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   LAG Hamm, 16.01.1990 - 6 Sa 2384/87   

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LAG Hamm, 16.01.1990 - 6 Sa 2384/87 (https://dejure.org/1990,12880)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16.01.1990 - 6 Sa 2384/87 (https://dejure.org/1990,12880)
LAG Hamm, Entscheidung vom 16. Januar 1990 - 6 Sa 2384/87 (https://dejure.org/1990,12880)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG §§ 1 Abs. 4, 4 Abs. 1; BGB § 613a, 415 Abs. 1, 242
    Haftung für Unterstützungskassenleistungen bei Betriebsaufspaltung im Insolvenzfall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Betriebsübergang; Ruhegeld; Ausfallhaftung; Schuldübernahme

Papierfundstellen

  • DB 1990, 939
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (26)

  • BVerfG, 19.10.1983 - 2 BvR 298/81

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Rechtsprechung zum Versorgungsanspruch eines

    Auszug aus LAG Hamm, 16.01.1990 - 6 Sa 2384/87
    Diese ständige Rechtsprechung des BAG, wonach es der Entgeltgedanke und der Vertrauensschutz gestatten, die Ausschlußklausel bei Unterstützungskassen nur als Widerrufsrecht zuzulassen, ist vom BVerfG wiederholt gebilligt worden (BVerfG DB 1984 S. 190, 1987 S. 638 = AP Nr. 2, 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).

    Versorgungsleistungen, die durch eine Unterstützungskasse erbracht werden sollen, können gestundet, gekürzt oder widerrufen werden, wenn hierfür triftige Gründe vorliegen (BVerfG DB 1984 S. 190, 1987 S. 638 = AP Nr. 2, 11 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).

    Liegen derartige triftige Gründe vor, hat der Träger der Insolvenzsicherung einzugreifen (BVerfG DB 1984 S. 190, 1987 S. 638 = AP Nr. 2 und 11 zu § BetrAVG Unterstützungskassen).

  • BAG, 05.06.1984 - 3 AZR 33/84

    Versorgungsleistung - Unterstützungskasse - Unverfallbarkeit -

    Auszug aus LAG Hamm, 16.01.1990 - 6 Sa 2384/87
    Durch die Ankündigung, die Unterstützungseinrichtung werde unter den genannten Voraussetzungen Versorgungsleistungen erbringen, hat die Beklagte zu 2) bewußt und folglich auch zurechenbarerweise einen Vertrauenstatbestand geschaffen, auf den sich ihre Arbeitnehmer einrichten konnten (BAG DB 1984 S. 2461 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; ebenso Sieg , SAE 1974 S. 41; Förster/Rühmann in Anm. zu BAG AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen; Schulin , SAE 1982 S. 21; Griebeling , NZA 1989 Beil. 3 S. 28).

    bb) Für die Frage, ob sachliche Gründe den Widerruf der Versorgungszusage rechtfertigen, ist nicht die Vermögenslage der Unterstützungskasse, sondern die wirtschaftliche Situation des Trägerunternehmens maßgebend (BAG DB 1984 S. 2461, 1987 S. 2414 = AP Nr. 3, 17 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).

    cc) Nach der Rechtsprechung des BAG ist ein triftiger Grund im vorgenannten Sinn dann anzuerkennen, wenn eine ungekürzte Versorgungslast langfristig die Substanz des Trägerunternehmens gefährden könnte und mildere Mittel nicht ausreichen (BAG DB 1984 S. 2461 = AP Nr. 3 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).

  • LAG Niedersachsen, 01.02.1980 - 10 Sa 110/79

    Reichweite der Rechtsnormen eines für allgemeinverbindlich erklärten

    Auszug aus LAG Hamm, 16.01.1990 - 6 Sa 2384/87
    Vom BAG wird die Bestimmung gleichwohl mit Rücksicht auf ihren Schutzzweck auf laufende Versorgungsansprüche analog angewendet (BAG DB 1980 S. 2041 = AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG DB 1982 S. 1067 = AP Nr. 27 zu § 613a BGB).

