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   LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (9) Sa 232/05   

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LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (9) Sa 232/05 (https://dejure.org/2005,7878)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07.06.2005 - 19 (9) Sa 232/05 (https://dejure.org/2005,7878)
LAG Hamm, Entscheidung vom 07. Juni 2005 - 19 (9) Sa 232/05 (https://dejure.org/2005,7878)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de

    Anhörung des Arbeitnehmers und Beginn der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB bei einer Tatkündigung Zulässigkeit der Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 626 Abs. 2 BGB, § 394 BGB, §§ 850 ff. ZPO
    Anhörung des Arbeitnehmers und Beginn der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB bei einer Tatkündigung Zulässigkeit der Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung; Restvergütungsanspruch eines gekündigten Arbeitnehmers; Vorliegen eines wichtigen Kündigungsgrundes im Sinne einer vorsätzlichen Vermögensschädigung des Arbeitgebers ; Einhaltung der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist; Beginn ...

  • Judicialis

    BGB § 394; ; BGB § 626 Abs. 2; ; ZPO §§ 850 ff.

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 394 § 626 Abs. 2; ZPO §§ 850 ff.
    Anhörung des Arbeitnehmers und Beginn der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB bei einer Tatkündigung Zulässigkeit der Aufrechnung mit einem Schadensersatzanspruch aus einer vorsätzlichen unerlaubten Handlung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Kündigungsrecht - Kündigungserklärungsfrist kann gehemmt sein

  • streifler.de (Kurzinformation)

    Kündigungsrecht: Kündigungserklärungsfrist kann gehemmt sein

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Kurzanmerkung)

    Kündigungsrecht - Kündigungserklärungsfrist kann gehemmt sein

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 18.03.1997 - 3 AZR 756/95

    Betriebsrenten - Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (9) Sa 232/05
    Auch in diesem Fall ist aber dem Arbeitnehmer ein Existenzminimum zu belassen, das in Anlehnung an den im Unterhaltsrecht maßgebenden sog. notwendigen Selbstbehalt (§ 850 d ZPO) anhand der jeweiligen Leitlinien zum Unterhaltsrecht der Familiensenate des zuständigen OLG zu ermitteln ist (BAG, Urteil vom 18.03.1997 - 3 AZR 756/95, NZA 1997, 1108).

    Vielmehr ist auch in diesem Fall dem Arbeitnehmer ein Existenzminimum zu belassen, das in Anlehnung an den im Unterhaltsrecht maßgebenden sogenannten notwendigen Selbstbehalt (§ 850 d ZPO) anhand der jeweiligen Leitlinien zum Unterhaltsrecht der Familiensenate des zuständigen Oberlandesgericht zu ermitteln ist (BAG, Urteil vom 18.03.1997 - 3 AZR 756/95, NZA 1997, 1108).

  • BAG, 23.02.1983 - 4 AZR 508/81

    Pfändung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (9) Sa 232/05
    Die Tatsache, dass die Ehefrau des Klägers über eigenes Einkommen verfügt, ist bei der Festlegung des nach § 850 ff. ZPO unpfändbaren Nettobetrages des Arbeitseinkommens unbeachtlich, solange nicht durch Beschluss nach § 850 c Abs. 4 ZPO festgestellt wird, dass und gegebenenfalls inwieweit die an sich unterhaltsberechtigte Person bei der Festlegung der Höhe des pfändbaren Nettobetrages nicht zu berücksichtigen ist (BAG, Urteil vom 23.02.1983 - 4 AZR 508/81 - EzA § 850 c ZPO Nr. 3 mit Anmerkung Beitzke; Bengelsdorf, NZA 1996, 176, 181 m.w.N.).
  • BGH, 11.03.2004 - VII ZR 339/02

    Schätzung von Mängelbeseitungungskosten

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (9) Sa 232/05
    Eine Schätzung der Schadenshöhe nach § 287 ZPO muss aber unterbleiben, wenn sie mangels greifbarer Anhaltspunkte in der Luft hängen würde (BAG, Urteil vom 29.09.1994 - 8 AZR 570/93, Juris; BGH, Urteil vom 16.03.2004 - VI ZR 138/03, NJW 2004, 1945; Urteil vom 11.03.2004 - VII ZR 339/02, NJW-RR 2004, 1023).
  • BAG, 06.07.2000 - 2 AZR 454/99

    Außerordentliche Verdachtskündigung

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (9) Sa 232/05
    aa) Vorsätzliche Vermögensschädigungen des Arbeitgebers sind auch ohne vorherige Abmahnung geeignet, eine fristlose Kündigung nach § 626 BGB zu rechtfertigen (BAG, Urteil vom 27.03.2003 - 2 AZR 51/02 - NZA 2003, 1193; Urteil vom 06.07.2000 - 2 AZR 454/99 - JURIS).
  • BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 133/83

    Kündigung - Revisionszulassung - Einzelvertretungsmacht - Vertretungsmacht -

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (9) Sa 232/05
    Denn erst danach hat der Arbeitgeber die Kenntnis aller für und gegen die Kündigung sprechenden Umstände, die für den Beginn der zweiwöchigen Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB maßgeblich ist (BAG, Urteil vom 14.11.1984 - 7 AZR 133/83 - NZA 86, 95; KR-Fischermeier, § 626 BGB Rdnr. 330, 331; GK/Dörner, § 626 BGB Rdnr. 130; ErfK/Müller-Glöge, § 626 BGB Rdnr. 71, 266; jeweils m.w.N.).
  • BGH, 12.12.1990 - VIII ZR 355/89

