Rechtsprechung
LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 6 Sa 808/07, 6 Sa 1152/07 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Herausgabeansprüche und Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers im Falle der Einzahlung eines von Kunden vereinnahmten Geldes auf das Konto des Arbeitnehmers durch den Arbeitnehmer; Unterlassen zumindest einer Kontrolle der Richtigkeit der Eintragungen auf dem ...
- Wolters Kluwer
Herausgabeansprüche und Schadensersatzansprüche des Arbeitgebers im Falle der Einzahlung eines von Kunden vereinnahmten Geldes auf das Konto des Arbeitnehmers durch den Arbeitnehmer; Unterlassen zumindest einer Kontrolle der Richtigkeit der Eintragungen auf dem ...
- Judicialis
BGB § 270 Abs. 1; ; BGB § 280 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 619a; ; BGB § 667; ; BGB § 855; ; ZPO § 138 Abs. 1; ; GVG § 17b Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unbeachtliche Schutzbehauptung des Verkaufsfahrers gegenüber Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers bei Einbehalt von Kundengeldern
- rechtsportal.de
Äquipollentes oder gleichwertiges Parteivorbringen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Berlin, 02.03.2007 - 85 Ca 20202/06
- LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 6 Sa 808/07, 6 Sa 1152/07
Papierfundstellen
- BB 2007, 2300
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (12)
- BAG, 26.01.1971 - 1 AZR 252/70
Mankohaftung - Verpflichtung des Arbeitgebers - Grobes Verschulden des …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 6 Sa 808/07
Dass die Klägerin ihren Anspruch auf Zahlung gerichtet hat, bedeutete nicht, dass sie sich von vornherein mit einer Leistung von Schadenersatz begnügen wollte (dahingehend allerdings BAG, Urteil vom 26.01.1971 - 1 AZR 252/70 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 64 zu 2 a der Gründe), weil herauszugebendes Geld, soweit es betragsmäßig noch vorhanden ist, als Summe geschuldet wird (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.1970 - VII ZR 36/69 - NJW 1971, 559 zu 2 b der Gründe).Diese Grundsätze, die auch auf einen Erfüllungsanspruch anzuwenden sind (vgl. BAG, Urteil vom 26.01.1971 - 1 AZR 252/70 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 64 zu 2 a der Gründe; Urteil vom 17.07.1997 - 8 AZR 480/95 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14 zu II 4 der Gründe), sehen bei grober Fahrlässigkeit eine Haftungsbeschränkung nur vor, wenn der Verdienst des Arbeitnehmers in einem deutlichen Missverhältnis zum verwirklichten Schadensrisiko der Tätigkeit steht (BAG, Urteil vom 12.10.1989 - 8 AZR 276/88 - BAGE 63, 127 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 97 zu II 2 b der Gründe).
- BVerfG, 26.04.1988 - 1 BvR 669/87
Grundsätze des fairen Verfahrens bei unleserlicher Unterschrift des …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 6 Sa 808/07
1.2 Es wäre indessen mit dem verfassungsrechtlichen Grundsatz eines fairen Verfahrens nicht vereinbar, dem Beklagten die fehlende Unterschrift seiner Prozessbevollmächtigten zum Nachteil gereichen zu lassen, weil die Berufungsschrift bereits sechs Tage vor Ablauf der Berufungsfrist bei Gericht eingegangen war, ohne dass seinerzeit durch einen entsprechenden Hinweis gemäß § 139 Abs. 1 ZPO Gelegenheit gegeben worden ist, eine ordnungsgemäße Unterschrift nachzuholen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 26.04.1988 - 1 BvR 669/87 - BVerfGE 78, 113 = AP GG Art. 2 Nr. 29 zu II der Gründe), falls es nicht sogar zu einer gegenteiligen Auskunft gekommen sein sollte. - BAG, 12.11.1998 - 8 AZR 221/97
Haftung eines LKW-Fahrers wegen eines beim Telefonieren mit dem Handy …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 6 Sa 808/07
Er belief sich auf rund zwei Bruttomonatseinkommen und lag damit deutlich unter der Haftungsobergrenze von drei Bruttomonatseinkommen, wie sie in der Reformdiskussion zur Begrenzung der Arbeitnehmerhaftung vorgeschlagen worden ist (vgl. BAG, Urteil vom 12.11.1998 - 8 AZR 221/97 - BAGE 90, 148 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 117 zu II 3 b der Gründe).