    Wie das BAG wiederholt erkannt hat (DB 1978 S. 545 = AP Nr. 177 zu § 242 BGB Ruhegehalt, DB 1980 S. 2041 = AP Nr. 1 zu § 4 BetrAVG DB 1976 S. 1531 = AP Nr. 12 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen, DB 1982 S. 1667 = AP Nr. 27 zu § 613a BGB) setzt nämlich der Widerruf einer insolvenzgeschützten Versorgungszusage voraus, daß der Arbeitgeber zuvor den Träger der Insolvenzsicherung in der erforderlichen Form zur Übernahme der Versorgungslast aufgefordert und bei Meinungsverschiedenheiten über den Sicherungsfall Klage erhoben hat.

  • BAG, 03.02.1987 - 3 AZR 208/85

    Arbeitgeber verläßt Gruppenunterstützungskasse

    Auszug aus LAG Hamm, 16.01.1990 - 6 Sa 2384/87
    Mit der Errichtung hat sich die Beklagte zu 2) verpflichtet dafür zu sorgen, daß die Unterstützungskasse im Versorgungsfall Versorgungsleistungen erbringt (BAG DB 1977 S. 1656 = AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen; DB 1987 S. 2414 = AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; Moll , ZIP 1980 S. 733 ff.; Griebeling , NZA 1989 Beil. 3 S. 28; Blomeyer/Otto , BetrAVG, Einl. Rzn. 574, 586 m. z. N.).

    Anderenfalls muß er selbst den Versorgungsberechtigten gegenüber einstehen (BAG DB 1971 S. 920 = AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen, DB 1987 S. 2414 = AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BVerfG DB 1987 S. 1260 = AP Nr. 13, a.a.O.).

  • BAG, 28.02.1989 - 3 AZR 29/88

    Voraussetzung für die Gewährung von Insolvenzschutz für Versorgungsempfänger -

    Auszug aus LAG Hamm, 16.01.1990 - 6 Sa 2384/87
    An dieser Rechtsfolge hat sich nichts dadurch geändert, daß die Beklagte zu 2) Leistungen der betrieblichen Altersversorgung über eine Unterstützungseinrichtung, den Beklagten zu 1), gewährt (BAG DB 1989 S. 1679).

    Die Versorgungsempfänger waren deshalb keinesfalls nach Treu und Glauben gehalten, den Zahlungen durch die B GmbH (neu) zu widersprechen (ebenso BAG DB 1989 S. 1679).

  • BAG, 13.12.1988 - 3 AZR 252/87

    Hinweispflicht auf Möglichkeit des rückwirkenden Abschlusses einer

    Auszug aus LAG Hamm, 16.01.1990 - 6 Sa 2384/87
    Das BAG hat dementsprechend in ständiger Rechtsprechung erkannt, daß der Erwerber eines Betriebs oder Betriebsteils nicht nach § 613a BGB Schuldner von Versorgungsverpflichtungen des Betriebsveräußerers gegenüber bereits ausgeschiedenen Arbeitnehmern und dessen Hinterbliebenen wird (BAG DB 1977 S. 1466, 1977 S. 1803, 1979 S. 1462, 1987 S. 1442 = AP Nr. 6, 7, 15, 61 zu § 613a BGB, DB 1988 S. 123 = AP Nr. 1 zu § 26 HGB, DB 1989 S. 1527).

    Selbst wenn nicht nur, wie vorliegend, ein Betriebsteil, sondern der gesamte Betrieb übertragen wird, geht die Unterstützungskasse nicht automatisch oder kraft Gesetzes auf den Erwerber über (BAG DB 1977 S. 1803, 1979 S. 1462 = AP Nr. 7, 15 zu § 613a BGB, DB 1989 S. 1527).

