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   LAG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 3 Sa 192/19   

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LAG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 3 Sa 192/19 (https://dejure.org/2019,42115)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14.11.2019 - 3 Sa 192/19 (https://dejure.org/2019,42115)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 14. November 2019 - 3 Sa 192/19 (https://dejure.org/2019,42115)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 233 ZPO, § 85 Abs 2 ZPO, § 66 Abs 1 S 1 ArbGG
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristenkontrolle Rechtsanwalt

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Berufung, unzulässig verworfen, Berufungsbegründung, Fristversäumnis, Wiedereinsetzungsantrag, Rechtsanwalt, Organisation, Fristenkalender, Überwachung, Ausgangskontrolle

  • IWW

    § 236 Abs. 2 ZPO, § ... 66 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 522 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 66 Abs. 1 Sätze 1 und 2 ArbGG, § 233 ZPO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 66 Abs. 1 ArbGG, § 522 Abs. 1 Satz 1 ZPO, § 66 Abs. 2 Satz 2 ArbGG, § 66 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, §§ 77 Satz 2, 72 Abs. 2 ArbGG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Versäumnis der Berufungsfrist und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten

  • rechtsportal.de

    Versäumnis der Berufungsfrist und Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 03.07.2019 - 8 AZN 233/19

    Fristenkontrolle - elektronischer Kalender

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 3 Sa 192/19
    Es muss sichergestellt sein, dass keine versehentlichen Eintragungen oder Löschungen erfolgen (BAG vom 03.07.2019 - 8 AZN 233/19 - Rz. 9; BGH 14.03.1996 - III ZB 13/96 - 10.07.1997 - IX ZB 57/97 - 02.03.2000 - V ZB 1/00 - zitiert nach Juris).

    Zu einer Ausgangskontrolle gehört auch eine Anordnung des Rechtsanwalts, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sache am Ende eines Arbeitstages an Hand des Fristenkalenders von einer damit beauftragten Bürokraft nochmals selbständig geprüft wird (BAG vom 03.07.2019 - 8 AZN 233/19 - Rz. 9; BAG vom 25.05.2016, 5 AZR 614/15 - Rz 22; BGH vom 09.12.2014 - VI ZB 42/13).

    Denn gerade in Massensachen trifft den Bevollmächtigten - wegen der gefahrgeneigten routineartigen Tätigkeit vor allem für seine Beschäftigten - eine besondere Organisationspflicht, die das Kontrollieren von Fehlern ermöglicht (BAG vom 03.07.2019 - 8 AZN 233/19 - Rz. 10).

  • BAG, 25.05.2016 - 5 AZR 614/15

    Annahmeverzug - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 3 Sa 192/19
    Ist die Fristversäumnis allerdings infolge eines Fehlverhaltens von Büropersonal des Prozessbevollmächtigten eingetreten, liegt kein der Partei zuzurechnendes Verschulden vor, wenn der Prozessbevollmächtigte seine Kanzlei ordnungsgemäß organisiert, insbesondere zuverlässiges Personal ausgewählt und dieses ausreichend überwacht hat (BAG vom 25.05.2016 - 5 AZR 614/15 - Juris, Rz.18 m.w.N.).

    Zu einer Ausgangskontrolle gehört auch eine Anordnung des Rechtsanwalts, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sache am Ende eines Arbeitstages an Hand des Fristenkalenders von einer damit beauftragten Bürokraft nochmals selbständig geprüft wird (BAG vom 03.07.2019 - 8 AZN 233/19 - Rz. 9; BAG vom 25.05.2016, 5 AZR 614/15 - Rz 22; BGH vom 09.12.2014 - VI ZB 42/13).

