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   LAG Hamm, 15.03.2010 - 10 TaBVGa 5/10   

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https://dejure.org/2010,7883
LAG Hamm, 15.03.2010 - 10 TaBVGa 5/10 (https://dejure.org/2010,7883)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15.03.2010 - 10 TaBVGa 5/10 (https://dejure.org/2010,7883)
LAG Hamm, Entscheidung vom 15. März 2010 - 10 TaBVGa 5/10 (https://dejure.org/2010,7883)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Beschlussverfahren; einstweilige Verfügung; Beteiligung am Beschlussverfahren; Herausgabe einer Mitarbeiterliste an den Wahlvorstand durch einen Arbeitgeber eines Gemeinschaftsbetriebs; ordnungsgemäße Bestellung des Wahlvorstandes; ordnungsgemäße Einleitung des ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 935, 940 ZPO, § 85 Abs. 2 ArbGG, § 83 Abs. 3 ArbGG, §§ 1 Abs. 2, 16 Abs. 1, 18 Abs. 1, 29, 33 BetrVG, §§ 1 Abs. 3, 2 Abs. 1 und 2 WO
    Beschlussverfahren; einstweilige Verfügung; Beteiligung am Beschlussverfahren; Herausgabe einer Mitarbeiterliste an den Wahlvorstand durch einen Arbeitgeber eines Gemeinschaftsbetriebs; ordnungsgemäße Bestellung des Wahlvorstandes; ordnungsgemäße Einleitung des ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Eilantrag auf Erteilung von Auskünften zur Anfertigung einer Wählerliste für die Betriebsratswahl; Unbegründeter Einwand fehlerhafter Beurteilung des Betriebsbegriffs; Verfügungsgrund zur Auskunftserteilung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eilantrag auf Erteilung von Auskünften zur Anfertigung einer Wählerliste für die Betriebsratswahl; unbegründeter Einwand fehlerhafter Beurteilung des Betriebsbegriffs; Verfügungsgrund zur Auskunftserteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (30)

  • LAG Hamm, 29.03.2006 - 13 TaBV 26/06

    Einstweilige Verfügung; Wahl; Betriebsrat; Wahlvorstand, Herausgabe; Unterlagen;

    Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2010 - 10 TaBVGa 5/10
    Auf die gegen die Firma P6 K3 beschränkte Beschwerde des Wahlvorstands - 13 TaBV 26/06 Landesarbeitsgericht Hamm - wurde die Firma P6 K3 durch Beschluss vom 29.03.2006 antragsgemäß zur Herausgabe einer Liste mit allen bei ihr beschäftigten Arbeitnehmern verurteilt.

    Auf den Beschluss des erkennenden Gerichts vom 29.03.2006 - 13 TaBV 26/06 - (Bl. 14 ff. d. A.) wird Bezug genommen.

    Der Anspruch des Wahlvorstandes nach § 2 Abs. 2 Satz 1 WO ist selbst bei einer anfechtbaren Entscheidung zu erfüllen (LAG Hamm 14.03.2005 - 10 TaBV 31/05 - NZA-RR 2005, 373; LAG Hamm 29.03.2006 - 13 TaBV 26/06 - ).

  • LAG Hamm, 14.03.2005 - 10 TaBV 31/05

    Einstweilige Verfügung im Beschlussverfahren Herausgabe einer Mitarbeiterliste an

    Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2010 - 10 TaBVGa 5/10
    Der Anspruch des Wahlvorstandes nach § 2 Abs. 2 Satz 1 WO ist selbst bei einer anfechtbaren Entscheidung zu erfüllen (LAG Hamm 14.03.2005 - 10 TaBV 31/05 - NZA-RR 2005, 373; LAG Hamm 29.03.2006 - 13 TaBV 26/06 - ).

    Aus diesem Grunde ist es allgemein anerkannt, dass die Vorlage einer Mitarbeiterliste zwecks Aufstellung der Wählerliste durch einstweilige Verfügung erzwingbar ist (LAG Hamm 27.05.1977 - 3 TaBV 35/77- DB 1977, 1269; LAG Hamm 14.03.2005 - 10 TaBV 31/05 - NZA-RR 2005, 373; Fitting, a.a.O., § 2 WO Rn. 6; DKK/Schneider, a.a.O., § 2 WO Rn. 15; Richardi/Thüsing, a.a.O., § 2 WO Rn. 11; Korinth, Einstweiliger Rechtsschutz im Arbeitsgerichtsverfahren, 2. Aufl., Teil K Rz. 72 ff., 74).

  • BAG, 29.04.2004 - 1 ABR 30/02

    Durchführung einer Betriebsvereinbarung über Gleitzeit

    Auszug aus LAG Hamm, 15.03.2010 - 10 TaBVGa 5/10
    Vielmehr ist es ausreichend, wenn ein Betriebsratsbeschluss - hier der Beschluss des Wahlvorstandes - den Gegenstand, über den in dem einzuleitenden Beschlussverfahren eine Klärung herbeigeführt werden soll, und das angestrebte Ergebnis bezeichnet (BAG 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Durchführung Nr. 3 - unter B. II. 1. a) aa) der Gründe; LAG Schleswig-Holstein 20.09.2001 - 5 TaBV 2/01 - AiB 2002, 632; Fitting, a.a.O., § 29 Rn. 46 m.w.N.).

    Dabei war die sich - mittelbar - aus § 23 Abs. 3 Satz 5 BetrVG ergebende Obergrenze von 10.000,00 EUR zu beachten (BAG 27.01.2004 - 1 ABR 7/03 - AP BetrVG 1972 § 87 Überwachung Nr. 40; BAG 29.04.2004 - 1 ABR 30/02 - AP BetrVG 1972 § 77 Durchführung Nr. 3).

  • LAG Hamm, 13.04.2012 - 10 TaBV 55/11

    Betriebsratswahl; Anfechtbarkeit wegen Verkennung des Betriebsbegriffs

    Nachdem das Arbeitsgericht die Anträge des Wahlvorstandes durch Beschluss vom 04.02.2010 - 1 BVGa 1/10 Arbeitsgericht Paderborn - abgewiesen hatte, waren die Anträge zweitinstanzlich erfolgreich (LAG Hamm 15.03.2010 - 10 TaBVGa 5/10 -).

    Im vorliegenden Verfahren ist - anders als noch im einstweiligen Verfügungsverfahren 10 TaBVGa 5/10 Landesarbeitsgericht Hamm - zwischen den Beteiligten unstreitig geworden, dass mindestens seit dem Jahre 2010 die Schichtpläne für den Einsatz der Mitarbeiter der Beteiligten zu 1. einerseits und des Gemeinschaftsbetriebes S2 andererseits getrennt aufgestellt werden.

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