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   LAG Thüringen, 07.06.2022 - 1 Sa 57/21   

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LAG Thüringen, 07.06.2022 - 1 Sa 57/21 (https://dejure.org/2022,17381)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 07.06.2022 - 1 Sa 57/21 (https://dejure.org/2022,17381)
LAG Thüringen, Entscheidung vom 07. Juni 2022 - 1 Sa 57/21 (https://dejure.org/2022,17381)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 1 TVG, § 394 S 1 BGB
    Zahlungsansprüche - Vergütung - tarifvertragliche Ausschlussfristen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Lohnabrechnung als "Streitlosstellung" der Forderung im Sinne tariflicher Ausschlussfristen; "Streitlosstellung" und zweistufige tarifliche Ausschlussklausel

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02

    Ausschlußfrist

    Auszug aus LAG Thüringen, 07.06.2022 - 1 Sa 57/21
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird die in einer schriftlichen Lohnabrechnung des Arbeitgebers ausgewiesene Lohnforderung streitlos gestellt und muss nicht noch einmal schriftlich geltend gemacht werden (BAG 03.12.2019 - 9 AZR 44/19 - Rn. 19; BAG 10.10.2002 - 8 AZR 8/02 - Rn. 44; BAG 21.04.1993 - 5 AZR 399/92 - Rn. 17; BAG 29.05.1985 - 7 AZR 124/83 - Rn. 15, 16).

    Das Schrifttum ist - soweit ersichtlich - ohne Unterscheidung nach ein- und zweistufiger Ausschlussfrist der Auffassung, dass anerkannte Ansprüche nicht mehr geltend gemacht werden müssen (ErfK-Preis, 22. Auflage 2022, §§ 194-218 BGB Rn. 57, 60; weitere Nachweise bei BAG 10.10.2002 - 8 AZR 8/02 - Rn. 46).

    Die Instanzgerichtsbarkeit hält zwar die erste Stufe einer Ausschlussfrist im Falle eines Schuldanerkenntnisses für gewahrt, nicht jedoch die zweite Stufe (so etwa LAG Niedersachsen, 16.11.2001 - 10 Sa 797/01 - Rn. 45; nachfolgend BAG 10.10.2002 - 8 AZR 8/02 mit anderem Ergebnis).

    bb) Das Bundesarbeitsgericht hat im Fall einer zweistufigen Ausschlussfrist entschieden, dass unter Berücksichtigung des Zwecks von tariflichen Ausschlussfristen die Abgabe eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses durch den Schuldner regelmäßig dessen Verzicht auf die Beachtung von Ausschlussfristen beinhaltet (BAG 10.10.2002 - 8 AZR 8/02 - Rn. 48; anders noch die Vorinstanz LAG Niedersachsen 16.11.2001 - 10 Sa 797/01, s.o.).

    Da die Streitlosstellung - etwa durch die Erteilung einer Lohnabrechnung - kein negatives Schuldanerkenntnis darstellt, hält die Kammer die Frage nicht durch die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 10.10.2002 - 8 AZR 8/02 für geklärt.

  • BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 399/92

    Ausschlußfrist, Widerruf von Forderungen in Lohnabrechnung

    Auszug aus LAG Thüringen, 07.06.2022 - 1 Sa 57/21
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird die in einer schriftlichen Lohnabrechnung des Arbeitgebers ausgewiesene Lohnforderung streitlos gestellt und muss nicht noch einmal schriftlich geltend gemacht werden (BAG 03.12.2019 - 9 AZR 44/19 - Rn. 19; BAG 10.10.2002 - 8 AZR 8/02 - Rn. 44; BAG 21.04.1993 - 5 AZR 399/92 - Rn. 17; BAG 29.05.1985 - 7 AZR 124/83 - Rn. 15, 16).

    Der Schuldner soll sich darauf verlassen können, nach Ablauf der tariflichen Verfallfristen nicht mehr weiter in Anspruch genommen zu werden (BAG 21.04.1993 - 5 AZR 399/92 - Rn. 17).

