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LAG Hamm, 15.03.2010 - 10 TaBVGa 5/10 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
Beschlussverfahren; einstweilige Verfügung; Beteiligung am Beschlussverfahren; Herausgabe einer Mitarbeiterliste an den Wahlvorstand durch einen Arbeitgeber eines Gemeinschaftsbetriebs; ordnungsgemäße Bestellung des Wahlvorstandes; ordnungsgemäße Einleitung des ...
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§§ 935, 940 ZPO, § 85 Abs. 2 ArbGG, § 83 Abs. 3 ArbGG, §§ 1 Abs. 2, 16 Abs. 1, 18 Abs. 1, 29, 33 BetrVG, §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 und 2 WO
Beschlussverfahren; einstweilige Verfügung; Beteiligung am Beschlussverfahren; Herausgabe einer Mitarbeiterliste an den Wahlvorstand durch einen Arbeitgeber eines Gemeinschaftsbetriebs; ordnungsgemäße Bestellung des Wahlvorstandes; ordnungsgemäße Einleitung des ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eilantrag auf Erteilung von Auskünften zur Anfertigung einer Wählerliste für die Betriebsratswahl; Unbegründeter Einwand fehlerhafter Beurteilung des Betriebsbegriffs; Verfügungsgrund zur Auskunftserteilung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Eilantrag auf Erteilung von Auskünften zur Anfertigung einer Wählerliste für die Betriebsratswahl; unbegründeter Einwand fehlerhafter Beurteilung des Betriebsbegriffs; Verfügungsgrund zur Auskunftserteilung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Paderborn, 04.02.2010 - 1 BVGa 1/10
- LAG Hamm, 15.03.2010 - 10 TaBVGa 5/10
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (30)
- LAG Hamm, 29.03.2006 - 13 TaBV 26/06
Einstweilige Verfügung; Wahl; Betriebsrat; Wahlvorstand, Herausgabe; Unterlagen; …
Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2010 - 10 TaBVGa 5/10
Auf die gegen die Firma P6 K3 beschränkte Beschwerde des Wahlvorstands - 13 TaBV 26/06 Landesarbeitsgericht Hamm - wurde die Firma P6 K3 durch Beschluss vom 29.03.2006 antragsgemäß zur Herausgabe einer Liste mit allen bei ihr beschäftigten Arbeitnehmern verurteilt.Auf den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 29.03.2006 - 13 TaBV 26/06 - (Bl. 14 ff. d. A.) wird Bezug genommen.
Der Anspruch des Wahlvorstandes nach § 2 Abs. 2 Satz 1 WO ist selbst bei einer anfechtbaren Entscheidung zu erfüllen (LAG Hamm 14.03.2005 - 10 TaBV 31/05 - NZA-RR 2005, 373; LAG Hamm 29.03.2006 - 13 TaBV 26/06 - ).
- LAG Hamm, 14.03.2005 - 10 TaBV 31/05
Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Herausgabe einer Mitarbeiterliste an …
Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2010 - 10 TaBVGa 5/10
Der Anspruch des Wahlvorstandes nach § 2 Abs. 2 Satz 1 WO ist selbst bei einer anfechtbaren Entscheidung zu erfüllen (LAG Hamm 14.03.2005 - 10 TaBV 31/05 - NZA-RR 2005, 373; LAG Hamm 29.03.2006 - 13 TaBV 26/06 - ).Aus diesem Grunde ist es allgemein anerkannt, dass die Vorlage einer Mitarbeiterliste zwecks Aufstellung der Wählerliste durch einstweilige Verfügung erzwingbar ist (LAG Hamm 27.05.1977 - 3 TaBV 35/77- DB 1977, 1269; LAG Hamm 14.03.2005 - 10 TaBV 31/05 - NZA-RR 2005, 373;… Fitting, a.a.O., § 2 WO Rn. 6;… DKK/Schneider, a.a.O., § 2 WO Rn. 15;… Richardi/Thüsing, a.a.O., § 2 WO Rn. 11;… Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 2. Aufl., Teil K Rz. 72 ff., 74).
- BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02
Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit
Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2010 - 10 TaBVGa 5/10
Vielmehr ist es ausreichend, wenn ein Betriebsratsbeschluss - hier der Beschluss des Wahlvorstandes - den Gegenstand, über den in dem einzuleitenden Beschlussverfahren eine Klärung herbeigeführt werden soll, und das angestrebte Ergebnis bezeichnet (BAG 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Durchführung Nr. 3 - unter B. II. 1. a) aa) der Gründe; LAG Schleswig-Holstein 20.09.2001 - 5 TaBV 2/01 - AiB 2002, 632; Fitting, a.a.O., § 29 Rn. 46 m.w.N.).Dabei war die sich - mittelbar - aus § 23 Abs. 3 Satz 5 BetrVG ergebende Obergrenze von 10.000,00 EUR zu beachten (BAG 27.01.2004 - 1 ABR 7/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 40; BAG 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Durchführung Nr. 3).
- BAG, 05.12.2007 - 7 ABR 72/06
Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf ein von einem Mitglied des …
Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2010 - 10 TaBVGa 5/10
Nach § 83 Abs. 3 ArbGG ist ein Beteiligter in einem arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren, wer durch die vom Antragsteller begehrte Entscheidung in seiner betriebsverfassungsrechtlichen Rechtsstellung unmittelbar betroffen ist (BAG 11.11.1998 - 4 ABR 40/97 - AP BetrVG 1972 § 50 Nr. 18; BAG 16.03.2005 - 7 ABR 40/04 - AP BetrVG 1972 § 15 Nr. 3; BAG 15.05.2007 - 1 ABR 32/06 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 30; BAG 05.12.2007 - 7 ABR 72/06 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 82).Das bloße Interesse an einer gerichtlichen Klärung begründet keine Beteiligtenstellung (BAG 31.01.1989 - 1 ABR 60/87 - AP ArbGG 1979 § 81 Nr. 12; BAG 05.12.2007 - 7 ABR 72/06 - AP BetrVG 1972 § 118 Nr. 82, Rn. 18).
- BAG, 27.01.2004 - 1 ABR 7/03
Mitbestimmung bei Einsatz von Arbeitnehmern in Kundenbetrieb mit …
Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2010 - 10 TaBVGa 5/10
Dabei war die sich - mittelbar - aus § 23 Abs. 3 Satz 5 BetrVG ergebende Obergrenze von 10.000,00 EUR zu beachten (BAG 27.01.2004 - 1 ABR 7/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 40; BAG 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Durchführung Nr. 3). - BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07
Gemeinschaftsbetrieb
Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2010 - 10 TaBVGa 5/10
Die Vermutungstatbestände des § 1 Abs. 2 BetrVG dienen dem Zweck, Betriebsräten und Wahlvorständen den in der Praxis oft schwer zu erbringenden Nachweis einer Führungsvereinbarung zu ersparen (BAG 12.12.2006 - 1 ABR 38/05 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 27; BAG 13.08.2008 - 7 ABR 21/07 - NZA-RR 2009, 255;… Fitting, a.a.O., § 1 Rn. 86 m.w.N.). - BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93
Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von
Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2010 - 10 TaBVGa 5/10
Dabei ist das Gewicht des drohenden Verstoßes und die Bedeutung der umstrittenen Maßnahme einerseits für den Arbeitgeber und andererseits für die Belegschaft angemessen zu berücksichtigen (BAG 03.05.1994 - 1 ABR 24/93 - AP BetrVG 1972 § 23 Nr. 23). - BAG, 19.11.2003 - 7 ABR 24/03
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl
Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2010 - 10 TaBVGa 5/10
c) Etwas anderes könnte lediglich dann gelten, wenn bereits jetzt absehbar wäre, dass eine Wahlanfechtung wegen eines schwerwiegenden Fehlers im Wahlverfahren mit Sicherheit zum Erfolg führen würde und das Begehren des Wahlvorstandes im vorliegenden Verfahren einen offensichtlichen und groben Verstoß gegen Wahlvorschriften darstellen würde (BAG 19.11.2003 - 7 ABR 24/03 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 54; BAG 21.07.2004 - 7 ABR 57/03 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 15). - BAG, 21.07.2004 - 7 ABR 57/03
