Rechtsprechung
LAG Hessen, 10.07.2018 - 4 TaBVGa 74/18 z |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§§ 111, 112 BetrVG
Für die Beteiligung gemäß §§ 111, 112 BetrVG anlässlich der Verschmelzung von Betrieben mehrerer Unternehmen eines Konzerns besteht keine Zuständigkeit der Einzelbetriebsräte, sondern gemäß § 58 Abs. 1 Satz 1 BetrVG eine des Konzernbetriebsrats. - IWW
§ 58 Abs. 1 S. 1 BetrVG, § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 58 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, § 111 S. 3 Nr. 3 BetrVG, § 112 Abs. 1 S. 1, Abs. 2 BetrVG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG § 111 ; BetrVG § 112
Abgrenzung der Zuständigkeit der Einzelbetriebsräte und des Konzernbetriebsrats hinsichtlich der Beteiligung anlässlich der Verschmelzung von Betrieben mehrerer Unternehmen eines Konzerns - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats bei Verschmelzung von Betrieben mehrerer Unternehmen
- Jurion (Kurzinformation)
Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats bei einer Verschmelzung
- Jurion (Kurzinformation)
Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats bei Verschmelzung von Betrieben mehrerer Unternehmen
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 20.03.2018 - 6 BVGa 3/18
- LAG Hessen, 10.07.2018 - 4 TaBVGa 74/18
- LAG Hessen, 10.07.2018 - 4 TaBVGa 74/18z
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 25.09.2012 - 1 ABR 45/11
Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats - Überwachungseinrichtung - …
Auszug aus LAG Hessen, 10.07.2018 - 4 TaBVGa 74/18
Allein der Wunsch des Arbeitgebers nach einer konzerneinheitlichen oder unternehmensübergreifenden Regelung, sein Kosten- oder Koordinierungsinteresse sowie reine Zweckmäßigkeitsgesichtspunkte genügen nicht, um in Angelegenheiten der zwingenden Mitbestimmung die Zuständigkeit des Konzernbetriebsrats zu begründen ( ständige Rechtsprechung, etwa BAG 25. September 2012 - 1 ABR 45/11 - AP BetrVG 1972 § 58 Nr. 5, zu B II 2 a, m. w. N .). - BAG, 24.01.1996 - 1 AZR 542/95
Interessenausgleich bei Zweifeln über die zuständige Arbeitnehmervertretung
Auszug aus LAG Hessen, 10.07.2018 - 4 TaBVGa 74/18
Es handelt sich um einen unteilbaren Vorgang, der nicht auf die bisherigen Betriebe aufgespalten werden kann ( BAG 24. Januar 1996 - 1 AZR 542/95 - BAGE 82/79, zu I 1, 2 ).