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   LAG Hessen, 09.10.2009 - 3 Sa 684/08   

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LAG Hessen, 09.10.2009 - 3 Sa 684/08 (https://dejure.org/2009,22829)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09.10.2009 - 3 Sa 684/08 (https://dejure.org/2009,22829)
LAG Hessen, Entscheidung vom 09. Oktober 2009 - 3 Sa 684/08 (https://dejure.org/2009,22829)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BAG, 16.05.2007 - 8 AZR 709/06

    Persönlichkeitsverletzung - Mobbing - Ausschlussfrist

    Auszug aus LAG Hessen, 09.10.2009 - 3 Sa 684/08
    Es umfasst damit auch den Anspruch auf Unterlassung der Herabwürdigung und Missachtung durch andere (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - AP BGB § 611 Mobbing Nr. 5, zu B II 3 a aa (2) (a) der Gründe, Rn. 71, mwN) .

    Ein Entschädigungsanspruch wegen eines rechtswidrigen und schuldhaften Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht hat darüber hinausgehend zur Voraussetzung, dass zum einen eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, was von Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Anlass und Beweggrund sowie Grad des Verschuldens abhängt, und zum anderen die Beeinträchtigung nach der Art der Verletzung nicht auf andere Weise befriedigend ausgeglichen werden kann (BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - AP BGB § 611 Mobbing Nr. 5, zu B II 3 b cc der Gründe, Rn. 123, mwN) .

    Den gegenüber dem Kläger ergriffenen Maßnahmen lagen jeweils sachlich nachvollziehbare Erwägungen zugrunde (vgl. BAG 16. Mai 2007 - 8 AZR 709/06 - AP BGB § 611 Mobbing Nr. 5, zu B II 3 a aa (3) (c) der Gründe, Rn. 86) .

  • BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 256/04

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 09.10.2009 - 3 Sa 684/08
    (1) Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG kommt nur ausnahmsweise in Betracht, an die Auflösungsgründe sind strenge Anforderungen zu stellen (BVerfG 22. Oktober 2004 - 1 BvR 1944/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 49, zu II 3 b aa der Gründe; BAG, ständige Rechtsprechung, vgl. etwa 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52, zu II 2 a der Gründe, mwN) .

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage, ob eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu erwarten ist, ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in der Tatsacheninstanz (BAG, ständige Rechtsprechung, vgl. etwa 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - aaO, zu II 2 b der Gründe, mwN) .

    (2) Als Auflösungsgründe für den Arbeitgeber gemäß § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG kommen solche Umstände in Betracht, die das persönliche Verhältnis zum Arbeitnehmer, die Wertung seiner Persönlichkeit, seiner Leistung oder seiner Eignung für die ihm gestellten Aufgaben und sein Verhältnis zu den übrigen Mitarbeitern betreffen (BAG 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52, zu II 2 c der Gründe) .

  • BVerfG, 22.10.2004 - 1 BvR 1944/01

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auflösungsgründe eines

    Auszug aus LAG Hessen, 09.10.2009 - 3 Sa 684/08
    aa) Die Entscheidung, ob ein Arbeitsverhältnis im Sinne des § 9 Abs. 1 KSchG endgültig zerrüttet ist, ist unter Abwägung der wechselseitigen, jeweils durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützten Interessen des Arbeitgebers und des Arbeitnehmers zu treffen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des 1. Senats vom 15. Dezember 2008 - 1 BvR 347/08 - nv., zu II 1 a der Gründe; Beschluss der 2. Kammer des 1. Senats vom 22. Oktober 2004 - 1 BvR 1944/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 49, zu II 2 der Gründe) .

    (1) Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG kommt nur ausnahmsweise in Betracht, an die Auflösungsgründe sind strenge Anforderungen zu stellen (BVerfG 22. Oktober 2004 - 1 BvR 1944/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 49, zu II 3 b aa der Gründe; BAG, ständige Rechtsprechung, vgl. etwa 23. Juni 2005 - 2 AZR 256/04 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 52, zu II 2 a der Gründe, mwN) .

