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   LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2021 - 7 Sa 377/20   

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LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2021 - 7 Sa 377/20 (https://dejure.org/2021,41387)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12.05.2021 - 7 Sa 377/20 (https://dejure.org/2021,41387)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 12. Mai 2021 - 7 Sa 377/20 (https://dejure.org/2021,41387)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Unwirksamkeit Aufhebungsvertrag wegen behaupteter Geschäftsunfähigkeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anfechtung; Aufhebungsvereinbarung; Aufhebungsvertrag; Drohung, widerrechtliche; Geschäftsunfähigkeit; Prozessunfähigkeit; Überraschungsmoment; Überrumpelungseffekt; Verhandeln, faires; Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages

  • rechtsportal.de

    Anfechtung; Aufhebungsvereinbarung; Aufhebungsvertrag; Drohung, widerrechtliche; Geschäftsunfähigkeit; Prozessunfähigkeit; Überraschungsmoment; Überrumpelungseffekt; Verhandeln, faires; Wirksamkeit eines Aufhebungsvertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 07.02.2019 - 6 AZR 75/18

    Kein Widerruf von Aufhebungsverträgen/Gebot fairen Verhandelns

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2021 - 7 Sa 377/20
    a) Das Gebot fairen Verhandelns vor Abschluss des Aufhebungsvertrages ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 32, juris) eine im Zusammenhang mit der Verhandlung eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen begründete Nebenpflicht iSd. § 311 Abs. 2 Nr. 1 iVm. § 241 Abs. 2 BGB.

    Es schützt unterhalb der Schwelle der von §§ 105, 119 ff. BGB erfassten Willensmängel die Entscheidungsfreiheit bei Vertragsverhandlungen (BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 32, juris).

    Letztlich ist die konkrete Situation im jeweiligen Einzelfall am Maßstab des § 241 Abs. 2 BGB zu bewerten und von einer bloßen Vertragsreue abzugrenzen (BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 34, juris).

    Liegt ein schuldhafter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns im Sinn einer Nebenpflichtverletzung gemäß § 241 Abs. 2 BGB vor, ist der Aufhebungsvertrag im Regelfall unwirksam (BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 35, juris).

    Hat der Arbeitgeber bei den Verhandlungen über den Abschluss eines Aufhebungsvertrages das Gebot fairen Verhandelns schuldhaft verletzt, führt der Schadensersatzanspruch des Arbeitnehmers wegen einer Missachtung des Gebots fairen Verhandelns unmittelbar zu einem Entfall der Rechtswirkungen des Aufhebungsvertrages und damit zu einer Fortsetzung des ursprünglichen Arbeitsverhältnisses zu unveränderten Bedingungen (BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 37 mwN., juris).

    Die Beweislast für einen Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns und die Kausalität dieses Verstoßes für den Abschluss des Aufhebungsvertrages - unter Beachtung der Vermutung, dass ein Arbeitnehmer ohne die unfaire Behandlung seine Eigeninteressen in vernünftiger Weise gewahrt und den Aufhebungsvertrag nicht abgeschlossen hätte - trägt derjenige, der sich auf eine Verletzung des § 311 Abs. 2 Nr. 1 iVm. § 241 Abs. 2 BGB beruft (BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 42 mwN., juris).

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt grundlegend von dem der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 7. Februar 2019 (6 AZR 75/18) zugrundeliegenden Sachverhalt.

    Die besondere Ankündigung eines solchen Gesprächs ist nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts nicht erforderlich (BAG 7. Februar 2019 - 6 AZR 75/18 - Rn. 34 mwN., juris).

  • BAG, 28.05.2009 - 6 AZN 17/09

    Prozessfähigkeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2021 - 7 Sa 377/20
    Abzustellen ist dabei darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 8 mwN.; vgl. auch BGH 14. März 2017 - VI ZR 225/16 - Rn. 13 mwN.; 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/82 - Rn. 12 mwN., jeweils juris).

    Für das Vorliegen einer Geschäftsunfähigkeit bedarf es zusätzlich des Ausschlusses einer freien Willensbestimmung (BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 9 mwN., juris).

    Zwar kann grundsätzlich die Geschäftsfähigkeit auch nur für einen gegenständlich begrenzten Geschäftskreis (das heißt "partiell") ausgeschlossen oder gegeben sein, es gibt aber keinen ("relativen") Ausschluss für schwierige Geschäfte (BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 8 mwN.).