Betriebsratsfähigkeit eines Betriebsteils
Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2010 - 10 TaBVGa 5/10
c) Etwas anderes könnte lediglich dann gelten, wenn bereits jetzt absehbar wäre, dass eine Wahlanfechtung wegen eines schwerwiegenden Fehlers im Wahlverfahren mit Sicherheit zum Erfolg führen würde und das Begehren des Wahlvorstandes im vorliegenden Verfahren einen offensichtlichen und groben Verstoß gegen Wahlvorschriften darstellen würde (BAG 19.11.2003 - 7 ABR 24/03 - AP BetrVG 1972 § 19 Nr. 54; BAG 21.07.2004 - 7 ABR 57/03 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 15). - BAG, 19.11.2003 - 7 AZR 11/03
Kündigung - Betriebsratsanhörung
Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2010 - 10 TaBVGa 5/10
In der Rechtsprechung der Arbeitsgerichte ist allgemein anerkannt, dass die Verkennung des Betriebsbegriffs lediglich zur Anfechtbarkeit, nicht aber zur Nichtigkeit von Betriebsratswahlen führt (BAG 13.09.1984 - 6 ABR 43/83 - AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 3; BAG 27.06.1995 - 1 ABR 62/94 - AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 7; BAG 19.11.2003 - 7 AZR 11/03 - AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 19;… Fitting, a.a.O., § 19 Rn. 22;… DKK/Schneider, a.a.O., § 19 Rn. 9 m.w.N.). - BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05
Vergütungsordnung im Gemeinschaftsbetrieb
- BAG, 27.06.1995 - 1 ABR 62/94
Begriff, Stillegung und Übergang des Betriebs
- BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79
Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der …
- BAG, 13.09.1984 - 6 ABR 43/83
Tarifgerechte Eingruppierung von Filialleiterinnen
- BAG, 31.01.1989 - 1 ABR 60/87
Beschlussverfahren: Anspruchshäufung - Feststellung der Beteiligtenfähigkeit
- LAG Hamm, 06.02.2001 - 13 TaBV 132/00
Unterlassung von Überstunden, für die keine Zustimmung des Betriebssrats vorliegt
- LAG Hamm, 19.04.1984 - 8 Sa 702/84
Einstweilige Verfügung; Streik; Rechtswidrigkeit eines Streiks
- LAG Hamm, 27.05.1977 - 3 TaBV 35/77
Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat; Wahl der Arbeitnehmervertreter; …
- LAG Hamm, 17.03.1987 - 8 Ga 6/87
Streik; Einstweilige Verfügung; Friedenspflicht
- BAG, 30.09.2008 - 1 ABR 54/07
Auskunftsanspruch bei unzureichender Gehaltsliste
- BAG, 18.02.2003 - 1 ABR 17/02
Beschlußverfahren zur Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung
- BAG, 16.03.2005 - 7 ABR 40/04
Betriebsratswahl - Geschlechterquote
- BAG, 15.05.2007 - 1 ABR 32/06
Mitbestimmung im Gemeinschaftsbetrieb
- BAG, 20.04.2005 - 7 ABR 44/04
Freistellungswahl - Beginn der Anfechtungsfrist
- BAG, 28.04.1988 - 6 AZR 405/86
Verpflichtung des Arbeitgebers zur Zahlung des Lohnes während der Teilnahme eines …
- BAG, 28.10.1992 - 7 ABR 14/92
Ladung der Betriebsratsmitglieder mit dem Tagesordnungspunkt "Verschiedenes"
- BAG, 05.04.2000 - 7 ABR 6/99
Kosten anwaltlicher Tätigkeit für ein Mitglied der Jugend- und …
- BAG, 11.11.1998 - 4 ABR 40/97
Gesetzwidrige Zuständigkeitsverteilung - Rationalisierungsschutzabkommen
- LAG Schleswig-Holstein, 20.09.2001 - 5 TaBV 8/01
- LAG Hamburg, 06.04.2001 - 5 TaBV 2/01
- LAG Hamm, 13.04.2012 - 10 TaBV 55/11
Betriebsratswahl; Anfechtbarkeit wegen Verkennung des Betriebsbegriffs
Nachdem das Arbeitsgericht die Anträge des Wahlvorstandes durch Beschluss vom 04.02.2010 - 1 BVGa 1/10 Arbeitsgericht Paderborn - abgewiesen hatte, waren die Anträge zweitinstanzlich erfolgreich (LAG Hamm 15.03.2010 - 10 TaBVGa 5/10 -).Im vorliegenden Verfahren ist - anders als noch im einstweiligen Verfügungsverfahren 10 TaBVGa 5/10 Landesarbeitsgericht Hamm - zwischen den Beteiligten unstreitig geworden, dass mindestens seit dem Jahre 2010 die Schichtpläne für den Einsatz der Mitarbeiter der Beteiligten zu 1. einerseits und des Gemeinschaftsbetriebes S2 andererseits getrennt aufgestellt werden.