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   LAG Hessen, 13.05.2013 - 17 Sa 1645/12   

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https://dejure.org/2013,52153
LAG Hessen, 13.05.2013 - 17 Sa 1645/12 (https://dejure.org/2013,52153)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13.05.2013 - 17 Sa 1645/12 (https://dejure.org/2013,52153)
LAG Hessen, Entscheidung vom 13. Mai 2013 - 17 Sa 1645/12 (https://dejure.org/2013,52153)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 13.06.2012 - 10 AZR 296/11

    Wirksamkeit einer Versetzung - Stationierung einer Purserette bei einer

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2013 - 17 Sa 1645/12
    Hierzu gehören die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 296/11 - EzA GewO § 106 Nr. 11; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 416/11 - im Revisionsverfahren des vorliegenden Rechtsstreits; jeweils mwN.) .

    aa) Die unternehmerische Entscheidung der Beklagten zur Schließung des Standorts C ist hierbei mit erheblichem Gewicht in die Abwägung einzubeziehen (BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 296/11 - aaO) .

    cc) Im Rahmen der Interessenabwägung ist zwar auch zu berücksichtigen, welche konkreten Auswirkungen die Versetzung für den Kläger hat, hierbei insbesondere, in welchem Umfang Fahrten von und nach H anfallen (BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 296/11 - aaO) .

    Die bisherige Übernahme der Dead-Head-Kosten durch die Beklagte ist vor dem Hintergrund zu sehen, dass die Besatzungen im Regelfall die Arbeit am jeweils festgelegten Dienstort aufnehmen und die Bezahlung der Dead-Head-Kosten die Ausnahme bildet (BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 296/11 - aaO) .

  • BAG, 26.09.2012 - 10 AZR 416/11

    Versetzung - Stationierung eines Pursers

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2013 - 17 Sa 1645/12
    Auf die zugelassene Revision hin hat das Bundesarbeitsgericht durch Urteil vom 26. September 2012, 10 AZR 416/11 (Bl. 530 f d.A.), das Urteil der Kammer vom 28. März 2011 aufgehoben und den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen.

    Hierzu gehören die Vorteile aus einer Regelung, die Risikoverteilung zwischen den Vertragsparteien, die beiderseitigen Bedürfnisse, außervertragliche Vor- und Nachteile, Vermögens- und Einkommensverhältnisse sowie soziale Lebensverhältnisse wie familiäre Pflichten und Unterhaltsverpflichtungen (BAG 13. Juni 2012 - 10 AZR 296/11 - EzA GewO § 106 Nr. 11; BAG 26. September 2012 - 10 AZR 416/11 - im Revisionsverfahren des vorliegenden Rechtsstreits; jeweils mwN.) .

    Nach der zugrunde zu legenden rechtlichen Beurteilung, § 563 Abs. 2 ZPO, bedarf es hierfür angesichts des Vortrags der Beklagten zu den wirtschaftlichen Folgen keiner näheren Darlegung von Dauerhaftigkeit oder Nachhaltigkeit einer unternehmerischen Organisationsentscheidung, etwa im Sinne einer strategischen Entscheidung im Gegensatz zu einer bloßen Reaktion auf Marktschwankungen, eine Missbrauchs- bzw. Willkürkontrolle findet allerdings dennoch statt (vgl. BAG 26. September 2012 - 10 AZR 416/11 - Bl. 529 f d.A., Rdnr. 35) .

    Dass auch an anderen Stationen Dead-Head-Kosten entstehen, steht der Plausibilität der Maßnahme nur dann entgegen, wenn die getroffene unternehmerische Entscheidung keinerlei relevante finanzielle Vorteile für die Beklagte hätte (BAG 26. September 2012 - 10 AZR 416/11 - Bl. 529 f d.A., Rdnr. 41) .

  • BAG, 26.01.2012 - 2 AZR 102/11

    "Überflüssige" Änderungskündigung - Streitgegenstand einer Klage nach § 4 Satz 2

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2013 - 17 Sa 1645/12
    Der Änderungsschutzantrag ist nach den Grundsätzen der sog. "überflüssigen" Änderungskündigung (hierzu BAG 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 153; BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 25/11 - EzA KSchG § 2 Nr. 86) unbegründet, nachdem der Kläger das Änderungsangebot unter Vorbehalt angenommen hat und sich die von der Beklagten erstrebten Änderungen schon durch die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 106 Satz 1 GewO durchsetzen lassen.
  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 25/11

    Überflüssige Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2013 - 17 Sa 1645/12
    Der Änderungsschutzantrag ist nach den Grundsätzen der sog. "überflüssigen" Änderungskündigung (hierzu BAG 26. Januar 2012 - 2 AZR 102/11 - AP KSchG 1969 § 2 Nr. 153; BAG 19. Juli 2012 - 2 AZR 25/11 - EzA KSchG § 2 Nr. 86) unbegründet, nachdem der Kläger das Änderungsangebot unter Vorbehalt angenommen hat und sich die von der Beklagten erstrebten Änderungen schon durch die Ausübung des Weisungsrechts gemäß § 106 Satz 1 GewO durchsetzen lassen.
  • LAG Hessen, 28.03.2011 - 17 Sa 1026/10
    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2013 - 17 Sa 1645/12
    Die Kammer hat mit Urteil vom 28. März 2011, 17 Sa 1026/10 (Bl. 507 f d.A.), die Berufung zurückgewiesen.
  • BAG, 21.07.2009 - 9 AZR 404/08

    Fluggesellschaft - Bordpersonal - Einsatzort

    Auszug aus LAG Hessen, 13.05.2013 - 17 Sa 1645/12
    Hierin kann ein plausibler Grund für eine Umstationierung liegen (BAG 21. Juli 2009 - 9 AZR 404/08 - EzA TVG § 4 Luftfahrt Nr. 18) , insbesondere vor dem Hintergrund von durch Dead-Head-Transporte sich ergebenden Kosten und ineffektiven Arbeitszeiten.
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