    Aufrechnung - Aufrechnungsverbot - Materielle Rechtskraft - Treu und Glaube

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (9) Sa 232/05
    Eine rechtskräftige aberkennende Entscheidung im Sinne des § 322 Abs. 2 ZPO liegt dabei nicht nur dann vor, wenn das Gericht die zur Aufrechnung gestellte Forderung aus materiell-rechtlichen Gründen nicht durchgreifen lässt, sondern auch dann, wenn die Aufrechnung wegen fehlender Substantiierung der zur Aufrechnung gestellten Gegenforderung scheitert (BGH, Urteil vom 12.12.1990 - VIII ZR 355/89, NJW-RR 1991, 971; Urteil vom 03.11.1960 - VII ZR 150/59, BGHZ 236).
  • BGH, 16.03.2004 - VI ZR 138/03

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung bzw. Haftungsverteilung für die

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (9) Sa 232/05
    Eine Schätzung der Schadenshöhe nach § 287 ZPO muss aber unterbleiben, wenn sie mangels greifbarer Anhaltspunkte in der Luft hängen würde (BAG, Urteil vom 29.09.1994 - 8 AZR 570/93, Juris; BGH, Urteil vom 16.03.2004 - VI ZR 138/03, NJW 2004, 1945; Urteil vom 11.03.2004 - VII ZR 339/02, NJW-RR 2004, 1023).
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 478/01

    Anfechtung der Eigenkündigung eines Arbeitnehmers wegen Drohung des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (9) Sa 232/05
    Der Beginn der Ausschlussfrist ist demnach gehemmt, solange der Kündigungsberechtigte die zur Aufklärung des Sachverhalts nach pflichtgemäßen Ermessen notwendig erscheinenden Maßnahmen mit der gebotenen Eile durchführt (BAG, Urteil vom 05.12.2002 - 2 AZR 478/01 - DB 2003, 1685; Großkommentar zum Kündigungsrecht, 2. Aufl. = GK/Dörner, § 626 BGB Rdnr. 125 ff.; Gemeinschaftskommentar zum Kündigungsschutzrecht, 7. Aufl., = KR-Fischermeier, § 626 BGB Rdnr. 319 ff., 330 ff.).
  • LAG Köln, 12.12.2002 - 6 (10) Sa 729/02

    Schadensersatzpflicht des Arbeitnehmers; betrieblich veranlasste Tätigkeit;

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (9) Sa 232/05
    Denn diese Bestimmung enthält eine Ausnahme von dem Grundsatz, dass Entscheidungsgründe nicht in Rechtskraft erwachsen, indem sie anordnet, dass die Entscheidung darüber, dass die zur Aufrechnung gestellte Forderung nicht besteht, bis zur Höhe des Betrages, für den die Aufrechnung geltend gemacht wird, der Rechtskraft fähig ist (LAG Köln, Urteil vom 12.12.2002 - 6 (10) Sa 729/02, Juris).
  • BAG, 29.09.1994 - 8 AZR 570/93

    Erwerbsschaden wegen nachteiliger Referenzauskunft - Anspruch auf Schadensersatz

    Auszug aus LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (9) Sa 232/05
    Eine Schätzung der Schadenshöhe nach § 287 ZPO muss aber unterbleiben, wenn sie mangels greifbarer Anhaltspunkte in der Luft hängen würde (BAG, Urteil vom 29.09.1994 - 8 AZR 570/93, Juris; BGH, Urteil vom 16.03.2004 - VI ZR 138/03, NJW 2004, 1945; Urteil vom 11.03.2004 - VII ZR 339/02, NJW-RR 2004, 1023).
  • BGH, 03.11.1960 - VII ZR 150/59

    Vorbehalt einer verwirkten Vertragsstrafe bei Abnahme

  • BAG, 27.03.2003 - 2 AZR 51/02

    Verdachtskündigung - Videoüberwachung - Beweisverwertung - Mitbestimmung

  • LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 817/08

    Außerordentliche Kündigung eines Müllwerkers wegen pflichtwidriger

    Bei einer Tatkündigung kann eine vorherige Anhörung des Arbeitnehmers schon deshalb geboten sein, um dem Arbeitnehmer die Gelegenheit zu geben, entlastende Umstände vorzubringen und so die Kündigungsentscheidung des Arbeitgebers zu beeinflussen (vgl. BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 132/82 - NZA 86, 95; LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (9) Sa 232/05 - LAGReport 2005, 384).
  • LAG Niedersachsen, 01.12.2008 - 6 Sa 856/08

    Außerordentliche Kündigung eines Müllwerkers wegen pflichtwidriger

    Bei einer Tatkündigung kann eine vorherige Anhörung des Arbeitnehmers schon deshalb erforderlich sein, um dem Arbeitnehmer die Gelegenheit zu geben, entlastende Umstände vorzubringen und so die Kündigungsentscheidung des Arbeitgebers zu beeinflussen (vgl. BAG, 14.11.1984 - 7 AZR 132/82 - NZA 86, 95; LAG Hamm, 07.06.2005 - 19 (9) Sa 232/05 - LAGReport 2005, 384).
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