  • BAG, 28.11.2007 - 6 AZR 1108/06

    Aufhebungsvertrag - Form - Bedenkzeit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2021 - 7 Sa 377/20
    Die Beklagte hätte hierdurch gegenüber dem Kläger die Zufügung eines zukünftigen empfindlichen Übels angekündigt, dessen Verwirklichung in ihrer Macht lag (vgl. BAG 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 46 mwN., juris).

    Nur wenn der Arbeitgeber unter Abwägung aller Umstände des Einzelfalls davon ausgehen muss, die angedrohte Kündigung werde im Fall ihres Ausspruchs einer arbeitsgerichtlichen Überprüfung mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht standhalten, darf er die außerordentliche Kündigungserklärung nicht in Aussicht stellen, um damit den Arbeitnehmer zum Abschluss einer Beendigungsvereinbarung zu veranlassen (BAG 28. November 2007 - 6 AZR 1108/06 - Rn. 48 mwN., juris).

  • BAG, 28.01.2010 - 2 AZR 985/08

    Nachträgliche Zulassung einer Kündigungsschutzklage - Ablauf der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2021 - 7 Sa 377/20
    Eine bloße Willensschwäche genügt insoweit nicht (vgl. BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 985/08 - Rn. 17 mwN.).

    Dass der Erkrankte dauerhaft oder zumindest für einen längeren Zeitraum nicht mehr in der Lage ist, Alltagstätigkeiten auszuführen, folgt daraus nicht (vgl. BAG 28. Januar 2010 - 2 AZR 985/08 - Rn. 18).

  • BGH, 14.03.2017 - VI ZR 225/16

    Rückforderung angeblich rechtsgrundlos überwiesener Geldbeträge: Anforderungen an

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2021 - 7 Sa 377/20
    Abzustellen ist dabei darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 8 mwN.; vgl. auch BGH 14. März 2017 - VI ZR 225/16 - Rn. 13 mwN.; 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/82 - Rn. 12 mwN., jeweils juris).

    Auf die Wahrscheinlichkeit des Vortrags kommt es nicht an (BGH 14. März 2017 - VI ZR 225/16 - Rn. 13 mwN.; LAG Köln 29. Juni 2017 - 4 Ta 125/17 - Rn. 32, jeweils juris).

  • BGH, 20.06.1984 - IVa ZR 206/82

    Begriff der Geschäftsunfähigkeit; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2021 - 7 Sa 377/20
    Abzustellen ist dabei darauf, ob eine freie Entscheidung nach Abwägung des Für und Wider bei sachlicher Prüfung der in Betracht kommenden Gesichtspunkte möglich ist oder ob umgekehrt von einer freien Willensbildung nicht mehr gesprochen werden kann, etwa weil infolge der Geistesstörung Einflüsse dritter Personen den Willen übermäßig beherrschen (BAG 28. Mai 2009 - 6 AZN 17/09 - Rn. 8 mwN.; vgl. auch BGH 14. März 2017 - VI ZR 225/16 - Rn. 13 mwN.; 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/82 - Rn. 12 mwN., jeweils juris).

    Derjenige, der sich auf das Vorliegen der Voraussetzungen dieser Ausnahmeerscheinung berufen will, hat die hierfür maßgeblichen Tatsachen darzulegen und zu beweisen (BAG 17. Februar 1994 - 8 AZR 275/92 - Rn. 22 mwN.; BGH 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/82 - Rn. 16; LAG Köln 29. Juni 2017 - 4 Ta 125/17 - Rn. 31 mwN., jeweils juris).

  • LAG Köln, 29.06.2017 - 4 Ta 125/17

    Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der Geschäftsunfähigkeit des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2021 - 7 Sa 377/20
    Derjenige, der sich auf das Vorliegen der Voraussetzungen dieser Ausnahmeerscheinung berufen will, hat die hierfür maßgeblichen Tatsachen darzulegen und zu beweisen (BAG 17. Februar 1994 - 8 AZR 275/92 - Rn. 22 mwN.; BGH 20. Juni 1984 - IVa ZR 206/82 - Rn. 16; LAG Köln 29. Juni 2017 - 4 Ta 125/17 - Rn. 31 mwN., jeweils juris).

    Auf die Wahrscheinlichkeit des Vortrags kommt es nicht an (BGH 14. März 2017 - VI ZR 225/16 - Rn. 13 mwN.; LAG Köln 29. Juni 2017 - 4 Ta 125/17 - Rn. 32, jeweils juris).