  • BAG, 28.04.1977 - 3 AZR 300/76

    Berechtigung der Unterstützungskasse zum Widerruf von Leistungen

    Auszug aus LAG Hamm, 16.01.1990 - 6 Sa 2384/87
    Mit der Errichtung hat sich die Beklagte zu 2) verpflichtet dafür zu sorgen, daß die Unterstützungskasse im Versorgungsfall Versorgungsleistungen erbringt (BAG DB 1977 S. 1656 = AP Nr. 7 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen; DB 1987 S. 2414 = AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; Moll , ZIP 1980 S. 733 ff.; Griebeling , NZA 1989 Beil. 3 S. 28; Blomeyer/Otto , BetrAVG, Einl. Rzn. 574, 586 m. z. N.).

    BAG DB 1977 S. 1656, 1978 S. 939, 1979 S. 1942 = AP Nr. 7, 8, 9 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen, DB 1979 S. 1462 = AP Nr. 15 zu § 613a BGB, DB 1983 S. 1259 = AP Nr. 4 zu § 128 HGB.

  • BVerfG, 16.02.1987 - 1 BvR 727/81

    Verfassungsmäßigkeit der Einstandspflicht des Arbeitgebers (Trägerunternehmens)

    Auszug aus LAG Hamm, 16.01.1990 - 6 Sa 2384/87
    Diese Rechtsprechung ist vom BVerfG bestätigt worden (BVerfG DB 1987 S. 1260 = AP Nr. 13 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen).

    Anderenfalls muß er selbst den Versorgungsberechtigten gegenüber einstehen (BAG DB 1971 S. 920 = AP Nr. 3 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen, DB 1987 S. 2414 = AP Nr. 17 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen; BVerfG DB 1987 S. 1260 = AP Nr. 13, a.a.O.).

  • BAG, 17.04.1985 - 3 AZR 72/83

    Versorgungsregelung - Unterstützungskasse - Zusatzversorgung - Annahme des

    Auszug aus LAG Hamm, 16.01.1990 - 6 Sa 2384/87
    Dieser Vorbehalt ist jedoch lediglich dahin zu verstehen, daß ein Widerruf nur aus sachlichen Gründen zulässig ist (BAG AP Nr. 96, 127, 129 zu § 242 BGB Ruhegehalt; DB 1970 S. 543, 1971 S. 920, 1973 S. 1704 = AP Nr. 1, 3, 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen; DB 1986 S. 228 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen sowie zuletzt Urteil vom 18.4.1989, DB 1989 S. 1876).
  • BAG, 18.04.1989 - 3 AZR 299/87

    Versorgungszusage - Widerruf - Unterstützungskasse - Besitzschutz - Zeitanteilig

    Auszug aus LAG Hamm, 16.01.1990 - 6 Sa 2384/87
    Dieser Vorbehalt ist jedoch lediglich dahin zu verstehen, daß ein Widerruf nur aus sachlichen Gründen zulässig ist (BAG AP Nr. 96, 127, 129 zu § 242 BGB Ruhegehalt; DB 1970 S. 543, 1971 S. 920, 1973 S. 1704 = AP Nr. 1, 3, 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt - Unterstützungskassen; DB 1986 S. 228 = AP Nr. 4 zu § 1 BetrAVG Unterstützungskassen sowie zuletzt Urteil vom 18.4.1989, DB 1989 S. 1876).
  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 605/85

    Übernahme - Versorgungsschulden - Schuldübernahme - Betriebsübernahme -

  • BAG, 14.07.1981 - 3 AZR 517/80

    Betriebsveräußerung - Versorgungsansprüche

  • BAG, 20.01.1987 - 3 AZR 313/85

    Antrag auf Erlaß eines Versäumnisurteils

  • BAG, 24.01.1989 - 3 AZR 519/88

    Widerruf von Zusagen einer Unterstützungskasse - Wirksamkeit nur bei Einschaltung

