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   LAG Bremen, 14.10.2008 - 1 TaBV 16/08   

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LAG Bremen, 14.10.2008 - 1 TaBV 16/08 (https://dejure.org/2008,11370)
LAG Bremen, Entscheidung vom 14.10.2008 - 1 TaBV 16/08 (https://dejure.org/2008,11370)
LAG Bremen, Entscheidung vom 14. Oktober 2008 - 1 TaBV 16/08 (https://dejure.org/2008,11370)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Betriebsrats gegen den Arbeitgeber zur Vergabe von Stellenbesetzungen ausschließlich an eigene Mitarbeiter; Auswirkungen der Anwendbarkeit des Ergänzungstarifvertrags für industrienahe Dienstleistungsbereiche zwischen der Metallindustrie und Elektroindustrie ...

  • Landesarbeitsgericht Bremen PDF

    Dürfen Stellen nur mit eigenen Mitarbeitern besetzt werden? (TV Metallindustrie)

  • Judicialis

    ArbGG § 11 Abs. 2 Satz 2 Ziff. 5; ; ArbGG § ... 83 Abs. 3; ; BetrVG § 77 Abs. 1 Satz 1; ; BetrVG § 80 Abs. 1 Nr. 1; ; BetrVG § 87; ; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 8; ; BetrVG § 111 Satz 3 Nr. 1; ; KSchG § 17 Abs. 1; ; KSchG § 17 Abs. 1 Nr. 2; ; KSchG § 17 Abs. 1 Satz 1; ; GKG § 2 Abs. 2

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 11.07.2000 - 1 AZR 551/99

    Betriebsvereinbarung über Beteiligung an Kantinenkosten

    Auszug aus LAG Bremen, 14.10.2008 - 1 TaBV 16/08
    Eine Kantine eines Betriebs kann eine solche Sozialeinrichtung darstellen (vgl. BAG Urt. v. 11.07.2000 - 1 AZR 551/99 - AP Nr. 16 zu § 87 BetrVG 1972 Sozialeinrichtung).

    Die Ausgestaltung der Sozialeinrichtung bezieht sich auf die Ordnung, nach der die Vorteile der Sozialeinrichtung genutzt werden können (vgl. BAG Urt. v. 11.07.2000 - 1 AZR 551/99 - AP Nr. 16 zu § 87 BetrVG 1972 Sozialeinrichtung).

  • BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 77/06

    Spaltung eines Betriebs

    Auszug aus LAG Bremen, 14.10.2008 - 1 TaBV 16/08
    In der Rechtsprechung zu § 111 Satz 3 Nr. 1 BetrVG wird davon ausgegangen, dass die Zahlenwerte des § 17 Abs. 1 KSchG auf die Frage zu übertragen sind, ob ein wesentlicher Betriebsteil gegeben ist (vgl. BAG Beschl. v. 18.03.2008 - 1 ABR 77/06 - NZA 2008, 957 m.w.N.).

    Nach der Rechtsprechung kann als wesentlicher Betriebsteil auch ein Teil angesehen werden, dem im Verhältnis zum Gesamtbetrieb eine solche Schlüsselfunktion zukommt, dass aufgrund einer qualitativen Betrachtung es gerechtfertigt wäre, trotz Nichterreichens des Schwellenwerts des § 17 Abs. 1 Satz 1 KSchG von einem wesentlichen Betriebsteil auszugehen (vgl. BAG Beschl. v. 18.03.2008 - 1 ABR 77/06 - NZA 2008, 957).

  • BAG, 29.09.2004 - 1 ABR 29/03

    Erweiterung der Mitbestimmung des Betriebsrats durch Tarifvertrag

    Auszug aus LAG Bremen, 14.10.2008 - 1 TaBV 16/08
    Es kann deshalb dahingestellt bleiben, ob und in welchem Umfang die Tarifvertragsparteien Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats erweitern, neu schaffen oder die Entscheidung durch eine Einigungsstelle für die Betriebsparteien verbindlich vorschreiben können (vgl. BAG Beschl. v. 10.02.1988 - 1 ABR 70/86 - AP Nr. 53 zu § 99 BetrVG 1972; BAG Beschl. v. 29.09.2004 - 1 ABR 29/03 - AP Nr. 112 zu § 87 BetrVG 1972 m.w.N.).

    Auch die Praktikabilität denkbarer Auslegungsergebnisse gilt es zu berücksichtigen; im Zweifel gebührt derjenigen Tarifauslegung der Vorzug, die zu einer vernünftigen, sachgerechten und praktisch brauchbaren Regelung führt (vgl. BAG Urt. v. 21.07.1993 - 4 AZR 468/02 - AP Nr. 144 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Urt. v. 22.10.2002 - 3 AZR 664/01 - AP Nr. 185 zu § 1 TVG Auslegung; BAG Beschl. v. 29.09.2004 - 1 ABR 29/03 - AP Nr. 112 zu § 87 BetrVG 1972).