  • BGH, 13.07.2010 - VI ZB 1/10

    Wiedereinsetzung in eine versäumte, verlängerte Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 3 Sa 192/19
    Der Anwalt hat sein Möglichstes zu tun, um Fehlerquellen bei der Eintragung und Behandlung von Fristen auszuschließen (BGH 13.07.2010 - VI ZB 1/10 - MDR 2010, 1142 m. w. N.; LAG S-H 25.10.2010 - 6 Sa 301/10 - zitiert nach JURIS).
  • BGH, 26.02.2015 - III ZB 55/14

    Rechtsanwaltsverschulden bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 3 Sa 192/19
    b) Prozessbevollmächtigte müssen zudem in ihrem Büro eine Ausgangskontrolle schaffen, durch die zuverlässig gewährleistet wird, dass die im Fristenkalender vermerkten Fristen erst dann gestrichen werden, wenn die Maßnahme tatsächlich durchgeführt ist (ständige Rspr., BGH vom 26.02.2015 - III ZB 55/14; BGH vom 06.04.2016 - VII ZB 7/15).
  • BAG, 05.10.2010 - 5 AZB 10/10

    Alleinentscheidungsbefugnis des Vorsitzenden - Versäumung der

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 3 Sa 192/19
    Die Alleinentscheidungsbefugnis des/der Vorsitzenden zur Verwerfung der Berufung ohne mündliche Verhandlung nach § 66 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 ArbGG in der seit dem 01.04.2008 geltenden Fassung umfasst auch die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Fristen zur Einlegung und Begründung der Berufung (BAG vom 05.10.2010 - 5 AZB 10/10 - Rz. 4).
  • BGH, 02.03.2000 - V ZB 1/00

    Endkontrolle bei elektronischer Kalenderführung

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 3 Sa 192/19
    Es muss sichergestellt sein, dass keine versehentlichen Eintragungen oder Löschungen erfolgen (BAG vom 03.07.2019 - 8 AZN 233/19 - Rz. 9; BGH 14.03.1996 - III ZB 13/96 - 10.07.1997 - IX ZB 57/97 - 02.03.2000 - V ZB 1/00 - zitiert nach Juris).
  • BGH, 09.12.2014 - VI ZB 42/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Anforderungen an die Ausgangskontrolle bei

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 3 Sa 192/19
    Zu einer Ausgangskontrolle gehört auch eine Anordnung des Rechtsanwalts, durch die gewährleistet wird, dass die Erledigung der fristgebundenen Sache am Ende eines Arbeitstages an Hand des Fristenkalenders von einer damit beauftragten Bürokraft nochmals selbständig geprüft wird (BAG vom 03.07.2019 - 8 AZN 233/19 - Rz. 9; BAG vom 25.05.2016, 5 AZR 614/15 - Rz 22; BGH vom 09.12.2014 - VI ZB 42/13).
  • BGH, 06.04.2016 - VII ZB 7/15

    Versäumung der Rechtsmittelfrist: Anforderungen an eine die allgemeine

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 3 Sa 192/19
    b) Prozessbevollmächtigte müssen zudem in ihrem Büro eine Ausgangskontrolle schaffen, durch die zuverlässig gewährleistet wird, dass die im Fristenkalender vermerkten Fristen erst dann gestrichen werden, wenn die Maßnahme tatsächlich durchgeführt ist (ständige Rspr., BGH vom 26.02.2015 - III ZB 55/14; BGH vom 06.04.2016 - VII ZB 7/15).
  • BGH, 10.07.1997 - IX ZB 57/97

    Überwachungspflichten der in einer Sozietät zusammengeschlossen Rechtsanwälte

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 3 Sa 192/19
    Es muss sichergestellt sein, dass keine versehentlichen Eintragungen oder Löschungen erfolgen (BAG vom 03.07.2019 - 8 AZN 233/19 - Rz. 9; BGH 14.03.1996 - III ZB 13/96 - 10.07.1997 - IX ZB 57/97 - 02.03.2000 - V ZB 1/00 - zitiert nach Juris).
  • BGH, 14.03.1996 - III ZB 13/96

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 14.11.2019 - 3 Sa 192/19
    Es muss sichergestellt sein, dass keine versehentlichen Eintragungen oder Löschungen erfolgen (BAG vom 03.07.2019 - 8 AZN 233/19 - Rz. 9; BGH 14.03.1996 - III ZB 13/96 - 10.07.1997 - IX ZB 57/97 - 02.03.2000 - V ZB 1/00 - zitiert nach Juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 25.10.2010 - 6 Sa 301/10

    Berufungsbegründungsfrist, Fristverlängerung, Fristversäumnis, Wiedereinsetzung

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