  • BAG, 24.11.1977 - 3 AZR 732/76

    Ruhegehalt - Widerruf von Versorgungszusagen - Versorgungsanwartschaft - Kürzung

  • BAG, 31.10.1969 - 3 AZR 119/69

    Unterstützungskasse - Alterssicherung - Ruhegehalt

  • BAG, 20.05.1976 - 3 AZR 518/75

    Ruhegehalt - Unverfallbarkeit

  • BAG, 05.02.1971 - 3 AZR 28/70

    Betriebliche Übung - Bindende Wirkung - Verpflichtungswille - Betriebliche

  • BAG, 24.03.1977 - 3 AZR 649/76

    Ruhegehalt - Betriebsinhaberwechsel - Übernahme von Versorgungsanwartschaften -

  • BAG, 24.03.1987 - 3 AZR 384/85

    Haftung für Ruhegeldverbindlichkeit bei Betriebsübergang - Anspruch gegen

  • BAG, 05.05.1977 - 3 ABR 34/76

    Ruhegehalt - Unterstützungskassen - Betriebsübergang - Betriebliche

  • BAG, 15.03.1979 - 3 AZR 859/77

    Erwerber eines Betriebes - Schuldner der Versorgungsansprüche - Übernommene

  • BAG, 12.02.1971 - 3 AZR 83/70

    Ruhegeld - Altersversorgung - Versorgungseinrichtung - Unterstützungskasse

  • BAG, 27.06.1969 - 3 AZR 297/68

    Zusage einer Altersversorgung - Rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung -

  • BAG, 04.08.1955 - 2 AZR 588/54

    Arbeitsverhältnis: Beabsichtigte Dauer eines mit einem 68-jährigen Arbeitnehmer

  • LAG Hamm, 26.06.1984 - 6 Sa 354/84

    Altersversorgung; Ruhegeld; Schuldübernahme; Genehmigung

  • OLG Köln, 07.01.2000 - 19 U 20/99

    Aufforderungen an eine Vertragsübernahme

    Bloßes Schweigen auf die Anzeige der Schuldübernahme (vgl. LG Frankfurt NJW-RR 1990, 274, 275 a.E.; Palandt/Heinrichs, BGB 55. Aufl. § 415 Rdnr. 5; MünchKomm-BGB/Möschel, 3. Aufl. § 415 Rdnr. 8 a) genügt ebenso wenig wie die Kenntnisnahme vom Hinzutreten eines neuen Schuldners (LAG Hamm DB 1985, 287) oder die Annahme von Leistungen des Übernehmers, die dieser auch nach § 267 BGB erbringen konnte (RG JW 1937, 1233 f; LAG Hamm DB 1990, 939, 940 f).".
  • BGH, 21.03.1996 - IX ZR 195/95

    Aufrechnung gegen nach Eingang des Eröffnungsantrags begründete Forderungen des

    Bloßes Schweigen auf die Anzeige der Schuldübernahme (vgl. LG Frankfurt NJW-RR 1990, 274, 275 a.E.; Palandt/Heinrichs, BGB 55. Aufl. § 415 Rdnr. 5; MünchKomm-BGB/Möschel, 3. Aufl. § 415 Rdnr. 8 a) genügt ebensowenig wie die Kenntnisnahme vom Hinzutreten eines neuen Schuldners (LAG Hamm DB 1985, 287) oder die Annahme von Leistungen des Übernehmers, die dieser auch nach § 267 BGB erbringen konnte (RG JW 1937, 1233 f; LAG Hamm DB 1990, 939, 940 f).
  • OLG Köln, 13.07.1998 - 16 U 83/97

    Genehmigung einer Schuldübernahme durch konkludentes Verhalten

    Ebensowenig reicht die kommentarlose Annahme der Zahlungen Dritter als Genehmigungserklärung aus, da diese auch nach § 267 BGB geleistet haben können (vgl. BGH ZIP 96, 846; LAG Hamm, DB 1990, 939, wobei letztgenannter Fall anders liegt, als dort keine Mitteilung an den Gläubiger erfolgt ist).
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