Arbeitsverhältnisses abdeckt (BAG, Urteil vom 8. September 2021 - 5 AZR 149/21 - Rn. 19 f., juris = ZTR 2022, 116).

  • BAG, 18.01.2023 - 5 AZR 93/22

    Darlegungslast bei Fortsetzungserkrankungen

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2023 - 5 Sa 12/23
    Es handelt sich um eine Einschränkung der Rechte des wiederholt erkrankten Arbeitnehmers, die auf einer besonderen Zumutbarkeitsregelung des Gesetzgebers beruht (BAG, Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 AZR 93/22 - Rn. 9, juris = DB 2023, 1673).

    Die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung hat der Arbeitgeber zu tragen (BAG, Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 AZR 93/22 - Rn. 10, juris = DB 2023, 1673; BAG, Urteil vom 31. März 2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 26, juris = NZA 2021, 1041).

  • BAG, 22.10.2019 - 9 AZR 98/19

    Urlaub - Mitwirkungsobliegenheiten

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2023 - 5 Sa 12/23
    Der Abgeltungsanspruch ist entsprechend § 11 BUrlG zu berechnen (BAG, Urteil vom 22. Oktober 2019 - 9 AZR 98/19 - Rn. 29, juris = NJW 2020, 705).
  • LAG Niedersachsen, 08.03.2023 - 8 Sa 859/22

    Arbeitgeberkündigung; arbeitgeberseitige Kündigung;

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2023 - 5 Sa 12/23
    Meldet sich ein Arbeitnehmer nach Erhalt einer arbeitgeberseitigen Kündigung "postwendend" krank, kann dies ebenfalls - als eines von mehreren Elementen - im Rahmen einer Gesamtschau zur Erschütterung des Beweiswertes einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung führen (LAG Niedersachsen, Urteil vom 8. März 2023 - 8 Sa 859/22 - Rn. 37, juris = NZA-RR 2023, 285).
  • LAG Schleswig-Holstein, 02.05.2023 - 2 Sa 203/22

    Entgeltfortzahlung während der Kündigungsfrist - Erschütterung des Beweiswertes

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2023 - 5 Sa 12/23
    Gleiches kann - im Zusammenspiel mit weiteren Umständen - gelten, wenn sich aus Äußerungen des Arbeitnehmers, z. B. im Kündigungsschreiben, ergibt, dass dieser von vornherein nicht beabsichtigt, nochmals zum Arbeitsplatz zurückzukehren (LAG Schleswig-Holstein, Urteil vom 2. Mai 2023 - 2 Sa 203/22 - Rn. 54, juris = NZA-RR 2023, 447).
  • BAG, 31.03.2021 - 5 AZR 197/20

    Überzahltes Entgelt - Verfall des Rückzahlungsanspruchs

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2023 - 5 Sa 12/23
    Die Folgen der Nichterweislichkeit einer Fortsetzungserkrankung hat der Arbeitgeber zu tragen (BAG, Urteil vom 18. Januar 2023 - 5 AZR 93/22 - Rn. 10, juris = DB 2023, 1673; BAG, Urteil vom 31. März 2021 - 5 AZR 197/20 - Rn. 26, juris = NZA 2021, 1041).
  • LAG Mecklenburg-Vorpommern, 08.02.2023 - 3 Sa 135/22

    Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung - ernsthafte Zweifel -

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 15.08.2023 - 5 Sa 12/23
    Der Beweiswert einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist erschüttert, wenn nach Maßgabe eines verständigen Arbeitgebers Tatsachen vorhanden sind, die erhebliche Zweifel an der tatsächlichen Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers belegen (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 8. Februar 2023 - 3 Sa 135/22 - Rn. 24, juris = AE 2023, 93).
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