  • BAG, 10.06.1986 - 1 ABR 59/84

    Rechtsmittel - Beschlußverfahren - Rechtsmittelinstanz - Erledigung der

    Auszug aus LAG Bremen, 14.10.2008 - 1 TaBV 16/08
    Ob einem betriebsverfassungsrechtlichen Organ die von ihr geltend gemachte betriebsverfassungsrechtliche Befugnis zusteht, ist eine Frage der Begründetheit des Antrages, nicht aber eine solche seiner Antragsbefugnis und damit der Zulässigkeit des Antrages (vgl. BAG Beschl. v. 10.06.1986 - 1 ABR 59/84 - AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 1992).

    Die Befugnis, des Betriebsrats, darüber zu wachen, dass die zu Gunsten der Arbeitnehmer geltenden Tarifverträge durchgeführt werden, beinhaltet nicht gleichzeitig die Befugnis des Betriebsrats, aus eigenem Recht vom Arbeitgeber zu verlangen, dass dieser die Tarifverträge gegenüber den einzelnen Arbeitnehmern auch in bestimmter Weise - nämlich zutreffend - anwendet (vgl. BAG Beschl. v. 10.06.1986 - 1 ABR 59/84 - AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 1992; BAG Beschl. v. 28.05.2002 - 1 ABR 40/01 - AP Nr. 96 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).

  • BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 5/06

    Mitbestimmung bei Dienstreisen

    Auszug aus LAG Bremen, 14.10.2008 - 1 TaBV 16/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats wegen Verletzung von Mitbestimmungsrechten nach § 87 BetrVG möglich (vgl. BAG Beschl. v. 29.02.2000 - 1 ABR 4/99 - AP Nr. 105 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG Beschl. v. 14.11.2006 - 1 ABR 5/06 - AP Nr. 121 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 4/99

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei nachträglicher Sondervergütung

    Auszug aus LAG Bremen, 14.10.2008 - 1 TaBV 16/08
    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist ein allgemeiner Unterlassungsanspruch des Betriebsrats wegen Verletzung von Mitbestimmungsrechten nach § 87 BetrVG möglich (vgl. BAG Beschl. v. 29.02.2000 - 1 ABR 4/99 - AP Nr. 105 zu § 87 BetrVG 1972 Lohngestaltung; BAG Beschl. v. 14.11.2006 - 1 ABR 5/06 - AP Nr. 121 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • ArbG Köln, 25.03.1998 - 7 BV 232/96

    Anspruch eines Betriebsrates auf Unterlassung von Spülarbeiten in einer Kantine

    Auszug aus LAG Bremen, 14.10.2008 - 1 TaBV 16/08
    Deshalb haben die Instanzgerichte ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG angenommen, wenn die Ausgliederung einer Kantine durch Übertragung an eine Fremdfirma oder an einen Pächter von dem Arbeitgeber beabsichtigt war (vgl. ArbG Düsseldorf Beschl. v. 22.06.1983 - 10 BVGa 10/83 - ArbuR 1984, 55; ArbG Köln Beschl. v. 25.03.1998 - 7 BV 232/96 - AiB 1999, 346).
  • ArbG Düsseldorf, 22.06.1983 - 10 BVGa 10/83
    Auszug aus LAG Bremen, 14.10.2008 - 1 TaBV 16/08
    Deshalb haben die Instanzgerichte ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 8 BetrVG angenommen, wenn die Ausgliederung einer Kantine durch Übertragung an eine Fremdfirma oder an einen Pächter von dem Arbeitgeber beabsichtigt war (vgl. ArbG Düsseldorf Beschl. v. 22.06.1983 - 10 BVGa 10/83 - ArbuR 1984, 55; ArbG Köln Beschl. v. 25.03.1998 - 7 BV 232/96 - AiB 1999, 346).
  • BAG, 28.05.2002 - 1 ABR 40/01

    Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung von Wochenschichtplänen

    Auszug aus LAG Bremen, 14.10.2008 - 1 TaBV 16/08
    Die Befugnis, des Betriebsrats, darüber zu wachen, dass die zu Gunsten der Arbeitnehmer geltenden Tarifverträge durchgeführt werden, beinhaltet nicht gleichzeitig die Befugnis des Betriebsrats, aus eigenem Recht vom Arbeitgeber zu verlangen, dass dieser die Tarifverträge gegenüber den einzelnen Arbeitnehmern auch in bestimmter Weise - nämlich zutreffend - anwendet (vgl. BAG Beschl. v. 10.06.1986 - 1 ABR 59/84 - AP Nr. 26 zu § 80 BetrVG 1992; BAG Beschl. v. 28.05.2002 - 1 ABR 40/01 - AP Nr. 96 zu § 87 BetrVG 1972 Arbeitszeit).
  • BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

    Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

    Auszug aus LAG Bremen, 14.10.2008 - 1 TaBV 16/08
    Das ist regelmäßig nur dann der Fall, wenn er eigene Rechte geltend macht (vgl. BAG Beschl. v. 14.02.2007 - 7 ABR 26/06).
  • BAG, 21.01.2003 - 1 ABR 9/02

    Betriebsvereinbarung über die vorübergehende Veränderung der Dauer der

  • BAG, 31.05.2007 - 2 AZR 254/06

    Betriebsbedingte Kündigung - Darlegungslast zu "erhebliche Teile der Belegschaft

  • BAG, 22.10.2002 - 3 AZR 664/01

    Tarifauslegung

  • BAG, 10.02.1988 - 1 ABR 70/86

    Tarifliche Erweiterung der Beteiligung des Betriebsrats

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