- BGH, 27.10.1987 - VI ZR 268/86
Ersatzzustellung in der Wohnung; Unterzeichnung von Ausfertigungen durch den …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 6 Sa 808/07
Damit konnte er selbst von jemandem, der den Namen der Beklagtenvertreterin kennt, nicht mehr aus diesem Schriftzug herausgelesen werden (zu diesem Erfordernis BAG, Urteil vom 28.03.1977 - 3 AZR 652/76 - AP ZPO § 518 Nr. 38 zu I 1 der Gründe; BGH, Urteil vom 27.10.1987 - IV ZR 268/86 - NJW 1988, 713 zu II 1 a der Gründe). - BGH, 10.12.2002 - X ZR 193/99
Befugnisse des Reisebüros bei Insolvenz des Reiseveranstalters
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 6 Sa 808/07
Aufgrund der rechtlichen Natur des Herausgabeanspruchs aus § 667 BGB greift diese auf Geldschulden zugeschnittene Auslegungsregel nämlich nicht Platz (BGH, Urteil vom 10.12.2002 - X ZR 193/99 - NJW 2003, 743 zu II 3 b der Gründe). - BGH, 10.02.1988 - IVa ZR 268/86
Beurkundungsbedürftigkeit einer Reservierungsvereinbarung
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 6 Sa 808/07
Damit konnte er selbst von jemandem, der den Namen der Beklagtenvertreterin kennt, nicht mehr aus diesem Schriftzug herausgelesen werden (zu diesem Erfordernis BAG, Urteil vom 28.03.1977 - 3 AZR 652/76 - AP ZPO § 518 Nr. 38 zu I 1 der Gründe; BGH, Urteil vom 27.10.1987 - IV ZR 268/86 - NJW 1988, 713 zu II 1 a der Gründe). - BGH, 10.07.1997 - IX ZR 24/97
Unterzeichnung einer Berufungsschrift
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 6 Sa 808/07
Auch war die maschinenschriftliche Namensangabe erkennbar nicht erst nachträglich hinzugefügt worden, was die Annahme, dass der Schriftzug trotz seiner Kürze gleichwohl den ganzen Namen wiedergeben sollte, gleichwohl hätte zulassen können (dazu BGH, Urteil vom 10.07.1997 - IX ZR 24/97 - NJW 1997, 3380 zu II 2 b und c der Gründe). - BGH, 16.12.1970 - VIII ZR 36/69
Pfändung eines Postscheckguthabens - Voraussetzungen für ein echtes …
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 6 Sa 808/07
Dass die Klägerin ihren Anspruch auf Zahlung gerichtet hat, bedeutete nicht, dass sie sich von vornherein mit einer Leistung von Schadenersatz begnügen wollte (dahingehend allerdings BAG, Urteil vom 26.01.1971 - 1 AZR 252/70 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 64 zu 2 a der Gründe), weil herauszugebendes Geld, soweit es betragsmäßig noch vorhanden ist, als Summe geschuldet wird (vgl. BGH, Urteil vom 16.12.1970 - VII ZR 36/69 - NJW 1971, 559 zu 2 b der Gründe). - BAG, 12.10.1989 - 8 AZR 276/88
Arbeitnehmer; Gefahrgeneigte Tätigkeit
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 6 Sa 808/07
Diese Grundsätze, die auch auf einen Erfüllungsanspruch anzuwenden sind (vgl. BAG, Urteil vom 26.01.1971 - 1 AZR 252/70 - AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 64 zu 2 a der Gründe; Urteil vom 17.07.1997 - 8 AZR 480/95 - AP BGB § 611 Gefährdungshaftung des Arbeitgebers Nr. 14 zu II 4 der Gründe), sehen bei grober Fahrlässigkeit eine Haftungsbeschränkung nur vor, wenn der Verdienst des Arbeitnehmers in einem deutlichen Missverhältnis zum verwirklichten Schadensrisiko der Tätigkeit steht (BAG, Urteil vom 12.10.1989 - 8 AZR 276/88 - BAGE 63, 127 = AP BGB § 611 Haftung des Arbeitnehmers Nr. 97 zu II 2 b der Gründe). - BGH, 14.07.1958 - VII ZR 99/57
Feststellungsinteresse
Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 13.07.2007 - 6 Sa 808/07
Allerdings muss der zur Herausgabe von Geld Verpflichtete darlegen und beweisen, alles für eine ordnungsgemäße Überweisung Erforderliche getan zu haben (BGH, Urteil vom 14.07.1958 - VII ZR 99/57 - BHZ 28, 123 zu IV 3 b der Gründe), was der Beklagte jedoch gerade nicht getan hat. - BAG, 28.03.1977 - 3 AZR 652/76
Berufungsschrift - Unterschrift durch eine postulationsfähige Person - Lesbarkeit …
- BAG, 17.07.1997 - 8 AZR 480/95
Ersatzanspruch eines Forstarbeiters wegen Beschädigung seines Schleppers