    Als Auflösungsgrund dürfen nur solche Tatsachen berücksichtigt werden, die der darlegungspflichtige Arbeitgeber vorgetragen oder aufgegriffen hat (BVerfG 22. Oktober 2004 - 1 BvR 1944/01 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 49, zu II 3 b aa der Gründe, mwN) .

  • BAG, 22.02.2001 - 6 AZR 398/99

    Abmahnung - Nebentätigkeit eines Polizeimusikers

    Auszug aus LAG Hessen, 09.10.2009 - 3 Sa 684/08
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welcher die Kammer folgt, kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (vgl. etwa BAG 27. November 2008 - 2 AZR 675/07 - EzA-SD 2009 Nr. 8, S. 12 - 14, zu B I der Gründe; 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - EzBAT § 11 Nr. 10, zu I der Gründe) .

    Zugleich fordert er ihn für die Zukunft zu einem vertragstreuen Verhalten auf und kündigt, wenn ihm dies angebracht erscheint, individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung an (Warnfunktion) (BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa 27. November 2008 - 2 AZR 675/07 - zu B I 1 der Gründe; 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - EzBAT § 11 Nr. 10, zu I der Gründe) .

    bb) Da die missbilligende Äußerung des Arbeitgebers in Form einer Abmahnung geeignet ist, den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen und seinem Persönlichkeitsrecht zu beeinträchtigen, kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung ua. dann verlangen, wenn die Abmahnung unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (vgl. BAG 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 93, zu I 3 b der Gründe) oder auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht (vgl. BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - EzBAT BAT § 11 Nr. 10, zu I der Gründe) .

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07

    Abmahnung wegen Minderleistung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.10.2009 - 3 Sa 684/08
    a) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, welcher die Kammer folgt, kann der Arbeitnehmer in entsprechender Anwendung der §§ 242, 1004 BGB die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen (vgl. etwa BAG 27. November 2008 - 2 AZR 675/07 - EzA-SD 2009 Nr. 8, S. 12 - 14, zu B I der Gründe; 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - EzBAT § 11 Nr. 10, zu I der Gründe) .

    Zugleich fordert er ihn für die Zukunft zu einem vertragstreuen Verhalten auf und kündigt, wenn ihm dies angebracht erscheint, individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung an (Warnfunktion) (BAG in ständiger Rechtsprechung, vgl. etwa 27. November 2008 - 2 AZR 675/07 - zu B I 1 der Gründe; 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - EzBAT § 11 Nr. 10, zu I der Gründe) .

  • BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 55/99

    Verhaltens- bzw. personenbedingte Kündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 09.10.2009 - 3 Sa 684/08
    Der Arbeitnehmer hat die arbeitsvertragliche Nebenpflicht, beim Vorliegen eines berechtigten Interesses des Arbeitgebers eine ärztliche Untersuchung seines Gesundheitszustandes zu dulden (vgl. BAG 12. August 1999 - 2 AZR 55/99 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 41, zu B I 2 c der Gründe) .

    § 8 Abs. 6 MTV A wird allgemeinen Grundsätzen in Bezug auf den Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Arbeitnehmer gerecht, da danach eine betriebsärztliche Untersuchung nur aus begründetem Anlass vorgesehen ist (vgl. allgemein zu den dem Arbeitnehmer insoweit auch unter Berücksichtigung höherrangigen Rechts bei Vorliegen eines berechtigten Interesses des Arbeitgebers obliegenden Pflichten BAG 6. November 1997 - 2 AZR 801/96 - AP BGB § 626 Nr. 142, zu II 1 b und II 2 a und b der Gründe; 12. August 1999 - 2 AZR 55/99 - AP KSchG 1969 § 1 Verhaltensbedingte Kündigung Nr. 41, zu B I 2 c der Gründe) .

  • BAG, 21.09.2000 - 2 AZN 576/00

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 09.10.2009 - 3 Sa 684/08
    aa) Ein Arbeitgeber kann eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9 KSchG iV.m. § 13 Abs. 3 KSchG nur verlangen, wenn die Kündigung lediglich nach § 1 KSchG sozialwidrig, nicht auch aus anderen Gründen nichtig ist (BAG 21. September 2000 - 2 AZN 576/00 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 35; 9. Oktober 1979 - 6 AZR 1059/77 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 4, zu 4 der Gründe) .

