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   LAG Hessen, 06.02.2012 - 7 Sa 800/11   

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https://dejure.org/2012,20341
LAG Hessen, 06.02.2012 - 7 Sa 800/11 (https://dejure.org/2012,20341)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06.02.2012 - 7 Sa 800/11 (https://dejure.org/2012,20341)
LAG Hessen, Entscheidung vom 06. Februar 2012 - 7 Sa 800/11 (https://dejure.org/2012,20341)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 KSchG, § 242 BGB

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Treuwidrigkeit der Berufung des Arbeitgebers auf die Wirksamkeit der Kündigung

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zum wirksamen Zugang einer im Prozess erklärten Kündigung §§ 174 BGB, 4, 7 KSchG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 7; BGB § 242
    Wirksamkeit der ordentlichen Kündigung eines Arbeitsverhältnisses; Treuwidrigkeit der Berufung des Arbeitgebers auf die Wirksamkeit der Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • LAG Hessen, 06.02.2012 - 7 Sa 801/11

    Betriebsbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 06.02.2012 - 7 Sa 800/11
    Dies hat der Prozessbevollmächtigte des Klägers im Übrigen auch mit seinem Schriftsatz vom 11. Januar 2007 (Bl. 130 - 137 d.A. 7 Sa 801/11) getan, allerdings ohne die ausgesprochene Kündigung anzugreifen.
  • BAG, 29.01.2015 - 2 AZR 698/12

    Ordentliche Kündigung - Auflösungsurteil - Rechtskraft

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 6. Februar 2012 - 7 Sa 800/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
  • LAG Hessen, 16.09.2013 - 7 Sa 1419/12

    Betriebsbedingte Kündigung - Weiterbeschäftigungsmöglichkeit - Auflösung des

    In jenem Verfahren hat das Bundesarbeitsgericht die Revision gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts vom 06. Februar 2012 - 7 Sa 800/11 - zugelassen, mit dem die Klage des Klägers gegen eine Kündigung der Beklagten vom 15. Dezember 2006 zum 30. Juni 2007 abgewiesen wurde.

    Nach dem Urteil der erkennenden Kammer im Parallelverfahren 7 Sa 800/11 endete das Arbeitsverhältnis auf Grund der Kündigung der Beklagten vom 15. Dezember 2006 jedenfalls am 30. Juni 2007, sodass die Abfindung in Höhe der bis dahin noch zu zahlenden Vergütung festzusetzen war.

  • BAG, 23.09.2015 - 5 AZR 290/15

    Annahmeverzug - Erledigungserklärung in Rechtsmittelinstanz

    Das Landesarbeitsgericht hat die Klage teilweise abgewiesen, weil es mit Urteil vom 6. Februar 2012 (- 7 Sa 800/11 -) die Kündigung vom 15./20. Dezember 2006 zum 30. Juni 2007 als wirksam angesehen und deshalb das Bestehen eines Arbeitsverhältnisses im Zeitraum Juli bis Dezember 2007 verneint hat.
  • LAG Hessen, 06.02.2012 - 7 Sa 799/11

    Annahmeverzug - anderweitig erzielter Verdienst

    Gleichzeitig hat die erkennende Kammer aber auf die Berufung der Beklagten hin das weitere Urteil des Arbeitsgerichts Offenbach vom 04. Mai 2011 (1 Ca 177/09) abgeändert und die Klage, die sich gegen die Wirksamkeit einer Schriftsatzkündigung vom 15./20. Dezember 2006 zum 30. Juni 2007 richtete, abgewiesen (siehe 7 Sa 800/11).
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