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht später nicht mehr aufrechterhalten und entschieden, dass das Erfordernis einer Geltendmachung im Rahmen von Ausschlussfristen nicht wieder auflebt, wenn der Arbeitgeber die Lohnabrechnung später widerruft, Gegenansprüche erhebt oder aus anderen Gründen die Zahlung verweigert (grundlegend BAG 21.04.1993 - 5 AZR 399/92 - Rn. 18; BAG 28.07.2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 18; BAG 03.12.2019 - 9 AZR 44/19 - Rn. 19).

    aa) Die oben zitierte Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.04.1993 (5 AZR 399/92) erging zu einer einstufigen Ausschlussklausel.

  • LAG Niedersachsen, 16.11.2001 - 10 Sa 797/01

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Zahlung aus einem kausalen Schuldanerkenntnis

    Auszug aus LAG Thüringen, 07.06.2022 - 1 Sa 57/21
    Die Instanzgerichtsbarkeit hält zwar die erste Stufe einer Ausschlussfrist im Falle eines Schuldanerkenntnisses für gewahrt, nicht jedoch die zweite Stufe (so etwa LAG Niedersachsen, 16.11.2001 - 10 Sa 797/01 - Rn. 45; nachfolgend BAG 10.10.2002 - 8 AZR 8/02 mit anderem Ergebnis).

    bb) Das Bundesarbeitsgericht hat im Fall einer zweistufigen Ausschlussfrist entschieden, dass unter Berücksichtigung des Zwecks von tariflichen Ausschlussfristen die Abgabe eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses durch den Schuldner regelmäßig dessen Verzicht auf die Beachtung von Ausschlussfristen beinhaltet (BAG 10.10.2002 - 8 AZR 8/02 - Rn. 48; anders noch die Vorinstanz LAG Niedersachsen 16.11.2001 - 10 Sa 797/01, s.o.).

    Die abstrakte Frage, ob die zweite Stufe noch eingehalten werden muss, hat die erkennende Kammer ferner anders beantwortet als das LAG Niedersachsen (16.11.2001 - 10 Sa 797/01), so dass ein Fall der Divergenz gegeben ist, § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG.

  • BAG, 03.12.2019 - 9 AZR 44/19

    Zweistufige Ausschlussklausel - Transparenzgebot

    Auszug aus LAG Thüringen, 07.06.2022 - 1 Sa 57/21
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird die in einer schriftlichen Lohnabrechnung des Arbeitgebers ausgewiesene Lohnforderung streitlos gestellt und muss nicht noch einmal schriftlich geltend gemacht werden (BAG 03.12.2019 - 9 AZR 44/19 - Rn. 19; BAG 10.10.2002 - 8 AZR 8/02 - Rn. 44; BAG 21.04.1993 - 5 AZR 399/92 - Rn. 17; BAG 29.05.1985 - 7 AZR 124/83 - Rn. 15, 16).

    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht später nicht mehr aufrechterhalten und entschieden, dass das Erfordernis einer Geltendmachung im Rahmen von Ausschlussfristen nicht wieder auflebt, wenn der Arbeitgeber die Lohnabrechnung später widerruft, Gegenansprüche erhebt oder aus anderen Gründen die Zahlung verweigert (grundlegend BAG 21.04.1993 - 5 AZR 399/92 - Rn. 18; BAG 28.07.2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 18; BAG 03.12.2019 - 9 AZR 44/19 - Rn. 19).

    Die Klausel sei in diesem Fall nicht nur sprachlich verschränkt, sondern auch inhaltlich (BAG 03.12.2019 - 9 AZR 44/19 - Rn 26).