    Es genügt insoweit, wenn für einen Kündigungssachverhalt die Unwirksamkeit der Kündigung nur aus ihrer Sozialwidrigkeit hergeleitet werden kann (BAG 21. September 2000 - 2 AZN 576/00 - AP KSchG 1969 § 9 Nr. 35) .

  • BAG, 04.10.2005 - 9 AZR 632/04

    Vergütungsanspruch - behinderungsgerechter Arbeitsplatz

    Auszug aus LAG Hessen, 09.10.2009 - 3 Sa 684/08
    Eine Verletzung der Pflichten nach § 81 Abs. 4 SGB IX durch die Beklagte ist nicht ersichtlich, so dass auch ein Schadensersatzanspruch des Klägers auf entgangene Vergütung (vgl. dazu BAG 4. Oktober 2005 - 9 AZR 632/04 - AP SGB IX Nr. 9, zu I 4 der Gründe) ausscheidet.
  • BAG, 12.07.2006 - 5 AZR 646/05

    Abrechnungsanspruch - Stufenklage

    Auszug aus LAG Hessen, 09.10.2009 - 3 Sa 684/08
    § 108 GewO betrifft nur die Abrechnung von bereits erfolgter Zahlung (vgl. BAG 12. Juli 2006 - 5 AZR 646/05 - AP BGB § 611 Lohnabrechnung Nr. 1, zu II 1 der Gründe; 10. Januar 2007 - 5 AZR 665/06 - AP BGB § 179 Nr. 3, zu II der Gründe, Rn. 18) .
  • BAG, 27.11.1985 - 5 AZR 101/84

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte

    Auszug aus LAG Hessen, 09.10.2009 - 3 Sa 684/08
    bb) Da die missbilligende Äußerung des Arbeitgebers in Form einer Abmahnung geeignet ist, den Arbeitnehmer in seinem beruflichen Fortkommen und seinem Persönlichkeitsrecht zu beeinträchtigen, kann der Arbeitnehmer die Beseitigung dieser Beeinträchtigung ua. dann verlangen, wenn die Abmahnung unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält (vgl. BAG 27. November 1985 - 5 AZR 101/84 - AP BGB § 611 Fürsorgepflicht Nr. 93, zu I 3 b der Gründe) oder auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht (vgl. BAG 22. Februar 2001 - 6 AZR 398/99 - EzBAT BAT § 11 Nr. 10, zu I der Gründe) .
  • BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 78/06

    Außerordentliche Kündigung - Direktionsrecht

  • BAG, 06.11.1997 - 2 AZR 801/96

    Außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung

  • BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

  • BAG, 24.09.2008 - 10 AZR 669/07

    Wechselschicht - Bereitschaftszeiten - Rettungssanitäter

  • BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 587/94

    Anforderungen an die vorherige Anhörung des Arbeitnehmers vor einer

  • BAG, 02.06.2005 - 2 AZR 234/04

    Auflösungsantrag - Arbeitgeber

  • BAG, 10.01.2007 - 5 AZR 665/06

    Vertreter ohne Vertretungsmacht - Ausschlussfrist

  • BAG, 19.01.2000 - 4 AZR 814/98

    Sicherung eines monatlichen "Fixums

  • BVerfG, 15.12.2008 - 1 BvR 347/08

    Keine Grundrechtsverletzung durch auf einem Verdacht basierende gerichtliche

  • BAG, 10.10.2002 - 2 AZR 240/01

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Verwertungsverbot

  • BAG, 27.02.2002 - 9 AZR 545/00

    Tarifliche Ausschlußfristen

  • BAG, 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Kündigung - Sozialwidrigkeit -

  • BAG, 26.10.1979 - 7 AZR 752/77

    Berechtigung zur Stellung eines Auflösungsantrags nach § 9 KSchG

  • BAG, 24.11.2011 - 2 AZR 429/10

    Schwerbehinderter Mensch - Kündigungserklärungsfrist

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 9. Oktober 2009 - 3 Sa 684/08 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.
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