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   LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2015 - 7 Ta 78/15   

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https://dejure.org/2015,27965
LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2015 - 7 Ta 78/15 (https://dejure.org/2015,27965)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.05.2015 - 7 Ta 78/15 (https://dejure.org/2015,27965)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Mai 2015 - 7 Ta 78/15 (https://dejure.org/2015,27965)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    Bestimmung der Differenzvergütung im Sinne des § 42 Abs. 2 S. 2 GKG im Hinblick auf abschmelzende Besitzstandszulagen

  • IWW

    §§ 61 Abs. 1, ... 46 Abs. 2 ArbGG, 42 Abs. 2 GKG, 3 ff. ZPO, § 63 Abs. 2 GKG, § 42 Abs. 2 S. 2 GKG, § 42 GKG, § 68 Abs. 1 S. 1 GKG, § 63 Abs. 3 S. 2 GKG, § 3 Abs. 2 GKG, § 63 Abs. 2 S. 2 GKG, § 32 Abs. 1 RVG, § 68 GKG, § 33 RVG, § 42 Abs. 3 S. 1 GKG, § 42 Abs. 4 Satz 2 GKG, § 45 Abs. 1 S. 2 und 3 GKG, § 45 Abs. 1 S. 3 GKG, § 68 Abs. 3 S. 1 GKG, § 68 Abs. 3 S. 2 GKG, §§ 68 Abs. 1 S. 5, § 66 Abs. 3 S. 3 GKG

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 25.07.2007 - 1 Ta 179/07

    Gegenstandswert - Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2015 - 7 Ta 78/15
    Zur Begründung hat es ergänzend auf die Entscheidung des LAG Rheinland-Pfalz vom 25. Juli 2007 - 1 Ta 179/07 - zitiert nach juris ) verwiesen.

    So ist das Landesarbeitsgericht bereits in seinem Beschluss vom 25. Juli 2007 (1 Ta 179/07 - NZA-RR 2007, 604, 605) davon ausgegangen, dass nicht abstrakt auf die Differenz der Vergütungsgruppen abgestellt werden kann, sondern entscheidend die damit verbundene Änderung des tatsächlichen Monatseinkommen ist.

  • LAG Düsseldorf, 13.12.2007 - 6 Ta 641/07

    Streitwertfestsetzung bei Eingruppierungsrechtsstreit

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2015 - 7 Ta 78/15
    Von ihr können nicht nur Vergütungsansprüche, sondern auch andere arbeitsrechtliche Folgen abhängen, wie beispielsweise die Möglichkeit des Bewährungsaufstiegs und der Anspruch auf Ortszuschläge, Stellenzulagen sowie Reisevergütungen (LAG Düsseldorf, Beschluss vom 13. Dezember 2007 - 6 Ta 641/07 - BeckRS 2008, 50290; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting , ArbGG, 8. Aufl. 2013, § 12 Rn. 136; ErfK/ Koch , 15. Aufl. 2015, § 12 ArbGG Rn. 19; Mayer in Mayer/Kroiß , RVG, 6. Aufl. 2013, II. Rn. 14 m. w. N.).
  • LAG Brandenburg, 01.09.2000 - 6 Ta 70/00

    Streitwert: Eingruppierungsfeststellungsklage - Haupt- und Hilfsantrag

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2015 - 7 Ta 78/15
    Maßgeblich ist danach nur der höhere Streitwert, also der des Hauptantrags (LAG Brandenburg, Beschluss vom 1. September 2000 - 6 Ta 70/00 - JurionRS 2000, 10632; Germelmann in Germelmann/Matthes/Prütting , ArbGG, 8. Aufl. 2013, § 12 Rn. 138).
  • LAG Berlin, 07.12.1987 - 9 Sa 92/87

    Streitwert: Eingruppierungs-Feststellungsklage

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 22.05.2015 - 7 Ta 78/15
    e) Ein Abschlag war nicht vorzunehmen, auch wenn der Eingruppierungsrechtsstreit im Wege einer Feststellungsklage geführt wurde (vgl. LAG Berlin, Urteil vom 7. Dezember 1987 - 9 Sa 92/87 - BeckRS 1987, 30454585).
  • LAG Hamm, 25.10.2017 - 2 Sa 1208/16

    Eingruppierung einer Saalaufsicht als Saalchef einer Spielbank

    Da jedoch nach den nicht angegriffenen Ausführungen des Arbeitsgerichts für die Vergangenheit bezogen auf die Eingruppierung keine Vergütungsdifferenzen bestanden, erscheint es angemessen, insoweit mit dem Arbeitsgericht davon auszugehen, dass die Rücknahme des Eingruppierungsfeststellungsantrags für die Vergangenheit mangels finanzieller Auswirkung auch kostenmäßig nicht zu berücksichtigen ist (vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 22. Mai 2015 - 7 Ta 78/15, juris, wonach der Streitwert bei fehlender Vergütungsdifferenz an sich nach freiem Ermessen festzusetzen ist).
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