  • BAG, 29.05.1985 - 7 AZR 124/83

    Erlöschen von Vergütungsansprüchen nach dem Manteltarifvertrag für gewerbliche

    Auszug aus LAG Thüringen, 07.06.2022 - 1 Sa 57/21
    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts wird die in einer schriftlichen Lohnabrechnung des Arbeitgebers ausgewiesene Lohnforderung streitlos gestellt und muss nicht noch einmal schriftlich geltend gemacht werden (BAG 03.12.2019 - 9 AZR 44/19 - Rn. 19; BAG 10.10.2002 - 8 AZR 8/02 - Rn. 44; BAG 21.04.1993 - 5 AZR 399/92 - Rn. 17; BAG 29.05.1985 - 7 AZR 124/83 - Rn. 15, 16).

    Das Bundesarbeitsgericht hat in seiner Entscheidung vom 29.05.1985 (7 AZR 124/83, dort Rn. 17) die Frage noch ausdrücklich offengelassen, ob das Erfordernis der Geltendmachung wieder eingreift, wenn der Arbeitgeber die Lohnabrechnung nach ihrer Erteilung widerruft oder in sonstiger Weise zum Ausdruck bringt, den ausgewiesenen Betrag nicht zahlen zu wollen.

  • BGH, 13.04.1983 - VIII ZR 320/80

    Rechtliche Zulässigkeit einer Urteilsbegründung hinsichtlich der Behandlung einer

    Auszug aus LAG Thüringen, 07.06.2022 - 1 Sa 57/21
    Wegen § 322 Abs. 2 ZPO ist es dem erkennenden Gericht jedoch verwehrt, bei einer unzulässigen Aufrechnung über die Begründetheit der Aufrechnung und damit in einer der Rechtskraft fähigen Weise über das Bestehen der Gegenforderung zu befinden (vgl. dazu Zöller-Vollkommer, 34. Auflage 2022, § 322 Rn. 19 mwN u.a. BGH 13.04.1983 - VIII ZR 320/80).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 251/11

    Ende des Annahmeverzugs - Gesamtberechnung - zweistufige Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Thüringen, 07.06.2022 - 1 Sa 57/21
    Das Bundesarbeitsgericht (BAG 16.05.2012 - 5 AZR 251/11 - Rn. 38) hat zu einer mit § 49 Nr. 2 RTV vergleichbaren zweistufigen Ausschlussfrist für den Fall einer nach AGB-Recht unwirksamen ersten Stufe einen eigenständigen Regelungsgehalt der zweiten Stufe verneint.
  • BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09

    Ausschlussfrist und Arbeitszeitkonto

    Auszug aus LAG Thüringen, 07.06.2022 - 1 Sa 57/21
    Diese Rechtsprechung hat das Bundesarbeitsgericht später nicht mehr aufrechterhalten und entschieden, dass das Erfordernis einer Geltendmachung im Rahmen von Ausschlussfristen nicht wieder auflebt, wenn der Arbeitgeber die Lohnabrechnung später widerruft, Gegenansprüche erhebt oder aus anderen Gründen die Zahlung verweigert (grundlegend BAG 21.04.1993 - 5 AZR 399/92 - Rn. 18; BAG 28.07.2010 - 5 AZR 521/09 - Rn. 18; BAG 03.12.2019 - 9 AZR 44/19 - Rn. 19).
  • BAG, 23.09.2009 - 5 AZR 973/08

    Tarifentgelterhöhung - Anrechnung auf tarifliche Ausgleichszulage und

    Auszug aus LAG Thüringen, 07.06.2022 - 1 Sa 57/21
    Die Erteilung einer Lohnabrechnung stellt im Regelfall kein deklaratorisches Schuldanerkenntnis, sondern eine reine Wissenserklärung dar (BAG 23.09.2009 - 5 AZR 973/08 - Rn. 27).
  • BAG, 03.05.2023 - 5 AZR 268/22

    Ausschlussfrist - Lohnforderung - Aufrechnung

    Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Thüringer Landesarbeitsgerichts vom 7. Juni 2022 - 1 Sa 57/21 - wird zurückgewiesen mit der Maßgabe, dass die im Urteil des Arbeitsgerichts Nordhausen vom 9. September 2020 - 2 Ca 189/20 - zugesprochenen Zinsen erst seit dem 18. Juni 2019 geschuldet sind.
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