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   LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2021 - 5 TaBV 10/21   

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https://dejure.org/2021,60078
LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2021 - 5 TaBV 10/21 (https://dejure.org/2021,60078)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25.11.2021 - 5 TaBV 10/21 (https://dejure.org/2021,60078)
LAG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 25. November 2021 - 5 TaBV 10/21 (https://dejure.org/2021,60078)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 111 S 3 Nr 1 BetrVG, § 111 S 3 Nr 4 BetrVG, § 112 Abs 1 BetrVG, § 112 Abs 4 BetrVG, § 256 Abs 1 ZPO
    Sozialplanpflicht - Betriebsänderung - wesentlicher Betriebsteil

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung, grundlegende; Betriebsänderung; Betriebsanlagen; Betriebsorganisation; wesentlicher Betriebsteil; Einigungsstelle; Sozialplanpflicht; wesentlicher Betriebsteil

  • rechtsportal.de

    Rechtsverhältnis bezüglich eines Zuständigkeitsspruchs der Einigungsstelle; Wesentlicher Betriebsteil i.S.d. § 111 Satz 3 BetrVG

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 77/06

    Spaltung eines Betriebs

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2021 - 5 TaBV 10/21
    Maßgeblich sind insoweit die Zahlenwerte des § 17 Abs. 1 KSchG (vgl. BAG 09.11.2010 - 1 AZR 708/09 - Rn. 15 mwN, 18.03.2008 - 1 ABR 77/06 - Rn. 19 mwN).

    Daher konnte im Streitfall dahinstehen, ob ein Betriebsteil auch unabhängig von der Zahl der in ihm Beschäftigten aufgrund anderer Umstände, insbesondere seiner Bedeutung für den Gesamtbetrieb, ausnahmsweise als wesentlicher Betriebsteil angesehen werden kann (ebenfalls offen gelassen von BAG 09.11.2010 - 1 AZR 708/09 - Rn. 21 mwN; 18.03.2008 - 1 ABR 77/06 - Rn. 19 mwN).

  • BAG, 09.11.2010 - 1 AZR 708/09

    Betriebsänderung im Kleinbetrieb

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2021 - 5 TaBV 10/21
    Maßgeblich sind insoweit die Zahlenwerte des § 17 Abs. 1 KSchG (vgl. BAG 09.11.2010 - 1 AZR 708/09 - Rn. 15 mwN, 18.03.2008 - 1 ABR 77/06 - Rn. 19 mwN).

    Daher konnte im Streitfall dahinstehen, ob ein Betriebsteil auch unabhängig von der Zahl der in ihm Beschäftigten aufgrund anderer Umstände, insbesondere seiner Bedeutung für den Gesamtbetrieb, ausnahmsweise als wesentlicher Betriebsteil angesehen werden kann (ebenfalls offen gelassen von BAG 09.11.2010 - 1 AZR 708/09 - Rn. 21 mwN; 18.03.2008 - 1 ABR 77/06 - Rn. 19 mwN).

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 5/05

    Sozialplanpflicht bei Personalabbau

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2021 - 5 TaBV 10/21
    Maßgeblich für das Entstehen der Mitbestimmungsrechte nach § 111 ff BetrVG wie auch für dessen Zeitpunkt ist die unternehmerische Konzeption (vgl. BAG 28.03.2006 - 1 ABR 5/05 - Rn. 24).
  • BAG, 22.03.2016 - 1 ABR 12/14

    Sozialplan - Betriebsänderung

    Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 25.11.2021 - 5 TaBV 10/21
    Nur dann ist die mit § 111 Satz 3 Nr. 4 BetrVG verbundene Fiktion gerechtfertigt, dass die Maßnahme iSv. § 111 Satz 1 BetrVG wesentliche Nachteile für die Belegschaft oder erhebliche Teile davon zur Folge hat (vgl. BAG 22.03.2016 - 1 ABR 12/14 - Rn. 17 mwN).
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