  • BAG, 13.12.2018 - 2 AZR 370/18

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2021 - 7 Sa 377/20
    Alsdann bedarf es der weiteren Prüfung, ob dem Kündigenden die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Falls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile - jedenfalls bis zum Ablauf der (fiktiven) Kündigungsfrist- zumutbar ist oder nicht (BAG 13. Dezember 2018 - 2 AZR 370/18 - Rn. 15 mwN., juris).
  • LAG Hamm, 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20

    Rechtswirksamkeit eines Aufhebungsvertrags und Gebot fairen Verhandelns bei

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2021 - 7 Sa 377/20
    Er musste damit rechnen, während dieser dienstlichen Besprechung auch auf einen Aufhebungsvertrag angesprochen zu werden (vgl LAG Hamm 17. Mai 2021 - 18 Sa 1124/20 - Rn.90 mwN., juris).
  • BGH, 24.02.2005 - VII ZR 225/03

    Rechte des Auftragnehmers bei endgültiger Erfüllungsverweigerung des

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 12.05.2021 - 7 Sa 377/20
    Bei den vorlegten ärztlichen Bescheinigungen handelt es sich prozessual um qualifizierten Parteivortrag (zu Privatgutachten: BGH 2. Juni 2008 - II ZR 67/07 - Rn. 3 mwN.; 24. Februar 2005 - VII ZR 225/03 - Rn. 26 mwN., jeweils juris).
  • BGH, 09.02.2009 - II ZR 77/08

    Erörterung der Entscheidungserheblichkeit einer Gehörsverletzung

  • BGH, 16.12.2008 - XI ZR 454/07

    Echte Mitdarlehensnehmerschaft ist von kreditgebender Bank zu beweisen

  • BGH, 02.06.2008 - II ZR 67/07

    Haftung des die interne Kompetenzordnung missachtenden Gesellschafters

  • BAG, 17.02.1994 - 8 AZR 275/92

    Kündigungswirsamkeit - Geistesgestörtheit

  • ArbG Heilbronn, 18.05.2022 - 2 Ca 60/22

    Aufhebungsvertrag - Gebot des fairen Verhandelns - Rücksichtnahmepflichten

    a) Das Gebot des fairen Verhandelns ist gemäß der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eine im Zusammenhang mit der Verhandlung eines arbeitsrechtlichen Aufhebungsvertrags durch die Aufnahme von Vertragsverhandlungen begründete Nebenpflicht gemäß §§ 311 Abs. 2 Nr. 1, 241 Abs. 2 BGB (BAG, Urteil vom 07.02.2019 - 6 AZR 75/18, NZA 2019, 688; LAG Hamm, Urteil vom 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20, NZA-RR 2021, 531; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.05.2021 - 7 Sa 377/20, BeckRS 2021, 30024), weil der Aufhebungsvertrag gerade ein eigenständiges Rechtsgeschäft ist.

    Das Gebot des fairen Verhandelns schützt dabei unterhalb der Schwelle der von den §§ 105, 119 ff. BGB erfassten Willensmängel die Entscheidungsfreiheit bei Vertragsverhandlungen (BAG, Urteil vom 07.02.2019 - 6 AZR 75/18, NZA 2019, 688; LAG Hamm, Urteil vom 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20, NZA-RR 2021, 531; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.05.2021 - 7 Sa 377/20, BeckRS 2021, 30024).

    Letztlich ist die konkrete Situation im jeweiligen Einzelfall am Maßstab des § 241 Abs. 2 BGB zu bewerten und von einer bloßen Vertragsreue abzugrenzen (BAG, Urteil vom 07.02.2019 - 6 AZR 75/18, NZA 2019, 688; LAG Hamm, Urteil vom 17.05.2021 - 18 Sa 1124/20, NZA-RR 2021, 531; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.05.2021 - 7 Sa 377/20, BeckRS 2021, 30024; LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 26.06.2019 - 5 Sa 173/19, NZA-RR 2020, 520).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.10.2021 - 5 Sa 128/21

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages

    Er musste außerdem damit rechnen, dass er auf einen Aufhebungsvertrag angesprochen wird (so auch LAG Rheinland-Pfalz 12.05.2021 - 7 Sa 377/20 - Rn. 74 mwN).
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